Hausratversicherung – Vertragsabschluss durch Ehegatten als Geschäft des täglichen Lebens
OLG Hamm – Az.: I-20 U 15/20 – Beschluss vom 23.04.2020 Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen. Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen. Gründe I. Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einer Hausratversicherung auf Feststellung in Anspruch, dass die Beklagte nach […]