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Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Allgemeines zur BU-Versicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz auch BU-Versicherung genannt) gewährt im Falle einer Berufsunfähigkeit finanzielle Sicherheit und ist somit Teil der Invaliditätsabsicherung. Oftmals wird die BU-Versicherung als Zusatzversicherung in eine andere Versicherung wie eine Renten- oder Lebensversicherung integriert. In einem solchen Fall wird der integrierte Teil Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) genannt. Es ist jedoch auch möglich, selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) abzuschließen.

Mit einer Berunfsunfähigkeitsversicherung gegen
Mit einer Berunfsunfähigkeitsversicherung gegen die Berufsunfähigkeit gut abgesichert

Sinn und Zweck einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung soll in erster Linie vor dem Risiko des wirtschaftlichen und sozialen Abstieg bei Berufsunfähigkeit schützen. Ein Arbeitnehmer gilt als berufsunfähig, wenn er wegen eines Unfalls oder aufgrund einer Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Wer in einem solchen Fall durch eine angemessene Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) erhalten will, muss als Absicherung eine private BU-Versicherung abschließen. Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es zwar eine Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit. Anspruch darauf haben allerdings nur Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden. Für Menschen, die nach diesem Datum geboren wurden, sind die Leistungen aus den gesetzlichen Versicherungen im Falle einer Berufsunfähigkeit deutlich begrenzt. So ermittelt sich der Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit nach dem Restleistungsvermögen, welches der Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anbieten kann. Aus diesem Grund können selbst hochqualifizierte Akademiker auf ungelernte Hilfsarbeiten verwiesen werden. Dabei spielt es zudem keine Rolle, ob eine derartige Tätigkeit überhaupt verfügbar ist. Sollte ein geeigneter Arbeitsplatz nicht vermittelbar sein, erhält der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld II, ansonsten lediglich eine Grundsicherung. Deshalb sollte jeder, der auf das Einkommen aus seiner Arbeit angewiesen ist, eine private BU-Versicherung abschließen.

Gründe für die Berufsunfähigkeit

Als berufsunfähig (kurz BU) gilt, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf wegen gesundheitlicher Probleme für mindestens sechs Monate nicht ausüben kann. Eine solche Berufsunfähigkeit trifft rein statistisch gesehen in etwa jeden Vierten vor Beginn des Eintritts in die Rente. Versicherer haben in Untersuchungen festgestellt, dass einige Berufszweige besonders von der Berufsunfähigkeit betroffen sind. In diesen Berufsgruppen leiden überdurchschnittlich viele Arbeitnehmer an einer Erkrankung, die früher oder später zur Berufsunfähigkeit führt. Dazu zählen viele handwerkliche Berufsgruppen wie zum Beispiel Dachdecker, Maurer oder Bergleute. Allerdings nehmen seit einiger Zeit auch die BU-Fälle bei Büroangestellten immer mehr zu. Vor allem die psychischen Leiden, aus denen eine Berufsunfähigkeit hervorgeht, steigen in Deutschland rapide an. Bei dieser Art von Erkrankungen spielt es keine Rolle mehr, ob eine körperliche oder nicht-körperliche Tätigkeit verrichtet wird.

Der Gesundheitscheck

Um das Erkrankungsrisiko des potentiellen Versicherungsnehmers abschätzen zu können, stellen die Versicherungsunternehmen in der Regel zahlreiche Gesundheitsfragen. Zu diesen speziellen medizinischen Fragen kommen noch einige persönliche Angaben wie das Geschlecht, das Alter, die Versicherungsdauer, die Berufsgruppe und die Höhe der Leistungen. Anhand dieser Informationen wird eine Risikoprüfung durchgeführt und die Versicherung kann im Anschluss daran entscheiden, ob und zu welchen Konditionen sie den Antragsteller versichert. Dabei werden jährlich rund 200.000 Interessenten abgelehnt. Dennoch ist dringend davon abzuraten, die eigene Verfassung bei der Gesundheitsprüfung zu beschönigen. Bei falschen oder unvollständigen Angaben muss der Versicherte damit rechnen, dass die Versicherung die Zahlungen im Ernstfall ganz oder zumindest teilweise verweigert. Die Versicherung spricht in einem solchen Fall von einer Anzeigenpflichtverletzung. Falsche Angaben können hier sogar dazu führen, dass über Jahre hinweg Beiträge bezahlt wurden, ohne dass es im Versicherungsfall zu einer Leistung seitens des Versicherungsgebers kommen muss. Bei Problemen in diesem Bereich geht es um feinstes Versicherungsrecht mit einer schier endlosen Rechtsprechung. Ohne einen sachkundigen Rechtsanwalt steht der Versicherungsnehmer hier auf verlorenem Posten. Aus diesem Grund sollten unbedingt sämtliche Vorerkrankungen angegeben werden, nach denen der Versicherungsgeber fragt.

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Mit mir, Ihrem Fachanwalt für Versicherungsrecht, erleben Sie keine Bösen Überraschungen mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung
Mit mir, Ihrem Fachanwalt für Versicherungsrecht, erleben Sie keine Bösen Überraschungen mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Nützliche Hinweise zu den Versicherungsbedingungen

Trotz des harten Auswahlverfahrens sollte man nicht die erstbeste Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die sich finden lässt. Der Abschluss einer solchen extentiellen Absicherung sollte immer gut überlegt sein. Ein sorgfältiger Vergleich ist daher anzuraten. Hier gilt es, nicht nur bei der montalichen Belastung zu sparen, sondern auch den für Sie individuell besten Versicherungsschutz zu finden.  Hier unterscheiden sich die unzähligen Anbieter oftmals nicht nur im Detail.  Die Vertragsbedingungen und Tarife weisen immer noch große Unterschiede auf und die fiesen Hintertürchen, mit denen die Leistungen doch noch verweigert werden könnten, erschließen sich meist nicht auf den ersten Blick (siehe auch Test Berufunfähigkeitsversicherungen) . Vor Vertragsschluss sollte deshalb das Kleingedruckte studiert und nachteilige Klauseln gestrichen werden. Es sollte beispielsweise darauf geachtet werden, dass der Vertrag keine abstrakte Verweisung enthält. Mit Hilfe einer solchen Klausel kann der Versicherer den Kunden auf einen Beruf verweisen, welcher Ausbildung, Erfahrung und bisheriger sozialer Stellung entspricht, allerdings auch niedrigere Anforderungen an die Gesundheit stellt. Ob tatsächlich eine Anstellung in diesem Bereich gefunden wird, liegt jedoch in der Risikosphäre des Versicherungsnehmers. Falls kein passender Job verfügbar ist, muss die Versicherung trotzdem nicht zahlen. Des Weiteren sollte eine zinslose Stundung auf Antrag möglich sein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird normalerweise erst im 7. Monat nach Krankheitsbeginn ausgezahlt. In dieser Zeit hat der Betroffene jedoch Einkommen, muss aber dennoch die hohen Beiträge der BU-Versicherung bezahlen, die er gerade jetzt so dringend braucht. In dieser Situation sollte es möglich sein, die Beiträge zu stunden. Bei weiteren Fragen oder Problemen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung hilft ein Fachanwalt Versicherungsrecht weiter.

Fotos: 123RF Stock Foto, billionphotos.com

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