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Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit

Zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit muss unterschieden werden

Zahllose Menschen in Deutschland erleiden im Verlauf ihrer Berufsausübung Unfälle oder Erkrankungen, in deren Folge sie nicht mehr ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Obgleich sich im breiten Meinungsbild der Öffentlichkeit das Bild verhärtet hat, das zwischen der Berufsunfähigkeit und der Erwerbsunfähigkeit kein Unterschied besteht, so ist dieses Meinungsbild falsch. Lesen Sie weiter, um die genaue Definition der Berufsunfähigkeit und der Erwerbsunfähigkeit in Erfahrung zu bringen und die Unterschiede herauszufinden. Das Hintergrundwissen zu dieser Thematik ist bedeutungsvoll.

Das Wichtigste in Kürze


  • Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit: Wichtig zu verstehen, dass ein signifikanter Unterschied zwischen diesen beiden Zuständen besteht.
  • Berufsunfähigkeit: Definiert als Unfähigkeit, den eigenen Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit aufgrund von gesundheitlichen Problemen auszuüben; keine gesetzliche Definition, sondern basiert auf Versicherungsbedingungen.
  • Ursachen für Berufsunfähigkeit: Umfassen sowohl körperliche als auch psychische Gründe; in Deutschland sind psychische Erkrankungen eine führende Ursache.
  • Erwerbsunfähigkeit: Bedeutet die Unfähigkeit, jegliche berufliche Tätigkeit für mindestens 3 Stunden täglich über einen Zeitraum von zwei Jahren hinweg auszuüben; Definition durch die Deutsche Rentenversicherung vorgegeben.
  • Wirtschaftliche Auswirkungen: Beide Zustände können erhebliche finanzielle Konsequenzen für die Betroffenen haben, da sie ihre berufliche Tätigkeit nicht fortsetzen können.
  • Versicherungsoptionen: Es gibt verschiedene Arten von Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, die je nach individueller Situation des Versicherten ausgewählt werden sollten.
  • Relevanz der Thematik: Das Risiko für Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit ist real und sollte nicht ignoriert werden, da es jeden treffen kann.

Die Bedeutung von Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen

Versicherungen sind für den Menschen heutzutage wichtiger denn je, da nahezu jeder Arbeitnehmer sehr stark auf sein berufliches Erwerbseinkommen angewiesen ist. Der Lebensunterhalt wird mithilfe des Arbeitsentgeltes finanziert. Dieses Arbeitsentgelt gibt es nun einmal nur, wenn der Arbeitnehmer auch tatsächlich arbeitet. Kommt es infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung zu einer Berufsunfähigkeit respektive Erwerbsunfähigkeit, so greift die entsprechende Versicherung. Die Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Versicherungsnehmer die richtige Art der Versicherung abgeschlossen hat.

Was ist Berufsunfähigkeit?

Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
(Symbolfoto: Studio Romantic /Shutterstock.com)

Der Gesetzgeber in Deutschland hat keine allgemeingültige Definition der Berufsunfähigkeit kraft Gesetzes festgelegt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es überhaupt keine allgemeine Definition gibt. Diese Begriffsbezeichnung definiert sich aus den Versicherungsbedingungen der Versicherungswirtschaft und sollte jedem Versicherungsnehmer bekannt sein. Gleichermaßen verhält es sich mit den Ursachen der Berufsunfähigkeit sowie deren verschiedenen Arten.

Definition der Berufsunfähigkeit

In der Versicherungswirtschaft wird die Berufsunfähigkeit als ein Zustand definiert, aus dem heraus der Arbeitnehmer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dieser Zustand ist auch an einen gewissen Mindestzeitrahmen gebunden, der für die Berufsunfähigkeit erfüllt sein muss. Die Versicherungswirtschaft hat hierfür einen Mindestzeitraum von sechs Monaten für sich festgelegt. Entscheidend hierbei ist, dass der Zustand ohne Unterbrechung den Arbeitnehmer an der Ausübung seines letzten Berufes oder einer anderweitigen beruflichen Tätigkeit, für die der Betroffene eine Qualifikation respektive Ausbildung besitzt, hindert.

Die Ursachen und Arten von Berufsunfähigkeit

Es gibt eine wahre Vielzahl von Ursachen, die eine Berufsunfähigkeit nach sich ziehen können. Unterschieden werden muss dabei zwischen den körperlichen und den psychischen Gründen. Beide Gründe sind in Deutschland sehr weitverbreitet und insbesondere die psychischen Gründe der Berufsunfähigkeit haben in der jüngeren Vergangenheit stark zugenommen. Aktuell wird geschätzt, dass jeder 4. Bürger in der Bundesrepublik Deutschland von der Berufsunfähigkeit betroffen ist. Zu den häufigsten Ursachen der Berufsunfähigkeit in Deutschland zählen psychische Erkrankungen (31 Prozent aller Fälle) sowie Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats (24 Prozent aller Fälle), Krebserkrankungen (15 Prozent aller Fälle) und Unfallverletzungen (9 Prozent aller Fälle). Herz- und Gefäßerkrankungen zählen mit 7 Prozent aller Fälle zu den eher selteneren Ursachen.

Die finanziellen Aspekte der Berufsunfähigkeit

Die finanziellen Aspekte der Berufsunfähigkeit sind für den Betroffenen merklich spürbar, da die berufliche Tätigkeit und somit die finanzielle Lebensgrundlage nicht mehr bestritten werden kann. Obgleich es lediglich eine Art der Berufsunfähigkeit gibt, so bietet die Versicherungswirtschaft drei verschiedene Arten der Berufsunfähigkeitsversicherung an. Zu nennen sind hier die Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer, die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige und die sogenannte temporäre Berufsunfähigkeitsversicherung. Letztgenannte Versicherung bietet lediglich für einen bestimmten Zeitraum einen Schutz vor der Unfähigkeit, den Beruf auszuüben. Welche Versicherung letztlich für welchen Versicherungsnehmer sinnvoll ist, muss auf der Basis des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden.

Was ist Erwerbsunfähigkeit?

Ebenso wie bei der Berufsunfähigkeit bietet der Gesetzgeber für die Erwerbsunfähigkeit keine allgemeingültige gesetzliche Definition. Auch hier bietet die Versicherungswirtschaft eine Definition, die herangezogen wird. Aus dieser Definition wird dann auch der Unterschied zwischen der Berufsunfähigkeit und der Erwerbsunfähigkeit deutlich.

Definition der Erwerbsunfähigkeit

Die Definition der Erwerbsunfähigkeit wird von der Deutschen Rentenversicherung geliefert und ist stark an zeitliche Aspekte gebunden. Als erwerbsunfähig gilt eine Person, wenn sie für einen Mindestzeitraum von 2 Jahren keine berufliche Tätigkeit für einen Mindeststundensatz von 3 Stunden pro Tag ausüben kann. Diese Unfähigkeit muss sich aus einer Erkrankung oder Verletzung respektive einer Behinderung heraus ergeben. Die Erwerbsunfähigkeit ist dabei nicht an den zuletzt ausgeübten Beruf oder eine anderweitige Tätigkeit, für die der Betroffene eine Qualifikation respektive Ausbildung besitzt, gebunden.

Die Ursachen und Arten der Erwerbsunfähigkeit

Ebenso wie bei der Berufsunfähigkeit wird zwischen den körperlichen und den psychischen Ursachen der Erwerbsunfähigkeit differenziert. In Deutschland gelten die psychischen Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen, die eine Erwerbsunfähigkeit nach sich zieht. Angststörungen oder Depressionen sind hierbei die am stärksten vertretenen Ursachen. Bei den körperlichen Ursachen gelten Krebserkrankungen zu den häufigsten Krankheiten, die eine Erwerbsunfähigkeit nach sich ziehen.

Die finanziellen Aspekte der Erwerbsunfähigkeit

Die wirtschaftlichen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit sind für den Betroffenen erheblich härter, da die erkrankte Person im Gegensatz zu einer einfachen Berufsunfähigkeit bei der Erwerbsunfähigkeit überhaupt keine Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Die betroffene Person wird durch die Erkrankung nicht selten in wirtschaftliche Nöte gedrängt und kann ihren bisherigen Lebensstandard durch den Wegfall des Erwerbseinkommens nicht länger halten. Umso wichtiger ist es letztlich, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung – was ist sinnvoll?

Dem reinen Grundsatz nach ist es sinnvoll, sich mit beiden Versicherungen eingängig auseinanderzusetzen. Es kommt hierbei jedoch sehr stark auf die individuellen Rahmenbedingungen des Lebens an. Faktoren wie das Alter der Person sowie die Schulbildung respektive die berufliche Qualifikation sind ebenso wichtig wie der allgemeine Gesundheitszustand. Zudem sind auch die jeweiligen Konditionen der Versicherungsanbieter bei den unterschiedlichen Versicherungen von entscheidender Bedeutung, da eine Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich auf den zuletzt ausgeübten Beruf beschränkt ist und zudem auch gewisse Mindestanforderungen hat. Gleichermaßen verhält es sich letztlich auch mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese hat, damit der Versicherungsnehmer die Leistungen aus dem Vertrag heraus in Anspruch nehmen kann, in der gängigen Praxis hohe Kriterien. Im absoluten Zweifel sollte sich die betroffene Person vor der Unterschrift des Versicherungsvertrages eingängig juristisch durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen. Wir stehen hierfür sehr gerne zur Verfügung.

Fallbeispiele für Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit

Fallbeispiel 1: Berufsunfähigkeit eines Profi-Fußballers

Ein Profi-Fußballer erleidet einen Bandscheibenvorfall. Aufgrund der physischen Anforderungen seines Berufs kann er seine Tätigkeit nicht mehr ausüben. Der Grad der Berufsunfähigkeit wird in diesem Fall auf 100% festgelegt, da er seinen Beruf vollständig nicht mehr ausüben kann. Da er die 50%-Schwelle erreicht hat, wird ihm die volle Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt.

Fallbeispiel 2: Berufsunfähigkeit eines Zahnarztes

Ein Zahnarzt erleidet ebenfalls einen Bandscheibenvorfall. Obwohl die Erkrankung dieselbe ist wie beim Profi-Fußballer, wird der Grad der Berufsunfähigkeit auf 75% festgelegt. Dies liegt daran, dass der Zahnarzt trotz der Erkrankung noch einige seiner beruflichen Tätigkeiten ausüben kann. Da er jedoch die 50%-Schwelle überschreitet, erhält auch er die volle Berufsunfähigkeitsrente.

Fallbeispiel 3: Erwerbsunfähigkeit eines Handwerkers

Ein Handwerker leidet unter einer chronischen Erkrankung, die es ihm unmöglich macht, weiterhin in seinem Beruf zu arbeiten. Da er voraussichtlich nicht mehr ins Berufsleben zurückkehren kann, beantragt er eine Erwerbsminderungsrente. Nach einem langen und komplexen Prozess erhält er schließlich eine monatliche Rente von etwa 776 Euro.

Fallbeispiel 4: Berufsunfähigkeit eines Selbstständigen

Ein selbstständiger Unternehmer wird berufsunfähig. Da er nicht in der Deutschen Rentenversicherung abgesichert ist, hat er keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Er hat jedoch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die ihm im Falle einer Berufsunfähigkeit eine Rente auszahlt.

Fallbeispiel 5: Dienstunfähigkeit eines Lehrers

Ein Lehrer wird dienstunfähig und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Da er Beamter auf Lebenszeit ist, hat er Anspruch auf ein Ruhegehalt. Die Höhe des Ruhegehalts hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das ruhegehaltsfähige Einkommen der letzten zwei Jahre und die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten.

Diese fiktiven Beispiele verdeutlichen, dass die Auswirkungen und Prozesse von Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit stark von den individuellen Umständen und dem ausgeübten Beruf abhängen.

Fazit

Kein Mensch setzt sich gerne mit dem Gedanken auseinander, dass irgendwann einmal der Lebensstandard durch die Unfähigkeit, den Beruf auszuüben, nicht mehr bestritten werden kann. Auch der Gedanke, überhaupt nicht mehr arbeiten zu können, wird von den meisten Menschen nur zu gerne sehr weit von sich geschoben. So gänzlich abwegig ist der Gedankengang jedoch nicht, da sowohl die Berufsunfähigkeit als auch die Erwerbsunfähigkeit in Deutschland keine Seltenheit darstellen. Das Risiko steigt mit zunehmendem Alter, sodass der Abschluss einer entsprechenden Versicherung sehr viel Sinn ergeben kann.

Wichtige Begriffe kurz erklärt


Berufsunfähigkeitsgrad

Der Berufsunfähigkeitsgrad ist ein Maß für das Ausmaß, in dem eine Person unfähig ist, ihren Beruf auszuüben. Er wird durch einen von der Versicherungsgesellschaft beauftragten Gutachter festgelegt und bewertet, welche Tätigkeiten noch ausgeführt werden können und welche nicht mehr.

In den meisten Fällen muss der Grad der Berufsunfähigkeit mindestens 50% betragen, um im Sinne der Bedingungen als berufsunfähig zu gelten. Wenn dieser Grad erreicht ist, wird in der Regel die volle Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Es gibt jedoch auch abweichende Regelungen, bei denen eine Teilrente schon bei einem niedrigeren Berufsunfähigkeitsgrad fällig wird.

Die Bestimmung des Berufsunfähigkeitsgrades ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Art der Erkrankung, die spezifischen Tätigkeiten, die im Rahmen des Berufs ausgeübt werden, und die Zeit, die für diese Tätigkeiten aufgewendet wird.

Die genaue Beschreibung der Tätigkeiten und deren Anteil an einem „normalen“ Arbeitstag spielt eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung des Berufsunfähigkeitsgrades. Daher ist es hilfreich, eine ausführliche und verständliche Tätigkeitsbeschreibung im Rahmen des Antrags auf Berufsunfähigkeitsleistungen zu erstellen.

Der Berufsunfähigkeitsgrad ist eine wichtige Voraussetzung für die Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50% liegt, muss die Versicherung die Berufsunfähigkeitsrente nicht zahlen. Daher ist es besonders wichtig, fachkundigen Rat bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente einzuholen.

Die Leistungsquote einer Berufsunfähigkeitsversicherung, also das Verhältnis von Leistungsanträgen zu Leistungsbewilligungen, kann als Kriterium für die Auswahl eines Versicherers herangezogen werden. Sie sollte jedoch nicht das einzige Entscheidungskriterium sein, da auch die Konditionen des Vertrags wichtig sind.

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, die an Personen gezahlt wird, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben. Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen sowohl versicherungsrechtliche als auch medizinische Voraussetzungen erfüllt sein.

Versicherungsrechtlich müssen Antragsteller mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge nachweisen können. Medizinisch gesehen wird die Erwerbsminderungsrente in zwei Formen unterteilt:

  1. Volle Erwerbsminderungsrente: Gewährt, wenn die betroffene Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
  2. Teilweise Erwerbsminderungsrente: Gewährt, wenn die betroffene Person noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann.

Die Erwerbsminderungsrente unterscheidet sich von der Berufsunfähigkeitsrente, die eine private Versicherungsleistung ist und ausgezahlt wird, wenn eine dauerhafte Berufsunfähigkeit auftritt. Die Berufsunfähigkeitsrente bezieht sich auf die Unfähigkeit, den bisher ausgeübten Beruf aufgrund von gesundheitlichen Gründen auszuüben, während die Erwerbsminderungsrente die Fähigkeit prüft, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anzahl der Versicherungsjahre und dem individuellen Einkommen. Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente betrug im Jahr 2019 etwa 882 Euro pro Monat. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass die Erwerbsminderungsrente oft nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, weshalb eine private Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen wird.

Invaliditätsgrad

Der Invaliditätsgrad ist ein Maß für das Ausmaß der Beeinträchtigungen, die eine Person aufgrund eines Unfalls erlitten hat. Dieser Grad wird von der Versicherung mit Hilfe der sogenannten Gliedertaxe berechnet, einer Tabelle, in der jeder Anbieter festlegt, welchen Grad der Beeinträchtigung er annimmt, falls ein Kunde einen bestimmten Körperteil verliert oder nicht mehr benutzen kann.

Die Gliedertaxe ist ein Schlüsselelement bei der Bestimmung des Invaliditätsgrades. Sie legt fest, welchen Grad der Beeinträchtigung die Versicherung annimmt, wenn nach einem Unfall Schäden an bestimmten Körperteilen bleiben. Beispielsweise kann die Gliedertaxe bei einem abgetrennten Daumen einen Invaliditätsgrad von 50 Prozent annehmen. Bei einer vereinbarten Versicherungssumme von 100.000 Euro würde die betroffene Person daher 50.000 Euro als Invaliditätsleistung erhalten.

Die Feststellung des Invaliditätsgrades berücksichtigt, inwieweit die normale körperliche oder geistige Funktionsfähigkeit beeinträchtigt ist. Dabei werden ausschließlich medizinische Gesichtspunkte berücksichtigt. Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane bzw. deren Funktion durch den Unfall beeinträchtigt, werden die ermittelten Invaliditätsgrade addiert. Mehr als 100 % werden jedoch nicht berücksichtigt.

Die Versicherungsleistung aus der privaten Unfallversicherung richtet sich neben der vereinbarten Versicherungssumme nach dem Grad der Invalidität. Ein Invaliditätsgrad von 100 % bedeutet nicht, dass kein Teil des Körpers mehr funktionsfähig ist. Beispielsweise führt der vollständige Verlust der Sehkraft beider Augen gemäß Gliedertaxe zu einem Invaliditätsgrad von 100 %, obwohl andere Körperteile wie Arme und Beine weiterhin einwandfrei funktionieren.

Bei einer Teilinvalidität, wenn Körperteile nur einen Teil ihrer Funktionsfähigkeit verloren haben, wird nicht der volle Prozentsatz laut Gliedertaxe angerechnet. Um den tatsächlichen Invaliditätsgrad zu bestimmen, muss der teilweise Funktionsverlust mit dem Prozentsatz der Gliedertaxe multipliziert werden.

Die Feststellung des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung wird von medizinischen Sachverständigen unter ausschließlicher Berücksichtigung von medizinischen Gesichtspunkten durchgeführt.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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