Für Selbstständige ist das Krankentagegeld wichtig
Beim Krankentagegeld handelt es sich um eine Lohnersatzleistung, die Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler vor finanziellen Einbußen während der Arbeitsunfähigkeit schützen kann. Vor allem Selbstständige und Freiberufler, welche keine gesetzliche Krankenversicherung besitzen, können schnell auf das Krankentagegeld angewiesen sein. Ohne den Bezug eines Krankentagesgeldes droht in einem solchen Fall sogar ein kompletter Einnahmeverlust. Deshalb zählt die Krankentagegeld-Versicherung bei Selbstständigen und Freiberuflern zu den wichtigsten Versicherungen.
Die Situation von Arbeitnehmern

Die Höhe des Krankentagegelds
Über die Höhe des Krankentagegeldes im Leistungsfall entscheidet der Versicherte mit der Wahl der Tagesgeldhöhe selbst. Dabei ist allerdings zu beachten, dass hier ein Bereicherungsverbot besteht. Das vor der Krankheit verdiente Nettoeinkommen darf demnach das durch das Krankentagegeld und die sonstigen Krankengelder nicht überschritten werden. Dieser Umstand ist vor allem dann entscheidend, wenn das Nettoeinkommen dauerhaft gesunken ist.

Beginn und Ende des Bezugs
Vor allem Selbstständige sollten wissen, dass das eigentliche Krankentagegeld nicht direkt nach dem Eintritt des Versicherungsfalls, sondern erst nach dem Ablauf einer Karenzzeit ausgezahlt wird. In dieser Zeit besteht keinerlei Leistungsanspruch aus der Krankentagegeld-Versicherung. In der Regel beträgt die Karenzzeit 42 Tage, wodurch ein Leistungsbezug während der Lohnfortzahlung bei Arbeitnehmern nicht möglich ist. Da ein Selbstständiger jedoch keine gesetzliche Lohnfortzahlung erhält und in der Regel nicht so lange auf die Auszahlung warten kann, bieten zahlreiche Versicherer speziell für Selbstständige entwickelte Tarife an, die bereits nach vier Tagen das Krankentagegeld zahlen. Im Gegensatz zum Krankengeld ist das Krankentagegeld steuer- und abgabenfrei. Die Zahlungen aus der Krankentagegeld-Versicherung enden spätestens drei Monate nach der Feststellung der Berufsunfähigkeit. Eine sonstige zeitliche Beschränkung gibt es grundsätzlich nicht. Bei Fragen oder Problemen bezüglich des Krankentagegeldes ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht der richtige Ansprechpartner.
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