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Hausratversicherung und Wohnungseinbruch

Was zahlt die Hausratversicherung bei Einbruch und Diebstahl?

Es gehört wirklich zu den größten Alptraum-Situationen, denen ein Mensch sich ausgesetzt sehen kann. Wenn Diebe in die eigenen vier Wände eingebrochen sind, so ist dies nicht nur ein Eindringen in die Privatsphäre des Menschen – es ist vielmehr auch mit materiellen Schäden verbunden. Für Einbruchopfer gibt es allerdings eine wahre Vielzahl von verschiedenen Verhaltensregeln zu beachten, damit die eigene Versicherung für den entstandenen Schaden auch aufkommt. Zwar lassen sich bestimmte persönliche Gegenstände, die vielleicht bei einem Einbruch entwendet oder beschädigt wurden, nicht so ohne Weiteres ersetzen aber es gibt dennoch finanzielle Entschädigungszahlungen von der Versicherung. Mit diesen Zahlungen kann das wertvolle Gefühl der Sicherheit, welches die eigenen vier Wände vermitteln soll, wieder herstellen.

Die Versicherung, die für die Schäden aus einem Einbruchdiebstahl aufkommt, ist die Hausratversicherung. Hierbei sollte jedoch bedacht werden, dass nicht jeder Diebstahl auch automatisch als Einbruchdiebstahl gewertet wird. Vielmehr werden an den Tatort bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Diebstahl Wohnungseinbruch - Hausratversicherung
Die Zahl der Wohnungseinbrüche steigt stetig. Den materiellen Schaden eines Einbruchs ersetzt die Hausratversicherung. Symbolfoto: tommaso79/Bigstock

Welche Fälle werden als Einbruchdiebstahl gewertet?

Die Definition eines Einbruchdiebstahls unterscheidet sich doch merklich von der Definition eines gewöhnlichen Diebstahls. Das Wohnungseigentum ist bei einem Einbruchdiebstahl durch die Hausratversicherung abgesichert, allerdings muss ein dann entstandener Tatort auch ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind

  • der Täter muss sich mithilfe eines Werkzeugs wie beispielsweise eines Dietrichs oder einer Brechstange gewaltsam Zugang zu den vier Wänden des Opfers verschafft haben
  • das Opfer darf kein fahrlässiges Verhalten an den Tag gelegt haben, welches dem Täter den Zugang zu den vier Wänden ermöglicht hat

Fahrlässiges Verhalten liegt dann vor, wenn das Opfer den Haus- bzw. Wohnungsschlüssel verloren hat oder dem Täter sonst in irgendeiner Weise den Schlüssel für den Täter leicht zugänglich gemacht hat. Sollte ein Täter den Schlüssel entwendet haben, so greift die Hausratversicherung dennoch.

Sollte eine Hausratversicherung abgeschlossen worden sein, so gilt der Versicherungsschutz für den gesamten Hausrat. Von Möbeln über Elektronikgeräte bis hin zur Kleidung ist das gesamte Eigentum des Versicherungsnehmers, welches sich innerhalb der vier Wände befindet, durch den Versicherungsgeber abgesichert.

Zu den vier Wänden werden auch

  • Garagen
  • Keller
  • Gartengebäude

gezählt, wenn diese sich auf dem Grundstück des Opfers befinden. Gartengeräte oder Werkzeuge, die für gewöhnlich in derartigen Räumlichkeiten gelagert werden, sind also ebenfalls über die Hausratversicherung abgesichert.

Welchen Leistungsumfang bietet die Hausratversicherung

Die Leistungshöhe ist stets eine sehr wichtige Frage, wenn Gegenstände bei einem Einbruchdiebstahl entwendet werden. In einem derartigen Schadenfall erstattet der Versicherungsgeber dem Versicherungsnehmer den vollständigen aktuellen Preis für die Neu- bzw. Wiederbeschaffung der entwendeten Gegenstände.

Der Erstattungspreis muss nicht zwangsläufig mit dem ursprünglich bezahlten Kaufpreis übereinstimmen.

Zu dem Leistungsumfang einer Hausratversicherung zählen auch die Kosten für die Reparatur von beschädigtem Inventar, welches durch den Einbruchdiebstahl beschädigt wurden. Fenster und Türen, durch die sich ein Täter gewaltsam Zugang zu den Räumlichkeiten des Opfers beschafft hat, können also auf Kosten des Hausratversicherungsgebers repariert werden. Zusätzlich zu diesen Leistungen erstattet die Hausratversicherung auch den Wertminderungsbetrag für Gegenstände, die zwar beschädigt, aber nicht entwendet wurden. Diese Geräte müssen allerdings noch uneingeschränkt von dem Opfer nutzbar sein.

Was sind die Pflichten eines Einbruchsopfers?

Jeder Hausratversicherung liegt ein Versicherungsvertrag zugrunde, welcher zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer geschlossen wird. In diesem Vertrag sind gewisse Grundpflichten beschrieben, die ein Einbruchsopfer in dem Ernstfall einzuhalten hat.

Sollte sich ein Einbruchsopfer nicht genau an die vertragsgemäßen Pflichten halten, so kann es zu einer Leistungskürzung des Versicherungsgebers kommen. Im schlimmsten Fall ist sogar eine vollständige Leistungsverweigerung des Versicherungsgebers unter bestimmten Voraussetzungen denkbar.

Als erste Maßnahme im Fall eines Einbruchdiebstahls gilt: Ruhe bewahren und sofort die Polizei sowie den Versicherungsgeber verständigen. Hinzu kommt noch die Meldung an die Bank bzw. den Kreditkartengeber, damit zukünftige finanzielle Schäden durch entwendete Schecks oder Kreditkarten gleich eingedämmt werden können. Schecks und Kreditkarten werden sofort nach einer Meldung durch die Bank gesperrt. Als zweite Maßnahme müssen umgehend alle entwendeten oder beschädigten Gegenstände mittels einer sogenannten Stehlgutliste von dem Opfer dokumentiert werden.

Die Stehlgutliste ist ein wichtiges Dokument bei einem Einbruchdiebstahl. Es ist bei einer Stehlgutliste zwar keine Formvorschrift gesetzlich geregelt, aber die Stehlgutliste muss auf jeden Fall einige Angaben enthalten.

Zu den Angaben gehören

  • Bezeichnung des entwendeten bzw. beschädigten Gegenstandes
  • detaillierte Angabe im Hinblick auf den Neuwert des beschädigten oder entwendeten Gegenstandes

Die Stehlgutliste muss sowohl bei der Polizei als auch bei dem Versicherungsgeber abgegeben werden. Hierbei handelt es sich um eine Pflicht des Opfers, welche unaufgefordert erledigt werden muss. Muster für derartige Listen lassen sich im Internet finden und kostenlos herunterladen.

Im Zuge der Dokumentationspflicht ist es äußerst ratsam, dass Belege über das Eigentum mit der Stehlgutliste bei der Polizei sowie dem Versicherungsgeber eingereicht werden. Fotos sowie auch Einkaufsbelege sind hierfür sehr gut geeignet. Obgleich es kaum ein Mensch in der gängigen Praxis wirklich durchführt kann es auch sehr sinnvoll sein, wertvolle Gegenstände mittels einer Gravur oder einem UV-Stift speziell zu kennzeichnen. Selbstverständlich ist ein Einbruchdiebstahl auch immer eine emotional sehr belastende Situation, in welcher anwaltliche Hilfe sehr wertvoll sein kann. Wir stehen diesbezüglich sehr gern für Sie zur Verfügung.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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