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Krankentagegeldversicherung – Nichtanzeige Hyperlipidämie – Rücktritt vom Vertrag

Ein ehemaliger Chemiewerker verlor seinen Prozess gegen seine Krankentagegeldversicherung. Er hatte beim Vertragsabschluss eine Fettstoffwechselstörung verschwiegen und verlangte nach einer Herzoperation Leistungen von der Versicherung. Das Gericht entschied zugunsten der Versicherung, da der Mann seine Anzeigepflicht verletzt hatte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Brühl
  • Datum: 26.01.2024
  • Aktenzeichen: 23 C 16/22
  • Verfahrensart: Zivilverfahren bezüglich Versicherungsansprüchen
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Kläger ist ein Brand- und Sicherungsposten in einem Chemiewerk. Er beansprucht Krankentagegeld aus einer Versicherung und beruft sich darauf, dass er die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet habe. Er behauptet, während der fraglichen Zeit vollständig arbeitsunfähig gewesen zu sein.
  • Beklagte: Die Beklagte ist eine Versicherungsgesellschaft, die die Zahlung von Krankentagegeld verweigert, indem sie behauptet, der Kläger habe bestimmte Gesundheitszustände vorab verschwiegen. Sie trat vom Versicherungsvertrag zurück und kündigte ihn hilfsweise.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger hatte bei der Beklagten eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen und beantragte Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit, die durch eine Herz-Kreislauf-Erkrankung verursacht wurde. Die Beklagte verweigerte die Zahlung und trat vom Vertrag zurück, weil der Kläger Angaben über eine bestehende Hyperlipidämie nicht gemacht hatte.
  • Kern des Rechtsstreits: Der Kern des Rechtsstreits betrifft die Frage, ob die Beklagte rechtmäßig vom Versicherungsvertrag zurücktreten konnte, weil der Kläger vermeintlich unvollständige Gesundheitsangaben gemacht hatte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage des Klägers wurde abgewiesen. Der Kläger hat keinen Anspruch auf die geforderten Versicherungsleistungen.
  • Begründung: Das Gericht entschied, dass der Kläger die Beweislast für seine Arbeitsunfähigkeit nicht ausreichend erfüllte und dass er seine Anzeigepflichten bei Vertragsschluss verletzt hatte, indem er die Hyperlipidämie nicht angab. Das Gericht nahm an, dass diese Unterlassung vorsätzlich war, was den Rücktritt der Beklagten rechtfertigte.
  • Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Versicherungsvertrag endete mit dem Rücktritt der Beklagten, und der Kläger erhält keine Krankentagegeldzahlungen für den fraglichen Zeitraum. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Krankentagegeldversicherung: Bedeutung der Gesundheitsangaben für den Schutz

Die private Krankentagegeldversicherung bietet Versicherten finanzielle Unterstützung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Sie ist für viele Arbeitnehmer und Selbstständige eine wichtige Absicherung gegen wirtschaftliche Risiken. Dabei spielen präzise Angaben zur Gesundheit und Vorerkrankungen eine entscheidende Rolle bei der Vertragsgestaltung.

Gesundheitsfragen in Versicherungsanträgen sind mehr als bloße Formalitäten. Sie bilden die Grundlage für eine korrekte Risikoanalyse und beeinflussen direkt die Versicherungsbedingungen, Prämien und mögliche Leistungsausschlüsse. Eine vollständige und wahrheitsgemäße Offenlegung der Krankengeschichte ist daher nicht nur rechtlich geboten, sondern schützt auch die Interessen beider Vertragsparteien.

Der Fall vor Gericht


Hyperlipidämie führt zu wirksamen Versicherungsrücktritt

Symbolfoto: Ideogram gen.

Ein ehemaliger Brand- und Sicherungsposten eines Chemiewerks scheiterte vor dem Amtsgericht Brühl mit seiner Klage auf Krankentagegeld und Fortbestand seines Versicherungsvertrags. Das Gericht bestätigte die Wirksamkeit des Versicherungsrücktritts wegen verschwiegener Vorerkrankungen (Az.: 23 C 16/22).

Verschwiegene Fettstoffwechselstörung bei Vertragsabschluss

Der im Schichtsystem tätige Kläger hatte im Februar 2018 eine Krankentagegeldversicherung bei der beklagten Versicherung abgeschlossen. Diese sollte ab der siebten Krankheitswoche täglich 10 Euro zahlen. Im Gesundheitsfragebogen gab er nur seinen Bluthochdruck an, verschwieg jedoch eine seit September 2016 diagnostizierte gemischte Hyperlipidämie – eine Fettstoffwechselstörung mit erhöhten Cholesterin- und Triglyzeridwerten.

Streit um Arbeitsunfähigkeit nach Stent-Implantation

Nach einer Herz-Kreislauf bedingten Arbeitsunfähigkeit ab August 2020 und einer Stent-Implantation beantragte der Kläger Versicherungsleistungen. Die Versicherung trat jedoch im November 2020 vom Vertrag zurück, nachdem sie von der IKK Classic Informationen über die verschwiegene Vorerkrankung erhalten hatte. Sie zahlte Leistungen nur bis zum Rücktrittsdatum.

Sachverständiger widerlegt andauernde Arbeitsunfähigkeit

Das Gericht holte ein Gutachten des Facharztes für Innere Medizin, Kardiologie und Pneumologie ein. Dieser stellte fest, dass nach der Stent-Implantation Beschwerdefreiheit dokumentiert wurde. Der Kläger war bei kardiologischen Verlaufsuntersuchungen bis 175 Watt ohne kardiale Symptomatik belastbar, lediglich durch muskuläre Erschöpfung limitiert. Die späteren kardiologischen Befunde blieben stabil ohne Hinweise auf ein fortschreitendes Koronarsyndrom.

Gericht bestätigt Rücktrittsrecht der Versicherung

Das Amtsgericht wies die Klage vollständig ab. Der Rücktritt der Versicherung war nach § 19 Abs. 2 VVG wirksam, da der Kläger seine Vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt hatte. Die Hyperlipidämie hätte als Fettstoffwechselstörung im Gesundheitsfragebogen angegeben werden müssen. Das Gesetz vermutet bei objektiver Anzeigepflichtverletzung ein vorsätzliches Handeln, was der Kläger nicht widerlegen konnte. Die Frage, ob die Versicherung den Vertrag bei Kenntnis der verschwiegenen Umstände zu anderen Bedingungen geschlossen hätte, war damit unerheblich.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil verdeutlicht, dass für erfolgreiche Krankengeldansprüche der Versicherte konkret nachweisen muss, dass er seine berufliche Tätigkeit in keiner Weise ausüben kann. Die bloße Einschränkung der Leistungsfähigkeit reicht nicht aus. Zudem zeigt das Urteil die Bedeutung vollständiger und wahrheitsgemäßer Angaben bei Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag, da andernfalls das Risiko einer wirksamen Vertragskündigung besteht.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie Krankentagegeld beantragen, müssen Sie durch medizinische Befunde eindeutig nachweisen können, dass Sie Ihre konkrete berufliche Tätigkeit vollständig nicht ausüben können – eine teilweise Arbeitsfähigkeit genügt nicht. Bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sollten Sie besonders sorgfältig alle Vorerkrankungen angeben, auch wenn diese Ihnen unwichtig erscheinen. Verschweigen Sie relevante Gesundheitsinformationen, riskieren Sie nicht nur die Ablehnung von Leistungen, sondern auch die Kündigung Ihres gesamten Versicherungsvertrags. Lassen Sie sich im Zweifelsfall vor Antragstellung beraten, welche Erkrankungen Sie angeben müssen.


Krankentagegeld richtig absichern

Das Urteil zeigt, wie wichtig lückenlose Nachweise und vollständige Angaben für Ihren Krankentagegeldanspruch sind. Gerade bei komplexen medizinischen Sachverhalten ist es oft schwierig, die Anforderungen der Versicherung zu erfüllen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und unterstützen Sie bei der korrekten Antragstellung sowie im Umgang mit Ihrer Versicherung. Sichern Sie sich ab und kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne zu Ihrem individuellen Fall.
Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die rechtlichen Folgen einer verschwiegenen Vorerkrankung bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung?

Eine verschwiegene Vorerkrankung bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung stellt eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 VVG dar. Diese Pflichtverletzung kann weitreichende rechtliche Konsequenzen haben.

Rücktritt und Anfechtung des Vertrags

Der Versicherer kann den Vertrag anfechten oder von diesem zurücktreten. Bei einer arglistigen Täuschung durch bewusstes Verschweigen von Vorerkrankungen ist die Anfechtung nach §§ 22 VVG, 123 Abs. 1 BGB möglich. Der Vertrag wird dann rückwirkend unwirksam.

Finanzielle Konsequenzen

Wenn eine verschwiegene Vorerkrankung aufgedeckt wird, können Sie zur Rückzahlung bereits erhaltener Versicherungsleistungen verpflichtet werden. Dies kann erhebliche finanzielle Belastungen verursachen, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Amberg zeigt, bei dem ein Versicherter 5.040 Euro zurückzahlen musste.

Prüfung im Leistungsfall

Sobald Sie Krankentagegeld beantragen, prüft die Versicherung Ihre Angaben besonders intensiv. Die Sachbearbeiter suchen dabei systematisch nach Ungereimtheiten in den Antragsunterlagen. Durch die elektronische Erfassung von Antragsdaten können verschwiegene Vorerkrankungen auch Jahre später noch nachvollzogen werden.

Rechtliche Bewertung

Die Schwere der rechtlichen Folgen hängt vom Verschuldensgrad ab. Bei einer unbewusst falschen Angabe können die Konsequenzen milder ausfallen als bei vorsätzlicher Täuschung. Entscheidend ist auch, ob die verschwiegene Vorerkrankung für den konkreten Versicherungsfall relevant ist.

Eine Besonderheit gilt bei Vorerkrankungen, für die die Versicherung ohnehin nicht leistet: In einem Urteil des Landgerichts Dortmund wurde festgestellt, dass Vorerkrankungen nicht zwingend angegeben werden müssen, wenn es sich um Leistungen handelt, die von der Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernommen werden.


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Welche Erkrankungen müssen beim Abschluss einer Krankentagegeldversicherung zwingend angegeben werden?

Bei einer Krankentagegeldversicherung müssen Sie alle Erkrankungen angeben, nach denen der Versicherer in Textform im Antrag fragt. Die Anzeigepflicht erstreckt sich dabei auf den gesamten vom Versicherer abgefragten Zeitraum, typischerweise die letzten drei Jahre.

Umfang der Anzeigepflicht

Sie müssen sämtliche Behandlungen, Untersuchungen und ärztliche Beratungen offenlegen – auch wenn diese aus Ihrer Sicht harmlos erscheinen. Dies gilt selbst für eine einfache Erkältung, wenn sie in den abgefragten Zeitraum fällt.

Typische anzeigepflichtige Erkrankungen

Besonders relevant sind:

  • Chronische Erkrankungen wie Bluthochdruck, Stoffwechselerkrankungen oder Diabetes
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates wie Bandscheibenvorfälle
  • Psychische Beeinträchtigungen
  • Vorausgegangene Krankenhausaufenthalte der letzten Jahre
  • Laufende oder angeratene Behandlungen

Konsequenzen bei Verletzung der Anzeigepflicht

Eine Nichtangabe kann schwerwiegende Folgen haben. Wenn Sie beispielsweise eine Erkrankung verschweigen, kann der Versicherer später die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Die Versicherung prüft bei einem Leistungsfall genau, ob alle Angaben im Antrag wahrheitsgemäß waren.

Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob Sie die Versicherung über einen Versicherungsmakler oder einen Versicherungsvertreter abschließen. Bei der Antragstellung sollten Sie im Zweifelsfall lieber eine Erkrankung zu viel als zu wenig angeben.


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Wie lange kann die Versicherung nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten?

Die Versicherung kann je nach Schwere der Anzeigepflichtverletzung für unterschiedliche Zeiträume vom Vertrag zurücktreten:

Grundfrist von 5 Jahren

Bei fahrlässiger oder grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht besteht ein Rücktrittsrecht innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss. Wenn Sie beispielsweise versehentlich eine Vorerkrankung nicht angegeben haben, kann die Versicherung nur innerhalb dieser Frist zurücktreten.

Verlängerte Frist von 10 Jahren

Bei vorsätzlicher Verletzung der Anzeigepflicht verlängert sich die Frist auf 10 Jahre nach Vertragsabschluss. Dies gilt, wenn Sie bewusst falsche Angaben gemacht haben.

Zeitlich unbegrenzte Frist

Bei nachgewiesener arglistiger Täuschung besteht ein zeitlich unbegrenztes Rücktrittsrecht. Wenn Sie zum Beispiel gezielt Erkrankungen verschwiegen haben, um einen Versicherungsvertrag zu erhalten, kann die Versicherung auch nach mehr als 10 Jahren noch vom Vertrag zurücktreten.

Wichtige Einschränkungen

Der Versicherer muss den Rücktritt innerhalb eines Monats erklären, nachdem er von der Anzeigepflichtverletzung Kenntnis erlangt hat. Die Rücktrittserklärung muss die Gründe enthalten und kann nicht nachträglich um weitere Gründe ergänzt werden.

Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Versicherung den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände – wenn auch zu anderen Bedingungen – abgeschlossen hätte. In diesem Fall kommt nur eine Vertragsanpassung in Betracht.

Bei einem wirksamen Rücktritt müssen Sie mit der Rückabwicklung des Vertrages rechnen. Die Versicherung behält dabei die gezahlten Beiträge ein. Sie behalten lediglich Leistungsansprüche für Erkrankungen, die nicht im Zusammenhang mit der Anzeigepflichtverletzung stehen.


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Welche Beweislast trägt der Versicherungsnehmer bei einem Rücktritt wegen Anzeigepflichtverletzung?

Die Beweislast für eine Anzeigepflichtverletzung liegt grundsätzlich beim Versicherer. Der Versicherer muss folgende Elemente nachweisen:

Nachweispflichten des Versicherers

Der Versicherer muss die objektive Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit der Anzeige beweisen. Dabei reicht es nicht aus, wenn die schriftlichen Antworten auf Antragsfragen nur objektiv falsch sind.

Zusätzlich muss der Versicherer nachweisen:

  • Die Gefahrerheblichkeit der fraglichen Umstände
  • Die Kenntnis des Versicherungsnehmers von diesen Umständen
  • Die konkrete Frage nach diesen Umständen
  • Die Kenntnis des Versicherungsnehmers von den gestellten Fragen

Entlastungsmöglichkeiten des Versicherungsnehmers

Wenn Sie als Versicherungsnehmer behaupten, bestimmte Umstände dem Versicherungsvertreter mündlich mitgeteilt zu haben, müssen Sie dies nicht beweisen. Die sogenannte „Auge-und-Ohr-Rechtsprechung“ schützt Sie hier – der Versicherer muss in diesem Fall das Gegenteil beweisen.

Beweislast bei Ausschluss des Rücktrittsrechts

Berufen Sie sich darauf, dass der Versicherer von den nicht angezeigten Umständen Kenntnis hatte, müssen Sie dies allerdings beweisen. Dies gilt auch für die Behauptung, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der verschwiegenen Umstände geschlossen hätte.

Formelle Anforderungen

Der Versicherer muss zusätzlich nachweisen, dass er:

  • Die Rücktrittserklärung ordnungsgemäß ausgeübt hat
  • Vor Vertragsschluss durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat
  • Den Rücktritt innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist erklärt hat

Bei einem Verstoß gegen diese formellen Anforderungen ist der Rücktritt unwirksam, unabhängig von einer möglichen Anzeigepflichtverletzung.


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Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen gegen einen Versicherungsrücktritt?

Widerspruchsrecht als erste Option

Wenn die Versicherung vom Vertrag zurücktritt, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen und ist kostenfrei. Bei einer fehlerhaften oder fehlenden Widerspruchsbelehrung kann das Widerspruchsrecht sogar zeitlich unbegrenzt bestehen.

Gerichtliche Überprüfung des Rücktritts

Ein Versicherungsrücktritt kann nur erfolgen, wenn Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt haben. Die Versicherung muss dabei nachweisen, dass die nicht angezeigten Umstände für den Vertragsschluss erheblich waren. Bei einer Krankentagegeldversicherung muss die Versicherung beispielsweise belegen, dass die verschwiegene Erkrankung das versicherte Risiko wesentlich erhöht.

Außergerichtliche Lösungswege

Vor einer Klage empfiehlt sich zunächst die Überprüfung des Rücktrittsgrundes. Die Versicherung muss ihre Entscheidung auf Anfrage schriftlich begründen. Ein Widerspruchsverfahren kann dabei helfen, dass die Versicherung ihre Entscheidung noch einmal überprüft.

Klageerhebung und Verfahrensablauf

Wird der Widerspruch abgelehnt, kann eine Klage beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Das Sozialgericht ist dabei die erste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts eingereicht werden. Im Sozialrecht fallen für Versicherte in der Regel keine Gerichtskosten an.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Krankentagegeldversicherung

Eine private Versicherung, die bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit einen vereinbarten Tagessatz als Einkommensersatz zahlt. Sie dient der finanziellen Absicherung, wenn das reguläre Einkommen durch längere Krankheit ausfällt. Die Versicherung greift meist nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber oder bei Selbstständigen ab einem festgelegten Zeitpunkt. Geregelt im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) §§ 192-195. Beispiel: Ein Selbstständiger vereinbart 100€ Tagegeld ab dem 43. Krankheitstag, um seinen Lebensunterhalt auch bei längerer Krankheit sicherzustellen.


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Vorvertragliche Anzeigepflicht

Die gesetzliche Pflicht, vor Abschluss eines Versicherungsvertrags alle bekannten Umstände wahrheitsgemäß anzugeben, die für die Risikoeinschätzung der Versicherung erheblich sind. Geregelt in § 19 VVG. Dies umfasst bei Krankenversicherungen insbesondere Vorerkrankungen und bestehende Gesundheitsprobleme. Eine Verletzung kann zum Rücktritt der Versicherung führen. Beispiel: Ein Patient muss eine diagnostizierte Herzerkrankung im Gesundheitsfragebogen angeben, auch wenn sie aktuell keine Beschwerden verursacht.


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Versicherungsrücktritt

Das gesetzliche Recht der Versicherung, sich bei erheblichen Pflichtverletzungen des Versicherungsnehmers vollständig vom Vertrag zu lösen (§ 19 Abs. 2 VVG). Der Vertrag wird rückwirkend aufgehoben, bereits erbrachte Leistungen müssen zurückgezahlt werden. Voraussetzung ist meist eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Anzeigepflicht. Beispiel: Die Versicherung tritt vom Vertrag zurück, weil der Versicherte eine schwere Vorerkrankung bewusst verschwiegen hat.


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Hyperlipidämie

Eine medizinische Stoffwechselstörung, bei der die Blutfettwerte (Cholesterin und/oder Triglyzeride) krankhaft erhöht sind. Sie gilt als bedeutender Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und muss daher bei Versicherungsabschlüssen angegeben werden. Die Erkrankung ist in der ICD-10 unter E78 klassifiziert. Für Versicherungen relevant, da sie das Risiko für Folgeerkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall erhöht. Beispiel: Cholesterinwerte über 200 mg/dl können auf eine behandlungsbedürftige Hyperlipidämie hinweisen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers: Diese Vorschrift verpflichtet den Versicherungsnehmer, alle wesentlichen risikobehafteten Tatsachen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Unterlässt der Versicherungsnehmer dies, kann der Versicherer den Vertrag anfechten oder kündigen. Im vorliegenden Fall wirft die Beklagte dem Kläger vor, bestimmte gesundheitliche Vorerkrankungen nicht angegeben zu haben, was eine Verletzung der Anzeigepflicht nach § 19 VVG darstellen könnte.
  • § 19a VVG – Arglistige Täuschung: Diese Regelung behandelt die Fälle, in denen der Versicherungsnehmer vorsätzlich falsche Angaben macht oder wesentliche Informationen verschweigt, um den Versicherer zu täuschen. Eine arglistige Täuschung berechtigt den Versicherer zur Anfechtung des Vertrags. Die Beklagte argumentiert, dass der Kläger durch das Verschweigen der Hyperlipidämie arglistig gehandelt habe, was gemäß § 19a VVG die Vertragskündigung rechtfertigen würde.
  • § 39 VVG – Rechtsfolgen der Anfechtung des Versicherungsvertrags: Nach dieser Vorschrift wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung rückwirkend als nichtig betrachtet, und bereits erbrachte Leistungen müssen zurückgezahlt werden. Die Beklagte hat den Vertrag gemäß dieser Regelung gekündigt, was bedeutet, dass die bisherigen Zahlungen eingestellt und möglicherweise zurückgefordert werden können.
  • Kündigungsschutz im Versicherungsvertragsrecht: Das Versicherungsrecht sieht spezifische Voraussetzungen vor, unter denen eine Kündigung durch den Versicherer zulässig ist, insbesondere bei Verletzung der Anzeigepflicht oder risikoerbessernden Veränderungen. Die Rechtmäßigkeit der Kündigung des Beklagten hängt davon ab, ob die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind.
  • Zivilprozessordnung (ZPO) – Kostenregelung gemäß § 78 ZPO: Diese Vorschrift regelt, dass die unterliegende Partei die Prozesskosten tragen muss. Im Urteil wurde entschieden, dass der Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Zudem bestimmt § 286 ZPO die vorläufige Vollstreckbarkeit und die Möglichkeit von Sicherheitsleistungen, was im vorliegenden Fall zur Anwendung kam, um die Vollstreckung des Urteils zu sichern.

Das vorliegende Urteil


Amtsgericht Brühl – Az.: 23 C 16/22 – Urteil vom 26.01.2024


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