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Personenversicherung: Pflichtversicherungen & freiwillige Versicherungen

Im Versicherungswesen werden dem reinen Grundsatz nach Sachversicherung und Personenversicherungen voneinander unterschieden. Wer sich ein wenig stärker in die Materie herein arbeitet, wird dabei unschwer feststellen, dass es auch in der Personenversicherung sowohl Pflichtversicherungen als auch freiwillige Versicherungen gibt. Nicht immer ist jedoch für jeden Menschen jede Versicherung auch tatsächlich sinnvoll, obgleich so manche freiwillige Personenversicherung das sogenannte allgemeine Lebensrisiko erheblich abmildern kann.

Diese Funktion erfüllt die Personenversicherung

Personenversicherung
Ärger mit einer Personenversicherung? Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht berät Sie kompetent. (Symbolfoto: 24Novembers/Shutterstock.com)

Die Personenversicherung erfüllt in erster Linie die Funktion, gewisse Lebensbereiche des menschlichen Lebens mittels einer Versicherung abzusichern. Hierbei kann es sich sowohl um die individuelle Gesundheit als auch um die allgemeine Lebensfähigkeit oder sogar das grundsätzliche Leben an sich selbst handeln. Der Grunddefinition nach hat die Personenversicherung somit die Aufgabe, die Leistungsfähigkeit sowie auch die Gesundheit sowie das Leben des Menschen zu schützen. Mitunter gibt es jedoch auch Personenversicherungen, deren Aufgabe darin besteht, nahestehende Angehörige von der versicherten Person zu schützen. In diesem Fall wird von der finanziellen Absicherung der Angehörigen gesprochen. In der gängigen Praxis erfüllt diese Aufgabe in erster Linie die Lebensversicherung, deren Leistung erst mit dem Ableben von der versicherten Person zum Tragen kommt.

Die Lebensversicherung wird ausdrücklich der Personenversicherung zugeordnet, obgleich der Versicherungsnehmer zu Lebzeiten überhaupt nicht in den Genuss der Versicherungsleistungen kommt.

Die richtige Versicherung finden und abschließen

Bei dem Versicherungsmarkt handelt es sich um eine Branche, die ein regelrechtes Überangebot aufzuweisen hat. Es gibt die unterschiedlichsten Anbieter mit den unterschiedlichsten individuellen Angeboten. Jedes Angebot von jedem Anbieter basiert jedoch auf dem Grundgedanken, dass der Versicherungsnehmer Versicherungsprämien auf monatlicher, quartalsmäßiger oder auch jährlicher Basis an den Versicherungsgeber zahlt. Im Gegenzug erhält der Versicherungsnehmer von dem Versicherungsgeber den Versicherungsschutz für den viel berühmten Fall des Falles. Damit dieses Grundprinzip des Schutzes auf der Basis von Geldzahlung auch tatsächlich für beide Vertragsparteien gewinnbringend ist, muss der Versicherungsnehmer vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages einen genauen prüfenden Blick auf das Angebot des Versicherungsgebers werfen und die genauen Vertragsbedingungen einsehen.

Die Gesundheit des Menschen ist ein wichtiger Faktor

Da Versicherungsgeber von Personenversicherungen die Leistungsfähigkeit sowie Gesundheit und das Leben des Menschen absichern und damit ein gewisses Risiko eingehen, ist vor dem Vertragsabschluss der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers von entscheidender Bedeutung. Die Versicherungsgesellschaften möchten schlussendlich das Ausmaß des Risikos einschätzen können. Deswegen wird dem Menschen vor dem Vertragsabschluss ein Fragebogen übermittelt, den der Mensch wahrheitsgemäß ausfüllen muss. Mitunter fordern einige Versicherungsnehmer auch eine ärztliche Bescheinigung des Hausarztes ein oder bestellen den Menschen zu einer medizinischen Begutachtung durch einen Facharzt, der von der Versicherungsgesellschaft benannt wird, ein.

Kommt es zu einem Vertragsabschluss und der Mensch hat im Vorfeld fehlerhafte oder unwahre Angaben im Zusammenhang mit seinem Gesundheitszustand gegenüber der Versicherungsgesellschaft getätigt, so kann dies eine Leistungskürzung oder schlimmstenfalls eine Leistungsverweigerung des Versicherungsgebers nach sich ziehen.

Auf gar keinen Fall schweigen oder lügen

Derjenige Versicherungsnehmer, der gegenüber dem Versicherungsgeber im Vorfeld des Vertragsabschlusses gewisse Allergien oder Beschwerden respektive Krankheiten verschwiegen oder im Zusammenhang mit Krankheitsbildern fehlerhafte Angaben gemacht hat, muss sich hinterher von dem Versicherungsgeber den Vorwurf der Täuschung machen lassen. Die Versicherungsgesellschaft kann dies dazu nutzen, die Leistungen zu kürzen oder die Leistung gänzlich zu verweigern respektive den Vertrag zu kündigen.

Die Vertragsbedingungen sind essenziell wichtig

Nicht nur die Versicherungsgesellschaften sollten vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages einen prüfenden Blick auf den potenziellen Vertragspartner werfen. Auch der Versicherungsnehmer sollte sich das Vertragsangebot im Hinblick auf das Preis-Leistungs-Verhältnis sowie auch die genauen Vertragsbedingungen sehr genau ansehen. Das viel berühmte Kleingedruckte ist hierbei ganz besonders wichtig, da sich hier die Obliegenheiten der beiden Vertragsparteien wiederfinden. Als Obliegenheiten gelten dabei die Pflichten des jeweiligen Vertragspartners im Zusammenhang mit der Versicherung. Gerade bei Personenversicherungen sind diese Obliegenheiten von besonderer Bedeutung. Etwaige Ausschlussgründe für die Leistungspflicht des Versicherungsgebers lassen in der gängigen Praxis so manches vermeintlich günstige Angebot eines Versicherungsgebers in einem ganz anderen Licht erscheinen.

Die Unfallversicherung als Paradebeispiel

Um die Wichtigkeit der Obliegenheiten bzw. des Kleingedruckten zu unterstreichen, kann die Unfallversicherung als regelrechtes Paradebeispiel dienen. Deckt der Versicherungsvertrag etwa diejenigen Unfälle, welche infolge von Medikamenten oder auch Alkohol respektive eines Herzinfarktes entstanden sind, gar nicht ab, so ist die Unfallversicherung für den Versicherungsnehmer in der gängigen Praxis erheblich weniger nützlich. Ist dies der Fall, so muss der Versicherungsgeber bei derartigen Unfällen keine Leistung aus dem Versicherungsvertrag heraus an den Versicherungsnehmer vornehmen. In der gängigen Praxis lassen sich derartige Sachverhalte bei Versicherungsverträgen, die diese Aspekte nicht in den Grundtarif aufgenommen haben, durch Zusatzklauseln abdecken. In derartigen Fällen wird jedoch die Versicherungsprämie für den Versicherungsnehmer erheblich kostspieliger.

Diese Personenversicherungen muss ein erwachsener Mensch abschließen

Wie bereits erwähnt gibt es neben den freiwilligen Personenversicherungen auch die sogenannten Pflichtversicherungen. Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber in Deutschland den Abschluss einer derartigen Personenversicherung für die Bürger Deutschlands zur Pflicht gemacht hat.

Die Pflichtversicherungen im Überblick

  • die Krankenversicherung
  • die Pflegeversicherung
  • die Arbeitslosenversicherung
  • die Rentenversicherung.

Diese Personenversicherungen sollte ein erwachsener Mensch unter gewissen Umständen abschließen

Das Leben an sich stellt für die Leistungsfähigkeit sowie die Gesundheit und das Leben des Menschen bereits ein gewisses Risiko dar. Es gibt jedoch auch gewisse Lebensbereiche im Privatleben, welche das allgemeine Lebensrisiko für die Leistungsfähigkeit sowie die Gesundheit und das Leben merklich erhöhen. Wenn ein Mensch beispielsweise sehr gern in seiner Freizeit gefährliche Sportarten oder auch Hobbys ausübt, so ist die Gefahr von Verletzungen für den Leib und das Leben erheblich höher, als wenn der Mensch in seiner Freizeit nur Schach spielt oder Fernsehserien konsumiert. Natürlich kann ein Mensch auch auf dem Sofa oder auf dem Sessel einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt erleiden, allerdings ist die Wahrscheinlichkeit für einen Genickbruch erheblich geringer, als es beim Skilaufen oder Skispringen der Fall wäre.

Die freiwilligen Personenversicherungen im Überblick

  • die Unfallversicherung
  • die Berufsunfähigkeitsversicherung
  • die Rentenzusatzversicherung
  • die Krankentagegeldversicherung
  • die Unfallversicherung
  • die Auslandskrankenversicherung
  • die Pflegezusatzversicherung
  • die Risikolebensversicherung.

Das eigene Leben genau einschätzen und dann entscheiden

Es ist zweifelsohne ein Faktum, dass nicht jede freiwillige Personenversicherung auch tatsächlich für jeden Menschen sinnvoll ist. Wer beispielsweise nur sporadisch eine Reise ins Ausland antritt, der wird dementsprechend auch nicht zwingend eine Auslandskrankenversicherung benötigen. Gleichermaßen verhält es sich auch mit der Risikolebensversicherung und der Pflegezusatzversicherung. Es ist dabei stets ein genauer Blick auf die jeweiligen individuellen Lebensumstände zu werfen und das eigene Risiko genau abzuschätzen. Im Hinblick auf die Rentenzusatzversicherung oder auch die Berufsunfähigkeitsversicherung kann jedoch gesagt werden, dass diese Personenversicherungen für eine wahre Vielzahl von Menschen überaus sinnvoll ist. Gerade die Rentenzusatzversicherung ist im Hinblick darauf, dass die künftige wirtschaftliche Entwicklung der Renten nur schwer abzuschätzen ist und dass auch die Wirtschaftsentwicklung in Deutschland als unsicher gilt, nahezu schon eine Pflichtversicherung. Der Gesetzgeber schreibt den Abschluss dieser Versicherung zwar nicht ausdrücklich per Gesetz vor, allerdings sollte sich jeder Mensch hierzulande über diese Versicherung Gedanken machen.

Haben Sie Fragen oder Ärger mit Ihrer Versicherung?

Wenn Sie Probleme mit Ihrer Personenversicherung haben, sollten Sie unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht kann Ihnen hierbei helfen. Bei uns erhalten Sie eine qualifizierte Ersteinschätzung und eine Beratung auf höchstem Niveau. Wir informieren Sie über alle Details zu den Bedingungen der Versicherung und helfen Ihnen dabei, Ihr Recht geltend zu machen. Nutzen Sie unseren Service, um über Ihre bestehenden Rechte aufgeklärt zu werden. Fordern Sie noch heute eine Ersteinschätzung an! Profitieren Sie von unserem fundierten Wissen im Bereich des Versicherungsrechts und nutzen Sie die Chance, schnell und effektiv positive Ergebnisse für Ihre Situation zu erzielen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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