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Wasserrohrbruch Ansprüche gegen Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung

Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserrohrbruch

Wasser spielt auf unserem schönen Planeten eine entscheidende Rolle. Zum einen benötigt der Mensch das nasse Element zwingend zum leben, aber auf der anderen Seite kann Wasser auch verheerende Schäden anrichten. Besonders in den vier Wänden des Menschen kann ein Wasserschaden sehr schnell sehr kostenintensiv werden und das Risiko eines derartigen Wasserschadens sind nicht gerade gering, wenn bedacht wird, wie viele Geräte in einem normalen Haushalt mit Wasser funktionieren. Sei es die Waschmaschine oder die Geschirrspülmaschine, Potenzial für einen Wasserschaden ist in nahezu jedem Haushalt zu genüge vorhanden. Tritt ein derartiger Schaden auf ist es wichtig zu wissen, an welche Versicherung sich der betroffene Mensch zu wenden hat. Sowohl die Wohngebäudeversicherung als auch die Hausratversicherung kommen hierfür in Betracht, doch ist den wenigsten Versicherungsnehmern letztlich genau darüber bekannt, welche Versicherung in welchen Fällen unter welchen Bedingungen zahlt.

Die Versicherungsgeber wenden im Rahmen von Regulierungsprüfungen durchaus ganz bestimmte Begrifflichkeiten an, welche der Versicherungsnehmer ebenfalls kennen sollte! Die Kenntnis über die Begrifflichkeiten und deren Bedeutung erleichtert das gesamte Versicherungsverfahren um ein Vielfaches!

Wasserrohrbruch - Welche Versicherung zahlt?
Bei einem Rohrbruch im Haus oder Wohnung können immense Kosten entstehen. Wichtig zu wissen welche Versicherung für welche Schäden aufkommt. Symbolfoto: Von Andrey_Popov/Shutterstock.com

Welche Begriffe werden in der Regel verwendet?

Zu den typischen Begrifflichkeiten, welche von den Versicherungsgebern im Rahmen der Regulierungsprüfung bzw. im Versicherungsvertrag zur Anwendung kommen, gehören:

  • der bestimmungswidrige Wasseraustritt
  • der Wiederbeschaffungswert
  • der Zeitwert

Was bedeutet bestimmungswidriger Wasseraustritt?

Mit dem bestimmungswidrigen Wasseraustritt werden diejenigen Wasserschäden bezeichnet, welche an ganz bestimmten Stellen auftreten, die für den Wasseraustritt nicht beabsichtigt waren. In der gängigen Praxis In der gängigen Praxis wird der Begriff verwendet, wenn der Wasserschaden aufgrund

  • eines technischen Defekts
  • menschlichen Versagens

entstanden ist.

Was bedeutet der Wiederbeschaffungswert?

Mit dem Wiederbeschaffungswert wird der exakte Geldbetrag beziffert, welcher für die erneute Beschaffung eines vergleichbaren gleichwertigen Gegenstandes auf der Grundlage der aktuellen Markt- bzw. Preisgegebenheiten erforderlich ist.

Was bedeutet der Zeitwert?

Mit dem Zeitwert wird der genaue Preis bezeichnet, welcher von dem Eigentümer aktuell für die beschädigten Gegenstände zu zahlen hätte.

Bei welcher Versicherung wird der Schaden geltend gemacht?

Im Endeffekt kann diese Frage nicht so einfach pauschalisiert beantwortet werden, da es bei dem Wasserschaden ganz maßgeblich auf die Ursache des Schadens ankommt und auch die Stelle des Schadens von enormer Bedeutung ist. Es gibt diesbezüglich jedoch eine einfache Faustformel, die sich jeder Versicherungsnehmer sehr simpel merken kann:

  • die Hausratversicherung ist immer für Schäden am Hausrat bzw. beweglichen Mobiliar innerhalb der vier Wände zuständig
  • die Wohngebäudeversicherung tritt für Schäden ein, die direkt an dem Gebäude entstanden sind

Wenn der Wasserschaden von einer Person, welche als nicht dem Haushalt des Geschädigten zugehörig gilt, verursacht wurde, so ist die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers für die Regulierung des Schadens zuständig!

Auch wenn sich die Zuständigkeiten der jeweiligen Versicherungen bei einem Wasserschaden auf den ersten Blick durchaus als simpel darstellen, so gibt es aber dennoch gewisse Bedingungen für die Regulierung. Diese Bedingungen sind in dem Versicherungsvertrag zu finden. In der Regel prüft

Die Hausratversicherung

Zumeist treten bei einem Wasserschaden Beschädigungen an beweglichen Einrichtungsgegenständen des Gebäudes auf, sodass die Hausratversicherung zuständig ist. Bedauerlicherweise sind jedoch bei Weitem nicht sämtliche Fallkonstellationen durch die entsprechende Versicherung abgedeckt sind. Vielmehr muss in der gängigen Praxis ein direkter Zusammenhang zwischen dem Wasserschaden und

  • Abwasser- bzw. Trinkrohren
  • Leitungssysteme des Gebäudes
  • Anschlussschläuche für Wasch- bzw. Geschirrspülmaschinen
  • Solar-, Klima- oder Dampfheizungsrohren

bestehen, damit ein Anspruch gegenüber dem Versicherungsgeber hergestellt werden kann.

In der gängigen Praxis tritt die Wohngebäudeversicherung nur sehr selten bei Wohnimmobilien auf. In der Regel bezieht sich die Versicherung lediglich auf unbewohnte Immobilien, wobei auch diesbezüglich gewisse Bedingungen erfüllt sein müssen.

Wie bereits erwähnt ist der Grund für den Wasserschaden von erheblicher Bedeutung. Es gibt auch Fallkonstellationen, in denen weder die Wohngebäude- noch die Hausratversicherung für die Regulierung des Schadens zuständig ist. Dies ist für gewöhnlich dann der Fall, wenn der Wasserschaden durch ein Naturereignis entstanden ist. In einem derartigen Fall tritt die Elementarschadenversicherung als Regulierer auf. Bedauerlicherweise gehört die Elementarversicherung jedoch nicht zum Standardrepertoire eines durchschnittlichen Haushalts. In gewissen Regionen Deutschland sollten Immobilienbesitzer jedoch sehr stark über eine derartige Versicherung nachdenken.

Eine wichtige Grundvoraussetzung, dass Versicherungsnehmer ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherungsgeber überhaupt anmelden können, ist die eigene Pflichterfüllung. In jedem Versicherungsvertrag werden die Pflichten des Versicherungsnehmers explizit aufgeführt und ein Verstoß gegen diese Pflichten kann für den Versicherungsnehmer erheblich negative Folgen nach sich ziehen. Die Kürzung der Leistungen seitens des Versicherungsgebers oder gar die vollständige Verweigerung der Versicherungsleistung sind die zwei gängigsten Folgen, die ein Versicherungsnehmer aufgrund eines Pflichtverstoßes zu befürchten hat. Zu den gängigsten Pflichten im Fall eines Wasserschadens zählt die Verhinderung des Wasserschadens mit allen Mitteln, die ein Mensch zur unmittelbaren Verfügung hat. Hierzu zählt auch die Trennung von der Wasserversorgung im Fall einer längeren Abwesenheit. Der Versicherungsgeber wird im Rahmen einer Schadensregulierung auf jeden Fall prüfen, ob der Versicherungsnehmer seinen vertraglichen Pflichten auch wirklich vollumfänglich nachgekommen ist.

Sofern der Versicherungsgeber dem Versicherungsnehmer eine Mitschuld durch eigene Fahrlässigkeit oder sogar durch vorsätzliches Handeln nachweisen kann ist der Versicherungsgeber berechtigt, Leistungen zu kürzen oder zu verweigern! Für die Leistungsverweigerung ist jedoch grober Vorsatz erforderlich, was sich in der gängigen Praxis nur sehr schwer beweisen lässt.

Sollte ein Wasserschaden aufgetreten sein, so sollte der Versicherungsnehmer erst einmal Ruhe bewahren und bewegliche Gegenstände retten, welche noch nicht vollständig durch den Wasserschaden unbrauchbar geworden sind. Im zweiten Schritt sollte zwingend die Ursache für den Wasserschaden ausfindig gemacht und der Wasserfluss gestoppt werden. Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist auch eine gute Dokumentation des Vorfalls in Schrift- und Bildform, damit diese Dokumentation dem Versicherungsgeber zur Sachverhaltsprüfung vorgelegt werden kann. Je nach Art und Umfang des Schadens sowie der Dokumentation, welche dem Versicherungsgeber von dem Versicherungsnehmer übermittelt wurde, kann der Versicherungsgeber auch einen Gutachter herausschicken. Dieser Gutachter macht sich selbst ein Bild von der Lage und übermittelt seine Eindrücke von dem Vorfall in Form eines Gutachtens an den Versicherungsgeber. Nicht selten kommt es in der gängigen Praxis zu Streitigkeiten zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Schadenursache und der Schuldfrage. Für den Versicherungsnehmer ist hierbei ein kühler Kopf absolut entscheidend, da Emotionen die ganze Sachlage nur unnötig erschweren und den Vorgang überdies auch nicht beschleunigen.

Die meisten Versicherungsgeber reagieren sehr kundenorientiert auf einen Wasserschaden und übernehmen die Regulierung auch auf Kulanzbasis, wenn sie rechtlich dazu keinerlei Verpflichtung hätten. Es gibt jedoch auch Versicherungsgeber, die sich nicht ganz so stark kundenorientiert zeigen und die Regulierung des Schadens nur sehr eingeschränkt oder überhaupt nicht vornehmen. In einem derartigen Fall sollte der Versicherungsnehmer ebenfalls nicht in Panik verfallen, sondern vielmehr rechtlichen Beistand in Form eines Fachanwalts für Versicherungsrecht suchen. Ein guter Fachanwalt für Versicherungsrecht kann sehr schnell eine Einigung herbeiführen, da die Versicherungsgeber nur in den seltensten Fällen ein Interesse an einem langwierigen Rechtsstreit mit dem Versicherungsnehmer haben. Zwar kann dies nicht für alle Versicherungsgeber gesagt werden, allerdings ist dies bei den meisten Versicherungen so der Fall. Wenn Sie von einem Wasserschaden betroffen sind und Ihr Versicherungsgeber sich nicht kundenorientiert zeigt oder sogar eine gänzlich andere Ansicht im Zusammenhang mit der Ursache für den Wasserschaden bzw. der Schuldfrage vertritt stehen wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei mit unserem großen Team aus kompetenten Fachanwälten für Versicherungsrecht fest und zuverlässig an Ihrer Seite. Gern übernehmen wir für Sie die Prüfung des Sachverhalts und die Kommunikation mit dem Versicherungsgeber, um eine schnelle Lösung des Problems herbeizuführen. Sollte dies außergerichtlich nicht möglich sein so übernehmen wir selbstverständlich auch sehr gern Ihre gerichtliche Vertretung in einem Rechtsstreit.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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