Skip to content

Berufs­unfähigkeits­rente beantragen – Das müssen Sie beachten!

Die BU-Rente richtig beantragen

Die zentrale Säule des menschlichen Lebens bildet der Beruf. Durch die Arbeit finanziert sich der Mensch sein Leben, doch kann das Leben oftmals sehr schnelle Veränderungen mit sich bringen. Ist der Mensch nicht mehr in der Lage, durch Arbeit das Leben finanzieren zu können, werden sehr schnell finanzielle Probleme die Folge sein. Im Falle einer Berufsunfähigkeit ist es natürlich immens von Vorteil, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden ist. Diese Versicherung ist jedoch bedauerlicherweise noch lange keine Garantie auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da mittlerweile von den Versicherungsanbietern knapp ein Viertel aller Anträge einfach abgelehnt werden. Als häufigster Grund der Ablehnung ist hierbei ein Fehler des Versicherten, der bereits bei dem Antragsverfahren der Berufsunfähigkeitsrente gemacht wurde. Dies lässt sich im Nachhinein nur schwerlich bzw. gar nicht korrigieren, so dass das Antragsverfahren natürlich einen hohen Aufmerksamkeitsfokus bei dem Versicherten genießen sollte. Wie die BU-Rente richtig beantragt wird ist zwar kein Geheimnis, doch wissen viele Menschen darüber immer noch nicht Bescheid.

Berufs­unfähigkeits­rente beantragen
Wenn man berufsunfähig wird kann man bei allem Unglück froh sein, wenn man über eine BU-Versicherung verfügt. Doch leider währt für viele Antragssteller einer Berufsunfähigkeitsrente die Freude nicht sehr lange. Rund 25 Prozent aller Rentenanträge werden im Schnitt von den Versicherungen mit den verschiedensten Begründungen abgelehnt. Selbst wenn vom Arzt die Berufsunfähigkeit eindeutig festgestellt wurde. Symbolfoto: gualtiero boffi/Bigstock

Erschreckende Statistik

Der GDV, Gesamtverband Deutscher Versicherer, hat jüngst eine äußerst erschreckende Statistik veröffentlicht. Die Statistik belegt, dass aktuell rund 30 Prozent aller Anträge auf BU-Rente von dem Versicherungsträger abgelehnt werden. Mehr als ein Viertel aller entsprechenden Anträge werden abgelehnt, weil bei dem Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente Fehler gemacht oder unzureichende Angaben getätigt wurden. Nicht selten fühlt sich ein Versicherter gegenüber dem Versicherungsanbieter regelrecht hilflos, doch kann ein Fachanwalt die fehlende Chancengleichheit sicherlich wieder herstellen. Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht Herr Dr. Christian Kotz steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung mit seiner langjährigen Erfahrung zu Seite.

Haben Sie Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wurde Ihr Antrag auf BU-Rente ebenfalls abgelehnt? Oder verweigert die Versicherung die Zahlung Ihrer zustehenden Ansprüche?

Rufen Sie uns an: 02732 791079 oder schreiben Sie uns!

Jetzt unverbindlich anfragen!

jetzt anfragen

Es ist äußerst ratsam, wenn Ihnen unser Fachanwalt bereits bei dem Antragsverfahren hilfreich zur Seite steht und dem Versicherten bei dem Ausfüllen der vielen Unterlagen und Formulare zur Hand geht. Zumeist kommt dem Betroffenen dieser Schritt zwar durchaus in den Sinn, doch steht auch immer die Kostenfrage im Vordergrund. Bei einem derartigen Schritt jedoch ist die Kostenfrage nur unwesentlich relevant, in Anbetracht des Leistungsumfangs der Versicherung, welche auf dem Spiel steht, kann durchaus von einem wirtschaftlich vernünftigen und lohnenswerten Schritt gesprochen werden.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Antrag auf BU-Rente erfüllt sein?

Zunächst geht es erst einmal darum, dass die Versicherung die Berufsunfähigkeit als solche überhaupt anerkennt. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um in den Genuss der vollen Leistung der Versicherung zu kommen. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass ein Grad von mehr als 50 % Berufsunfähigkeit erreicht ist. Dieser Wert wird von einem Arzt festgestellt und dann auch bescheinigt.

Weitere Voraussetzungen sind

  • die Berufsunfähigkeit muss eine direkte Folge einer Krankheit oder eines körperlichen Verfalls eingetreten sein
  • der Versicherte muss durch diese Folge außer Stande sein, seinen Beruf sechs Monate ununterbrochen auszuführen

Der Ablauf des Antrags auf Berufsunfähigkeits-Rente

Die Berufsunfähigkeit zählt nicht zu den Situationen des alltäglichen Lebens. Neben dem Schock, dass plötzlich der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, kommt dann noch der Ärger mit der Versicherung. Ein wahrer Berg an Formularen ist auszufüllen und die Fragen, welche die Versicherung dann stellt, überfordern so manchen normalen Menschen sehr schnell. Da es in diesen Formularen sehr viele Stolperfallen gibt, die im schlimmsten Fall sehr teuer werden können, sollten eine Beratung durch einen Fachmann in Anspruch genommen werden. In der gängigen Praxis erfordert der Antrag auf BU auch dann viel Geduld, wenn ein Fachmann diesen Antrag stellt. Wichtig für den Betroffenen ist jedoch das Wissen, dass das Antragsverfahren auf BU-Rente Schritt für Schritt abgearbeitet wird.

Die Schritte zur BU-Rente

Zu den wichtigsten Obliegenheiten des Versicherten zählt die Informationspflicht gegenüber dem Versicherungsgeber. Deshalb gilt, dass möglichst umfangreich und gezielt informiert werden muss. Für beide Parteien steht sehr viel Geld auf dem Spiel und die Versicherung wird selbstverständlich den Vorgang gründlichst untersuchen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Die Schritte auf dem Weg zur Berufsunfähigkeitsrente laufen dabei wie folgt ab

  • Berufsunfähigkeitsfeststellung
  • Antrag auf Berufsunfähigkeit
  • Ausfüllen des Fragebogens

Für die Feststellung der Berufsunfähigkeit ist ein medizinisches Gutachten erforderlich. In diesem Gutachten muss der Arzt zweifelsfrei die Feststellung der Berufsunfähigkeit getroffen haben. Da Ärzte jedoch keine Juristen sind, ist es durchaus ratsam, das Gutachten vor dem Antrag auf BU-Rente durch uns genauestens überprüfen zu lassen. Bereits im ersten  Beratungsgespräch können wir oftmals das Gutachten so weit überblicken um die Chancen auf ein problemloses BU-Antragsverfahren gegenüber der Versicherung abschätzen zu können.

Der Antrag auf BU-Rente bei der Versicherung ist mitunter an gewisse Fristen gebunden, welche sich aus dem Versicherungsvertrag heraus ergeben können. Der Versicherungsvertrag sollte daher gemeinschaftlich mit dem ärztlichen Gutachten bei uns zur Überprüfung eingereicht werden. Nehmen Sie einfach und schnell Kontakt zu uns auf.

Berufsunfähigkeit - So beantragen Sie die BU-Rente
Egal aus welchen Gründen Sie berufsunfähig geworden sind, es bedeutet immer einen enormen Einschnitt in das eigene und das Leben Ihrer Angehörigen. Wir stehen Ihnen bei der Durchsetzung der Leistungen und der BU-Rente mit unserer ganzen Erfahrung und Kompetenz zur Seite. Symbolfoto: wellphoto/Bigstock

Zusätzlich zu dem ärztlichen Gutachten werden mitunter auch weitergehende Dokumente erforderlich, welche der Versicherte erst einmal beschaffen muss. Neben dem Arbeitsnachweis wird es mitunter auch notwendig, einen detaillierten Ablauf des täglichen Arbeitslebens bei der Versicherung einzureichen. Mit diesem Nachweis möchte die Versicherung das ärztliche Gutachten auf Plausibilität überprüfen und in der Regel wird auch gern einmal angefragt, ob der Arzt von seiner Schweigepflicht gegenüber der Versicherung entbunden werden kann. Diese Schweigepflichtsentbindungserklärung ist eine besonders gefährliche Stolperfalle auf dem Weg zur BU-Rente und sollte von dem Betroffenen niemals unterschrieben werden.

Nicht selten bietet die Versicherung dem Betroffenen auch gern Hilfe bei dem Antragsverfahren zur BU-Rente an. Auch wenn es immer so schön heißt, dass die Versicherung ein Freund und Helfer in schwierigen Zeiten ist, sollte der Betroffene doch seinen Argwohn in solchen Fällen gegenüber der Versicherung nicht verlieren. Von der telefonischen Beratung bis hin zum Hausbesuch bietet die Versicherung sehr viele verschiedene Wege der Hilfe an, doch birgt dies auch immer eine Gefahr in sich. Widersprüchliche oder ungeeignete Angaben führen letztlich dazu, dass sich das Verfahren unnötig verzögert oder im schlimmsten Fall gegen den Versicherten wendet. Zwar sind Versicherungsmakler aus versicherungstechnischer Sicht externe Mitarbeiter und Dienstleister für den Kunden, doch steht jeder Versicherungsmakler letztlich der Versicherung näher als dem Kunden. Dies sollte ein Betroffener niemals vergessen, es geht schließlich um sehr viel Geld. Im Hinblick auf das Antragsverfahren steht ein Versicherter bei der Versicherung nicht in der Pflicht, sich von der Versicherung bei dem Antragsverfahren helfen zu lassen. Lassen Sie sich stattdessen von uns helfen.  Unser Interesse gilt ausschließlich den Interessen der Versichernungsnehmer, also Ihnen. Als erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt Dr. Kotz alle Tricks und Hintertürchen der Versicherungen. Vergessen Sie nicht, bei einer Berufsunfähigkeit geht es nicht selten um Ihre Existenz und die Ihrer Familie, hier sollten Fehler oder Gutgläubigkeiten gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt vermieden werden. Verlassen Sie sich auf unsere Kompetenz im Versicherungsrecht! Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf: Jetzt unverbindlich anfragen!

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Versicherungsrecht

Egal ob Ihre Versicherung die Zahlung verweigert oder Sie Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Wissenswertes aus dem Versicherungsrecht

Urteile aus dem Versicherungsrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!