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Krankentagegeld

Für Selbstständige ist das Krankentagegeld wichtig

Beim Krankentagegeld handelt es sich um eine Lohnersatzleistung, die Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler vor finanziellen Einbußen während der Arbeitsunfähigkeit schützen kann. Vor allem Selbstständige und Freiberufler, welche keine gesetzliche Krankenversicherung besitzen, können schnell auf das Krankentagegeld angewiesen sein. Ohne den Bezug eines Krankentagesgeldes droht in einem solchen Fall sogar ein kompletter Einnahmeverlust. Deshalb zählt die Krankentagegeld-Versicherung bei Selbstständigen und Freiberuflern zu den wichtigsten Versicherungen.

krankentagegeldversicherung

Die Situation von Arbeitnehmern

krankentagegeld-arbeitnehmerDoch auch für Angestellte kann der Abschluss einer solchen Versicherung äußerst sinnvoll sein. So bekommen Arbeitnehmer, die privat versichert sind, nach der sechswöchigen Entgeltfortzahlung ebenfalls kein Krankengeld. Aus diesem Grund benötigen Arbeitnehmer innerhalb ihrer privaten Krankenversicherung eine Vereinbarung über die Zahlung eines Krankentagegeldes ab dem 43. Tag. Ob sich eine Krankentagegeld-Versicherung auch für gesetzlich versicherte Angestellte lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Krankentagegeld-Versicherungen desto sinnvoller wird, je mehr Gehalt der Arbeitnehmer bezieht. Das Krankengeld eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers liegt etwa 22 % unter dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate. Bei einem Verdienst über 4.125 Euro allerdings wird die Lücke immer größer, je höher das Einkommen steigt.

Die Höhe des Krankentagegelds

Über die Höhe des Krankentagegeldes im Leistungsfall entscheidet der Versicherte mit der Wahl der Tagesgeldhöhe selbst. Dabei ist allerdings zu beachten, dass hier ein Bereicherungsverbot besteht. Das vor der Krankheit verdiente Nettoeinkommen darf demnach das durch das Krankentagegeld und die sonstigen Krankengelder nicht überschritten werden. Dieser Umstand ist vor allem dann entscheidend, wenn das Nettoeinkommen dauerhaft gesunken ist.

Leistungsanspruch aus der Krankentagegeld-VersicherungDa man im Leistungsfall nie mehr als das tatsächliche Nettoeinkommen erhält, kann es schnell passieren, dass man zu hohe Beiträge bezahlt. Darum sollte nach dem dauerhaften Absinken des Gehalts unverzüglich der Versicherer informiert werden, damit der Beitrag entsprechend gesenkt werden kann. Um die nötige Höhe des Krankentagegeldes zu ermitteln, kann zum Beispiel eine Haushaltsaufstellung durchgeführt werden. Die monatlichen Ausgaben, welche auch im Falle einer längeren Krankheit bestehen bleiben, sollten zwingend durch ein Krankentagegeld abgedeckt sein.

Beginn und Ende des Bezugs

Vor allem Selbstständige sollten wissen, dass das eigentliche Krankentagegeld nicht direkt nach dem Eintritt des Versicherungsfalls, sondern erst nach dem Ablauf einer Karenzzeit ausgezahlt wird. In dieser Zeit besteht keinerlei Leistungsanspruch aus der Krankentagegeld-Versicherung. In der Regel beträgt die Karenzzeit 42 Tage, wodurch ein Leistungsbezug während der Lohnfortzahlung bei Arbeitnehmern nicht möglich ist. Da ein Selbstständiger jedoch keine gesetzliche Lohnfortzahlung erhält und in der Regel nicht so lange auf die Auszahlung warten kann, bieten zahlreiche Versicherer speziell für Selbstständige entwickelte Tarife an, die bereits nach vier Tagen das Krankentagegeld zahlen. Im Gegensatz zum Krankengeld ist das Krankentagegeld steuer- und abgabenfrei. Die Zahlungen aus der Krankentagegeld-Versicherung enden spätestens drei Monate nach der Feststellung der Berufsunfähigkeit. Eine sonstige zeitliche Beschränkung gibt es grundsätzlich nicht. Bei Fragen oder Problemen bezüglich des Krankentagegeldes ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht der richtige Ansprechpartner.

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