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Werkstatt frei wählen nach Unfall?

Darf man nach einem Unfall die Werkstatt selbst aussuchen?

Es ist oftmals nur ein kleiner Moment der Unachtsamkeit, der einen Unfall begünstigt. Ist der Unfall erst einmal geschehen und ein Schaden an dem Fahrzeug entstanden, so muss man in der gängigen Praxis eine Werkstatt für die Reparatur aufsuchen. Hierbei gilt es jedoch einige Kriterien zu beachten. Insbesondere die Frage, ob von dem Unfallgeschädigten die Werkstatt frei ausgewählt werden darf, bewegt dabei nicht selten die Gemüter. Hier in diesem Artikel bieten wir Ihnen die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu dieser Thematik.

Das Wichtigste in Kürze


  • Unfallgeschädigte haben das Recht, die Werkstatt für die Reparatur ihres Fahrzeugs selbst auszuwählen. Dieses Recht ist durch individuelle Versicherungsverträge und gesetzliche Regelungen definiert.
  • Die Versicherung des Geschädigten ist für die Erstattung der Reparaturkosten verantwortlich, wenn der Unfall nicht selbst verschuldet wurde. Bei einem selbst verschuldeten Unfall und einer Vollkaskoversicherung übernimmt die Kaskoversicherung die Kosten.
  • Die Unterschiede in Versicherungsverträgen können Auswirkungen auf die Werkstattwahl haben. Ist eine Werkstattbindung im Vertrag enthalten, so muss die Reparatur in der Vertragswerkstatt durchgeführt werden.
  • Bei Abweichung von der im Vertrag stehenden Werkstatt bei bestehender Werkstattbindung, sind die Reparaturkosten nicht zwangsläufig von der Versicherung abgedeckt.
  • Die Qualität der Werkstatt hat Einfluss auf den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs. Ein Fahrzeug, das mit Originalersatzteilen repariert wurde, hat einen höheren Wert als ein Fahrzeug, das nicht mit Originalteilen repariert wurde.
  • Es gibt verschiedene Vorteile und Nachteile bei der Auswahl von freien Werkstätten und Werkstätten mit Werkstattbindung. Während die freie Werkstattwahl mehr Flexibilität ermöglicht, kann es bei der Kostenübernahme zu Komplikationen kommen.
  • Der Leasingnehmer und Firmenwagenbesitzer müssen sich im Schadensfall an den Fahrzeughalter oder Fahrzeugeigentümer wenden, um die Schadensregulierung abzuwickeln.
  • Die frühzeitige und umfangreiche Kommunikation mit der Versicherung kann helfen, Konflikte zu vermeiden. Die Kommunikation sollte schriftlich erfolgen, um bei Streitigkeiten Beweise vorlegen zu können.

Grundprinzipien: Freie Werkstattwahl nach einem Unfall

Nach einem Unfall stehen viele Autofahrer vor der Frage, ob sie die Werkstatt für die Reparatur ihres Fahrzeugs selbst auswählen dürfen. Dieses Recht ist nicht nur durch individuelle Versicherungsverträge, sondern auch durch gesetzliche Regelungen definiert. Dabei spielen sowohl die Umstände des Unfalls als auch die Art des Versicherungsschutzes eine entscheidende Rolle. Im Folgenden werden die rechtlichen Grundlagen und Unterschiede zwischen Kasko- und Haftpflichtschäden erläutert.

Gesetzliche Grundlagen und Rechte der Versicherten

Werkstattwahl nach einem Unfall
Nach einem Unfall: Darf man die Werkstatt selbst wählen? Ein Moment der Unachtsamkeit kann zu Schäden führen. Die Wahl der Reparaturwerkstatt hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich Versicherungsbedingungen und gesetzlichen Regelungen. (Symbolfoto: KONSTANTIN_SHISHKIN /Shutterstock.com)

Der Gesetzgeber sagt ausdrücklich, dass der Unfallgeschädigte nach einem Unfall das Recht auf die freie Wahl der Werkstatt hat, bei der die erforderliche Reparatur durchgeführt wird. Dies setzt jedoch voraus, dass der Unfall von dem Geschädigten nicht selbst verschuldet worden ist. Es kommt zudem auch darauf an, ob das Fahrzeug nach dem Unfall abgeschleppt werden muss oder ob der Geschädigte mit dem Fahrzeug noch selbst aktiv zu der Werkstatt fahren kann. Muss das Fahrzeug abgeschleppt werden, so muss die Versicherung lediglich die Abschleppkosten zu der nächstgelegenen Werkstatt zahlen.

Unterschiede zwischen Kasko- und Haftpflichtschaden

Der Unterschied zwischen einem Kasko- und Haftpflichtschaden liegt in der Leistungspflicht des Versicherungsgebers. Sollte die geschädigte Person den Unfall selbst verschuldet haben, so liegt ein Kaskoschaden vor. Die Versicherung des Geschädigten wäre in diesem Fall für die Erstattung der Reparaturkosten verantwortlich und kann auf den Schaden mit einer Erhöhung der Schadensklasse von dem Versicherungsnehmer reagieren. Sollte ein Schaden an einem fremden Fahrzeug entstanden sein, so handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt sämtliche Schäden, die durch den Unfall entstanden sind. Bei der Kaskoversicherung kommt es sehr stark darauf an, ob eine Teilkasko oder eine Vollkaskoversicherung besteht. Neben dem Umfang der Kostenerstattung spielt auch die Höhe der Selbstbeteiligung hierbei eine entscheidende Rolle.

Ihre Rechte nach einem Unfall: Werkstattwahl und Versicherung

Nach einem Verkehrsunfall sind viele Autofahrer unsicher: Darf ich wirklich die Werkstatt für die Reparatur meines Fahrzeugs selbst auswählen? Welche Rolle spielt meine Versicherung dabei? Und was, wenn ich gegen die Bedingungen meines Versicherungsvertrages verstoße? Diese und weitere Fragen sind nicht nur für den aktuellen Schaden, sondern auch für zukünftige Versicherungsprämien und den Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeugs von Bedeutung. Unsere Expertise im Versicherungsrecht ermöglicht es uns, Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung zu geben und Sie im weiteren Verlauf zu beraten. Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich von unserem Fachanwalt für Versicherungsrecht unterstützen. jetzt anfragen!

Rolle der Autoversicherung bei der Werkstattwahl

Die Wahl der Werkstatt nach einem Autounfall kann von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, insbesondere von den Bedingungen des eigenen Versicherungsvertrages. Während einige Versicherungsnehmer die Freiheit haben, eine Werkstatt ihrer Wahl zu bestimmen, sind andere an bestimmte Vertragswerkstätten gebunden. Doch was bedeutet das konkret für den Versicherungsnehmer und welche Konsequenzen ergeben sich aus einer abweichenden Wahl? Im Folgenden werden die Konditionen und Bedingungen der Versicherungsunternehmen sowie die möglichen Szenarien bei einer abweichenden Werkstattwahl beleuchtet.

Konditionen und Bedingungen der Versicherungsunternehmen

Entscheidend für die Kostenfrage ist auch der Inhalt des Versicherungsvertrages. Die unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften haben auch unterschiedliche Angebote und Versicherungspakete, die sich sowohl dem Inhalt nach als auch bei der Höhe der Versicherungsprämien voneinander unterscheiden. Hat der Versicherungsnehmer beispielsweise in seinem Versicherungspaket die freie Werkstattwahl enthalten, so darf er sich die Werkstatt für die Reparatur aussuchen. Besteht in dem Vertrag eine sogenannte Werkstattbindung, so muss der Versicherungsgeber lediglich die Reparaturkosten in der ausgewählten Vertragswerkstatt zahlen.

Was passiert bei einer abweichenden Wahl?

Entscheidet sich der Unfallgeschädigte zu einer Reparatur im Fall einer Werkstattbindung zu der Reparatur in einer von dem Vertrag abweichenden Werkstatt, so müssen die Kosten hierfür nicht von dem Versicherungsgeber übernommen werden. Die geschädigte Person muss also auf die Kulanz des Versicherungsgebers hoffen und die Wahl der abweichenden Werkstatt gegenüber dem Versicherungsgeber einwandfrei begründen, um eine Kostenerstattung zu erhalten. Der Umfang der Kulanz von dem Versicherungsgeber ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So spielt es eine wichtige Rolle, in welchem Umfang der Versicherungsnehmer noch andere Versicherungspakete bei dem Versicherungsgeber hat und wie häufig in der letzten Zeit Schäden gemeldet wurden.

Faktoren für die Wahl der richtigen Werkstatt

Bei der Entscheidung für eine Autowerkstatt nach einem Unfall stehen Autofahrer oft vor einer Vielzahl von Optionen. Neben den finanziellen Aspekten sind es vor allem qualitative Kriterien und der Service, die eine Rolle spielen. Die Qualität der durchgeführten Reparaturen, der Standort der Werkstatt und die angebotenen Dienstleistungen sind entscheidende Faktoren, die bei der Wahl der passenden Werkstatt berücksichtigt werden sollten.

Qualität der Reparatur

Die verschiedenen Werkstätten auf dem Markt unterscheiden sich nicht nur in der Preisgestaltung voneinander, auch die Qualität der Reparatur ist ein wichtiger Faktor für die Werkstattwahl. Es lassen sich an dieser Stelle zwar keine allgemeingültigen pauschalen Aussagen über die Reparaturqualität jeder einzelnen Werkstatt tätigen, allerdings hat eine große Werkstattkette andere Möglichkeiten zur Reparatur eines beschädigten Fahrzeugs als eine kleine Schrauberwerkstattt von einer einzigen Person.

Standort und Serviceleistungen

Die Qualität der Reparatur ist nur ein wichtiger Faktor bei der Werkstattwahl. Auch der Standort der Werkstatt sowie der Umfang der Serviceleistungen sind enorm wichtig. Mitunter kann eine Werkstatt direkt vor Ort mit einem umfangreichen Serviceleistungspaket die bessere Wahl darstellen als eine große Werkstattkette, die sich in der nächsten Stadt befindet.

Vorteile der freien Werkstattwahl

Die Wahl einer Autowerkstatt nach einem Unfall ist nicht nur eine Frage der Qualität und des Services, sondern kann auch finanzielle Auswirkungen haben. Die Möglichkeit, sich frei für eine Werkstatt zu entscheiden, bringt sowohl individuelle Vorteile als auch potenzielle Kosteneinsparungen mit sich. Dabei spielen sowohl persönliche Beziehungen zu lokalen Werkstätten als auch die Unterschiede in den Versicherungsprämien eine Rolle.

Die freie Wahl der Werkstatt bietet für den Versicherungsnehmer eine wahre Vielzahl von Vorteilen. In der gängigen Praxis ist der Inhaber der Werkstatt, die sich auf einem Dorf befindet, persönlich bekannt und kann ein individuell angepasstes Angebot erstellen, was bei großen Werkstattketten für gewöhnlich nicht der Fall ist.

Potenzielle Kosteneinsparungen

Durch eine gute Sondierung des Marktes können Kosten eingespart werden. Es handelt sich unter dem Strich um ein Rechenbeispiel für den Versicherungsnehmer, da die freie Werkstattwahl bei den Versicherungsprämien teurer ist als die Werkstattbindung.

Nachteile und Risiken der freien Werkstattwahl

Obgleich die freie Werkstattwahl für den Versicherungsnehmer eine höhere Flexibilität ermöglicht, so kann es dennoch zu Komplikationen mit der Versicherung kommen. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass die Reparatur in einer Fachwerkstatt erfolgen muss und nicht jede Werkstatt dieses Qualitätsmerkmal erfüllt. Der persönlich bekannte Schrauber in dem Dorf kann zwar die Reparatur durchführen, allerdings kann der Versicherungsgeber die Kostenübernahme trotzdem verweigern. Die Kostenübernahme sollte daher auf jeden Fall im Vorfeld geklärt werden.

Zusätzliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten für den Versicherten

Der Versicherte hat seine Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag heraus zu erfüllen, damit die Kosten durch den Versicherungsgeber übernommen werden. Die unverzügliche Meldung des Schadensfalles gehört ebenso zu den Obliegenheiten wie die pünktliche vollständige Zahlung der Versicherungsprämien. Überdies hat ein Versicherungsnehmer sämtliche Maßnahmen durchzuführen, damit der bereits entstandene Schaden nicht noch teurer wird.

Werkstattbindung in der Kfz-Versicherung

Unter einer Werkstattbindung wird die Verpflichtung des Versicherungsnehmers verstanden, den entstandenen Schaden einer Werkstatt durchführen zu lassen, die von der Versicherungsgesellschaft vertraglich festgelegt respektive bestimmt worden ist.

Vor- und Nachteile

Der Vorteil der Werkstattbindung ist, dass es keinerlei Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme geben kann. In der gängigen Praxis arbeiten die Versicherungsgesellschaften mit bestimmten Werkstätten bereits sehr lange zusammen, sodass der Ablauf der Reparatur stets reibungslos verläuft. Ein Nachteil kann der Umstand darstellen, dass eine derartige Vertragswerkstatt nicht in der unmittelbaren Nähe des Heimatortes von dem Versicherungsnehmer zu finden ist.

Verfahren bei strittiger Werkstattwahl

Im Fall einer strittigen Werkstattwahl ist die Kommunikation mit dem Versicherungsgeber von entscheidender Bedeutung. Im absoluten Zweifel sollte sich der Versicherungsnehmer die Dienste von einem erfahrenen Rechtsanwalt sichern und diesen mit der Kommunikation beauftragen.

Gutachter können beweiskräftige Gutachten erstellen, um den Beleg zu erbringen, dass die Werkstattwahl aus logischen und praktischen Gesichtspunkten heraus erfolgt ist. Kommt es zu einem Streit mit dem Versicherungsgeber, so kann dieser Streit auch mittels einer Schiedsstelle beigelegt werden.

Sonderfall Leasing und Firmenwagen

Leasingnehmer sowie Firmenwagenbesitzer müssen sich im Fall eines Schadens auf jeden Fall an den Fahrzeughalter respektive Fahrzeugeigentümer wenden, damit die Schadensregulierung über diese Stellen abgewickelt werden kann.

Sollte es sich um einen Firmenwagen oder ein Leasingfahrzeug handeln, so sollte auf jeden Fall nach dem Unfall die Polizei kontaktiert werden. Die Unfallmodalitäten sollten protokolliert und die Schäden des Fahrzeugs mittels Fotobeweis dokumentiert werden.

Auswirkungen der Werkstattwahl auf den Wiederverkaufswert

Die Qualität der Reparatur ist für den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs auf jeden Fall von Belang, da ein Fahrzeug mit Originalersatzteilen einen höheren Wert aufweist als ein Fahrzeug, dass nicht mit Originalteilen des Fahrzeugherstellers repariert wurde.

Die Qualität einer Werkstatt lässt sich anhand von Zertifikaten sehr gut nachvollziehen. Handelt es sich um eine Meisterwerkstatt, so musste die Werkstatt ja in früheren Tagen diese, an bestimmte Mindestkriterien geknüpfte, Hürde einmal nehmen, um das Zertifikat zu erhalten. Im Zweifel kann auch das Internet genutzt werden, um Informationen über die Reputation der Werkstatt zu erhalten.

Tipps zur Verhandlung mit Versicherungen

Eine gute Argumentation und eine gute sprachliche Ausdrucksweise steigern die Chancen, bei der Versicherung die Leistungen zu erhalten. Wem dies nicht liegt, der sollte auf die Erfahrung eines Rechtsanwalts zurückgreifen.

Die beste Strategie, um Konflikte mit der Versicherung zu vermeiden, ist die frühzeitige umfangreiche Kommunikation. Diese Kommunikation sollte per E-Mail oder in schriftlicher Form erfolgen, damit im späteren Fall einer Streitigkeit ein Beweis erbracht werden kann.

Fazit

Die freie Werkstattwahl bei der Reparatur eines Unfallschadens trägt für den Unfallgeschädigten zu einer gesteigerten Flexibilität bei der Reparatur bei, allerdings gibt es nicht nur Vorteile. Auch die Nachteile müssen bedacht werden. Überdies kann auch die Werkstattbindung Vorteile mit sich bringen. Die Wahl der Werkstatt sollte auf jeden Fall mit Bedacht gewählt werden, da die Reparaturqualität für den Fahrzeugwert eine große Rolle spielt.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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