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Betriebshaftpflicht schützt bei Schadensersatzverpflichtungen

Was Sie über die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) wissen müssen und wo Sie Hilfe finden

Versicherungen im Allgemeinen und die Betriebshaftpflichtversicherung im Besonderen stellen eine komplexe Materie dar. Gerade für Unternehmen bietet sich ein unübersichtliches Bild, da diese häufig mehrere unterschiedliche Versicherungen benötigen, um ihre wirtschaftliche Existenz nicht zu gefährden. Die folgenden Zeilen sollen Ihnen einen fundierten Überblick über die Betriebshaftpflichtversicherung geben und Ihnen dabei helfen, sich im Dickicht des gewerblichen Versicherungsrechts zurechtzufinden. Des Weiteren erfahren Sie, an wen Sie sich bei rechtlichen Problemen rund um das Thema Betriebshaftpflichtversicherung wenden können.

Betriebshaftpflichtversicherung
Symbolfoto: Von fizkes/Shutterstock.com

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtrisiken von Unternehmen und Gewerbetreibenden ab. Es handelt sich um eine gewerbliche Versicherung. Deshalb wird häufig auch der Begriff „Gewerbehaftpflichtversicherung“ verwendet. Sie bietet Betrieben einen bedeutsamen Schutz im Falle von Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter, welche diesen durch Verhaltensweisen zugefügt wurden, die aus der Spähre des Betriebs stammen. Wenn Dritte nämlich durch eine betrieblich veranlasste Tätigkeit oder ein vom Betrieb hergestelltes Produkt einen Schaden erleiden und in der Folge deshalb gegen den Betrieb einen Schadensersatzanspruch geltend machen, kann das Unternehmen leicht in eine finanzielle Notlage geraten. Die Prüfung, ob ein erhobener Schadensersatzanspruch begründet ist, führt der Betriebshaftpflichtversicherer für den Versicherungsnehmer durch. Im Falle eines begründeten Schadensersatzanspruchs eines Dritten reguliert die Betriebshaftpflichtversicherung den Schaden im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme. Damit einher geht die entsprechende Freistellung des Versicherungsnehmers von dem begründeten Schadensersatzanspruch. Der Versicherer leistet folglich in der Regel an den Geschädigten. Nur in Ausnahmefällen kann eine Leistung an den Versicherungsnehmer erfolgen. Erweist sich der Schadensersatzanspruch eines Dritten jedoch als unbegründet, so wehrt der Versicherer diese unbegründete Forderung ab. In diesem Zusammenhang spricht man auch von passivem Rechtsschutz. Denn der Versicherer kommt für die entstehenden Prozess-, Sachverständigen- und Anwaltskosten auf – unabhängig von der vereinbarten Versicherungssumme.

Wann und warum der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll ist

Für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende ist eine Betriebshaftpflichtversicherung von grundlegender Bedeutung und deshalb unverzichtbar. Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch dringend zu empfehlen. Sieht sich ein Unternehmen nämlich einer berechtigten Schadensersatzforderung ausgesetzt, so haftet es im Grundsatz mit seinem gesamten Vermögen. Schadensersatzansprüche können somit – gerade für kleine und mittlere Unternehmen (sogenannte KMU) – eine existentielle Bedrohung darstellen. Dies gilt in besonderem Maße für solche Schäden, die ein Dritter im Zuge der beruflichen Tätigkeit im Rahmen des Betriebs an seiner Person erleidet. Denn Personenschäden können leicht in Millionenhöhe entstehen. Aus diesem Grund sind Betriebshaftpflichtversicherer gesetzlich verpflichtet, gewisse Mindestdeckungssummen im Versicherungsvertrag mit dem Versicherungsnehmer zu vereinbaren. So muss die Deckungssumme bei einem Personenschaden mindestens zwei Millionen Euro, bei einem Sachschaden mindestens eine Million Euro und im Falle eines Vermögensschadens mindestens 100.000 Euro betragen.

Wer ist im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert?

Die Betriebshaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen abgeschlossen hat, erstreckt sie sich auf die Haftpflicht aller zur Vertretung des Unternehmens befugten Personen sowie aller Personen, die in einem Dienstverhältnis zu dem Unternehmen stehen. Dies normiert § 102 Absatz 1 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Versichert ist folglich zunächst einmal die Tätigkeit des Einzelunternehmers bzw. der Trägergesellschaft. Darüber ist aber auch das Verhalten derjenigen Personen, die einen Betrieb oder eine Niederlassung leiten, sowie aller übrigen Betriebsangehörigen (Mitarbeiter) mitversichert. Bei allen vom Versicherungsumfang umfassten Personen ist jedoch stets zu beachten, dass die Betriebshaftpflichtversicherung nur für solche Schäden aufkommt, welche die versicherten Personen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen verursachen. Dies gilt unabhängig von der konkreten jeweiligen Arbeitszeit oder vom Vertragsverhältnis des Mitarbeiters. Es kann jedem noch so vorsichtig agierenden Unternehmer oder Mitarbeiter passieren, dass während der Arbeit ein Mensch verletzt wird, fremdes Eigentum beschädigt oder ein Schaden an fremdem Vermögen herbeigeführt wird. In diesen Fällen greift die Betriebshaftpflichtversicherung. Dass auch solche Schäden erfasst sind, die einzelne Mitarbeiter während der Verrichtung ihrer Tätigkeit verursachen, führt zu einem umfassenden Schutz des Unternehmens vor den finanziellen Risiken von Schadensersatzansprüchen. Bezüglich der räumlichen Erstreckung des Versicherungsschutzes ist zunächst festzuhalten, dass grundsätzlich alle Aktivitäten des Unternehmens erfasst sind – auf eigenen Grundstücken, wie zum Beispiel dem Betriebsgelände, bei Kunden vor Ort oder allgemein im öffentlichen Raum. Zu beachten ist allerdings, dass Betriebshaftpflichtversicherungen den räumlichen Geltungsbereich ihres Versicherungsschutzes in der Regel auf das Staatsgebiet Deutschlands begrenzen. Einzelne Anbieter und Vertragsbedingungen können insoweit jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen statuieren.

Abgrenzung zur Berufshaftpflichtversicherung

Der Versicherungsschutz bei der Betriebshaftpflicht kommt – der Name sagt es bereits – nicht einzelnen Personen zugute, sondern dem Betrieb. Geschützt ist also das Unternehmen als eigenständige juristische Person oder das Gewerbe als solches. Damit unterscheidet sich die Betriebshaftpflichtversicherung von einer Berufshaftpflichtversicherung. Letztere stellt eine Haftpflichtversicherung für Angehörige eines speziellen Berufsstandes dar und gewährt demnach einen Versicherungsschutz für bestimmte einzelne Personen. Ziel der Berufshaftpflichtversicherung ist der Schutz vor den Folgen fehlerhafter Dienstleistungen, z.B. einer Beratung, durch die der Beratende einen Vermögensschaden erleidet. Einige freie und beratende Berufsgruppen sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Dazu zählen etwa Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rentenberater und Versicherungsvermittler. Aber auch Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Krankengymnasten und andere Berufsträger müssen in der Regel eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, um überhaupt praktizieren zu dürfen. Die Betriebshaftpflichtversicherung als solche ist hingegen keine Pflichtversicherung. Dennoch ist sie zu empfehlen (siehe oben). Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen den beiden Versicherungsarten ist der Umfang und die Art der versicherten Schäden. Während die Betriebshaftpflichtversicherung in aller Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden reguliert, deckt der Versicherungsschutz einer Berufshaftpflichtversicherung im klassischen Sinne lediglich reine Vermögensschäden ab und gerade keine Personen- und Sachschäden. Deswegen wird die Berufshaftpflichtversicherung häufig auch als „Vermögensschadenhaftpflichtversicherung“ bezeichnet. Zum Beispiel haftet ein Rechtsanwalt gegenüber seinem Mandanten für den Vermögensschaden, den dieser dadurch erleidet, dass der Rechtsanwalt pflichtwidrig die Einhaltung einer gesetzlichen Frist versäumt. Für den Personen- und Sachschaden, den ein Mandant dadurch erleidet, dass er auf dem nassen Büroboden (auf den nicht hingewiesen wurde) in der Kanzlei ausrutscht, kommt eine Berufshaftpflichtversicherung nicht auf. Anders dagegen liegt der Fall bei der Betriebshaftpflichtversicherung. Versäumt es ein Unternehmen etwa, auf dem Betriebsgelände im Winter Streusalz zu verteilen und kommt deshalb ein Dritter (zum Beispiel ein Lieferant oder ein Kunde) zu Schaden, so übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung etwaige dadurch entstandene Schäden wie Behandlungskosten, ein Schmerzensgeld und den Verdienstausfall.

Ihr Ansprechpartner, falls Sie Hilfe beim Thema Betriebshaftpflichtversicherung benötigen

Falls Sie als Unternehmer oder Gewerbetreibender Probleme mit Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung haben, ist unsere Kanzlei der richtige Ansprechpartner für Sie. Als Fachanwälte für Versicherungsrecht unterstützen wir Sie bei Ihren Fragen und beraten Sie rechtlich fundiert. Wenn etwa Streit zwischen Ihnen und Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung über einzelne Klauseln im Versicherungsvertrag, über die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Versicherungsprämie oder über den Bestand und die Höhe behaupteter Regressansprüche gegen Sie besteht, leisten wir Ihnen verlässlichen und durchsetzungsstarken Rechtsbeistand. Unsere auf das Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei weist eine umfassende Expertise in sämtlichen Fragen rund um das Thema Betriebshaftpflichtversicherung auf.

Fazit

Falls Sie ein Unternehmen haben und führen oder ein Gewerbe betreiben, kommen Sie an einer Betriebshaftpflichtversicherung nicht vorbei – auch wenn Sie dies in Anbetracht der Komplexität der versicherungsrechtlichen Fragen gern tun würden. Mit den vorstehenden Informationen sollten Sie nun jedoch über das wichtigste Grundwissen über Betriebshaftpflichtversicherungen verfügen. Bei rechtlichen Problem oder Spezialfragen ist die Einholung qualifizierten Rechtsrats zwingend geboten. Dann stehen wir Ihnen als Fachanwälte für Versicherungsrecht mit jahrelanger Erfahrung kompetent zur Seite. Bei rechtlichen Streitigkeiten im Rahmen Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung übernehmen wir Ihre außergerichtliche Vertretung. Neben der Korrespondenz mit Ihrem Betriebshaftpflichtversicherer bemühen wir uns um eine einvernehmliche Lösung. Gegebenenfalls vertreten wir Sie aber auch vor Gericht und sorgen dafür, dass Ihre Rechte effektiv durchgesetzt werden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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