Ein maroder Gartenschlauch, ein geplatztes Rohr – Wasserschäden im Haus sind ein Albtraum. Doch was, wenn die Versicherung mauert und sich hinter Paragrafen versteckt? In Kassel kämpfte jetzt eine Hausbesitzerin gegen eine Versicherung, die sich vor den Kosten eines Wasserschadens drückte, der anders war als gedacht.
Wohngebäudeversicherung
Ein Campingplatzbetreiber in NRW kämpfte vergeblich gegen seine Gebäudeversicherung: Nach einem Wasserschaden im Sanitärbereich blieb er auf einem Großteil der Reparaturkosten sitzen. Das Landgericht Köln urteilte, dass undichte Duschfugen kein Fall für die Versicherung sind – ein Urteil, das für viele Hausbesitzer bittere Realität werden könnte.
Ein Leck unter dem Nachbargrundstück setzt ein Haus unter Wasser – und plötzlich geht es um viel mehr als nur nasse Wände. Wer kommt für den Schaden auf, wenn das Unglück seinen Ursprung in einer Leitung hat, die eigentlich woandershin gehört? Ein Urteil, das die Frage aufwirft, wie weit der Schutz der Gebäudeversicherung wirklich reicht.
Ein Hauskauf zum Schnäppchenpreis entpuppt sich für einen Mann als teurer Fehler, nachdem ein Brand die eklatante Unterversicherung seines Hauses offenbart. Statt auf seinen Schadenersatz zu hoffen, muss er nun vor Gericht ziehen, um den Versicherungsvermittler für dessen vermeintliche Fehlberatung zur Rechenschaft zu ziehen. Hat der Vermittler seine Pflichten verletzt und den Mandanten in den finanziellen Ruin getrieben?
Ein Lichtschacht wird zum juristischen Stolperstein: Nach heftigem Regen dringt Wasser in den Keller ein, doch die Elementarversicherung mauert. War es höhere Gewalt oder schlichtweg Baumangel?
Hamburger Gastronom scheitert mit Klage gegen seine Versicherung auf Ersatz des Betriebsausfalls. Strittig war, ob der Schaden durch einen Rohrbruch verursacht wurde und ob dieser vom Versicherungsschutz gedeckt war.
Ein heftiger Starkregen setzt einen Keller unter Wasser – doch die Versicherung weigert sich zu zahlen! Ein Hauseigentümer aus Wuppertal kämpft vor Gericht um die Kostenübernahme für den Wasserschaden, doch die Richter entscheiden gegen ihn. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Tücken von Versicherungsbedingungen und die komplexe Rechtslage bei Wasserschäden.
Ein Sturmtief fegte über Oldenburg und riss die Hälfte einer riesigen Rosskastanie mit sich. Doch als die Besitzer den Restbaum aus Sicherheitsgründen fällten, weigerte sich die Versicherung, die Kosten zu übernehmen – der Baum sei ja nicht vollständig "umgestürzt". Nun entschied das Landgericht Oldenburg: keine Zahlungspflicht für die Versicherung.
Ein undichter Siphon sorgte für einen Wasserschaden im Badezimmer und brachte ein Ehepaar aus Hanau vor Gericht. Die Versicherung weigerte sich für den Schaden aufzukommen, da ihrer Ansicht nach kein Rohrbruch vorlag – und bekam Recht. Obwohl ein Gutachter den undichten Siphon als Teil der Abwasserleitung einstufte, sah das Landgericht Hanau keine Beschädigung des Rohres selbst und wies die Klage der Hauseigentümer ab.
Ein heftiger Streit um eine 108.000 Euro teure Stützmauer entbrannte zwischen einem Hausbesitzer und seiner Versicherung nach dem Sturmtief Bernd. Das Landgericht Wuppertal entschied nun: Die Versicherung muss nicht zahlen, da die Mauer als Stützmauer und nicht als Grundstückseinfriedung gilt und somit nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt ist. Ein herber Rückschlag für den Kläger, der auf die Zahlung seiner Versicherung gehofft hatte.
Ein Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen kämpft gegen seine Versicherung um die Kostenübernahme für einen Schwammschaden nach einem Wasserrohrbruch. Der Bundesgerichtshof rügt nun das Oberlandesgericht Köln für die unzureichende Beweisaufnahme und stärkt die Rechte von Versicherten bei derartigen Schäden. Es geht um die Frage, ob die Versicherung sich zu Recht auf eine Klausel beruft, die Schäden durch Schwamm vom Versicherungsschutz ausschließt, obwohl diese häufig durch Wasserschäden entstehen.
Rost fraß sich durch die Heizungsanlage eines Hauses – und die Versicherung wollte nicht zahlen. Die Eigentümer klagten und bekamen Recht: Das Landgericht München entschied, dass die unterlassene Holzschutzbehandlung keine grobe Fahrlässigkeit darstellt und die Versicherung die Reparaturkosten übernehmen muss. Ein wegweisendes Urteil für Hausbesitzer, die mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind.
Ein Landwirt aus A. erlitt einen herben Rückschlag, als sein Lager für landwirtschaftliche Geräte einem Brand zum Opfer fiel. Seine Versicherung verweigerte jedoch die volle Entschädigung, da er statt des Schuppens Fertiggaragen errichtete – ein kostspieliger Fehler, wie das Landgericht Memmingen nun bestätigte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Feinheiten von Versicherungsbedingungen und die Bedeutung der "gleichen Art und Zweckbestimmung" beim Wiederaufbau nach einem Schaden.
Ein Hausbesitzer aus Hanau klagte gegen seine Versicherung, weil diese die Kosten für einen Wasserschaden an seinem leerstehenden Haus nicht übernehmen wollte. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab der Versicherung Recht und wies die Berufung des Mannes ab, da er seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte, indem er die Wasserleitungen nicht entleert hatte. Der Fall verdeutlicht die strengen Anforderungen an die Sicherung leerstehender Gebäude und die weitreichenden Folgen von Fahrlässigkeit.
Starkregen setzt Haus unter Wasser, doch die Versicherung zahlt nicht! Ein Hauseigentümer aus Arnsberg kämpft nach dem Unwetter im Juli 2021 mit den Folgen – das Landgericht Hagen wies seine Klage gegen die Versicherung ab, da der Schaden durch Grundwasser und nicht durch oberflächliches Wasser entstanden sei. Muss der Kläger die Sanierungskosten von 165.000 Euro nun selbst tragen?
Ein Hausbesitzer aus Deggendorf erlebte eine böse Überraschung, als seine Elementarversicherung die Kosten für die Reparatur von Senkungsschäden an seinem Haus verweigerte. Das Landgericht Deggendorf gab der Versicherung Recht, da die Schäden nicht durch naturbedingte Hohlräume, sondern durch die Beschaffenheit des Baugrunds verursacht wurden. Nun muss der Kläger die Reparaturkosten von über 30.000 Euro selbst tragen und bleibt auf den Schäden an seinem Haus sitzen.
Ein Hausbesitzer in Aachen erlebte eine böse Überraschung, als seine Versicherung die Kosten für die Sicherung seines Hanges nach einem Erdrutsch verweigerte. Gutachter stellten fest, dass nicht die Natur, sondern Baumängel an der Stützmauer den Erdrutsch ausgelöst hatten – ein Fall, der die Grenzen der Versicherungsleistung aufzeigt. Nun muss der Eigentümer die Kosten von rund 250.000 Euro selbst tragen.
Ein geplatzter Wasserfilter in einem leerstehenden Haus – und die Versicherung zahlt nur die Hälfte des Schadens. Nach einem Oberschenkelhalsbruch konnte die Eigentümerin nicht mehr in ihr Haus zurückkehren, die Versicherung sah darin eine Obliegenheitsverletzung und kürzte die Leistungen. Nun entschied das Landgericht Bad Kreuznach über den Fall.
Undichte Fliesenfugen und eine mangelhafte Wannenarmatur sorgten für einen Wasserschaden – doch die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Das Landgericht Aachen gab der Versicherung Recht und ließ den Hausbesitzer mit über 40.000 Euro Kosten sitzen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Grenzen des Versicherungsschutzes bei Leitungswasserschäden.
Ein Versicherungsmakler verschweigt fehlerhafte Angaben in einem Schadensfall und sorgt damit für einen Rechtsstreit zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Das Oberlandesgericht Frankfurt entscheidet zugunsten der Versicherung und beleuchtet die weitreichenden Folgen einer "arglistigen Obliegenheitsverletzung" des Maklers. Der Fall zeigt, wie wichtig klare Kommunikation und korrekte Informationen in der Schadensabwicklung sind, um negative Konsequenzen für den Versicherungsnehmer zu vermeiden.
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