Ein Mann verlangte von seiner Versicherung Kennzeichen für fünf schnelle E-Fahrzeuge, um sie legal auf der Straße nutzen zu dürfen. Das Gericht musste klären, ob für Fahrzeuge ohne jede Zulassung überhaupt eine Versicherungspflicht besteht.
Übersicht
- Das Urteil in 30 Sekunden
- Die Fakten im Blick
- Der Fall vor Gericht
- Muss eine Versicherung einen E-Scooter ohne Straßenzulassung versichern?
- Worum stritten der Besitzer und die Versicherung im Kern?
- Welches Henne-Ei-Problem mussten die Richter lösen?
- Warum spielte die Geschwindigkeit der Fahrzeuge eine Schlüsselrolle?
- Fehlte der Versicherungspflicht damit die Grundlage?
- Die Urteilslogik
- Benötigen Sie Hilfe?
- Das Urteil in der Praxis
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Warum bekomme ich für meinen E-Scooter ohne Straßenzulassung keine Versicherung?
- Kann ich mein E-Scooter ohne Straßenzulassung trotzdem versichern?
- Muss meine Versicherung mein E-Fahrzeug ohne Zulassung versichern?
- Wie kann ich mein schnelles E-Fahrzeug legal versichern lassen?
- Was tun, wenn mein E-Scooter die 20 km/h-Grenze überschreitet?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: 34 O 11826/19 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Urteil in 30 Sekunden
- Das Problem: Der Besitzer von schnellen Elektro-Fahrzeugen wollte diese versichern lassen. Die Versicherung weigerte sich, da die Fahrzeuge keine technische Zulassung für den Straßenverkehr hatten.
- Die Rechtsfrage: Muss eine Versicherung Fahrzeuge versichern, die noch keine technische Zulassung für den Straßenverkehr besitzen?
- Die Antwort: Nein. Ein Gericht entschied, dass die technische Zulassung eines Fahrzeugs für den Straßenverkehr Vorrang hat. Ohne diese Zulassung besteht keine Pflicht für eine Versicherung.
- Die Bedeutung: Ein Fahrzeug benötigt zuerst die technische Erlaubnis, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Erst dann greift die Pflicht für eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Fakten im Blick
- Gericht: Landgericht München I
- Datum: 18.05.2020
- Aktenzeichen: 34 O 11826/19
- Verfahren: Klageverfahren
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Verkehrsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein Eigentümer von fünf Elektrokleinfahrzeugen. Er forderte von einer Versicherung die Ausstellung von Versicherungsbestätigungen und Kennzeichen für diese Fahrzeuge.
- Beklagte: Ein Versicherungsunternehmen. Sie weigerte sich, die Versicherungen abzuschließen und beantragte die Abweisung der Klage.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Ein Mann wollte fünf Elektrokleinfahrzeuge im Straßenverkehr nutzen. Die Fahrzeuge hatten keine technische Zulassung und keine Pflichtversicherung.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: Muss eine Versicherung einen Vertrag für Elektrokleinfahrzeuge abschließen, wenn diese keine offizielle Genehmigung für den Straßenverkehr haben?
Entscheidung des Gerichts:
- Urteil im Ergebnis: Die Klage des Klägers wurde abgewiesen.
- Zentrale Begründung: Ein Versicherer muss eine Pflichtversicherung nur abschließen, wenn das Fahrzeug technisch für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen oder zulassungsfrei ist.
- Konsequenzen für die Parteien: Der Kläger erhält keine Versicherungsbestätigungen und muss die Prozesskosten tragen.
Der Fall vor Gericht
Muss eine Versicherung einen E-Scooter ohne Straßenzulassung versichern?
Der Besitzer von fünf schnellen Elektro-Fahrzeugen stand vor einer verschlossenen Tür. Hinter dieser Tür lag die Erlaubnis, mit seinem E-Skateboard und seinem Monowheel legal am Straßenverkehr teilzunehmen. Um die Tür zu öffnen, brauchte er zwei Schlüssel: einen technischen Segen vom Kraftfahrt-Bundesamt und einen Versicherungsschein.

Das Problem: Er glaubte, den Versicherungsschlüssel zuerst benutzen zu müssen, um den technischen Schlüssel überhaupt zu bekommen. Eine Versicherung weigerte sich, ihm diesen Schlüssel auszuhändigen. Sie behauptete, seine Fahrzeuge seien für die Straße gar nicht gebaut. Vor dem Landgericht München I ging es deshalb um eine simple, aber entscheidende Frage: Muss eine Versicherung einen Schlüssel für eine Tür aushändigen, von der sie überzeugt ist, dass sie sich für den Kunden niemals öffnen wird?
Worum stritten der Besitzer und die Versicherung im Kern?
Der Mann war Eigentümer von fünf modernen Elektrokleinstfahrzeugen – darunter ein Monowheel, ein E-Skateboard und ein E-Tretroller. Er wollte mit ihnen auf öffentlichen Straßen fahren. Dafür forderte er von einer Versicherung den sofortigen Abschluss von Haftpflichtverträgen und die Herausgabe von Versicherungskennzeichen. Seine Argumentation stützte sich auf den sogenannten Kontrahierungszwang. Das ist eine gesetzliche Pflicht für Versicherer, in bestimmten Sparten wie der Kfz-Haftpflicht jedem einen Vertrag anzubieten. Der Mann meinte, diese Pflicht gelte bedingungslos. Erst mit dem Versicherungsschutz in der Tasche wollte er die technische Zulassung seiner Fahrzeuge angehen.
Die Versicherung sah die Sache komplett anders. Sie lehnte den Vertragsabschluss ab. Ihre Begründung war einfach: Die Fahrzeuge des Mannes hatten keine technische Genehmigung. Sie durften auf öffentlichen Wegen gar nicht betrieben werden. Wo keine Erlaubnis zum Fahren besteht, kann auch keine Pflicht zum Versichern bestehen. Der Kontrahierungszwang greife hier nicht. Es sei unzumutbar, Verträge für Fahrzeuge abzuschließen, deren Legalität völlig in den Sternen stehe.
Welches Henne-Ei-Problem mussten die Richter lösen?
Der Fall legte einen juristischen Knotenpunkt offen. Das Gesetz schreibt für die Zulassung eines Fahrzeugs zwei Dinge vor: eine technische Genehmigung und eine bestehende Haftpflichtversicherung. Die Vorschrift sagt aber nicht, was zuerst da sein muss. Der Kläger nutzte diese Lücke für seine Argumentation. Er behauptete, die Reihenfolge sei beliebig und er könne mit der Versicherung beginnen. Das Gericht musste diese Frage klären: Kommt zuerst die Technik oder der Versicherungsschutz?
Die Richter folgten einer klaren Logik, die sie durch eine Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes bestätigt sahen. Die technische Zulassung ist die Grundlage für alles Weitere. Sie prüft, ob ein Fahrzeug überhaupt sicher genug für den Straßenverkehr ist. Erst wenn diese grundlegende Hürde genommen ist, kommt die Versicherung ins Spiel. Sie deckt die Schäden ab, die ein zugelassenes Fahrzeug verursachen kann. Die Versicherungspflicht knüpft an ein Fahrzeug an, das legal am Verkehr teilnehmen darf. Ein Fahrzeug ohne technische Freigabe löst diese Pflicht gar nicht erst aus. Die Reihenfolge ist also nicht beliebig. Die technische Prüfung steht an erster Stelle.
Warum spielte die Geschwindigkeit der Fahrzeuge eine Schlüsselrolle?
Für bestimmte Elektrokleinstfahrzeuge gibt es eine Ausnahme. Sie benötigen keine aufwendige Einzelzulassung, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Die sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) definiert diese Fahrzeuge. Ein zentraler Punkt ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Sie darf nicht mehr als 20 km/h betragen.
Das Gericht schaute sich die fünf Fahrzeuge des Klägers genau an. Jedes einzelne war schneller.
Das Monowheel erreichte 24 km/h.
Das OneWheel schaffte 30 km/h.
Der E-Tretroller fuhr 25 km/h.
Das E-Skateboard erreichte sogar Geschwindigkeiten von über 38 km/h.
Damit fiel keines der Fahrzeuge unter die vereinfachenden Regeln der eKFV. Sie waren für diese Ausnahme schlicht zu schnell. Sie hätten eine reguläre technische Genehmigung als Kraftfahrzeug gebraucht – entweder eine Typgenehmigung vom Hersteller oder eine teure Einzelgenehmigung. Beides konnte der Besitzer nicht vorweisen.
Fehlte der Versicherungspflicht damit die Grundlage?
Genau das war die Schlussfolgerung des Gerichts. Der Zwang zum Vertragsabschluss für einen Versicherer existiert nur, wenn es ein versicherungspflichtiges Fahrzeug gibt. Die Fahrzeuge des Klägers waren das nicht. Da sie zu schnell für die Ausnahmeregelung waren und keine reguläre technische Zulassung besaßen, fehlte ihnen die wichtigste Eigenschaft: die grundsätzliche Erlaubnis, am öffentlichen Verkehr teilzunehmen.
Ein Fahrzeug ohne diese Erlaubnis ist rechtlich gesehen kein Objekt, für das eine Haftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz abgeschlossen werden muss. Der Kläger hatte keinen Anspruch auf die Versicherungskennzeichen. Seine Klage war unbegründet. Das Gericht wies sie vollständig ab und legte ihm die Kosten des Verfahrens auf.
Die Urteilslogik
Die Verkehrstauglichkeit eines Fahrzeugs bildet die grundlegende Voraussetzung für jede weiterführende rechtliche Einordnung.
- Priorität technischer Freigabe: Ein Fahrzeug benötigt zuerst die technische Genehmigung, um überhaupt als versicherungspflichtiges Objekt im Straßenverkehr zu gelten.
- Voraussetzung für Versicherungspflicht: Der Anspruch auf einen gesetzlichen Versicherungsschutz besteht nur für Fahrzeuge, die nach den geltenden Bestimmungen am öffentlichen Verkehr teilnehmen dürfen.
- Tempo bestimmt Einstufung: Übersteigt ein Elektrokleinstfahrzeug eine bestimmte bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, verliert es den Status eines privilegierten Fahrzeugs und unterliegt umfassenderen Zulassungsanforderungen.
Diese Prinzipien klären die Hierarchie rechtlicher Anforderungen und betonen, dass technische Sicherheit vorrangig ist, bevor ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf und damit versicherungspflichtig wird.
Benötigen Sie Hilfe?
Betrifft Sie die Versicherungspflicht für Elektrokleinstfahrzeuge ohne Zulassung? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Anliegens.
Das Urteil in der Praxis
Für jeden, der sich ein E-Fahrzeug zulegen will, ist dieses Urteil ein unmissverständlicher Fingerzeig. Das Landgericht München I räumt hier mit dem Trugschluss auf, dass man erst versichern und dann zulassen kann. Es ist eine gnadenlose Klarstellung: Ohne technische Freigabe für den Straßenverkehr, insbesondere bei zu hoher Geschwindigkeit, gibt es keine Versicherungspflicht und damit auch keinen Schutz. Wer zu schnell unterwegs ist, bleibt schlicht auf seinem Risiko sitzen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum bekomme ich für meinen E-Scooter ohne Straßenzulassung keine Versicherung?
Ein E-Scooter ohne Straßenzulassung bleibt unversicherbar, weil ihm die grundlegende Erlaubnis für den öffentlichen Verkehr fehlt. Das Gesetz macht hier klare Vorgaben: Nur Fahrzeuge, die den technischen und sicherheitsrelevanten Kriterien der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) entsprechen, dürfen auf die Straße. Ohne diese Zulassung kann Ihr E-Scooter auch keine Versicherung erhalten, die Schäden im Straßenverkehr abdecken würde.
Der Grund: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz zwingend für alle Fahrzeuge vorgeschrieben, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Das ist kein optionaler Schutz, sondern die Basis, um andere Verkehrsteilnehmer vor Schäden zu bewahren, die Ihr Fahrzeug verursachen könnte. Ein Gefährt ohne Bauartgenehmigung oder Betriebserlaubnis, wie oft bei importierten oder getunten E-Scootern der Fall, darf auf keinerlei öffentlichen Wegen bewegt werden.
Stellen Sie sich vor, Sie versuchen, eine Baugenehmigung für ein Haus zu bekommen, das noch nicht einmal einen tragfähigen Grundriss besitzt. Ähnlich verhält es sich mit Ihrem E-Scooter: Die technische Straßenzulassung ist die erste und unverzichtbare Hürde. Sie beweist, dass das Gerät überhaupt sicher und regelkonform ist. Erst danach kommt die Absicherung ins Spiel.
Ohne gültige Straßenzulassung und Versicherung fahren Sie mit Ihrem E-Scooter nicht nur illegal, sondern riskieren bei einem Unfall Ihren gesamten finanziellen Ruin.
Kann ich mein E-Scooter ohne Straßenzulassung trotzdem versichern?
Nein, eine Versicherung für Ihren E-Scooter ohne gültige Straßenzulassung ist nicht möglich. Ohne die erforderliche Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt fehlt die zwingende rechtliche Grundlage für eine Haftpflichtversicherung, die der Gesetzgeber für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr vorschreibt. Versicherer dürfen gar keine Verträge für Fahrzeuge abschließen, die nicht zugelassen sind oder zugelassen werden können.
Der Kern des Problems liegt im sogenannten „Henne-Ei-Prinzip“: Die technische Zulassung muss immer zuerst erfolgen. Erst wenn Ihr E-Scooter alle technischen Vorgaben erfüllt und eine Betriebserlaubnis vorliegt, entsteht überhaupt die Pflicht, ihn zu versichern. Ein Gefährt ohne diese Erlaubnis ist rechtlich gesehen kein versicherungspflichtiges Fahrzeug und löst somit auch keinen Kontrahierungszwang für die Versicherer aus. Es wäre, als wollten Sie ein Fahrrad versichern, für das aber eine Kennzeichenpflicht besteht – das macht keinen Sinn.
Prüfen Sie deshalb unbedingt, ob Ihr E-Scooter die gesetzlichen Anforderungen für eine Straßenzulassung erfüllt. Häufig scheitert es an der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h für Elektrokleinstfahrzeuge. Sind die Voraussetzungen erfüllt und erhalten Sie die Betriebserlaubnis, steht einer notwendigen Absicherung nichts mehr im Wege. Verschaffen Sie sich Rechtssicherheit.
Muss meine Versicherung mein E-Fahrzeug ohne Zulassung versichern?
Ihre Versicherung muss Ihr E-Fahrzeug ohne Zulassung nicht versichern. Die Versicherungspflicht greift erst, wenn das Fahrzeug auch tatsächlich im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden darf. Eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen zwar gesetzlich vorgeschrieben – doch diese Pflicht ist direkt an eine gültige Betriebserlaubnis gekoppelt. Ohne dieses amtliche „Go“ besteht für keinen Versicherer eine Annahmepflicht.
Der Grund ist einfach: Eine Versicherung haftet für Schäden, die ein zugelassenes Fahrzeug im Verkehr verursacht. Fehlt Ihrem E-Fahrzeug – ob E-Scooter oder ein schnelleres Modell – die erforderliche Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr, ist es dort schlichtweg illegal unterwegs. Versicherungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Fahrzeuge mit gültiger Betriebserlaubnis zu versichern. Aber diese Verpflichtung entsteht eben erst, wenn die technische Freigabe für den Straßenverkehr überhaupt gegeben ist.
Denken Sie an ein schnelles Quadbike, das nur für den Rennsport zugelassen ist; niemand würde eine reguläre Kfz-Versicherung dafür erwarten, wenn es auf öffentlichen Straßen nicht fahren darf. Ähnlich verhält es sich mit einem E-Fahrzeug, das die gesetzlichen Anforderungen, etwa an die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, nicht erfüllt. Solche Fahrzeuge sind ausschließlich für Privatgelände konzipiert. Wer dennoch mit einem nicht zugelassenen und folglich nicht versicherten E-Fahrzeug auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, riskiert nicht nur empfindliche Geldstrafen und Punkte, sondern im Schadensfall auch die gesamte Kostenlast.
Klären Sie die Zulassungsfähigkeit Ihres E-Fahrzeugs, bevor Sie einen Versicherungsschutz erwarten.
Wie kann ich mein schnelles E-Fahrzeug legal versichern lassen?
Um Ihr schnelles E-Fahrzeug legal zu versichern, ist der erste und wichtigste Schritt eine gültige technische Betriebserlaubnis. Ohne diese behördliche Genehmigung verweigern Versicherer den Schutz, da das Fahrzeug nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Fahrzeuge, die die üblichen Geschwindigkeitsgrenzen für Kleinstfahrzeuge (20 km/h) überschreiten, fallen nicht unter die vereinfachten Regeln für E-Scooter und benötigen eine umfassendere Zulassung.
Der Grund: Die Versicherungspflicht knüpft immer an ein Fahrzeug an, das überhaupt am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Eine fehlende technische Freigabe nimmt dieser Pflicht die Grundlage. Juristen nennen dies oft ein „Henne-Ei-Problem“: Ohne das technische Ei kann die Versicherung als Henne gar nicht erst existieren.
Denken Sie an ein Rennauto: Es ist schnell, aber ohne Straßenzulassung und Kennzeichen bekommt es keine normale Versicherung für den Stadtverkehr. Ähnlich verhält es sich bei Ihrem schnellen E-Fahrzeug. Überschreitet es die magische 20 km/h Grenze der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, gilt es nicht mehr als einfacher E-Scooter, sondern als richtiges Kraftfahrzeug. Das bedeutet: Es braucht eine teure Einzelgenehmigung oder eine aufwendige Typzulassung vom Hersteller. Erst dann besteht überhaupt die Möglichkeit, eine Police zu erhalten.
Klären Sie die technische Zulassung stets vor dem Gang zur Versicherung.
Was tun, wenn mein E-Scooter die 20 km/h-Grenze überschreitet?
Wenn Ihr E-Scooter die magische Grenze von 20 km/h überschreitet, bewegen Sie sich auf rechtlich dünnem Eis: Ihr Fahrzeug gilt nicht mehr als Elektrokleinstfahrzeug, sondern als Kraftfahrzeug. Das Fahren ohne notwendige Betriebserlaubnis und fehlenden Versicherungsschutz kann drastische Konsequenzen haben, von empfindlichen Bußgeldern bis hin zu Strafverfahren. Handeln Sie sofort, um sich abzusichern.
Warum das so ist? Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) legt fest, dass E-Scooter eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten dürfen, um überhaupt als solche zu gelten und die vereinfachten Regeln zu genießen. Fährt Ihr Gerät schneller, fällt es aus dieser Kategorie heraus. Es bräuchte dann eine separate Zulassung als Mofa oder Leichtkraftrad – samt entsprechender Fahrerlaubnis. Ohne diese Papiere ist das Fahren illegal und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Überprüfen Sie umgehend, ob Ihr Modell überhaupt für eine höhere Geschwindigkeitsklasse zugelassen werden könnte – das ist bei den meisten Standard-E-Scootern unwahrscheinlich, da ihnen die nötigen technischen Voraussetzungen und Papiere fehlen. Manchmal hilft nur der Rückbau auf die erlaubte Geschwindigkeit oder die Stilllegung des Fahrzeugs. Jede Fahrt birgt sonst ein enormes Risiko. Sollte eine Umrüstung oder neue Zulassung machbar sein, kontaktieren Sie einen Spezialversicherer. Nur Anbieter, die explizit Fahrzeuge jenseits der eKFV-Norm versichern, können hier weiterhelfen – vorausgesetzt, alle technischen Hürden sind genommen und Sie besitzen die notwendige Fahrerlaubnis.
Vermeiden Sie teure Konsequenzen und rechtliche Fallstricke: Machen Sie Ihr schnelles Gefährt entweder gesetzeskonform oder nutzen Sie es nur auf Privatgelände.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Betriebserlaubnis
Eine Betriebserlaubnis ist die amtliche Genehmigung für ein Fahrzeug, am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Das Gesetz verlangt diese Erlaubnis, um sicherzustellen, dass Fahrzeuge technisch sicher sind und allen Vorschriften entsprechen, bevor sie auf die Straße kommen. Sie schützt damit die Verkehrssicherheit und andere Verkehrsteilnehmer.
Beispiel: Ohne die notwendige Betriebserlaubnis durften die schnellen E-Fahrzeuge des Klägers nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden, was die Grundlage für einen Versicherungsschutz entzog.
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV, regelt die genauen Anforderungen an kleine Elektrofahrzeuge wie E-Scooter, damit sie auf deutschen Straßen legal unterwegs sein dürfen. Der Gesetzgeber hat diese spezielle Verordnung geschaffen, um den Betrieb neuer Mobilitätsformen zu ermöglichen und gleichzeitig klare Sicherheitsstandards für deren Nutzung festzulegen. Sie definiert unter anderem die erlaubte Höchstgeschwindigkeit und notwendige Ausstattung.
Beispiel: Da die E-Skateboards und Monowheels des Klägers die in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung festgelegte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h überschritten, fielen sie nicht unter deren vereinfachte Regeln und brauchten eine andere Zulassung.
Kontrahierungszwang
Juristen sprechen vom Kontrahierungszwang, wenn ein Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist, mit jedem potenziellen Kunden einen Vertrag abzuschließen, auch wenn es das eigentlich nicht möchte. Dieser Zwang soll sicherstellen, dass grundlegende Dienstleistungen, die für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben unerlässlich sind, allen zugänglich gemacht werden und niemand willkürlich ausgeschlossen werden kann. Er verhindert Monopole und Diskriminierung in wichtigen Bereichen.
Beispiel: Der Besitzer der E-Fahrzeuge berief sich auf den Kontrahierungszwang, um die Versicherung zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für seine noch nicht zugelassenen Fahrzeuge zu zwingen.
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Das Kraftfahrt-Bundesamt, oft abgekürzt als KBA, ist die zentrale deutsche Behörde, die für die Zulassung von Fahrzeugen und die Vergabe von Genehmigungen im Straßenverkehr zuständig ist. Diese Behörde gewährleistet die Verkehrssicherheit und Einheitlichkeit der Fahrzeugstandards in Deutschland, indem sie Typgenehmigungen erteilt, Fahrzeugdaten erfasst und die Einhaltung technischer Vorschriften überwacht. Es ist die erste Anlaufstelle für die offizielle Freigabe eines Fahrzeugs.
Beispiel: Eine Auskunft vom Kraftfahrt-Bundesamt bestätigte den Richtern des Landgerichts München I, dass die technische Zulassung der E-Fahrzeuge vor der Versicherungspflicht kommen muss.
Pflichtversicherungsgesetz
Das Pflichtversicherungsgesetz schreibt vor, dass bestimmte Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, zwingend eine Haftpflichtversicherung besitzen müssen. Dieses Gesetz dient dem Schutz potenzieller Unfallopfer, indem es sicherstellt, dass Schäden, die durch den Betrieb eines Fahrzeugs entstehen, immer finanziell abgesichert sind. Es verhindert, dass geschädigte Personen auf ihren Kosten sitzen bleiben.
Beispiel: Die Richter stellten fest, dass für die nicht zugelassenen E-Fahrzeuge des Klägers keine Versicherungspflicht nach dem Pflichtversicherungsgesetz bestand, da ihnen die Grundlage für die Teilnahme am öffentlichen Verkehr fehlte.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Pflichtversicherungsgesetz (§ 1 PflVG)Dieses Gesetz schreibt vor, dass bestimmte Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehr genutzt werden, eine Haftpflichtversicherung haben müssen.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger berief sich auf dieses Gesetz, um einen Anspruch auf den sofortigen Abschluss einer Versicherung für seine Fahrzeuge geltend zu machen, da er einen sogenannten Kontrahierungszwang für die Versicherung sah.
- Erfordernis der technischen Zulassung für den Straßenverkehr (allgemeines Rechtsprinzip)Bevor ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden darf, muss es technisch geprüft und für sicher befunden werden.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht stellte fest, dass die technische Zulassung die grundlegende Voraussetzung für alles Weitere ist, also auch für die Versicherungspflicht; sie muss daher vor dem Versicherungsschutz erfolgen.
- Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 eKFV)Diese Verordnung regelt, welche kleinen Elektrofahrzeuge unter vereinfachten Bedingungen im Straßenverkehr teilnehmen dürfen, wenn sie bestimmte Kriterien, wie eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, erfüllen.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Fahrzeuge des Klägers fielen nicht unter diese vereinfachte Regelung, da sie alle schneller als 20 km/h fuhren und daher eine reguläre und aufwendigere Kraftfahrzeug-Zulassung benötigt hätten.
- Keine Versicherungspflicht ohne Zulassungsfähigkeit (allgemeines Rechtsprinzip)Eine Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung besteht nur für Fahrzeuge, die grundsätzlich für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden können und dürfen.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die Fahrzeuge des Klägers weder die Kriterien der eKFV erfüllten noch eine reguläre technische Zulassung besaßen, galten sie nicht als Fahrzeuge, für die eine Versicherungspflicht nach dem Pflichtversicherungsgesetz besteht, weshalb die Versicherung den Vertrag ablehnen durfte.
Das vorliegende Urteil
LG München I – Az.: 34 O 11826/19 – Urteil vom 18.05.2020
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