Arbeitslosigkeitszusatzversicherung – vorsätzliche bzw. grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung
LG Hagen – Az.: 10 O 56/18 – Urteil vom 08.01.2020 Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.996,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.05.2018 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 92 % und die Beklagte zu […]