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Unfallversicherung Invaliditätsgrade

Gliedertaxe und Invaliditätsgrad – Bemessung der Leistung der Unfallversicherung.

Die private Unfallversicherung gehört zu eben jener Versicherungskategorie, mit welcher sich letztlich jeder erwachsene Mensch auseinandersetzen sollte. Das Leben kann sehr überraschende Wendungen nehmen und dementsprechend sind Unfälle auch oftmals nicht vermeidbar. Es ist dabei nicht auszuschließen, dass aus einem denkbaren Unfall auch ein dauerhafter Körperschaden entsteht. Sollte dies der Fall sein, so kann der Unfall auch wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Gerade dann, wenn eine Invalidität im Raum stehen, ist die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen eingeschränkt, sodass der Lebensunterhalt nicht mehr bestritten werden kann und die Existenz dementsprechend gefährdet ist. Die private Unfallversicherung tritt genau in diesem Fall in Kraft, allerdings hängt die Höhe der jeweiligen Zahlung von dem festgestellten Invaliditätsgrad ab.

Durch den Invaliditätsgrad wird die Schwere der jeweiligen Behinderung festgestellt. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist auch die sogenannte Gliedertaxe.

Auf welche Art wird letztlich der Invaliditätsgrad genau bestimmt?

Invaliditätsgrad Unfallversicherung
Symbolfoto: Von MikhailPiskunov /Shutterstock.com

Der Versicherungsgeber berechnet den Grad der Invalidität des Versicherungsnehmers auf der Basis einer sogenannten Gliedertaxe, welche auch als Tabelle mit Gradmessern angesehen werden kann. Im Grunde genommen trifft dies das ganze Prinzip sogar wortwörtlich, da in der Gliedertaxe die Grade von der jeweiligen Beeinträchtigung aufgeführt werden. Maßgeblich hierfür ist jedoch der Umstand, dass der Versicherungsnehmer ein bestimmtes Körperteil durch einen Unfall verloren hat oder infolge des Unfalls außer Stande ist, das jeweilige Körperteil noch zu nutzen. Bereits der erste Blick auf die Gliedertaxe macht jedoch schon deutlich, dass die Gliedmaßen nicht gleichbedeutend gewertet werden. Sollte beispielsweise ein Handwerker mit einer Säge arbeiten und dabei einen Daumen verlieren, so fällt die Zahlung der Versicherung letztlich geringer aus als es bei einem Motorradfahrer der Fall wäre, der durch einen entsprechenden Unfall eines seiner Beine verliert.

Was genau ist die Funktion der Gliedertaxe?

Ereignet sich ein Unfall, so ist es für die Versicherung letztlich schwer, den genauen individuellen Schaden des Versicherungsnehmers zu bemessen und diesen Schaden durch eine Versicherungszahlung auszugleichen. Die Höhe der Zahlung auf der Basis der Gliedertaxe ist stark abhängig von dem Schweregrad der gesundheitlichen Beeinträchtigung. Hierbei kann die einfache Faustformel: je geringer die Beeinträchtigung und damit auch die Invalidität ist, desto geringer fällt letztlich auch die Zahlung des Versicherungsgebers aus.

Die Gliedertaxe ordnet die jeweiligen Grade der Invalidität und unterstützt die Versicherungsgeber somit auch dabei, die Beeinträchtigung zu beziffern. Dies geschieht durch Prozentwerte, welche den jeweiligen Körperteilen zugeordnet werden. Ein Auge kann beispielsweise mit einem Prozentwert von 50 zugeordnet werden während der vollständige Arm beispielsweise mit einem Wert von 70 Prozent beziffert wird. Der kleine Zeh kann somit auch entsprechend nur mit einem Wert von 5 Prozent (Beispiel) beziffert sein. Anhand der Werte in der Gliedertaxe, die im Zusammenspiel mit den Unfallfolgen gesehen werden müssen, berechnet der Versicherungsgeber dann die Versicherungssumme, wobei natürlich auch die Faktoren des Versicherungsvertrages sowie der Progression mit berücksichtigt werden müssen.

Die Gliedertaxe kommt allerdings nur in dem Fall zum Einsatz, in dem eine Nutzung des jeweiligen Körperteils überhaupt nicht mehr möglich ist. Nur bei einer reinen Funktionseinschränkung kommt die Gliedertaxe in ihrer vollständigen Form nicht zum Einsatz, da in diesem Fall lediglich eine anteilige Berechnung erfolgen kann. Ist das Auge beispielsweise durch den Unfall dergestalt verletzt, dass sich die Sehkraft halbiert hat, erfolgt auch nur eine halbierte Zahlung des jeweiligen Prozentsatzes der Gliedertaxe.

In diesem Zusammenhang muss auch noch erwähnt werden, dass der Invaliditätsgrad auf 100 Prozent gedeckelt ist. Dieser Wert kann nicht überstiegen werden. Die Schwere der Unfallfolgen wird letztlich durch einen Arzt ermittelt und bei mehreren betroffenen Körperteilen, die durch den Unfall nicht mehr genutzt werden können, erfolgt eine Addierung der jeweiligen Invaliditätsgrade bis zu einem Wert von maximal 100 Prozent.

Sollten Körperteile in der Gliedertaxe nicht aufgeführt sein

Es kann durchaus vorkommen, dass nach einem Unfall Körperteile unbrauchbar werden und überhaupt nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind. In der Regel betrifft dies

  • Wirbelsäulenverletzungen
  • Kopfverletzungen
  • Organverletzungen

In einem derartigen Fall wird die Schwere der Beeinträchtigung sowie der damit verbundene Invaliditätsgrad auf anderen Wegen ermittelt. Die Ausgangslage für die Ermittlung dieser Werte stellt jedoch auch bei Körperteilen, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind, der ärztliche Befund bzw. das ärztliche Gutachten.

In der gängigen Praxis gibt es keine einheitliche Gliedertaxe. Dementsprechend nutzen die meisten Versicherungsgesellschaften eigenständige Gliedertaxen. Vor dem Abschluss einer Unfallversicherung ist dementsprechend der Einblick in die jeweiligen Tarife sowie der Gliedertaxe des Versicherungsgebers sehr ratsam. Es gibt diesbezüglich jedoch Empfehlungen, die von dem Versicherungsverband GDV ausgesprochen werden.

Es ist in einigen Fällen mitunter recht schwer, einen entsprechenden Einblick in die Gliedertaxe der jeweiligen Versicherung zu erhalten und diese mit den Tarifen der anderen Versicherungsgesellschaften zu vergleichen. Dieser Vergleich ist jedoch sinnvoll und kann auch mithilfe von Ascore, einem unabhängigen Analysehaus, erreicht werden. Wichtig für diesen Vergleich sind die Kriterien

  • Empfehlung des GDV
  • der Mittelwert
  • der Höchsttarif der jeweiligen Versicherungsgesellschaft

Eine gute Hilfe für den Vergleich bietet eine Übersicht des Analysehauses Ascore. Das Unternehmen hat die Gliedertaxe von 105 Unfall-Tarifen untersucht und ausgewertet, welche Invaliditätsgrade die Versicherungen im Mittel für welchen Körperteil annehmen. Die Gliedertaxe eines leistungsstarken Tarifs sollte mindestens die genannten Mittelwerte erreichen und sie im besten Fall übertreffen. Um einen Überblick darüber zu erhalten, wie hoch die Zahlung des Versicherungsgebers ausfallen wird, ist es auch wichtig das Zusammenspiel zwischen der Versicherungssumme sowie der Progression und der Gliedertaxe zu sehen. Gerade die Progression ist hierbei ein ganz wichtiger Faktor, da sie für die Zahlung von hohen Versicherungssummen für ganz besonders schwere Verletzungen Sorge trägt.

Gliedertaxe und Invaliditätsgrad. Woran sich die Leistung der Unfallversicherung bemisst.
Symbolfoto: Von Zaitsava Olga/Shutterstock.com

Auch wenn die Gliedertaxe und die Progression durchaus gute Kriterien sind ist noch lange nicht ausgeschlossen, dass es zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer zum Streit im Hinblick auf die Auszahlung der Versicherungssumme kommen kann. Gerade der Versicherungsvertrag ist hierfür besonders maßgeblich, da es in diesem Vertrag auch sogenannte Ausschlusskriterien gibt. Derartige Kriterien haben für den Versicherungsgeber befreiende Wirkungen, sodass die Zahlung nicht erfolgen muss. Es ist für den Versicherungsnehmer daher enorm wichtig, dass im Vorfeld nicht nur ein genauer Blick auf die Auszahlungssummen sowie die Gliedertaxe nebst der Progression geworfen wird. Auch die weitergehenden Versicherungsbedingungen sind enorm wichtig, allerdings ist die genaue juristische Überprüfung eines derartigen Versicherungsvertrages für einen juristischen Laien nicht immer einfach. Das vielberühmte Fachchinesisch kann den einen oder anderen Menschen sehr schnell überfordern, sodass vorschnell eine Unterschrift auf einen Versicherungsvertrag erfolgt, welcher letztlich nicht die gewünschte Form der Absicherung zu bieten hat. Der Vertrag ist jedoch unterschrieben und der Mensch lebt in dem Glauben, dass eine perfekte Absicherung im Fall eines Falles vorhanden ist.

Die Folge ist, dass sich der Mensch einer trügerischen Sicherheit hingibt. Natürlich ist diese trügerische Sicherheit nicht der Anlass für ein leichtfertiges Leben, in welchem der Mensch keine Angst mehr vor Unfällen hat. Es ist jedoch vielmehr so, dass der eigentliche Schock erst nach dem Unfall auftritt, wenn sich die vermeintliche Absicherung nicht als solche herausstellt. In einem derartigen Fall ist der betroffene Mensch natürlich dankbar für jede Hilfe, die er bekommen kann. Der Gang zu einem Rechtsanwalt kann durchaus eine wertvolle Hilfestellung sein, falls die Versicherung aus irgendwelchen Gründen heraus die Zahlung verweigert. Wir sind eine sehr erfahrene Rechtsanwaltskanzlei, welche über ein großes Team aus kompetenten und engagierten Fachanwälten für Versicherungsrecht besteht. Wenn Sie einen Unfall erlitten und dabei Gliedmaßen verloren haben oder gewisse Gliedmaßen nicht mehr nutzen können stehen Sie vor großen Herausforderungen in der Zukunft. Diese Herausforderungen ergeben sich nicht nur aus der persönlichen Umstellung des bisherigen Lebensstils, sie sind natürlich auch finanzieller Natur. Dementsprechend sollten Sie um Ihr gutes Recht aus dem Versicherungsvertrag heraus auch gegen den Versicherungsgeber kämpfen. Wir stehen dabei an Ihrer Seite und nehmen Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch auf dem Gerichtsweg für Sie wahr. In vielen Fällen ist die reine Mandatierung eines Rechtsanwalts mit einem entsprechenden Anschreiben an den Versicherungsträger bereits ausreichend um ein gutes Ergebnis für den Versicherungsnehmer zu erzielen.

Auch wenn gerne der Eindruck vermittelt wird, dass Versicherungsgesellschaften deutlich über dem Versicherungsnehmer stehen, so ist dieser Eindruck falsch. Sie als Versicherungsnehmer haben aus dem Versicherungsvertrag heraus Ansprüche, die wir gern für Sie geltend machen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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