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Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Sinn und Zweck einer Kfz-Haftpflichtversicherung

In Deutschland sind alle Halter eines Kraftfahrzeuges gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abzuschließen. Durch diese Haftpflichtversicherung sollen diejenigen Schadensersatzansprüche gedeckt werden, welche einem Dritten aufgrund des Betriebes eines Fahrzeuges entstehen. Die von einem Kraftfahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden werden also von der Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt, wodurch der Schutz von Verkehrsopfern sichergestellt ist.

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Die Kfz-Haftpflicht schützt vor Schadenersatzforderungen bei Schäden Dritter.

Rechtliche Besonderheiten der KFZ Haftpflicht

Die rechtlichen Grundlagen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) normiert. Weitere ergänzende Regelungen finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB), im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Gemäß § 1 PflVG ist jeder Fahrzeughalter verpflichtet, für einen entsprechenden Versicherungsschutz im Umfang der Mindestdeckungssummen zu sorgen. Da es sich hier um eine Pflichtversicherung handelt, besteht ein sogenannter Kontrahierungszwang. Dieser für das deutsche Recht sehr untypische Zwang bedeutet, dass ein Versicherungsunternehmen grundsätzlich einen Antrag auf Kfz-Haftpflichtversicherung annehmen muss. Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht ist nach § 6 PflVG strafbar. Im Rahmen einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht der Fahrer, sondern das Fahrzeug versichert. Dies hat zur Folge, dass im Schadensfall nicht nur der Fahrer, sondern gemäß § 7 StVG auch der Halter per Gesetz haftet. Aufgrund dessen kann auch ohne ein Verschulden des Fahrers eine Schadensersatzpflicht entstanden sein. Der Halter ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug ausübt und es auf eigene Rechnung gebraucht.

Der richtige Anspruchsgegner

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann vom Geschädigten direkt auf Schadensersatz in Geld in Anspruch genommen werden. Bei der Geltendmachung der Ansprüche gegen den Halter oder den Fahrer des Fahrzeuges kann es durchaus passieren, dass man trotz eines juristischen Erfolges leer ausgeht. Dies kann beispielsweise passieren, falls der Schuldner zahlungsunfähig ist. Darum ist es auf jeden Fall ratsam, das Versicherungsunternehmen direkt in Anspruch zu nehmen. In der Praxis allerdings werden bei gerichtlichen Auseinandersetzungen regelmäßig alle haftbaren Parteien gleichzeitig in Anspruch genommen. Auf diese Weise ist der Geschädigte auf der sicheren Seite. Zudem können die Beklagten dann vor Gericht nicht mehr als Zeuge auftreten.

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Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden Autohalter, während die Teilkasko oder Vollkasko bei der Autoversicherung Optional ist.

Die Deckungssumme

Die Zahlungen des Versicherungsgebers in der Kfz-Haftpflichtversicherung sind auf eine bestimmte Summe beschränkt. Diese maximale Entschädigungsleistung wird als Deckungssumme bezeichnet. Sollte der Schaden über den abgesicherten Betrag hinausgehen, haftet der Unfallverursacher bzw. der Gefährdungshaftende persönlich. In der Anlage 1 zu § 4 PflVG hat der Gesetzgeber Mindestdeckungssummen für verschiedene Schäden festgelegt. Diese liegen zur Zeit für Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden bei 1,12 Million Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro. Auf den ersten Blick scheinen diese Summen groß genug zu sein.

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Gut versichert mit der Haftpflicht – Versicherungsschutz gegen unkalkulierbare Risiken

Doch wenn einem beispielsweise einem Verletzten ein Leben lang eine Rente gezahlt werden muss, kann die Deckungssumme schnell überschritten werden. Aus diesem Grund ist es anzuraten, auf den Höchstbetrag von 100 Millionen Euro aufzustocken. Damit sollte man für alle Fälle abgesichert sein.

Wenn der Schadensfall eintritt

Wenn es tatsächlich zu einem Unfall kommt wissen viele Verkehrsteilnehmer nicht genau, was zu tun ist. Dabei müssen in einem solchen Fall einige wichtige Regeln beachtet werden, damit der Versicherungsgeber für den Schaden aufkommt. Falls gewisse Pflichten nicht erfüllt werden, kann es passieren, dass der entstandene Schaden gar nicht oder nur teilweise von der Versicherung reguliert wird. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann hier dabei helfen, aufkommende Probleme mit dem Versicherer von vorneherein zu vermeiden. Auch bei Streitigkeiten mit der Versicherung nach einem Unfall kann ich Ihnen als speziell ausgebildeter Experte weiterhelfen. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht bin ich auf jeden Fall der richtige Ansprechpartner, wenn es Probleme bei der Schadensregulierung gibt. Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung verursacht auch immer wieder die Autoversicherung mit Teilkasko und Vollkasko Probleme. Insbesondere wenn Sie einen Unfall mit Ihrem Auto  im Ausland hatten sollten Sie auf jeden Fall einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung und Regulierung betreuen.

Fotos: billionphotos.com

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