Skip to content

Gesundheitsprüfung vor Wechsel in den Basistarif einer Krankenversicherung

Ein Mann wollte in den günstigeren Basistarif seiner privaten Krankenversicherung wechseln, doch die Versicherung verlangte eine Gesundheitsprüfung. Daraufhin zog der Mann vor Gericht – und scheiterte, denn das Oberlandesgericht Hamburg entschied, dass die Versicherung die Gesundheitsprüfung verlangen darf. Der Fall beleuchtet die komplizierten Regelungen zu Risikoausgleich und Umlagesystemen in der privaten Krankenversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Hamburg
  • Datum: 23.10.2023
  • Aktenzeichen: 9 W 40/23
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Antragsteller: Eine Person, die eine Umwandlung ihrer Krankenversicherung in den Basistarif begehrt. Argumentiert, dass die Gesundheitsprüfung unrechtmäßig verlangt wurde und gibt an, einen erforderlichen Fragebogen zurückgesendet zu haben.
  • Antragsgegnerin: Ein Krankenversicherungsunternehmen, das die Umwandlung des Versicherungstarifs in den Basistarif von einer Gesundheitsprüfung abhängig macht. Bestreitet den Zugang des Fragebogens und hält die Gesundheitsprüfung für erforderlich.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Antragsteller wollte seine bestehende Krankenversicherung rückwirkend in den Basistarif umwandeln. Hierbei war er der Ansicht, dass die Gesundheitsprüfung unrechtmäßig verlangt wurde. Es bestand Streit darüber, ob der Antragsteller die erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere die Rücksendung eines Gesundheitsfragebogens, erfüllt hat.
  • Kern des Rechtsstreits: Darf ein Versicherer die Umwandlung eines Vertragstarifs in den Basistarif von einer Gesundheitsprüfung abhängig machen, und hat der Antragsteller seinen Verpflichtungen zur Gesundheitsprüfung nachweislich nachgekommen?

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die sofortige Beschwerde des Antragstellers wurde zurückgewiesen. Das Landgericht hatte den Antrag auf Prozesskostenhilfe zu Recht abgelehnt.
  • Begründung: Eine Gesundheitsprüfung ist im Basistarif zulässig, und die Antragsgegnerin durfte diese Prüfungen verlangen. Der Antragsteller konnte den Zugang des ausgefüllten Fragebogens bei der Versicherung nicht nachweisen, und es gab keine Beweise über eine schuldhaft verzögerte Antragsbearbeitung seitens der Antragsgegnerin.
  • Folgen: Der Antragsteller muss die Gerichtskosten tragen. Es wurden keine außergerichtlichen Kosten erstattet. Das Urteil macht deutlich, dass Versicherer das Recht haben, eine Gesundheitsprüfung vor einer Tarifumwandlung im Basistarif zu fordern. Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.

Herausforderungen und Rechte beim Wechsel in den Basistarif der Krankenversicherung

Versicherungsmakler erklärt Kundin Dokumente zum Basistarif am Schreibtisch
Ein Wechsel in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung erfordert eine Gesundheitsprüfung, die laut Oberlandesgericht Hamburg rechtlich zulässig ist. (Symbolfoto: Flux gen.)

Der Wechsel in den Basistarif einer Krankenversicherung kann für viele Versicherte eine wichtige Option darstellen, insbesondere wenn sich die persönlichen finanziellen Verhältnisse ändern. Der Basistarif bietet eine Grundversorgung, die an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angelehnt ist. Bevor es jedoch zu einem Tarifwechsel kommt, sind bestimmte Voraussetzungen und eine Gesundheitsprüfung erforderlich, die das Risiko für den Anbieter abwägen sollen. In diesem Zusammenhang spielen Gesundheitsfragen eine entscheidende Rolle, da sie Einfluss auf den Versicherungsschutz und die zu zahlenden Beitragssätze haben.

Besonders für Personen, die in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchten oder aus dieser heraus in den Basistarif wechseln wollen, sind die Regelungen und Versicherungsbedingungen oft nicht klar. Es ist wichtig, die verschiedenen Tarife und deren Leistungen zu vergleichen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und den rechtlichen Rahmen rund um die Gesundheitsprüfung im Zusammenhang mit einem Wechsel in den Basistarif näher beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Private Krankenversicherung darf Gesundheitsprüfung bei Wechsel in Basistarif verlangen

Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Position privater Krankenversicherer gestärkt, bei einem Tarifwechsel in den Basistarif eine Gesundheitsprüfung durchführen zu dürfen. In dem konkreten Fall hatte ein Versicherter seine private Krankenversicherung aufgefordert, seinen bestehenden Tarif rückwirkend zum November 2020 in den günstigeren Basistarif umzuwandeln.

Gesundheitsprüfung für Risikoausgleich rechtlich zulässig

Die rechtliche Grundlage für die Gesundheitsprüfung findet sich in § 203 Abs. 1 S. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Demnach ist eine Risikoprüfung im Basistarif ausdrücklich zulässig, wenn sie für den Risikoausgleich nach § 154 VAG oder für spätere Tarifwechsel erforderlich ist. Das Oberlandesgericht Hamburg folgte damit der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass Versicherer zu diesem Zweck auch eine Gesundheitsprüfung einschließlich ärztlicher Untersuchung verlangen dürfen.

Unterschiedliche Umlagesysteme für Mehraufwendungen

Das Gericht wies darauf hin, dass das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zwei verschiedene Umlagesysteme für Mehraufwendungen vorsieht: Mehrkosten aufgrund von Vorerkrankungen werden nur auf die im Basistarif Versicherten verteilt. Dagegen werden Mehraufwendungen durch Prämienbegrenzungen auf alle privat Krankenversicherten umgelegt. Diese Unterscheidung macht nach Ansicht des Gerichts eine vorherige Gesundheitsprüfung notwendig.

Nachweis der Gesundheitsprüfung durch Versicherten erforderlich

Der klagende Versicherte scheiterte mit seinem Antrag auch daran, dass er den Zugang des ausgefüllten Gesundheitsfragebogens beim Versicherer nicht nachweisen konnte. Zwar gab er an, den Fragebogen im Dezember 2020 abgeschickt zu haben, doch der Versicherer bestritt den Erhalt. Das Gericht betonte, dass nach den Erfahrungen des täglichen Lebens regelmäßig Briefe verloren gehen können. Allein bei der Bundesnetzagentur gingen 2020 rund 4.500 Beschwerden wegen verlorener Briefsendungen ein.

Schadensersatz nur bei schuldhafter Verzögerung möglich

Ein Anspruch auf Erstattung von Beitragsdifferenzen oder nicht gedeckten Behandlungskosten durch den Versicherer kommt laut Gericht nur in Frage, wenn dieser die Antragsbearbeitung schuldhaft verzögert hat. Eine solche Pflichtverletzung sah das Gericht nicht als gegeben an. Der Versicherer durfte bei ausbleibender Rücksendung des Fragebogens davon ausgehen, dass der Versicherte seinen Antrag auf Tarifumstellung nicht weiterverfolgen wollte.


Die Schlüsselerkenntnisse


Private Krankenversicherungen dürfen beim Wechsel in den Basistarif eine Gesundheitsprüfung verlangen und diese zur Voraussetzung für den Tarifwechsel machen. Dies ist rechtlich zulässig, weil die Versicherer die Gesundheitsinformationen für den gesetzlich vorgeschriebenen Risikoausgleich benötigen. Die Unterscheidung zwischen vorerkrankungsbedingten Mehraufwendungen und solchen aufgrund von Prämienbegrenzungen erfordert diese vorherige Prüfung. Das Urteil stärkt damit die Position der Versicherer bei der Durchführung von Gesundheitsprüfungen im Rahmen von Tarifwechseln.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie als privat Krankenversicherter in den günstigeren Basistarif wechseln möchten, müssen Sie zunächst eine Gesundheitsprüfung durchlaufen und den entsprechenden Fragebogen vollständig ausfüllen. Achten Sie darauf, den ausgefüllten Fragebogen nachweisbar (z.B. per Einschreiben) an Ihre Versicherung zu senden, da Sie im Streitfall den Zugang des Fragebogens beweisen müssen. Die Versicherung darf den Tarifwechsel von dieser Gesundheitsprüfung abhängig machen und Sie haben keinen Anspruch auf rückwirkende Tarifumstellung oder Erstattung von Beitragsdifferenzen, wenn die Prüfung nicht erfolgt ist.


Benötigen Sie Hilfe?

Der Wechsel in den Basistarif Ihrer privaten Krankenversicherung erfordert eine sorgfältige Prüfung Ihrer individuellen Situation und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Unsere erfahrenen Anwälte begleiten Sie bei der korrekten Durchführung der Gesundheitsprüfung und sichern Ihre Rechte im Umgang mit der Versicherung. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre spezifische Situation und zeigen Ihnen gangbare Wege auf. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum dürfen private Krankenversicherungen vor einem Wechsel in den Basistarif eine Gesundheitsprüfung verlangen?

Private Krankenversicherungen dürfen aus zwei wesentlichen Gründen eine Gesundheitsprüfung beim Wechsel in den Basistarif durchführen:

Finanzierung durch die Versichertengemeinschaft

Der Basistarif wird von der gesamten Versichertengemeinschaft mitfinanziert. Um die Kosten fair auf alle Versicherten zu verteilen, existiert ein unternehmensübergreifender Risikoausgleich. Für dessen gerechte Kalkulation benötigen die Versicherungen präzise Informationen über die gesundheitlichen Risiken der Versicherten.

Bedeutung für spätere Tarifwechsel

Ein zweiter wichtiger Grund liegt in der Möglichkeit späterer Tarifwechsel. Versicherte im Basistarif haben das Recht, in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Bei solchen späteren Tarifwechseln wird keine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt. Stattdessen erheben die Versicherer beim Eintritt in den Basistarif einen fiktiven Risikozuschlag. Dieser wird erst relevant, wenn der Versicherte später in einen anderen Tarif wechselt.

Besonderheiten der Gesundheitsprüfung im Basistarif

Die Gesundheitsprüfung im Basistarif unterscheidet sich von der üblichen PKV-Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen führen nicht zu Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen. Die Versicherung darf aufgrund der Prüfungsergebnisse auch niemanden ablehnen, da ein gesetzlicher Kontrahierungszwang besteht. Erkrankungen, die während der Zeit im Basistarif auftreten, bleiben beim Beitrag unberücksichtigt.


zurück

Welche Folgen hat die Verweigerung der Gesundheitsprüfung für den Versicherten?

Die Verweigerung der Gesundheitsprüfung beim Wechsel in den Basistarif kann erhebliche negative Konsequenzen nach sich ziehen.

Unmittelbare Folgen

Wenn Sie die Gesundheitsprüfung verweigern, kann die Versicherung Ihren Antrag auf Versicherungsschutz nicht bearbeiten. Die Gesundheitsprüfung ist trotz des bestehenden Kontrahierungszwangs erforderlich, da die Versicherung diese Informationen für ihre interne Kostenkalkulation benötigt.

Auswirkungen auf die Beitragsberechnung

Die Versicherung muss zwar jeden Antragsteller im Basistarif aufnehmen, jedoch werden die Gesundheitsinformationen für einen fiktiven Risikozuschlag benötigt. Dieser wird relevant, falls Sie später in einen anderen Tarif wechseln möchten. Ohne Gesundheitsprüfung kann dieser fiktive Zuschlag nicht ermittelt werden.

Konsequenzen für die Versichertengemeinschaft

Die Gesundheitsprüfung dient auch dem unternehmensübergreifenden Risikoausgleich, der die Finanzierung des Basistarifs sicherstellt. Eine Verweigerung der Prüfung verhindert die korrekte Berechnung dieses Ausgleichs. Die private Krankenversicherung muss die Risiken ihrer Versicherten kennen, um eine gerechte Verteilung der Kosten auf die Versichertengemeinschaft zu gewährleisten.

Praktische Durchführung

Falls Sie Zweifel an der Gesundheitsprüfung haben, sollten Sie wissen, dass die Versicherung bei Bedarf eine ärztliche Untersuchung auf eigene Kosten durchführen lässt. Die Versicherung gibt dabei vor, nach welcher Gebührenziffer der Arzt abrechnen soll.


zurück

Was genau wird bei der Gesundheitsprüfung untersucht und wie läuft sie ab?

Bei der Gesundheitsprüfung für den Basistarif müssen Sie einen standardisierten Fragenkatalog zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten. Die Prüfung erfolgt in der Regel schriftlich im Rahmen der Antragstellung.

Inhalt der Gesundheitsprüfung

Die Versicherung stellt Fragen zu bestehenden oder früheren Erkrankungen, wobei der Gesundheitszustand transparent dargelegt werden muss. Typische Bereiche sind chronische Erkrankungen, bereits durchgeführte Behandlungen und aktuelle gesundheitliche Einschränkungen.

Ablauf der Prüfung

Der Prozess läuft in mehreren Schritten ab:

  • Sie erhalten einen detaillierten Fragenkatalog vom Versicherungsunternehmen
  • Sie beantworten die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig
  • In Zweifelsfällen kann die Versicherung eine zusätzliche ärztliche Untersuchung anfordern

Besonderheiten im Basistarif

Im Basistarif hat die Gesundheitsprüfung eine spezielle Funktion: Sie dient nicht der Risikokalkulation für den aktuellen Beitrag, sondern wird aus zwei Gründen durchgeführt:

  • Zur Berechnung des unternehmensübergreifenden Risikoausgleichs, da die Kosten auf alle Privatversicherten verteilt werden
  • Zur Festlegung eines fiktiven Risikozuschlags, der nur relevant wird, wenn Sie später in einen anderen Tarif wechseln möchten

Wichtig: Die Versicherung darf Sie trotz eventueller Vorerkrankungen nicht ablehnen, und es werden keine Risikozuschläge im Basistarif erhoben. Wenn Sie die Beantwortung der Gesundheitsfragen verweigern, kann die Versicherung den Versicherungsschutz allerdings ablehnen.


zurück

Wie kann ich nachweisen, dass ich die Gesundheitsprüfung eingereicht habe?

Für den rechtssicheren Nachweis der eingereichten Gesundheitsprüfung stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

Schriftlicher Einreichungsweg

Bei persönlicher Einreichung sollten Sie sich den Empfang der Unterlagen schriftlich bestätigen lassen. Die Bestätigung muss Datum, Uhrzeit und eine Unterschrift des Mitarbeiters enthalten.

Digitale Einreichung

Bei digitaler Übermittlung erhalten Sie in der Regel eine automatische Eingangsbestätigung. Diese sollten Sie zusammen mit dem versendeten Dokument und dem Sendenachweis dauerhaft speichern.

Postalische Zusendung

Bei Versand per Post empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein. Der Rückschein dient als rechtssicherer Nachweis der Zustellung. Fertigen Sie zudem eine Kopie aller eingereichten Unterlagen an.

Dokumentation der Antworten

Machen Sie sich eine Kopie oder ein Foto des ausgefüllten Fragebogens, bevor Sie ihn einreichen. Dies ist besonders wichtig, da die Gesundheitsprüfung auch für spätere Tarifwechsel relevant sein kann.

Die Versicherung muss die eingereichten Unterlagen zur Gesundheitsprüfung mindestens drei Jahre aufbewahren. In dieser Zeit können Sie jederzeit eine Bestätigung über den Eingang der Unterlagen anfordern.


zurück

Welche Rechte habe ich bei Verzögerungen durch die Versicherung?

Bei Verzögerungen durch die Versicherung steht Ihnen eine Frist von maximal sechs Wochen zu, die Sie dem Versicherer für die Prüfung des Schadensfalls einräumen müssen.

Mahnung und Fristsetzung

Wenn die Versicherung die Bearbeitung über diese Zeit hinaus verzögert, können Sie eine schriftliche Mahnung per Einschreiben versenden. Setzen Sie dabei eine angemessene Zahlungsfrist.

Verzugsschaden

Nach Ablauf der gesetzten Frist haben Sie Anspruch auf Ersatz des entstandenen Verzugsschadens. Darunter fallen beispielsweise:

  • Zinsen für zwischenzeitlich aufgenommene Bankkredite
  • Zusätzlich entstandene Kosten durch die Verzögerung

Aufsichtsrechtliche Maßnahmen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht das Verhalten der Versicherungen. Bei systematischen Verzögerungen kann die BaFin aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen und das Versicherungsunternehmen zur Verbesserung ihrer Geschäftsprozesse verpflichten.

Reaktionsfristen der Versicherung

Die Versicherung muss bei Vertragsverletzungen innerhalb eines Monats schriftlich reagieren. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Versicherung Kenntnis von relevanten Umständen erlangt.


zurück


Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Basistarif

Eine spezielle Tarifform der privaten Krankenversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist und Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung bietet. Der Basistarif muss von allen privaten Krankenversicherungen angeboten werden und dient als bezahlbare Grundabsicherung. Die Beiträge sind dabei auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt. Gesetzlich geregelt ist der Basistarif in § 152 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Beispiel: Ein Selbstständiger, dessen Einkommen stark gesunken ist, kann in den günstigeren Basistarif wechseln, um seine Versicherungsbeiträge zu reduzieren.


Zurück

Risikoausgleich

Ein System in der Versicherungswirtschaft, das dazu dient, unterschiedliche Gesundheitsrisiken der Versicherten finanziell auszugleichen. Dies erfolgt durch Verteilung der Kosten auf alle Versicherten nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben (§ 154 VAG). Versicherer müssen dabei zwischen allgemeinen Mehraufwendungen und speziellen Kosten durch Vorerkrankungen unterscheiden. Beispiel: Höhere Behandlungskosten aufgrund von Vorerkrankungen werden nur auf die im Basistarif Versicherten umgelegt.


Zurück

Gesundheitsprüfung

Eine detaillierte Erfassung des Gesundheitszustands eines Versicherten durch Fragebögen oder ärztliche Untersuchungen. Sie dient dem Versicherer zur Einschätzung des individuellen Gesundheitsrisikos gemäß § 203 VVG. Die Prüfung ist Voraussetzung für die korrekte Einordnung in Tarifsysteme und die Berechnung angemessener Beiträge. Beispiel: Ein Versicherter muss vor dem Wechsel in den Basistarif einen umfangreichen Fragebogen zu bestehenden Erkrankungen und Behandlungen ausfüllen.


Zurück

Umlagesystem

Ein Finanzierungsprinzip in der Versicherungswirtschaft, bei dem bestimmte Kosten auf verschiedene Versichertengruppen verteilt werden. Das VAG unterscheidet zwei Arten: Die Umverteilung von Mehrkosten durch Vorerkrankungen nur innerhalb des Basistarifs und die Verteilung von Mehraufwendungen durch Prämienbegrenzungen auf alle PKV-Versicherten. Beispiel: Die Kosten für einen chronisch kranken Versicherten im Basistarif werden nur auf die anderen Basistarif-Versicherten umgelegt.

Zurück


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO: Diese Vorschrift regelt die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Zivilprozessrecht. Es wird festgelegt, dass ein Beteiligter gegen einen Beschluss des Gerichts, der ihm negatives Recht verschafft, Beschwerde einlegen kann. Im vorliegenden Fall war die sofortige Beschwerde des Antragstellers zulässig, jedoch hatte dies keinen Erfolg, da das Landgericht den Antrag auf Prozesskostenhilfe zu Recht zurückgewiesen hat.
  • § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO: Hier wird die Gewährung von Prozesskostenhilfe an bedürftige Antragsteller geregelt, wobei die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung entscheidend sind. Diese Vorschrift ist relevant, weil der Antragsteller ohne ausreichende Erfolgsaussichten keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, was im Rahmen der Anhörung festgestellt wurde.
  • § 193 Abs. 5 VVG: Dieser Paragraph beschreibt den Kontrahierungszwang in der privaten Krankenversicherung. Versicherer müssen unter bestimmten Voraussetzungen einem Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrags nachkommen. Im vorliegenden Fall wird diskutiert, ob der Antragsteller aufgrund dieser Norm einen rechtlichen Anspruch auf Umwandlung seiner bestehenden Versicherung in einen Basistarif hat, was das Gericht verneint.
  • § 203 Abs. 1 S. 3 VVG: Diese Vorschrift erlaubt im Basistarif eine Risikoprüfung durch den Versicherer, wenn dies für den Risikoausgleich oder spätere Tarifwechsel notwendig ist. Im konkreten Fall wurde festgestellt, dass die Antragsgegnerin berechtigt ist, die Umwandlung in den Basistarif von einer Gesundheitsprüfung abhängig zu machen, was im Einklang mit dieser Regelung steht.
  • § 154 VAG: Dieser Paragraph regelt den Risikoausgleich unter den privaten Krankenversicherern. Er steht in einem direkten Zusammenhang mit der Gesundheitsprüfung im Basistarif, da der Versicherer zur Durchführung einer Risikoprüfung berechtigt ist, um eine faire Risikoverteilung zu gewährleisten. Im Fall muss der Antragsteller die Durchführung einer Gesundheitsprüfung akzeptieren, um in den Basistarif aufgenommen zu werden, um diese Vorschrift einzuhalten.

Weitere Beiträge zum Thema

  • Beratungspflicht über Wechselmöglichkeit in Basistarif in privater Krankenversicherung
    Der Artikel behandelt die Verpflichtung privater Krankenversicherer, ihre Versicherten über die Möglichkeit eines Wechsels in den Basistarif zu informieren. Ein Wechsel in den Basistarif erfolgt nicht automatisch, sondern setzt einen Antrag des Versicherungsnehmers voraus. Dies ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen des § 204 VVG und § 152 VAG. Beide Vorschriften verlangen einen aktiven Antrag des Versicherungsnehmers, den der Versicherer bei Vorliegen der Voraussetzungen annehmen muss. → → Informationen zum Wechsel in den Basistarif
  • Private Krankenversicherung: Gesundheitsprüfung im Falle eines Tarifwechsels
    Dieser Beitrag erläutert, dass Versicherungsnehmer bei einem Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung Anspruch auf einen Wechsel in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz haben. Dabei werden die aus dem Vertrag erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellungen angerechnet. Ziel ist es, insbesondere älteren Versicherten die Möglichkeit zu bieten, Kostensteigerungen durch einen Tarifwechsel zu vermeiden. → → Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung
  • Private Krankenversicherung – Risikozuschlag bei Tarifwechsel
    Der Artikel thematisiert die Erhebung von Risikozuschlägen bei einem Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung. Bei einem Wechsel in einen Tarif mit höheren oder umfassenderen Leistungen kann der Versicherer für die Mehrleistungen eine neue Gesundheitsprüfung durchführen und einen angemessenen Risikozuschlag verlangen. Dies dient der Wahrung des Äquivalenzprinzips und verhindert eine Risikoselektion. → → Risikozuschläge beim Tarifwechsel
  • Krankenversicherung – Ablösung Standardtarif durch Notlagentarif
    In diesem Artikel wird die Ablösung des Standardtarifs durch den Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung behandelt. Ein Wechsel in einen Tarif mit höheren oder umfassenderen Leistungen als der Basistarif erfordert eine erneute Gesundheitsprüfung. Bei bestehenden Vorerkrankungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag erheben, was die Möglichkeit eines günstigeren Tarifs einschränken kann. → → Notlagentarif und Standardtarif im Vergleich

Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Hamburg – Az.: 9 W 40/23 – Beschluss vom 23.10.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Versicherungsrecht

Egal ob Ihre Versicherung die Zahlung verweigert oder Sie Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Wissenswertes aus dem Versicherungsrecht

Urteile aus dem Versicherungsrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!