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Verhalten nach Auffahrunfall: Schuld, Strafe, Versicherung

Tagtäglich kommt es auf Deutschlands Straßen zu Vorfällen, bei denen zwei Fahrzeuge miteinander kollidieren. Der Verkehrsunfall ist dabei nicht zwingend auf bestimmte Bereiche fokussiert, er kann somit sowohl in der Innenstadt als auch auf den Landstraßen sowie Autobahnen vorkommen. Obgleich die genauen Rahmenumstände eines Autounfalls variieren können, so ist statistisch betrachtet der sogenannte Auffahrunfall der häufigste Fall. Bei einem Auffahrunfall fährt ein Fahrzeug auf das vor ihm stehende oder fahrende Fahrzeug auf. Hierfür kann es verschiedene Ursachen wie beispielsweise die Unachtsamkeit oder auch Fehleinschätzung der Situation geben, allerdings ist die richtige Verhaltensweise nach dem Unfall sowie auch das Wissen um die Schuldfrage unerlässlich für die Vermeidung von weiteren Schäden respektive die korrekte Schadensabwicklung.

Sofortmaßnahmen: Wie man sich bei einem Auffahrunfall verhält

Auffahrunfall - Schadensregulierung
Verhalten nach Auffahrunfall: Wichtige Informationen über Schuld, Strafe und Versicherung (Symbolfoto: Southworks/Shutterstock.com)

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, so lautet die erste Maßnahme stets „Ruhe bewahren“. Nur dann, wenn der Mensch einen kühlen Kopf bewahrt und nicht in Panik verfällt, können die richtigen Sofortmaßnahmen eingeleitet werden. Wichtig ist, dass unmittelbar nach dem Verlassen des Fahrzeugs die optisch auffällige Warnweste angezogen und nach der unfallbeteiligten Person in dem anderen Fahrzeug geschaut wird. Benötigt diese dringende medizinische Hilfe, so müssen erste Hilfemaßnahmen direkt erfolgen. Zudem ist es auch wichtig, dass die Unfallstelle mithilfe des Warndreiecks abgesichert und die Polizei respektive die Rettungskräfte verständigt werden.

Diskussion über Schuld: Wer hat Schuld nach einem Auffahrunfall?

Dem reinen Grundsatz nach gilt bei einem Auffahrunfall das rechtliche Prinzip des sogenannten Anscheinsbeweises. Von diesem Prinzip leitet sich letztlich auch die im Volksmund sehr weitverbreitete Meinung ab, dass die auffahrende Person auch automatisch die Schuld an dem Auffahrunfall trägt. Dies ist jedoch so in dieser Form nicht gänzlich korrekt, da auch der Autofahrer, auf dessen Auto aufgefahren wurde, unter Umständen die Schuld an dem Auffahrunfall tragen kann.

Dies ist dann der Fall, wenn der vordere Fahrer durch ein Fehlverhalten den Unfall provoziert hat. Wenn für den Unfall Zeugen vorhanden sind, so kann sich der auffahrende Fahrer auf diese Weise von der Schuld entlasten.

Personalienaustausch: Der Prozess des Austauschs von Informationen

Wenn sich ein Unfall ereignet, so müssen beide Beteiligten zwingend ihre Personalien austauschen. Dieser Prozess dient dem Ziel der Abwicklung aller durch den Unfall entstandenen Ansprüche. Die Unfallbeteiligten tauschen zu diesem Zweck sowohl ihre Kontaktdaten als auch die Versicherungsdaten aus, damit die Versicherungen zu einem späteren Zeitpunkt die Schadensabwicklung vornehmen können. Da ein Unfall stets ein nervenaufreibendes außergewöhnliches Ereignis darstellt, sollten die entsprechenden Informationen auf jeden Fall in schriftlicher Form ausgetauscht werden. Die Basis könnte auch ein Austausch der Mobilfunknummern sein, damit es im Fall späterer Rückfragen eine gute Erreichbarkeit gibt.

Dokumentation eines Auffahrunfalls: Worauf man achten sollte

Nicht immer ist es erforderlich, dass nach einem Verkehrsunfall die Polizei kontaktiert wird. In einigen Bundesländern gilt auch die Regelung, dass die Ordnungshüter der Polizei zu einem Verkehrsunfall nur dann ausrücken, wenn sich ein Personenschaden ereignet hat. Da die Schuldfrage erst zu einem späteren Zeitpunkt geklärt wird, ist es wichtig, dass alle Beteiligten den Auffahrunfall so genau wie möglich dokumentieren. Zu dieser Dokumentation zählt dabei sowohl ein Gedächtnisprotokoll, welches die genauen Ereignisse so detailliert wie möglich schildert, als auch eine entsprechende Fotodokumentation. Bei der Anfertigung der Fotos sollte auf die Lichtverhältnisse und die Kamerafähigkeit Rücksicht genommen werden. Zudem ist es wichtig darauf zu achten, dass sowohl ein guter Gesamteindruck von dem Unfall mit den Fotos vermittelt wird als auch das Ausmaß des entstandenen Schadens dokumentiert wird. Im Zweifel gilt, dass lieber zu viele Fotos als zu wenige angefertigt werden. Fotos von der unfallbeteiligten Person dürfen jedoch nicht angefertigt werden.

Mögliche Strafen: Die rechtlichen Konsequenzen eines Auffahrunfalls

Die rechtlichen Konsequenzen eines Auffahrunfalls sind davon abhängig, welches Fehlverhalten zuvor an den Tag gelegt wurde. In der gängigen Praxis wird der auffahrenden Person zumeist das Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes als Unfallursache zur Last gelegt. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche ein Bußgeld nach sich zieht. Dieses Bußgeld bewegt sich im Rahmen von 35 bis 400 EUR und ist einzelfallabhängig.

Sollte der auffahrende Autofahrer den Sicherheitsabstand merklich unterschritten haben, so kann als Konsequenz auch ein Fahrverbot zwischen 1 – 3 Monaten drohen. Sollte der Unfall infolge eines unnötigen Bremsvorganges des Vordermanns entstanden sein, so zieht dies ein Bußgeld in Höhe von 30 EUR nach sich. Entstand aus einem Fahrfehler heraus ein Personenschaden, so muss der Verursacher sich mit dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung auseinandersetzen. Der § 229 Strafgesetzbuch (StGB) ist hierfür maßgeblich. Dieser Paragraf sieht entweder eine Geldstrafe oder im schlimmeren Fall eine Freiheitsstrafe von maximal 3 Jahren vor. Überdies sind auch 1 – 3 Punkte im Fahreignungsregister denkbar. Dies hängt allerdings sehr stark von den Rahmenkonstellationen des Auffahrunfalls ab.

Rolle der Versicherung: der Ablauf nach einem Auffahrunfall

Der Versicherung kommt bei einem Auffahrunfall eine wesentliche Rolle zu, da die Ansprüche des Geschädigten befriedigt werden müssen. Ist die Schuldfrage geklärt, so wird der Unfallverursacher den Unfall bei seinem Versicherungsgeber melden. Nach diesem Schritt erhält der Versicherungsnehmer eine sogenannte Schadennummer, die an den Geschädigten weitergegeben wird. Mit dieser Schadennummer kann sich dann der Geschädigte bei der Versicherung melden und die Schadenabwicklung vorantreiben. Mit dem Zeitpunkt ist der Unfallverursacher dann aus dem Geschehen herausgenommen und muss sich eventuell nur noch mit zivilrechtlichen Ansprüchen des Geschädigten auseinandersetzen. Derartige Ansprüche werden in der Regel nicht von der KFZ-Haftpflichtversicherung übernommen. Es ist jedoch denkbar, dass unter gewissen Umständen eine andere Versicherung des Unfallverursachers diesen Schaden übernimmt.

Recht auf einen Anwalt: Wie ein Anwalt helfen kann

Nicht immer ist bei einem Verkehrsunfall die rechtliche Situation einfach und übersichtlich. In der gängigen Praxis kommt es auch bei einem Auffahrunfall häufiger zu Streitigkeiten zwischen den Unfallbeteiligten dahin gehend, wer die Schuld an dem Unfall trägt. Der Gang zum Rechtsanwalt kann hierbei sehr hilfreich sein. Der mandatierte Rechtsanwalt übernimmt die vollständige Kommunikation mit dem Unfallbeteiligten, der sich seinerseits mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls einen Rechtsbeistand nehmen wird. Final wird die Angelegenheit dann in der Regel über den gerichtlichen Weg geklärt, allerdings ist auch eine vorherige Einigung möglich. Mit der rechtsanwaltlichen Mandatierung jedoch haben die unfallbeteiligten Personen erheblich weniger Stress.

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Was können Sie verlangen?

Dem reinen Grundsatz nach hat eine geschädigte Person bei einem Auffahrunfall einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe dieses Anspruchs richtet sich nach dem Ausmaß der erlittenen Verletzungen. Hierbei muss jedoch gesagt werden, dass die Beweislage für die erlittenen Schmerzen bei der geschädigten Person liegt. Schwerwiegende Verletzungen sind hierbei in der gängigen Praxis erheblich leichter beweisbar als kleinere Verletzungen. Die Schmerzen müssen sich dabei nicht einmal auf den Körper beziehen. Auch psychische Unfallfolgen können unter Umständen einen Schmerzensgeldanspruch begründen. Für die Geltendmachung dieser Ansprüche ist allerdings auf jeden Fall rechtsanwaltliche Hilfe sehr empfehlenswert. Es besteht zudem auch ein Anspruch auf Schadensersatz, der – im Gegensatz zu den Schmerzensgeldansprüchen – erheblich leichter bewiesen werden kann. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich auf diejenigen Schäden, die unmittelbar mit dem Auffahrunfall zusammenhängen und sind der Höhe nach an den Wert der Reparatur respektive der Wiederbeschaffung gekoppelt.

Verjährung: Der Zeitrahmen für rechtliche Ansprüche nach einem Auffahrunfall

Der Gesetzgeber kennt im Zusammenhang mit dem Auffahrunfall eine Verjährungsfrist, innerhalb derer die geschädigte Person die eigenen Ansprüche geltend machen muss. Die gesetzliche Grundlage dieser Frist stellt der § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Die Verjährungsfrist für die rechtlichen Ansprüche wurden auf drei Jahre festgelegt und sie startet mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Geschädigte von dem Anspruch und dem Verursacher Kenntnis erlangt hat. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann sich die Verjährungsfrist für derartige Ansprüche auch auf einen Zeitraum von 30 Jahren verlängern. Lässt der Geschädigte die Verjährungsfrist verstreichen, so können Ansprüche danach nicht mehr geltend gemacht werden.

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