Skip to content

Lebensversicherungen und der Rückkaufswert

Das Leben steckt leider voller Risiken, die natürlich abgesichert werden müssen. Wer als erwachsener Mensch eine Familie zu versorgen hat, möchte natürlich nicht, dass diese Familie im Fall des Falles wirtschaftlich vor Probleme gestellt wird. Die Lebensversicherung ist ein hervorragendes Mittel, um die Liebsten finanziell abzusichern. Die wenigsten Menschen setzen sich jedoch vollumfänglich mit der Thematik auseinander und wissen dementsprechend nicht, dass es verschiedene Arten der Lebensversicherungen gibt und auch der Rückkaufswert ein enorm wichtiger Aspekt ist. Gerade der Rückkaufswert ist jedoch ein enorm wichtiger Faktor, da er bei einer veränderten wirtschaftlichen Situation zu Lebzeiten des Versicherungsnehmers Kapital einbringen kann. Hierbei handelt es sich um den tatsächlichen IST-Wert der Versicherung und der Versicherungsnehmer kann die laufende Versicherung an den Versicherungsgeber zu eben jenem Wert verkaufen.

Verschiedene Arten von Lebensversicherungen und ihre Bedeutung

Rückkaufwert Lebensversicherung
Verstehen Sie die Bedeutung des Rückkaufswertes Ihrer Lebensversicherung und wissen Sie, wie er berechnet wird und wann Sie Anspruch darauf haben. (Symbolfoto: beeboys /Shutterstock.com)

Dem reinen Grundsatz nach unterscheidet die Versicherungsbranche zwischen der klassischen Lebensversicherung und der Risikolebensversicherung. Die klassische Lebensversicherung wird auch gern als Kapitallebensversicherung bezeichnet, bei der die Versicherungsbedingungen mit dem Versicherungsgeber individuell auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers angepasst werden können. Dies ist zwar grundsätzlich bei der Risikolebensversicherung ebenfalls möglich, allerdings sind hier die Optionen doch sehr stark eingeschränkt.

Die Risikolebensversicherung stellt eine relativ kostengünstige Absicherung für ein Darlehen oder für die Familie dar, die im Sterbefall des Versicherungsnehmers greift. Der Rückkaufswert wird hier geringer ausfallen, da auf die Versicherung erst im Sterbefall zugegriffen werden kann. Bei der klassischen Kapitallebensversicherung ist dies anders. Sie kann von dem Versicherungsnehmer auch als Absicherung für das Alter genutzt werden und bildet, im Gegensatz zu der Risikolebensversicherung, im Verlauf der Versicherungszeit Kapital. Der Rückkaufswert dieser Versicherungsart sollte daher von dem Versicherungsnehmer stets im Fokus behalten werden.

Rechtlicher Rahmen: Gesetze und Regulierungen rund um den Rückkaufswert

Die rechtliche Grundlage für die Lebensversicherung stellt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dar. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wird zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer ein Vertrag abgeschlossen. Im Rahmen dieses Vertrages wird die Lebensversicherung das Kapital bilden und auch den Rückkaufswert entwickeln. Viele Versicherungsnehmer haben jedoch im Verlauf der Versicherungsdauer eine böse Überraschung erlebt, wenn sie die Versicherung wieder an die Versicherungsgesellschaft verkaufen wollten. Der Rückkaufswert fiel in der gängigen Praxis trotz einer langen Versicherungsdauer sehr niedrig aus, was die Versicherungsgesellschaften mit der wirtschaftlichen Entwicklung begründeten.

Der Bundesgerichtshof hat jedoch mittlerweile entschieden, dass der Rückkaufswert der Versicherung sich als Minimum auf die Höhe derjenigen Beiträge belaufen muss, die eingezahlt wurden. Dies betrifft jedoch lediglich diejenigen Verträge, die in der Zeitspanne von 1994 bis 2007 abgeschlossen wurden. Es geht hieraus aber auch hervor, dass – je nach Versicherungsvertrag – der Rückkaufswert dem reinen Grundsatz nach finanziell negativ für den Versicherungsnehmer ausfallen darf.

Berechnung des Rückkaufswerts: So wird der Rückkaufswert ermittelt

Die Ermittlung des Rückkaufswerts bei Lebensversicherungen erscheint auf den ersten Blick kompliziert und wenig transparent. Im Grunde setzt er sich zusammen aus allen eingezahlten Versicherungsbeiträgen und darauflaufenden Zinsen. Von diesem Betrag werden jedoch verschiedene Kosten, wie Stornokosten, Verwaltungsgebühren und die ursprünglichen Abschlusskosten, abgezogen. Bei vorzeitigem Vertragsausstieg kann zudem ein Stornoabzug in Höhe von rund einem Prozent der Versicherungssumme erfolgen.

Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13) müssen Lebensversicherungspolicen, die zwischen den Jahren 2001 und 2007 abgeschlossen wurden, beim Rückkauf mindestens die Hälfte des gesamten Deckungskapitals erreichen. Seit 2008 regelt § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) den Mindestrückkaufswert. Während Sie den theoretischen Rückkaufswert zwar über Online-Rechner abschätzen können, empfehlen wir ausdrücklich, sich durch einen versierten Rechtsbeistand beraten zu lassen. Denn nur so können Sie sicherstellen, dass Sie alle Ihre Ansprüche geltend machen.

Anspruch auf Rückkaufswert: Wann und unter welchen Bedingungen Versicherungsnehmer Anspruch haben

Grundsätzlich hat ein Versicherungsnehmer immer einen Anspruch auf den Rückkaufswert, sofern dieser im Versicherungsvertrag schriftlich vereinbart wurde. In der gängigen Praxis kommt es daher selten zu Streitigkeiten über die Frage, ob ein Versicherungsnehmer überhaupt einen Anspruch darauf hat. Vielmehr ist die Frage der Höhe der Gegenstand von Streitigkeiten zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer. Es gilt hierbei die Maxime, dass eine länger laufende Lebensversicherung auch automatisch einen höheren Rückkaufswert generiert als eine kürzer laufende Lebensversicherung. Bezüglich der in Abzug gebrachten Kosten kann es sich jedoch lohnen, rechtsanwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Auswirkungen unterschiedlicher Lebensereignisse auf den Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung

Unterschiedliche Lebensereignisse haben nur einen sehr marginalen Einfluss auf den Rückkaufswert einer LV, da dieser an die Höhe der eingezahlten Versicherungsbeiträge gekoppelt ist. Sollte ein Versicherungsnehmer jedoch durch eine Ehescheidung oder durch Erwerbslosigkeit eine wirtschaftlich sehr schwierige Zeit durchlaufen und in dieser Zeitspanne die Versicherung ruhen lassen, so steigt der Rückkaufswert während der Ruhephase natürlich nicht an. Sollte die Versicherung jedoch weiterlaufen und lediglich die Höhe der Versicherungsprämien reduziert werden, so steigt der Rückkaufswert auch weiterhin. Er steigt in dem Fall jedoch nicht ganz so stark an, als wenn der Versicherungsnehmer die Prämien vertragsgemäß gezahlt hätte. In der gängigen Praxis lassen viele Menschen, die sich in einer finanziell schwierigen Zeit befinden, die Versicherung ruhen oder entscheiden sich zu einem Verkauf.

Was tun, wenn die Versicherung den Rückkaufswert nicht auszahlt?

Konfliktsituationen zwischen den Versicherungsgebern und den Versicherungsnehmern sind in der gängigen Praxis keine Seltenheit. Viele Versicherungsgeber versuchen natürlich, den Versicherungsnehmer bei sich zu behalten und verzögern die Bearbeitung des Rückkaufs dahin gehend, als dass sogenannte Verhinderungsgründe ins Feld geführt werden. Hiervon sollte sich der Versicherungsnehmer jedoch nicht entmutigen lassen und auf sein Recht, die Versicherung zu verkaufen, drängen. Zur Not sollte dieses Ansinnen mit rechtsanwaltlicher Hilfe durchgesetzt werden. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, so ist dieser Schritt sogar mit keinerlei weiteren Kosten verbunden. Es ist allerdings überaus sinnvoll, die Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Versicherungsanbieter abgeschlossen zu haben. Wurde die Rechtsschutzversicherung bei der gleichen Gesellschaft abgeschlossen wie die Lebensversicherung, so kann es zu Kostenübernahmeproblemen kommen. In derartigen Fällen handelt es sich um ein Rechenbeispiel für den Versicherungsnehmer, ob der Verkauf der LV Lebensversicherung überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist.

Vor- und Nachteile des Rückkaufs:  Sollten Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen?

Der Verkauf der Lebensversicherung ist ein Schritt, der wohlüberlegt durchgeführt werden sollte. Es gibt sowohl Vor- als auch Nachteile. Der Vorteil ist, dass ein Mensch in einer finanziell schwierigen Situation Kapital für den Verkauf der Lebensversicherung erhalten kann. Ein weiterer Vorteil ist, dass künftig die Versicherungsprämien bei einem Verkauf eingespart werden, da die Versicherung mit dem Verkauf aufgelöst wird. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sich auch die privaten Lebensumstände des Versicherungsnehmers – beispielsweise durch eine Ehescheidung – grundlegend verändert haben. Der Nachteil ist natürlich, dass ein Verkauf nur einmal durchgeführt werden kann. Je nachdem, wie hoch der Rückkaufswert ausfällt, muss zudem auch der Steueraspekt berücksichtigt werden.

Alternativen zum Rückkauf

Die Alternativen zu dem Rückkauf halten sich bedauerlicherweise in überschaubaren Grenzen. Es gibt jedoch die Alternative, die Lebensversicherung beizubehalten und diese zu beleihen. In einem derartigen Fall erhält der Versicherungsnehmer von einer anderen Gesellschaft Kapital in einer Kreditform, für den die Lebensversicherung als Sicherheit fungiert. Dieses Kapital steht zunächst erst einmal zur Verfügung und muss auf monatlicher Basis an den Kreditgeber zurückgeführt werden.

Zusammenfassung und Fazit

Die Lebensversicherung, egal in welcher Form auch immer, stellt eine gute finanzielle Absicherung für die Liebsten dar. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung, so kann sie auch im Alter ein gutes finanzielles Polster bieten. Ein wesentlicher Faktor bei dieser Versicherungsform ist der Rückkaufswert, der stets kontrolliert werden sollte. Hierbei handelt es sich um den Geldbetrag, den der Versicherungsnehmer im Fall eines Verkaufs der Versicherung von der Versicherungsgesellschaft erhält. Der Schritt des Verkaufs sollte allerdings auf gar keinen Fall als Kurzschlussreaktion auf veränderte Lebenssituationen erfolgen, da nach dem Verkauf die Versicherung aufgelöst wird. Es kann in der gängigen Praxis zu Streitigkeiten mit dem Versicherungsgeber kommen, wenn der Rückkaufswert nicht so hoch wie erwartet ausfällt. Bei diesen Fällen kann rechtsanwaltliche Hilfe sehr sinnig sein.

Lebensversicherung und Rückkauf: Ihr Partner für effektive und verständliche Rechtsberatung

Setzen Sie sich mit den komplexen Details einer Lebensversicherung und den Herausforderungen rund um den Rückkaufswert auseinander? Bei uns sind Sie genau richtig: Als erfahrene Versicherungsexperten und Rechtsanwälte beraten wir Sie umfassend, transparent und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Wir navigieren Sie sicher durch die Gesetzesvorschriften und Regelungen, helfen bei der Berechnung des Rückkaufswerts und vertreten Sie bei möglichen Konflikten mit Ihrem Versicherungsanbieter. Holen Sie sich erfahrene rechtliche Unterstützung und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation finden. Wenden Sie sich an uns für eine eingehende Ersteinschätzung oder Beratung. Schützen Sie, was Ihnen wichtig ist – wir sind für Sie da! Jetzt anfragen und eine Beratung vereinbaren.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Versicherungsrecht

Egal ob Ihre Versicherung die Zahlung verweigert oder Sie Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Wissenswertes aus dem Versicherungsrecht

Urteile aus dem Versicherungsrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!