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Vorvertragliche Obliegenheiten – Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers

Was sind vorvertragliche Obliegenheiten im Versicherungsrecht?

Wie kaum eine andere Branche versteht es das Versicherungswesen, durch Fremdwörter in Verträgen die Kunden zu verwirren. Ob dies Absicht ist oder einfach nur dem Fachjargon geschuldet wird bleibt an dieser Stelle ungeklärt, doch können ein Großteil aller Menschen, die einen Versicherungsvertrag abschließen, mit bestimmten Formulierungen nichts anfangen. Dies ist enorm gefährlich, denn aus einem Versicherungsvertrag ergeben sich für den Kunden schließlich nicht nur Rechte, sondern vielmehr auch Pflichten. Wer als Versicherungsnehmer die Bedeutung des Wortes Obliegenheiten nicht kennt wird entsprechend auch die Tragweite sowie die Zusammenhänge nicht verstehen können. Obgleich die Bedeutung des Wortes Obliegenheiten relativ simpel verständlich ist, so gehört zu der Thematik erheblich mehr.

Vorvertragliche Obligenheiten und Anzeigepflichten im Versicherungsrecht
Im Zuge der Reform des VVG zum 1. Januar 2008 wurde unter anderem auch die vorvertragliche Anzeigenpflicht neu geregelt. Gemäß dessen ist der Antragsteller einer Versicherung verpflichtet, den Fragebogen der Versicherung zum Thema gefahrenerheblicher und dem Antragssteller bekannter Umstände, vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Wird hier gegen verstoßen, so kann dies erhebliche Ausmaße auf den Versicherungsschutz haben. Symbolfoto: : FreedomTumZ/Bigstock

Was bedeutet Obliegenheiten?

Mit dem Wort Obliegenheiten werden die Pflichten des Versicherungsnehmers zusammengefasst. Hierbei ist nicht ausschliesslich das gewerbliche, sondern vielmehr auch das private Versicherungsrecht gemeint. Somit wird jeder Mensch, der bei einer Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsvertrag abschließt, entsprechende vorvertragliche Obliegenheiten übernehmen. Die Obliegenheiten zu kennen bedeutet, dass der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsanbieter erheblich sicherer auftreten kann. Bedauerlicherweise ist es so, dass gerade im Versicherungsrecht Unwissenheit vor Strafe nicht schützt. Ein Versicherungsnehmer, der gegen gewisse Obliegenheiten des Versicherungsvertrages verstößt, wird dementsprechend später bei etwaigen Schäden oder Rechtsfolgen keine Argumente haben und sich nicht herausreden können. Die Obliegenheiten werden im Versicherungsvertrag sehr genau zusammengefasst und können daher auch von dem Versicherungsnehmer jederzeit eingesehen werden. Dies gilt jedenfalls für Obliegenheiten, die aus einem privat abgeschlossenen Versicherungsvertrag heraus entstehen. Wird jedoch ein Versicherungsvertrag über einen sogenannten Versicherungsmakler abgeschlossen kann dieser Makler später auch von dem Versicherungsnehmer haftbar gemacht werden.

Was sind in der gängigen Praxis Obliegenheiten?

Im Versicherungsalltag des Menschen können Obliegenheiten allgemeinhin als Anzeigepflichten oder auch Verhaltensmaßregeln bezeichnet werden. Die Obliegenheiten sind somit die Pflichten, die der Versicherungsnehmer erfüllen muss, damit der Versicherungsschutz greifen kann. Die Folgen eines Verstoßes gegen Obliegenheitspflichten können für den Versicherungsnehmer im schlimmsten Fall enorm teuer werden, da der Versicherungsgeber bei einem Verstoß die Leistung aus dem Vertrag heraus verweigern kann. Weiterhin ist auch ein Rücktritt des Versicherungsgebers vom Vertrag möglich. Bei einem Obliegenheitsverstoß ergibt sich in der gängigen Praxis für den Versicherungsgeber das Recht, fristlos den Versicherungsvertrag zu kündigen. Die erste Obliegenheit, die in der gängigen Praxis jeden Menschen trifft, ist die sogenannte vorvertragliche Obliegenheit. Mit ihr wird die Pflicht des Antragsstellers auf wahrheitsgemässe Angaben beschrieben. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung hat zur Folge, dass der geschlossene Versicherungsvertrag auch nachträglich noch für ungültig erklärt werden kann.

Die vorvertragliche Obliegenheit ist jedoch nur eine von insgesamt drei Obliegenheiten, die in der gängigen Praxis zur Anwendung kommen. Weiterhin gibt es die

  • Obliegenheit während der Versicherungslaufzeit
  • Obliegenheit im Versicherungsfall

welche ebenfalls beachtet werden müssen. Ein wesentliches Beispiel für eine Obliegenheit während der Versicherungslaufzeit ist die Obliegenheit der Anzeigepflicht. Sofern sich die Rahmenbedingungen des Versicherungsnehmers während der Versicherungslaufzeit wesentlich verändern ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, diese Änderungen dem Versicherungsgeber unverzüglich mitzuteilen.

Das regelrechte Paradebeispiel für eine Obliegenheit im Versicherungsfall ist die Pflicht des Versicherungsnehmers zur Schadensminderung sowie die Aufklärungs- und Auskunftspflicht.

Was geschieht bei einer Obliegenheitsverletzung?

Im schlimmsten Fall kündigt der Versicherungsgeber den Versicherungsvertrag mit dem Versicherungsnehmer fristlos. Der schlimmste Fall muss jedoch nicht zwingend immer eintreten, da es verschiedene Arten der Obliegenheitsverletzung gibt.

Das Versicherungsrecht kennt die

  • einfache Obliegenheitsverletzung
  • grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung
  • vorsätzliche Obliegenheitsverletzung
  • arglistige Obliegenheitsverletzung

und führt entsprechende Folgen auf. Wichtig ist jedoch die Erkenntnis, dass jede Versicherungsgesellschaft letztlich anders mit den Obliegenheitsverletzungen umgeht. Als gutes Beispiel für eine einfache Obliegenheitsverletzung kann die kurzzeitige Unachtsamkeit während des Autofahrens bezeichnet werden. Die Leistungspflicht des Versicherungsgebers wird bei der einfachen Obliegenheitsverletzung zwar nicht grundsätzlich beeinträchtigt, allerdings steht der Versicherungsnehmer in der Beweispflicht, dass es sich bei der einfachen Obliegenheitsverletzung nicht um eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung handelt.

Eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung wäre dann gegeben, wenn der Fahrzeugführer während der Fahrt betrunken gewesen ist. Entsteht nunmehr ein Unfall, ist der Versicherer nicht mehr in der Leistungspflicht. Gleichermaßen verhält es sich auch bei der vorsätzlichen Obliegenheitspflicht. Entsteht beispielsweise aus einem bereits bekannten Mangel eines Gebäudes heraus ein Feuer und der Versicherung wurde dieser Mangel nicht mitgeteilt, so kann sie im Schadenfall die Leistung verweigern.

Der seltenste Fall im privaten Versicherungsrecht ist die sogenannte arglistige Obliegenheitsverletzung, allerdings gibt es ja schließlich auch das gewerbliche Versicherungsrecht. Die arglistige Obliegenheitsverletzung beschreibt den Fall, dass der Versicherungsnehmer ausschließlich zum Zweck des Schadens des Versicherungsgeber eine Versicherung abgeschlossen hat. Wird beispielsweise eine sehr schwere und kostspielige Krankheit vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages dem Versicherungsgeber verschwiegen liegt ein Fall der arglistigen Obliegenheitsverletzung vor.

Anzeigepflichten im Versicherungsvertrag
Die wichtigsten gesetzlichen Obliegenheiten sind die vorvertragliche Anzeigepflicht (§§ 16 bis 22 VVG). Prüfen Sie diese unbedingt vor Abschluß des Vertrages sorgfältig. Symbolfoto: Voy/Bigstock

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, vor Abschluss eines Vertrages die genauen Modalitäten genau zu überprüfen. Weiterhin sollte sich der zukünftige Versicherungsnehmer auf jeden Fall ehrlich zeigen und keine Aspekte verschweigen, welche Einfluss auf die Versicherung an sich nehmen könnten. Weiterhin ist es auf jeden Fall auch ratsam, sämtliche noch so klein und unbedeutend erscheinenden Veränderung dem Versicherungsgeber umgehend mitzuteilen, um nicht Gefahr zu laufen, dass später einmal ein böser Schock kommen kann. Während der Versicherungszeit sollte sich der Versicherungsnehmer nicht blind auf seine Versicherung verlassen, sondern vielmehr ein sorgsames Verhalten an den Tag legen. So, als wenn keine Versicherung vorhanden wäre. Im Bereich der privaten Versicherungen mögen sich die Folgen eines Verstoßes gegen die Obliegenheitspflichten vielleicht noch in Grenzen halten, allerdings sind die Folgen eines Verstoßes gegen die Obliegenheitspflichten im Bereich der gewerblichen Versicherung oftmals verheerend. Nicht selten sind Objekte oder auch Leistungen versichert, die sich in einem Wertbereich von mehreren Millionen Euro bewegen, sodass die Obliegenheiten durchaus sehr ernst und penibel genommen werden sollte. Brennt beispielsweise eine Lagerhalle mit dem Gesamtbestand eines Unternehmens aufgrund eines bekannten technischen Mangels ab kann die Leistungsverweigerung der Versicherung so manches Unternehmen finanziell in die Knie zwingen. Diese Folgen sollte sich die Unternehmensleitung auf jeden Fall vor Augen führen und daher stets darauf achten, dass die Obliegenheiten eingehalten werden.

Es mag zwar immer noch Fälle geben, in denen Menschen versuchen eine Versicherung zu täuschen, allerdings haben Versicherungen hierfür ein sehr gutes Gespür. Wenn es um große Schäden geht kann der Versicherungsnehmer sicher sein, dass seine Versicherung alles unternehmen wird, um den Sachverhalt lückenlos aufzuklären. Hierfür stehen sehr viele verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die von der Versicherung auch genutzt werden. Ein vorsätzliches Täuschen einer Versicherung ist, in der heutigen Zeit des gläsernen Kunden, kaum noch möglich und wird sogar von der Versicherung strafrechtlich zur Anzeige gebracht. Es ist daher niemals eine gute Idee, eine Versicherung täuschen zu wollen. Ehrlichkeit und vor allen Dingen Vertragstreue sind jedoch die Säulen, die ein gutes Verhältnis zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer garantieren. Hält sich der Kunde an seine Obliegenheiten erwirbt er damit automatisch auch das Recht, dass seine Versicherung ihrerseits sich ebenfalls an ihre Obliegenheiten hält. Nur so kann die Versicherung das werden, was sie eigentlich sein soll – ein starker Partner an der Seite des Versicherten, auf den sich der Versicherte stets verlassen kann.

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