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Die Unfallversicherung

Grundlegendes zur Unfallversicherung

Allgemein formuliert ist eine Unfallversicherung eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls. Sie soll dabei sowohl gegen kurzfristige medizinische Notfälle als auch gegen Langzeitschäden wie zum Beispiel Invalidität oder Todesfolgen Wirkung entfalten. Welche Leistungen im Versicherungsfall in Anspruch genommen werden können, hängt in erster Linie vom Versicherungsvertrag ab, der die Einzelheiten der Unfallversicherung regelt. Ein Vergleich der Leistungen kann bereits im Vorfeld hilfeich sein. Unfallversicherungen sind strikt von Haftpflichtversicherungen abzugrenzen. Eine Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter, die durch einen eigens verursachten Unfall auftreten, wohingegen eine Unfallversicherung nur den eigenen Schaden deckt. Hier kommt es auf keine eigene Schuld an.

Die Unfallversicherung - Ratgeber
Die Unfallversicherung – Ratgeber und informationen

Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)

Die gesetzliche und die private Unfallversicherung sind streng zu unterscheiden. Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist Teil des Sozialversicherungssystems und bildet eine der fünf Säulen der staatlichen Daseinsfürsorge. Sinn und Zweck dieser Versicherung ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und sonstige arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und im Schadensfall den Versicherungsnehmer mit allen geeigneten Mitteln zu unterstützen. Dazu gehört unter anderem auch die Heilbehandlung und Rehabilitation von Berufserkrankten und Verletzen sowie die finanzielle Absicherung nach Eintritt eines Versicherungsfalles, beispielsweise in Form einer Unfallrente. Inzwischen wird das Hauptaugenmerk bei der gesetzlichen Unfallversicherung eher im Unfallschutz bzw. in der Minimierung des Risikos, an einer Berufskrankheit zu erkranken. Der Schutz und Präventionsgedanke steht hier also im Vordergrund. Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, einer GUV beizutreten, wodurch alle Personen, die als Arbeitnehmer in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis stehen, automatisch versichert sind. Diese Unfallversicherungspflicht besteht auch für Universitäten, Schulen und Kindergärten, die allesamt durch ihren jeweiligen öffentlichen Träger versichert sind. Damit sind auch Kinder wie Kindergartenkinder oder Schüle, sowie Studierende mit gesetzlichen Unfallversicherungen ausgestattet.

Absicherung bei Unfällen in der Freizeit und am Arbeitsplatz
Absicherung bei Unfällen in der Freizeit und am Arbeitsplatz

Private Unfallversicherung (PUV)

Bei einer privaten Unfallversicherung (PUV) hingegen handelt es sich um einen privaten Versicherungsvertrag, der in aller Regel vor finanziellen Schwierigkeiten infolge eines Unfalls in der Freizeit schützen soll. Die fälligen Leistungen sind im Gegensatz zur GUV frei verhandelbar. Typische Ansprüche, die in einer privaten Unfallversicherung vereinbart werden, sind zum Beispiel eine Invaliditätsleistung (siehe auch Gliedertaxe – nach Invaliditätsgrad in Prozent), Krankenhaustagegelder oder im Todesfall Auszahlungen an die Hinterbliebenen. In den §§ 178 – 191 des Versicherungsvertragsgesetzes (VGG) hat die private Unfallversicherung eine gesetzliche Normierung erhalten. Allerdings enthält das Gesetz lediglich einige grundsätzlich Regelungen zur allgemeinen Struktur der Versicherungen. Im Wesentlichen erfährt der Versicherungsvertrag seine rechtliche Ausgestaltung demnach durch die Privatautonomie. Dies bedeutet, dass hier der Grundsatz der Vertragsfreiheit zum Tragen kommt und die vertragliche Gestaltung durch die Vertragsparteien selbst erfolgen kann. In der Praxis bedeutet dies oftmals, dass die Vertragsbedingungen samt den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vom Versicherungsgeber gestellt werden und sich der potentielle Versicherungsnehmer entscheiden kann, ob er zu diesen Konditionen annimmt oder nicht. Ausschlaggebende Punkte beim abschließen einer solchen Versicherung sind, neben den angebotenen Leistungen (Versicherungsschutz), natürlich auch der Service des Versicherers und der Tarif bzw die daraus resultierenden Kosten. Eine besondere PUV sei an dieser Stelle noch erwähnt: die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Bei dieser Kombination aus einer Unfallversicherung und einer Lebensversicherung werden jedoch wesentlich höhere Beiträge fällig, da hier noch die Lebensversicherungskomponente bedient werden muss.

Der Versicherungsfall

Im Recht der Unfallversicherung, was eine Unterkategorie des Versicherungsrechtes ist, kommt dem Begriff „Unfall“ zentrale Bedeutung zu. So ist der Versicherungsfall bei jeder PUV der Unfall. Zudem ist in der GUV ebenso der Arbeitsunfall ein wichtiger Versicherungsfall. Laut Definition liegt ein Unfall vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den eigenen Körper auftretendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Diese auf den ersten Blick harmlose und unscheinbare Definition führt bei vielen Versicherungsnehmern zu Missverständnissen. Gemäß des vorliegenden Wortlauts ist beispielsweise auch ein gewalttätiger Übergriff ein Unfall und führt deshalb zum Leistungsanspruch. Andere Ereignisse, die man im alltäglichen Sprachgebrauch als Unfälle bezeichnen würde, fallen wiederum nicht unter den Versicherungsfall. Exemplarisch genannt sei hier das Verstolpern aus bloßer Unachtsamkeit.

Gut abgesichert mit der Unfallversicherung

Die versteckten Probleme einer Unfallversicherung

Aus diesem Grund sollte man bei einer Unfallmeldung als Laie immer einen Fachmann, am besten einen Rechtsanwalt, zu Rate ziehen. Ansonsten werden aus Unkenntnis vermeidbare Fehler gemacht, die schlimmstenfalls alle Ansprüche vereiteln können. Auch bei den Versicherungsausschlüssen kommt den Versicherungsgebern die Unkenntnis der Versicherungsnehmer zu Gute. Viele Versicherungsnehmer wissen nicht, dass bestimmte Unfallursachen und Schäden bei den allermeisten Unfallversicherungen ausgenommen sind. Es besteht zum Beispiel kein Anspruch auf Leistung, wenn ein Unfall aufgrund einer kurzen Bewusstlosigkeit auftritt. Ebenso bestehen keinerlei Ansprüche bei Vergiftungen und Infektionen sowie bei psychischen Reaktionen auf ein Unfallereignis. Speziell bei Schäden an den Bandscheiben oder anderen Rückenpartien wird seitens der Versicherung gerne behauptet, dass die körperliche Beeinträchtigung schon vor dem Unfallereignis bestanden habe. In einem solchen Fall muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass der Unfall die überwiegende Ursache des Bandscheibenschadens ist. Ein weiterer Stolperstein bei Unfallversicherungen ist die Einhaltung der Fristen. So muss der Eintritt der Invalidität innerhalb einer bestimmten Frist nachgewiesen werden. Die Unfallmeldung allein reicht zur Fristwahrung nicht aus. Bei all diesen Problemen ist die Konsultierung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht die beste Wahl. Oftmals lohnt es sich auch, einen Rechtsanwalt vor Vertragsschluss zu befragen, um im Nachhinein keine bösen Überraschungen zu erleiden.

Fotos: 123RF Stock Foto

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