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Schadensregulierung in der privaten Haftpflichtversicherung: Fallstricke und rechtliche Lösungen

Die Schadensregulierung in der privaten Haftpflichtversicherung spielt eine bedeutende Rolle für Versicherungsnehmer und Geschädigte, wenn es darum geht, nach einem Vorfall finanzielle Sicherheit und Schutz zu gewährleisten. Sie dient dazu, die rechtlichen und finanziellen Folgen von Schäden, die der Versicherungsnehmer gegenüber Dritten verursacht hat, abzudecken und die Interessen der beteiligten Parteien zu wahren. Der Schadensregulierungsprozess beinhaltet die Prüfung, ob und in welchem Umfang die private Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Dies kann jedoch mitunter komplex sein, da diverse Faktoren wie Schadensumfang, Umstände des Vorfalls oder auch vertragliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind.

Zudem können Herausforderungen wie unterschiedliche Rechtslagen, vertrackte Vertragsinhalte und taktische Spielzüge der Versicherungen den Prozess erschweren. Daher ist es unerlässlich, sich in solchen Situationen gut zu informieren und gegebenenfalls anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um seine eigenen Ansprüche durchzusetzen und eine faire Schadensregulierung sicherzustellen. Im folgenden Artikel erfahren Sie, worauf es bei der Schadensregulierung in der PHV (privaten Haftpflichtversicherung) ankommt und wie Sie zu Ihrem guten Recht kommen, auch wenn sich die Versicherung zunächst weigert.

Was ist eine private Haftpflichtversicherung?

Eine private Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die das finanzielle Risiko abdeckt, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann. Dies umfasst die gesetzliche Verpflichtung, Schadenersatz zu leisten, wenn man durch eigenes Verschulden (beispielsweise durch Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit) einen Schaden verursacht hat.

Die Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie schützt den Versicherungsnehmer und seine Familie vor potenziell enormen finanziellen Folgen, die bis zum finanziellen Ruin reichen können.

Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung bietet verschiedene Leistungen. Diese können je nach Versicherungsvertrag variieren, umfassen jedoch im Allgemeinen:

  • Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes beschädigter Gegenstände
  • Kosten für Folgeschäden (zum Beispiel einen Nutzungsausfall)
  • Bei verletzten Personen: Behandlungskosten, Verdienstausfall, Umbaukosten von Wohnung oder Haus, und ggf. Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden eine lebenslange Rente
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche (passiver Rechtsschutz)

Die private Haftpflichtversicherung bietet dabei eine Art „passiven“ Rechtsschutz: Sie wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und übernimmt die Prozessführung und die Kosten bei einem Rechtsstreit.

Wer ist in der Privathaftpflicht mitversichert?

Die private Haftpflichtversicherung schützt zunächst den Versicherungsnehmer, also die Person, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. In der Regel sind jedoch auch weitere Personen mitversichert:

  • Ehepartner/Lebenspartner: Der Versicherungsschutz kann in der Regel auf den Lebenspartner erweitert werden, auch wenn keine Ehe geschlossen wurde.
  • Kinder: Kinder sind grundsätzlich über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert, solange sie nicht volljährig sind oder heiraten.
  • Haushalts-/Gartenhilfen oder Babysitter: Sie sind im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Regel über die Haftpflichtversicherung ihrer Auftraggeber geschützt.
  • im Todesfall: Stirbt der Versicherte, besteht der Versicherungsschutz für die Angehörigen weiterhin – bis zur nächsten Beitragszahlung.

Kinder in der Privathaftpflichtversicherung

Eine wichtige Frage betrifft den Schutz von Kindern durch die elterliche Versicherung und wann genau sie eine eigene Versicherung benötigen. Kinder sind grundsätzlich über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert, solange sie nicht volljährig sind oder heiraten. Das Kind bleibt unabhängig von seinem Alter weiterhin über die Eltern haftpflichtversichert, solange es zur Schule geht, seine erste Berufsausbildung macht oder sich in den üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten befindet.

Haftpflichtversicherung bei Haustieren

Für Schäden, die durch gezähmte Kleintiere wie Katzen oder Meerschweinchen entstehen, übernimmt die private Haftpflichtversicherung des Halters die Kosten. Für größere Tiere wie Hunde oder Pferde gibt es jedoch separate Haftpflichtversicherungen, da diese Tiere ein größeres Potenzial für Schäden haben. Eine private Haftpflichtversicherung deckt diese Risiken in der Regel nicht ab.

Insgesamt stellt die private Haftpflichtversicherung einen wichtigen Schutz vor potenziellen finanziellen Risiken dar und sollte daher Teil jedes Versicherungsportfolios sein.

Der Schadensregulierungsprozess und seine allgemeinen Schritte

Private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie Dritten zufügen. Sie ist essenziell, um vor hohen Kosten durch Unfälle oder Missgeschicke geschützt zu sein. (Symbolfoto: Gajus/Shutterstock.com)

Ist ein Schaden entstanden, so muss der Versicherungsnehmer seinem Versicherungsgeber diesen Schaden unverzüglich melden. Diese Meldung sollte auf jeden Fall in schriftlicher Form erfolgen. In diesem Schreiben, das dem Versicherungsgeber auch als E-Mail zugeleitet werden kann, sollten die Kontaktdaten des Versicherungsnehmers, der geschädigten Person, die Versicherungsnummer sowie der Zeitpunkt und Ort des Schadens mit einer so detailreich wie möglich ausgestalteten Schadensbeschreibung inklusive der Bitte um Schadensregulierung enthalten sein.

Ist dieses Schreiben bei dem Versicherungsgeber eingegangen, startet der Schadensregulierungsprozess zunächst damit, dass eine Bewertung des Schadens durch die Versicherungsgesellschaft vorgenommen wird. Diese erste Prüfung nennt sich auch Plausibilitätsprüfung. Die Versicherungsgesellschaft schaut, ob der von dem Versicherungsnehmer gemeldete Schaden realistisch ist oder ob nicht Schäden gemeldet wurden, die so in dieser Form nicht sein können. Im nächsten Schritt erfolgt eine genauere Untersuchung des Schadens durch die Versicherungsgesellschaft. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten. Der Schadensregulierer kann sich entweder über das Internet oder auf der Basis anderer Quellen ein genaueres Bild über den Zeitwert respektive Wiederbeschaffungswert des Schadensgegenstandes verschaffen oder von dem Geschädigten die Einsendung des Schadensgegenstandes erbitten. Sollte es sich um einen Schaden handeln, der an einer Immobilie entstanden ist, kann auch ein Ortstermin mit einem Gutachter erfolgen.

Bei Schäden an einem Fahrzeug kann auch von dem Geschädigten die Einsendung eines Kostenvoranschlages bei einer Kfz-Werkstatt angefordert werden. Die Schadensauszahlung respektive Schadensregulierung ist der letzte Schritt im Schadensregulierungsprozess. Dieser Schritt erfolgt erst dann, wenn die Versicherungsgesellschaft den Schaden sowie auch die eigene Leistungspflicht als solche anerkannt hat. Vor jedem einzelnen Schritt wird sich die Versicherungsgesellschaft in schriftlicher oder telefonischer Form bei dem Geschädigten melden.

Häufige Probleme und Fallstricke bei der Schadensregulierung

In der gängigen Praxis gibt es eine wahre Vielzahl von Problemen oder auch Fallstricken, die im Zuge der Schadensregulierung auftreten können. Die verzögerte Schadensregulierung stellt dabei eines der häufigsten Probleme dar, da es wiederum eine Menge Gründe für die Verzögerung geben kann. In vielen Fällen gibt es zwischen dem Geschädigten und der privaten Haftpflichtversicherung des Schädigers Streitigkeiten über die Schadenhöhe. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass lediglich der Zeitwert des beschädigten Gegenstandes als Grundlage für die Regulierung herangezogen wird. Der sogenannte Liebhaberwert respektive individuelle Wert spielt bei der Schadensregulierung überhaupt keine Rolle. Auch die Ablehnung des Schadens durch den Versicherungsgeber des Schädigers kommt nicht gerade selten vor. Die Ablehnung des Schadens erfolgt in der gängigen Praxis aus dem Grund heraus, dass sich der Versicherungsgeber nicht in der Leistungspflicht sieht. Mit einem Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid kann die Versicherung dazu gebracht werden, dass die Sichtweise überdacht wird. Wenn dieser Widerspruch bereits mit rechtsanwaltlicher Hilfe erfolgt erhöht dies die Wahrscheinlichkeit auf den Erfolg, da die Versicherung dann merkt, dass es dem Geschädigten ernst ist und dass er zur Not auch weitergehende rechtliche Schritte durchführen wird.

Rechtliche Lösungen und Strategien

Für viele Geschädigte ist die Ablehnung der Schadensregulierung seitens des Versicherungsgebers von dem Schädiger ein regelrechter Schock. Der Gedankengang, dass nunmehr der Schaden aus eigener Tasche gezahlt werden muss, ist dabei sehr naheliegend. Dieser Gedanke ist jedoch schlichtweg falsch, da es auch nach einem Ablehnungsbescheid der Versicherungsgesellschaft noch Möglichkeiten der Interaktion gibt. Die erste Maßnahme ist der Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid in schriftlicher Form. Auf diese Weise wird die Gesellschaft dazu gebracht, den Schadensfall neu zu prüfen. Auch ein produktiver Dialog mit eigenen Lösungsansätzen kann bei einer Versicherungsgesellschaft hilfreich sein. Führen diese Maßnahmen nicht zu dem gewünschten Erfolg, sollte sich der Geschädigte zunächst erst einmal sehr genau mit den eigenen Ressourcen beschäftigen und eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Auf jeden Fall gilt es erst einmal, Ruhe zu bewahren und trotz des verständlichen Ärgers nicht den Kopf zu verlieren. Viele Geschädigte begehen den Fehler, dass sie nach dem entstandenen Schaden und der Meldung des Schädigers an dessen Versicherung noch den Schädiger als Ansprechpartner für die Schadensregulierung nehmen. Dies ist deshalb falsch, da der Schädiger nach der Meldung des Schadens an seine Versicherung aus der ganzen Angelegenheit heraus ist. Der direkte Ansprechpartner für den Geschädigten ist dementsprechend immer der Versicherungsgeber des Schädiger.

Anleitungen für einen effektiven Dialog mit dem Versicherer

Obgleich das Meinungsbild vorherrscht, dass eine Versicherungsgesellschaft ein gesichtsloses und rein auf formaljuristischer Kommunikation beruhender Konzern ist, so ist dieses Meinungsbild in vielen Fällen falsch. Versicherungsgesellschaften beschäftigen Menschen, die im Namen der Versicherung die entsprechenden Fälle bearbeiten. Als geschädigte Person ist es möglich, mit diesen Sachbearbeitern auf der Basis einer klaren Kommunikation zu sprechen. Das Anliegen sollte möglichst klar und unmissverständlich artikuliert werden. In vielen Fällen ist es auch so, dass die Sachbearbeiter einen völlig veralteten Sachstand haben und ihre Entscheidung so treffen, weil neuere Informationen fehlen. Gibt der Geschädigte sämtliche Informationen, die in seinem Besitz bezüglich der Angelegenheit sind, schnell an den Versicherer weiter, so erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Bearbeitung. Die Informationsübermittlung sollte per E-Mail erfolgen, da der Mailversand sehr schnell und zudem auch sehr gut nachvollziehbar ist.

Es ist überdies auch erheblich besser, wenn der Geschädigte bei der Versicherung einen einzigen Ansprechpartner hat. Bei mehreren Sachbearbeitern kann es passieren, dass sich eine Person zunächst erst einmal in den Sachverhalt hineinarbeiten muss. Dies kann zu Zeitverlusten führen und es besteht die Gefahr, dass der neue Sachbearbeiter eine vollständig andere Sichtweise hat, als es bei dem alten Sachbearbeiter der Fall gewesen ist. Die Personalfluktuation in einer Versicherung lässt sich jedoch nicht beeinflussen, sodass mit dem neuen Sachbearbeiter auch auf die gleiche Art und Weise kommuniziert werden muss, wie mit dem alten Sachbearbeiter kommuniziert wurde. Letzten Endes arbeiten bei der Versicherung auch nur Menschen.

Fazit und Zusammenfassung

Ein Schaden ist immer ärgerlich, allerdings gibt es für Schäden ja Versicherungen. Gerade die private Haftpflichtversicherung ist hierbei ein bedeutungsvolles Instrument, da sie die Schäden an dem Eigentum dritter Personen absichert. Damit die Schadensregulierung erfolgen kann, ist es immens wichtig, dass der gesamte Prozess der Schadensregulierung auch tatsächlich gekannt ist. Der Schädiger muss den Schaden zunächst seiner Versicherung melden, dies hat unverzüglich zu geschehen. Der Versicherungsgeber startet den Prozess der Schadensregulierung. In diesem Prozess kann es jedoch zu Streitigkeiten mit dem Geschädigten kommen. Die Ursachen hierfür können vielfältig sein. Mit einer guten und unmissverständlichen Kommunikation lassen sich jedoch Missverständnisse vermeiden. Zur Not gibt es immer noch rechtliche Schritte, die gegen die Versicherung eingeleitet werden können.

Schützen Sie Ihre Interessen: Rechtsexpertise in der Schadensregulierung

Bei Unstimmigkeiten in der Schadensregulierung Ihrer privaten Haftpflichtversicherung kann es schnell kompliziert werden. Gerade in solchen Momenten ist eine professionelle Unterstützung essentiell. Als erfahrener Rechtsanwalt im Versicherungsrecht bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner, der Sie durch den Prozess führt, Ihnen hilft, Ihre Rechte durchzusetzen und für eine faire Schadensregulierung zu sorgen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten prüfen und eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Anliegen erarbeiten. Warten Sie nicht länger und fordern Sie jetzt Ihre Ersteinschätzung an. Nur ein Klick trennt Sie von Ihrer rechtlichen Lösung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Schadensregulierung in der privaten Haftpflichtversicherung?

Die Schadensregulierung ist ein Prozess, der in Gang gesetzt wird, wenn ein Versicherungsnehmer einen Schaden verursacht hat, für den er gegenüber Dritten haftet. Es umfasst die Schadensmeldung, die Untersuchung durch die Versicherung und letztlich die Entscheidung, ob und in welchem Umfang die Versicherung die Kosten des Schadens übernimmt.

Was passiert nach der Meldung eines Schadens?

Nachdem ein Schaden gemeldet wurde, prüft die Versicherung den Sachverhalt. Sie untersucht, ob der gemeldete Schaden im Rahmen der Versicherungspolice gedeckt ist und ob der Versicherungsnehmer für den Schaden verantwortlich ist. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen und erfordert häufig weitere Informationen oder Nachweise vom Versicherungsnehmer.

Was kann ich tun, wenn meine Versicherung die Schadensregulierung ablehnt?

Wenn Ihre Versicherung die Schadensregulierung ablehnt, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Es ist empfehlenswert, diesen Widerspruch schriftlich und mit einer Begründung zu verfassen. Bei Schwierigkeiten oder Ablehnungen kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden.

Was sollte bei der Meldung eines Schadens beachtet werden?

Bei der Meldung eines Schadens sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle relevanten Informationen angeben. Dazu gehören die genaue Beschreibung des Vorfalls, Zeit und Ort des Schadens, Ihre Versicherungsnummer und Kontaktdaten, sowie die Informationen über den oder die Geschädigten.

Wie kann ich sicherstellen, dass der Prozess der Schadensregulierung fair abläuft?

Um einen fairen Prozess der Schadensregulierung zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Sie gut informiert sind und Ihre Rechte kennen. Bei Unklarheiten oder Bedenken kann die Beauftragung eines Anwalts hilfreich sein. Ein Anwalt kann Sie durch den Prozess begleiten und sicherstellen, dass Ihre Interessen angemessen vertreten werden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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Egal ob Ihre Versicherung die Zahlung verweigert oder Sie Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

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