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Fehlerhafte Formulierungen in Lebensversicherungen – Wann ist ein Widerruf möglich?

Formfehler im Lebenversicherungsvertrag ermöglichen einen Widerruf

Bei unzähligen deutschen Bürgern ist eine Lebensversicherung vorhanden, die zumeist als reines Dokument irgendwo in den Unterlagen oder auch in einer Schublade liegt und nur sehr selten Beachtung findet. Der Grund hierfür ist relativ simpel. Die Lebensversicherung vermittelt dem Versicherungsnehmer ein Gefühl von Sicherheit, dass im Fall eines Falles eine ausreichende Absicherung für die Liebsten vorhanden ist. Dementsprechend gehört die Lebensversicherung auch nicht zu denjenigen Versicherungen, die in regelmäßigen Abständen von den Versicherungsnehmern geprüft wird. Dies ist im Grunde genommen nachvollziehbar, allerdings auch ein Irrglaube. Aufgrund von jüngsten Rechtsprechungen hat sich der Umstand ergeben, dass zahlreiche Lebensversicherungen im Hinblick auf das viel berühmte „Kleingedruckte“ fehlerhaft ausformuliert sind. Daraus kann sich für den Versicherungsnehmer das Recht ergeben, den Versicherungsvertrag mittels eines Widerrufs oder auch eines Widerspruchs einfach abzuwickeln.

Der Grund, warum sich die Abwicklung mittels Widerspruch oder auch Widerruf zu dem jetzigen Zeitpunkt als lohnenswert erweisen kann, liegt in dem Umstand, dass aktuell eine schlechte Zinspolitik auf dem Markt vorhanden ist. Dementsprechend sind die vorhandenen Lebensversicherungen schlechter verzinst und es kann sich ein Zinsvorteil für den Versicherungsnehmer ergeben, wenn eine frühere Abwicklung im Vergleich zu dem vertragsgemäß regulären Vertragsablauf erfolgt.

Der Teufel liegt in der Formulierung

Lebensversicherung widerrufen
Wir prüfen Ihre Lebensversicherung auf einen erfolgreichen Widerruf und die Rückabwicklung. (Symbolfoto: Von CoolR/Shutterstock.com)

Wer sich als Versicherungsnehmer nunmehr die Frage stellt, wie genau ein Finanzvorteil bei einer vorzeitigen Abwicklung des Versicherungsvertrages im Vergleich zu dem vertragsgemäß regulären Ablauf erfolgen soll, der sollte sich einmal den vorhandenen Versicherungsvertrag und speziell die Versicherungsbedingungen genauer ansehen. Bei einer vorzeitigen Abwicklung des Versicherungsvertrages werden sämtliche bisher gezahlten Versicherungsprämien von dem Versicherungsgeber an den Versicherungsnehmer zurückerstattet. Diese Erstattung erfolgt selbstverständlich nach Abzug der Kosten, welche der Versicherungsgeber für die Verwaltung der Versicherung hatte. Diese Kosten können jedoch als überaus geringfügig eingestuft werden.

Unterschied Widerruf und Kündigung der Lebensversicherung

Im Gegensatz zu einer Kündigung des Versicherungsvertrages, bei dem Abschluss- sowie auch Verwaltungskosten von dem Versicherungsgeber in Rechnung gestellt werden dürfen, ist dies bei einem Widerruf oder auch einem Widerspruch anders. Bei derartigen Situationen können die Verwaltungs- bzw. Abschlusskosten eben nicht in Rechnung gestellt werden.

Vielen Versicherungsnehmern ist der Umstand überhaupt nicht bewusst, dass der Versicherungsgeber die gesetzliche Pflicht hat, den Versicherungsnehmer in fairer Weise an den Gewinnen der Versicherungsgesellschaft zu beteiligen. Experten schätzen aktuell die Situation so ein, dass im Fall eines Widerrufs oder auch Widerspruchs die Auszahlungsquote durchschnittlich den vertraglichen Rückkaufswert um 30 Prozent übersteigt. Der Rückkaufswert wäre der Wert, der im Fall einer Kündigung für den Versicherungsnehmer überaus interessant wäre. Da es sich bei einem Widerruf durchaus um einen Differenzbetrag in vierstelliger Höhe handeln kann, ist die Prüfung des aktuellen Versicherungsvertrages im Hinblick auf die vermeintliche Fehlerhaftigkeit durchaus lohnenswert.

Unscheinbare falsche Formulierungen – Große Wirkung

In der gängigen Praxis handelt es sich eher um unscheinbar wirkende Fehler, welche der Versicherungsgeber in seinen Versicherungsbedingungen gemacht hat. Dieses Kleingedruckte wird in der gängigen Praxis kaum von dem Versicherungsnehmer wirklich gelesen, sodass die Fehler auch nicht sofort auffallen.

Die 5 wichtigsten Formfehler bei Lebensversicherungsverträgen

Es gibt nach der aktuellen Rechtsprechung fünf Fehler, die in sehr vielen Versicherungsverträgen zu finden sind.

  1. der Fristbeginn im Zusammenhang mit dem Widerspruch
  2. die Formbestimmung des Widerspruchs
  3. widersprüchliche Formulierungen im Zusammenhang mit dem Widerspruch
  4. keine oder nicht ausreichende Hervorhebungen
  5. fehlender Hinweis auf die Form des Widerspruchs

Der Fristbeginn im Zusammenhang mit dem Widerspruch

In vielen Versicherungsverträgen ist die Formulierung vorhanden, dass mit dem Zugang des Schreibens auch die Widerspruchsfrist (14 Tage) beginnt. Innerhalb dieser Zeitspanne kann der Versicherungsnehmer den wirksamen Widerspruch des Versicherungsvertrages erklären. Die Ausformulierung „mit Zugang dieses Dokuments startet die Widerspruchsfrist“ ist jedoch gemäß  Urteil des Landgerichts Köln (Aktenzeichen 26 O 82/20 vom 09.05.2021) fehlerhaft, da ein Hinweis auf die rechtzeitige Versendung des entsprechenden Widerrufs als ausreichendes Mittel für die Erklärung des Widerspruchs fehlt.

Die Formbestimmung des Widerspruchs

Bei vielen Versicherungsverträgen beginnt die rechtliche Gültigkeit des Versicherungsvertrages nach 14 Tagen, sofern der Versicherungsnehmer nicht in schriftlicher Form widerspricht. Diese Formulierung ist im Detail fehlerhaft, da lediglich bis zu dem 31.07.2001 ein Widerspruch in Briefform erforderlich war. Seit diesem Datum ist jedoch auch dein Widerspruch in der reinen Textform, sprich Fax oder auch E-Mail, rechtlich konform möglich (vgl. Landgericht Köln, Aktenzeichen 12 O 164/20 vom 21.04.2021).

Widersprüchliche Formulierungen im Zusammenhang mit dem Widerspruch

Bei einigen Versicherungsverträgen ist die Rede davon, dass Willenserklärungen nur in schriftlicher Form als wirksam angesehen werden. An anderer Stelle heißt es dann jedoch, dass Willenserklärungen in Textform eingereicht werden müssen. Dies ist ein Widerspruch, da an der einen Stelle von Schriftform und anderer Stelle von Textform gesprochen wird. Der Fehler ist somit die nicht als eindeutig anzusehende Belehrung seitens des Versicherungsgebers (vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 12 U 61/20 vom 23.04.2021).

Keine oder nicht ausreichende Hervorhebungen

Eine maßgebliche Belehrung im Zusammenhang mit einem Versicherungsvertrag muss seitens des Versicherungsgebers in eindeutiger und verständlicher Form erfolgen, sodass der Versicherungsnehmer die entsprechenden Passagen mit besonderer Wichtigkeit in dem Versicherungsvertrag auch als solche erkennen kann. Ein gutes Beispiel hierfür sind wichtige Fristen im Zusammenhang mit dem Widerspruch, welche drucktechnisch besonders hervorgehoben werden müssen (Landgericht Hagen, Aktenzeichen 9 O 368/19 vom 09.02.2021). Eine reine Hervorhebung in der kursiven Schriftform ist hierfür nicht ausreichend. Vielmehr muss sich diese wichtige Passage von dem restlichen Text sehr deutlich abheben. Der Fettdruck als Schriftart ist hierfür die geeignete Methodik.

Fehlender Hinweis auf die Form des Widerspruchs

Der Versicherungsgeber muss in dem Versicherungsvertrag in besonderer Art und Weise darauf hinweisen, in welcher Form ein Versicherungsnehmer den Widerruf des Versicherungsvertrages erklären kann (Landgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen 1 O 286/19 vom 27.02.2020).

Die reine Sichtung eines Versicherungsvertrages ist mit Sicherheit für jeden Menschen möglich. Die juristische Prüfung ist indes eine gänzlich andere Angelegenheit, die lediglich von einem Menschen mit juristischem Sachverstand durchgeführt werden kann. Überdies ist auch die Frage, ob nun ein Widerruf oder ein Widerspruch oder auch ein Rücktritt als richtige Maßnahme anzusehen ist, überaus entscheidend. Hierfür ist es wichtig, die genauen rechtlichen Hintergründe zu kennen. Der Widerspruch wurde als Formulierung zumeist in den Verträgen von 1994 – 2007 verwendet, als das sogenannte Policenmodell in Deutschland gängig war. Der Widerruf ersetzte den Widerspruch als Formulierung in den später folgenden Verträgen. Faktisch gesehen macht es jedoch in der gängigen Praxis keinen Unterschied aus, ob ein Widerspruch oder ein Widerruf des Versicherungsvertrages seitens des Versicherungsnehmers erfolgt. Wichtig ist lediglich, dass der Versicherungsvertrag im Hinblick auf die Fehlerhaftigkeit die Möglichkeit des nachträglichen Widerrufs bzw. Widerspruchs überhaupt noch erfüllt. In einem derartigen Fall greift dann der sogenannte „Widerrufsjoker“ für den Versicherungsnehmer.

Was ist die beste Methode, um eine Lebensversicherung zu widerrufen?

In den allermeisten Fällen stehen widerrufwillige Versicherungsnehmer ohne die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt auf verlorenen Posten. Die Strategie vieler Versicherungen ist klar: Den Versicherungsnehmer mit bewusst falschen, verwirrenden und irreführenden Aussagen zur Rechtslage abzulenken und zu entmutigen. Ebenfalls gehört die beliebte Hinhaltetaktik zum Repertoire um Versicherte von ihrem Vorhaben abzubringen. Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht, Dr. Christian Gerd Kotz, kennt alle diese Manöver der Versicherungen nur zu gut und weiß was zu unternehmen ist.

Wichtig vor einem Widerspruch für den Versicherten ist es eventuelle steuerlichen und versicherungstechnischen Konsequenzen genau zu prüfen. Nicht selten sind Lebensversicherungen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt, was ein Widerspruch unter Umständen problematisch machen könnte. Gerne beraten wir Sie und kümmern uns um den Widerspruch Ihrer Lebensversicherung.

Haben Sie weitergehende Fragen zu dieser Thematik oder möchten Ihren Lebensversicherungsvertrag vorab prüfen lassen, so stehen wir Ihnen diesbezüglich mit unserer langjährigen Erfahrung und unserer juristischen Fachkompetenz natürlich sehr gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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