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Probleme mit der Betriebsunterbrechungsversicherung: Was Unternehmen wissen sollten

Die Bedeutung von Betriebsunterbrechungsversicherungen

Jedes Unternehmen ist abhängig davon, dass durch den unternehmenseigenen Betrieb Umsätze generiert werden. Unabhängig davon, in welcher Branche der Betrieb aktiv ist, gibt es eine wahre Vielzahl von möglichen betrieblichen Störungen. Diese Störungen sorgen dann für Unterbrechungen in dem tagtäglichen Betrieb, sodass der Umsatz darunter leidet. Bei einem Autohersteller wäre dies beispielsweise dann der Fall, wenn die Bänder stillstehen und die Produktion dadurch zum Erliegen kommt. Da jedoch die wirtschaftliche Gesamtsituation des Unternehmens in der gängigen Praxis sehr eng kalkuliert und der Umsatz dementsprechend existenziell wichtig ist, hat die Betriebsunterbrechungsversicherung eine ganz besondere Bedeutung für jedes Unternehmen.

Definition der Betriebsunterbrechungsversicherung und Erläuterung der Gründe, warum Unternehmen sie benötigen.

Betriebsunterbrechungsversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherungen bieten Unternehmen Schutz vor finanziellen Einbußen durch unvorhergesehene Betriebsstörungen. Trotz ihres Nutzens können sie jedoch rechtliche Probleme aufwerfen, insbesondere bei Streitigkeiten über die Leistungspflicht und Deckungshöhe. (Symbolfoto: alphaspirit.it/Shutterstock.com)

Bei dem Begriff Betriebsunterbrechungsversicherung handelt es sich dem reinen Grundsatz nach um einen Oberbegriff für unterschiedliche Versicherungen. Kategorisch wird die Betriebsunterbrechungsversicherung der Schadenversicherung zugeordnet, da durch die Unterbrechung dem Betrieb als Versicherungsnehmer ein Schaden entsteht. Es wird versicherungstechnisch jedoch eine Unterscheidung vorgenommen zwischen den sogenannten allgemeinen Schadenversicherungen und den Sonderformen. Zu den allgemeinen Versicherungen gehören die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung, die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung sowie die Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung nebst der Betriebsschließungsversicherung. Zu den Sonderformen gehören die Betten-Betriebsunterbrechungsversicherung, die Bauleistungs-Betriebsunterbrechungsversicherung sowie die Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung nebst der Elementar-Betriebsunterbrechungsversicherung. Es gibt zudem auch die sogenannte All-Risk-Betriebsunterbrechungsversicherung. Da eine betriebliche Unterbrechung nicht selten einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann, ist es für Unternehmen enorm wichtig, die Zeitspanne zwischen der Unterbrechung und der Wiederaufnahme der Produktion wirtschaftlich abzusichern.

Die Vielzahl möglicher Betriebsunterbrechungen

Jedes Unternehmen ist einer wahren Vielzahl von unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt, die letztlich zu einer betrieblichen Unterbrechung führen können. Von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder extremen Wetterlagen hin zu Pandemien, durch welche die Mitarbeiter des Unternehmens krankheitsbedingt ausfallen, ist die Bandbreite des Unterbrechungspotenzials enorm breit. Auch Brände oder maschinelle Ausfälle können den betrieblichen Ablauf des Unternehmens zum Erliegen bringen. Selbst ein simpler Ausfall der Internetverbindung hat das Potenzial, betriebliche Abläufe stillstehen zu lassen.

Rechtlicher Rahmen der Betriebsunterbrechungsversicherung in Deutschland

Die gesetzliche Grundlage für die Betriebsunterbrechungsversicherung stellt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dar. Da es sich um eine Schadenversicherung handelt, sind die §§ 74 fortfolgende VVG maßgeblich. Überdies ist auch der Inhalt des Versicherungsvertrages für den Versicherungsnehmer entscheidend, da sich die weitere Vorgehensweise in einem Schadenfall sehr stark nach dem Vertragsinhalt richtet.

Häufige rechtliche Probleme bei Betriebsunterbrechungsversicherungen

Obgleich die Betriebsunterbrechungsversicherung für den Versicherungsnehmer schon einen ausgezeichneten Schutz bietet, gibt es in der gängigen Praxis immer wieder rechtliche Probleme. Das häufigste Problem ist dabei der Streitfall zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsgeber. Gegenstand dieser Streitigkeiten können etwa die Ablehnung der Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft sein. Auch bezüglich der Deckungshöhe des Schadens gibt es nicht selten rechtlichen Streit zwischen den Vertragsparteien. Hierbei muss erwähnt werden, dass der Charakter der Betriebsunterbrechungsversicherung nicht in der Deckung von den fortlaufenden Kosten des versicherten Unternehmens liegt. Vielmehr handelt es sich um eine reine Ertragsausfallversicherung. Es wird dementsprechend nur der Umsatzausfall durch den Versicherungsgeber abgesichert. In der gängigen Praxis streiten sich die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnehmer auch regelmäßig darüber, ob die Ursache für die Betriebsunterbrechung den Vertragsbedingungen entspricht. Dies ist maßgeblich für die Leistungspflicht des Versicherungsgebers.

Einfluss der Pandemie und anderer globaler Ereignisse auf Betriebsunterbrechungsversicherungen

Die Corona-Pandemie hatte weltweit einen enormen Einfluss auf die Unternehmen und sorgte für zahlreiche wirtschaftliche Schäden, da die Betriebe größtenteils aufgrund von behördlichen Anordnungen schließen mussten. Zahllose Unternehmen haben daraufhin ihre Versicherungsgeber der Betriebsunterbrechungsversicherung kontaktiert, um den Ertragsschaden geltend zu machen. In vielen Fällen erteilten die Versicherungsgesellschaften den Versicherungsnehmern eine Absage, da sie sich nicht in der Leistungspflicht sahen. Mit seinem Urteil vom 01.10.2020 hat das Oberlandesgericht (OLG) München jedoch festgestellt, dass die Versicherungsgeber jedoch in der Leistungspflicht stehen und den versicherten Unternehmen den Ertragsausfall erstatten müssen. In dem Urteil wurde jedoch darauf hingewiesen, dass für die Leistungspflicht gewisse Grundkriterien erfüllt sein müssen. Dementsprechend ist eine pauschale Aussage, dass die Versicherungsgesellschaften in der Leistungspflicht stehen, nicht möglich. Es muss vielmehr jeder Einzelfall geprüft werden.

Die Bedeutung einer korrekten Risikobewertung und Versicherungsdeckung

Die Risikobewertung wird für gewöhnlich von den Versicherern vorgenommen, um auf der Grundlage dieser Bewertung ein Angebot an den Versicherungsnehmer zu erstellen. Zusätzlich zu den als üblich geltenden Informationen wie dem vorherrschenden Brandschutz gibt es auch weitergehende Details wie die betrieblichen Abläufe, welche die Risikobewertung beeinflussen. Es gilt hierbei die Maxime, dass ein höheres Risiko auch eine höhere Versicherungsprämie nach sich zieht. So ist etwa eine sogenannte All-Risk-Betriebsunterbrechungsversicherung für ein großes Unternehmen erheblich kostspieliger als eine spezifizierte Versicherung.

Gerade für mittelständische Unternehmen ist es daher immens wichtig, vor dem Abschluss einer derartigen Versicherung auch eine eigenständige Risikobewertung vorzunehmen. Liegt beispielsweise in der unmittelbaren Umgebung des Unternehmenssitzes kein größerer Fluss oder kein See bzw. Meer, so ist die Gefahr von betrieblichen Unterbrechungen aufgrund von Überschwemmungen als gering einzuschätzen. Dieser Umstand wirft dann die Frage auf, ob eine derartige Versicherung für das Unternehmen überhaupt erforderlich ist. Jedes Unternehmen sollte sich das entsprechende Versicherungspaket von dem Versicherungsgeber individuell zugeschnitten anbieten lassen und auch nur diejenigen Kosten zahlen, die auch tatsächlich zwingend erforderlich sind.

Gleichermaßen verhält es sich auch mit der Versicherungssumme, deren Höhe ebenfalls einen enorm hohen Einfluss auf die zu zahlende Versicherungsprämie nimmt. Eine unrealistisch hohe Summe sorgt dafür, dass die zu zahlenden Versicherungsprämien erheblich höher ausfallen. Dies führt dann dazu, dass die Versicherung an sich aufgrund der Überdeckung unwirtschaftlich ist. Bei einer zu niedrig angesetzten Versicherungssumme, der sogenannten Unterdeckung jedoch, kann trotz der vorhandenen Versicherung für das Unternehmen aufgrund des betrieblichen Ausfalls ein existenzbedrohender Schaden einsetzen. Die Risikobewertung ist daher ein bedeutungsvoller Schritt, der überaus sorgsam ausgeführt werden sollte. Zu dem Zeitpunkt der Risikobewertung seitens des Versicherungsgebers muss das Unternehmen auf jeden Fall wahrheitsgemäße Angaben tätigen. Unkorrekte Angaben oder verschwiegene Fakten können in einem etwaigen späteren Schadensfall zu einer Verweigerung der Leistung seitens des Versicherungsgebers führen.

Wie man als Unternehmen auf eine Ablehnung der Versicherungsleistung reagiert

Wenn einem Unternehmen aufgrund einer Betriebsunterbrechung ein Schaden entsteht, so muss der Versicherungsgeber unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt werden. Sollte die Versicherungsgesellschaft die Leistung ablehnen, ist in der gängigen Praxis rechtsanwaltliche Hilfe unvermeidbar.

Die Rolle von Rechtsanwälten bei der Betriebsunterbrechungsversicherung

Es gibt für das versicherte Unternehmen zwar die Möglichkeit des Widerspruchs gegen den Ablehnungsbescheid der Versicherungsgesellschaft, allerdings ist dieser Schritt – sofern er in Eigenregie ohne rechtsanwaltliche Hilfe durchgeführt wird – nur selten erfolgreich. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass bei den Unternehmen das erforderliche juristische Fachwissen in der gängigen Praxis nicht vorhanden ist. Die Versicherungsgesellschaften wissen ebenfalls um diesen Umstand und haben auch die Kenntnis darüber, dass der versicherte Betrieb nach dem betrieblichen Ausfall zunächst erst einmal mit dem Neustart der Produktion beschäftigt ist. Um sich auf diese Aufgabe konzentrieren zu können, sollte auf jeden Fall rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um der Ablehnung der Versicherung entsprechend begegnen zu können.

Wichtige Überlegungen zur Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die ein Unternehmen abschließen kann. Da es eine Vielzahl von möglichen Störfaktoren im betrieblichen Ablauf geben und jede Unterbrechung den Betrieb in wirtschaftliche Existenznöte bringen kann, sollte auf jeden Fall eine derartige Versicherung vorhanden sein. Diese Versicherung sollte jedoch auf die Bedürfnisse des Unternehmens maßgeschneidert sein. Eine zu hohe Versicherungssumme oder ein zu umfassender Versicherungsschutz treiben die Versicherungsprämien in die Höhe, während hingegen eine Unterdeckung dem Unternehmen im Leistungsfall nicht hilft. Sollte es zu einem Schaden kommen und der Versicherungsgeber nicht zahlen, ist rechtsanwaltliche Hilfe unerlässlich.

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