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Versicherungsvertrag – unwirksamer Rücktritt bei fehlgeschlagenem SEPA-Einzugsverfahren

Versicherung muss zahlen: Gericht pfeift Versicherer zurück, der Vertrag wegen nicht gezahlter Prämie gekündigt hatte – Kunde hatte Recht! Ein spannender Fall vor dem Amtsgericht Frankenthal zeigt: Auch Versicherungen können sich irren! Ein vermeintlich säumiger Kunde gewinnt gegen die Versicherung und beweist, dass er die Prämie zahlen wollte – der Vertrag bleibt bestehen!

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der bestehende Versicherungsvertrag zwischen dem Kläger und der Beklagten wird für gültig erklärt und bleibt ohne Änderungen in Kraft.
  • Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz, da die Beklagte ihm eine bestimmte Summe schuldet.
  • Die Beklagte muss die Kosten des Rechtsstreits tragen, was ihre finanzielle Verantwortung im Verfahren unterstreicht.
  • Das Gericht hat entschieden, dass die Feststellung des Vertragswesens und die Zahlungspflicht des Klägers durch dessen Vorbringen belegt sind.
  • Der Kläger hatte ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, was die Berechtigung zur Abbuchung der Prämie nachweist.
  • Die Rücklastschrift der Beklagten war nicht ausreichend, um das Bestehen des Vertrags in Frage zu stellen.
  • Der gesetzliche Rücktritt der Beklagten vom Vertrag ist nicht durchsetzbar, was dessen Fortdauer sichert.
  • Die Entscheidung stärkt die Rechtsposition des Klägers, da sie ihm das Recht auf Schadenersatz und die Fortführung des Vertrags einräumt.
  • Versicherungsnehmer sollten ihre Rechte kennen, insbesondere im Hinblick auf die Gültigkeit von SEPA-Mandaten und eventuelle Rücklastschriften.
  • Die Urteilsfolgen zeigen, dass ordnungsgemäße Kommunikation und Zahlungsmodalitäten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer entscheidend sind.

Rechtliche Konsequenzen bei SEPA-Zahlungsausfall: Verbraucherschutz im Fokus

Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag
Streit um die Kündigung eines Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrags wegen vermeintlich nicht gezahlter Prämie. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Der Abschluss eines Versicherungsvertrags ist für viele Verbraucher ein wichtiger Schritt, um sich abzusichern. Doch was passiert, wenn die Zahlung über das SEPA-Lastschriftverfahren nicht funktioniert? Ein Zahlungsausfall kann nicht nur finanzielle Belastungen mit sich bringen, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Verbraucher sind nicht immer über ihre Rechte informiert, besonders im Hinblick auf mögliche Rücktritte von Verträgen und deren Wirksamkeit. Das Vertragsrecht sieht klare Regeln vor, die es den Verbrauchern ermöglichen sollen, ihre Rechte zu wahren und sich gegen unrechtmäßige Forderungen zu wehren.

Im Rahmen des Verbraucherschutzes sind dem Verbraucher bestimmte Rechte zugestanden, die im Falle eines Rücktritts von einem Versicherungsvertrag wichtig sind. Ein unwirksamer Rücktritt kann dann zur Folge haben, dass die Forderungen des Versicherers nicht durchsetzbar sind, selbst wenn eine Zahlung nicht wie vereinbart erfolgte. Es ist entscheidend, die Dokumentation des Rücktritts und die Fristen im Vertragsrecht zu beachten, um mögliche Ansprüche geltend machen zu können.

Um diese Thematik näher zu beleuchten, wird im Folgenden ein konkreter Fall vorgestellt, der sich mit der Problematik eines unwirksamen Rücktritts aufgrund eines fehlgeschlagenen SEPA-Einzugsverfahrens auseinandersetzt.

Der Fall vor Gericht


Versicherungsstreit: Gericht bestätigt Fortbestehen des Vertrages trotz Rücktrittserklärung

Ein Urteil des Amtsgerichts Frankenthal hat die Rechte von Versicherungsnehmern gestärkt. In dem Fall ging es um einen Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag, den der Versicherer wegen einer vermeintlich nicht gezahlten Prämie gekündigt hatte. Das Gericht entschied jedoch zugunsten des Versicherungsnehmers und stellte fest, dass der Vertrag weiterhin Bestand hat.

Hintergründe des Versicherungsstreits

Der Kläger hatte eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei der beklagten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Als die erste Prämie fällig wurde, scheiterte der Einzug vom Konto des Versicherungsnehmers. Daraufhin erklärte die Versicherung den Rücktritt vom Vertrag. Der Versicherungsnehmer wehrte sich gegen diese Entscheidung und klagte vor dem Amtsgericht Frankenthal.

Gerichtliche Entscheidung: Vertrag bleibt bestehen

Das Gericht gab dem Kläger Recht und stellte fest, dass der Versicherungsvertrag zu unveränderten Bedingungen fortbesteht. Es begründete seine Entscheidung damit, dass die Versicherung ihr Rücktrittsrecht nicht wirksam ausüben konnte. Zwar sei die Erstprämie nicht rechtzeitig gezahlt worden, jedoch habe der Versicherungsnehmer dies nicht zu vertreten.

Beweislast und Kontodeckung

Ein zentraler Punkt in der Urteilsbegründung war die Frage der Beweislast. Das Gericht legte dar, dass der Versicherungsnehmer beweisen muss, dass sein Konto bei Fälligkeit ausreichende Deckung aufwies. Dies gelang dem Kläger durch Vorlage einer Saldobestätigung seiner Bank und entsprechender Kontoauszüge. Sie zeigten, dass das Konto zum fraglichen Zeitpunkt über genügend Guthaben verfügte, um die Prämie zu decken.

Pflichten des Versicherers

Das Gericht betonte auch die Pflichten des Versicherers im Lastschriftverfahren. Die Versicherung hätte darlegen müssen, dass sie ordnungsgemäß versucht hat, die Prämie einzuziehen. Dieser sekundären Darlegungslast kam die Beklagte nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend nach. Die bloße Angabe eines „SEPA-Grundes“ ohne nähere Erläuterungen reichte dem Gericht nicht aus.

Schadensersatz für den Versicherungsnehmer

Neben der Feststellung des Fortbestehens des Vertrages sprach das Gericht dem Kläger auch einen Schadensersatz in Höhe von 43,71 Euro zu. Dieser Betrag setzte sich aus Gebühren zusammen, die dem Versicherungsnehmer durch die unberechtigte Rücktrittserklärung der Versicherung entstanden waren. Das Gericht sah darin eine Verletzung von Vertragspflichten durch die Versicherung.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stärkt die Position von Versicherungsnehmern bei Streitigkeiten um Prämienzahlungen. Es verdeutlicht die Grenzen des Rücktrittsrechts von Versicherern und betont deren Pflicht zur detaillierten Darlegung gescheiterter Lastschrifteinzüge. Versicherungsnehmer können sich durch Nachweis ausreichender Kontodeckung exkulpieren. Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit einer sorgfältigen Prüfung vor Vertragsbeendigung und die möglichen Schadensersatzansprüche bei unberechtigtem Rücktritt.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Versicherungsnehmer stärkt dieses Urteil Ihre Position erheblich. Wenn Ihre Versicherung den Vertrag wegen einer nicht erfolgten Prämienzahlung kündigt, haben Sie bessere Chancen, sich dagegen zu wehren. Sie müssen lediglich nachweisen, dass Ihr Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung ausreichend gedeckt war – zum Beispiel durch Kontoauszüge oder eine Saldobestätigung Ihrer Bank. Die Versicherung muss dagegen detailliert darlegen, warum der Einzug scheiterte. Sollte die Versicherung unberechtigt kündigen, können Sie nicht nur auf Fortbestand des Vertrages bestehen, sondern auch Schadensersatz für entstandene Kosten fordern. Wichtig ist: Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, solange Sie Ihre Zahlungspflicht nicht schuldhaft verletzt haben.


FAQ – Häufige Fragen

Sie möchten Ihren Versicherungsvertrag kündigen, sind sich aber nicht sicher, ob Sie dies rechtlich korrekt tun können? Unwirksamer Rücktritt von Versicherungsverträgen ist ein komplexes Thema, das viele Fragen aufwirft. Unsere FAQ-Rubrik bietet Ihnen umfassende Informationen und klärt Sie über die wichtigen Punkte auf, die Sie beachten sollten.

Unter welchen Umständen kann eine Versicherung vom Vertrag zurücktreten?

Eine Versicherung kann unter bestimmten Umständen vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Die häufigste Ursache ist eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer.

Voraussetzungen für den Rücktritt

Folgende Bedingungen müssen für einen wirksamen Rücktritt erfüllt sein:

  1. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Anzeigepflicht: Sie müssen als Versicherungsnehmer wichtige Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, bewusst verschwiegen oder falsch angegeben haben.
  2. Belehrung über die Folgen: Der Versicherer muss Sie vor Vertragsabschluss in einer gesonderten Mitteilung in Textform über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung informiert haben.
  3. Fristgerechte Erklärung: Der Rücktritt muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem der Versicherer von der Pflichtverletzung Kenntnis erlangt hat.
  4. Kausalität: Der verschwiegene Umstand muss für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls oder für den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich sein.

Ausschluss des Rücktrittsrechts

In folgenden Fällen ist das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlossen:

  • Wenn der Versicherer den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
  • Wenn Sie die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.
  • Wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.

Folgen des Rücktritts

Wenn der Versicherer wirksam vom Vertrag zurücktritt, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Der Versicherer muss jedoch trotz Rücktritt leisten, wenn der verschwiegene Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Leistungsumfang ursächlich war.

Beachten Sie: Die von Ihnen gezahlten Prämien müssen in der Regel nicht zurückerstattet werden, auch wenn der Versicherer leistungsfrei wird.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Anzeigepflichtverletzung vorliegt oder ob der Rücktritt des Versicherers rechtmäßig ist, sollten Sie die Situation genau prüfen. In komplexen Fällen kann eine fachkundige Beurteilung hilfreich sein.


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Wie kann ein Versicherungsnehmer beweisen, dass er die Nichtzahlung einer Prämie nicht zu vertreten hat?

Um zu beweisen, dass Sie als Versicherungsnehmer die Nichtzahlung einer Prämie nicht zu vertreten haben, können Sie verschiedene Beweismittel nutzen:

Dokumentation der Zahlungsanweisung

Bewahren Sie Belege über Ihre Zahlungsanweisung sorgfältig auf. Dazu gehören Überweisungsbestätigungen, Kontoauszüge oder Quittungen über Bareinzahlungen. Diese Dokumente belegen, dass Sie die Zahlung rechtzeitig veranlasst haben.

Nachweis der Kontodeckung

Stellen Sie sicher, dass Ihr Konto zum Fälligkeitszeitpunkt ausreichend gedeckt war. Ein Kontoauszug oder eine Saldobestätigung Ihrer Bank zum relevanten Zeitpunkt kann dies belegen. Bei einem SEPA-Lastschriftverfahren ist es besonders wichtig, dass Sie die erforderliche Deckung nachweisen können.

Dokumentation von technischen Problemen

Sollten technische Schwierigkeiten, wie Störungen im Online-Banking oder Probleme bei der Überweisung, aufgetreten sein, dokumentieren Sie diese umgehend. Screenshots von Fehlermeldungen oder eine schriftliche Bestätigung Ihrer Bank über technische Probleme können als Beweismittel dienen.

Nachweis höherer Gewalt

In Fällen höherer Gewalt, wie bei Naturkatastrophen oder schweren Erkrankungen, die Sie an der Zahlung gehindert haben, sammeln Sie alle relevanten Unterlagen. Ärztliche Atteste oder offizielle Berichte über Naturereignisse können Ihre Situation belegen.

Kommunikation mit dem Versicherer

Bewahren Sie jegliche Kommunikation mit Ihrem Versicherer auf. E-Mails, Briefe oder Notizen zu Telefonaten, in denen Sie Zahlungsschwierigkeiten oder Verzögerungen ankündigen oder erklären, können Ihre Bemühungen zur rechtzeitigen Information des Versicherers belegen.

Wenn Sie diese Beweismittel sorgfältig sammeln und aufbewahren, stärken Sie Ihre Position erheblich, falls es zu einem Streitfall mit Ihrem Versicherer kommt. Im Zweifelsfall müssen Sie nachweisen können, dass Sie alles in Ihrer Macht Stehende getan haben, um die Prämie fristgerecht zu zahlen oder den Versicherer über mögliche Verzögerungen zu informieren.


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Welche Pflichten hat ein Versicherer beim Einzug von Prämien im SEPA-Lastschriftverfahren?

Versicherer haben beim Einzug von Prämien im SEPA-Lastschriftverfahren mehrere wichtige Pflichten zu beachten:

Einholung eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats

Der Versicherer muss vor dem ersten Einzug ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vom Versicherungsnehmer einholen. Dieses Mandat ermächtigt den Versicherer, die fälligen Prämien vom Konto des Versicherungsnehmers einzuziehen. Das Mandat muss alle erforderlichen Angaben enthalten, wie die Gläubiger-Identifikationsnummer des Versicherers und die Mandatsreferenz.

Vorankündigung der Lastschrift

Der Versicherer ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer über den bevorstehenden Lastschrifteinzug zu informieren. Diese sogenannte Pre-Notification muss mindestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin erfolgen, sofern keine kürzere Frist vereinbart wurde. Die Vorankündigung muss den genauen Betrag und das Fälligkeitsdatum enthalten.

Ordnungsgemäße Durchführung des Lastschrifteinzugs

Der Versicherer muss den Lastschrifteinzug zum vereinbarten Fälligkeitstermin und mit dem korrekten Betrag durchführen. Dabei sind die technischen Vorgaben des SEPA-Verfahrens einzuhalten.

Umgang mit fehlgeschlagenen Lastschriften

Wenn eine Lastschrift fehlschlägt, etwa wegen mangelnder Kontodeckung, hat der Versicherer besondere Sorgfaltspflichten:

  1. Er muss den Versicherungsnehmer unverzüglich über den fehlgeschlagenen Einzug informieren.
  2. Er muss eine angemessene Frist zur Zahlung setzen und auf die möglichen Folgen bei Nichtzahlung hinweisen.
  3. Der Versicherer trägt die Beweislast dafür, dass er diese Schritte ordnungsgemäß durchgeführt hat (sekundäre Darlegungslast).

Dokumentation und Aufbewahrung

Der Versicherer ist verpflichtet, alle relevanten Unterlagen und Nachweise im Zusammenhang mit dem SEPA-Lastschriftverfahren sorgfältig zu dokumentieren und aufzubewahren. Dazu gehören insbesondere:

  • Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat
  • Nachweise über die Vorankündigung der Lastschrift
  • Belege über durchgeführte und fehlgeschlagene Lastschriften
  • Kommunikation mit dem Versicherungsnehmer bei Problemen

Wenn Sie als Versicherungsnehmer Fragen zu Ihren Lastschriftzahlungen haben, können Sie sich jederzeit an Ihren Versicherer wenden. Dieser ist verpflichtet, Ihnen Auskunft über den Stand Ihrer Zahlungen zu geben und eventuelle Unklarheiten zu klären.


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Welche Rechte hat ein Versicherungsnehmer, wenn die Versicherung ungerechtfertigt vom Vertrag zurücktritt?

Wenn eine Versicherung ungerechtfertigt vom Vertrag zurücktritt, stehen Ihnen als Versicherungsnehmer verschiedene Rechte zu:

Feststellungsklage

Sie können eine Feststellungsklage beim zuständigen Gericht einreichen. Damit lassen Sie gerichtlich feststellen, dass der Versicherungsvertrag weiterhin besteht und der Rücktritt der Versicherung unwirksam war. Dies ist besonders wichtig, um Ihren Versicherungsschutz lückenlos aufrechtzuerhalten.

Leistungsklage

Sollte bereits ein Versicherungsfall eingetreten sein, können Sie eine Leistungsklage erheben. Damit fordern Sie die Versicherungsleistung ein, die Ihnen trotz des unberechtigten Rücktritts zusteht.

Schadensersatzansprüche

In bestimmten Fällen können Sie Schadensersatzansprüche gegen die Versicherung geltend machen. Dies gilt insbesondere, wenn Ihnen durch den ungerechtfertigten Rücktritt ein Schaden entstanden ist, etwa weil Sie vorübergehend keinen Versicherungsschutz hatten oder höhere Prämien bei einem anderen Versicherer zahlen mussten.

Widerspruch und Beschwerde

Zunächst sollten Sie der Versicherung schriftlich widersprechen und den Rücktritt als unberechtigt zurückweisen. Reagiert die Versicherung nicht zufriedenstellend, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.

Besonderheiten bei Pflichtversicherungen

Bei Pflichtversicherungen, wie der Kfz-Haftpflichtversicherung, ist ein Rücktritt des Versicherers nur eingeschränkt möglich. Hier besteht oft ein Kontrahierungszwang, der die Versicherung verpflichtet, den Vertrag fortzuführen oder zumindest eine Mindestdeckung zu gewähren.

Prüfung der Rücktrittsgründe

Prüfen Sie sorgfältig die von der Versicherung angeführten Rücktrittsgründe. Häufig beruft sich die Versicherung auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. In diesem Fall kommt es darauf an, ob Sie bei Vertragsschluss alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben.

Fristwahrung

Beachten Sie, dass für die Geltendmachung Ihrer Rechte oft Fristen gelten. Handeln Sie daher zügig, um Ihre Ansprüche zu wahren. Bei einer Klage gegen den Rücktritt gilt in der Regel eine Frist von drei Jahren ab Kenntnis des Rücktritts.

Wenn Sie mit einem ungerechtfertigten Rücktritt Ihrer Versicherung konfrontiert sind, ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen und aktiv wahrzunehmen. Ein solcher Rücktritt kann weitreichende Folgen für Ihren Versicherungsschutz haben, weshalb eine zeitnahe und fundierte Reaktion entscheidend ist.


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Wie wirkt sich ein unwirksamer Rücktritt auf den Versicherungsschutz aus?

Ein unwirksamer Rücktritt hat keine rechtlichen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Der Versicherungsvertrag bleibt in vollem Umfang bestehen, als ob der Rücktritt nie erklärt worden wäre. Dies bedeutet für Sie als Versicherungsnehmer, dass Ihr Versicherungsschutz ununterbrochen fortbesteht.

Fortbestand des Versicherungsschutzes

Wenn der Versicherer einen unwirksamen Rücktritt erklärt, etwa weil die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt waren, bleibt der Versicherungsvertrag vollständig in Kraft. Sie genießen weiterhin den vollen Versicherungsschutz und alle vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherer muss im Schadensfall regulär leisten, als ob der Rücktritt nie ausgesprochen worden wäre.

Prämienzahlungspflicht

Mit dem Fortbestand des Vertrages bleibt auch Ihre Pflicht zur Prämienzahlung bestehen. Sollten Sie aufgrund des vermeintlichen Rücktritts die Prämienzahlung eingestellt haben, müssen Sie diese rückwirkend nachholen, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Rechtliche Unsicherheit

Trotz der rechtlichen Unwirksamkeit kann ein erklärter Rücktritt zu praktischen Problemen führen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob der Versicherungsschutz noch besteht, könnten Sie zögern, einen Schaden zu melden. In solchen Fällen ist es ratsam, den Schaden dennoch unverzüglich anzuzeigen, um Ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen.

Klärung der Rechtslage

Besteht Uneinigkeit über die Wirksamkeit des Rücktritts, können Sie die Feststellung der Unwirksamkeit gerichtlich klären lassen. Bis zur endgültigen Klärung sollten Sie sich so verhalten, als bestünde der Vertrag fort, um Ihre Rechte zu wahren.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Versicherungsvertrag: Ein Versicherungsvertrag ist ein Vereinbarung zwischen einem Versicherungsnehmer (das ist der Kunde) und einem Versicherer (das ist die Versicherungsgesellschaft). Durch diesen Vertrag verpflichtet sich der Versicherer, im Falle eines bestimmten Ereignisses (z.B. Unfall, Diebstahl) eine festgelegte Leistung zu erbringen, während der Versicherungsnehmer im Gegenzug regelmäßige Zahlungen, sogenannte Prämien, leistet.
  • Rücktritt vom Vertrag: Der Rücktritt von einem Vertrag bedeutet, dass eine der Vertragsparteien die Vereinbarung aufkündigt, als wäre sie nie zustande gekommen. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie etwa nicht erbrachte Leistungen oder nicht gezahlte Prämien. Im Kontext von Versicherungen kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer seine Prämien nicht bezahlt.
  • SEPA-Lastschriftverfahren: SEPA steht für Single Euro Payments Area, und das Lastschriftverfahren ist eine Methode, um Zahlungen direkt von einem Bankkonto abzubuchen. Dabei erteilt der Kontoinhaber dem Zahlungsempfänger das Recht, Gelder automatisch von seinem Konto abzubuchen. Wenn das SEPA-Lastschriftverfahren fehlschlägt, könnte das an unzureichender Kontodeckung oder anderen technischen Problemen liegen.
  • Beweislast: Die Beweislast beschreibt, wer in einem Rechtsstreit die Pflicht hat, Beweise für bestimmte Tatsachen zu erbringen. Im Fall von nicht gezahlten Versicherungsprämien muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass sein Konto zum Zeitpunkt der vorgesehenen Abbuchung ausreichend gedeckt war.
  • Saldobestätigung: Eine Saldobestätigung ist ein Dokument der Bank, das den aktuellen Kontostand zu einem bestimmten Zeitpunkt bestätigt. Im vorliegenden Fall musste der Kläger durch Vorlage einer Saldobestätigung und Kontoauszügen nachweisen, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Prämienabbuchung ausreichend gedeckt war.
  • Schadensersatz: Schadensersatz ist eine Entschädigungsleistung, die jemand erhält, wenn ihm durch das Verhalten eines anderen ein Schaden entstanden ist. Im vorliegenden Fall erhielt der Versicherungsnehmer Schadensersatz, weil ihm durch die unberechtigte Rücktrittserklärung der Versicherungsgesellschaft zusätzliche Kosten entstanden sind.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1 Abs. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Dieses Gesetz regelt die allgemeinen Bedingungen für den Abschluss und die Durchführung von Versicherungsverträgen. Es legt fest, dass ein Versicherungsvertrag durch Angebot und Annahme zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer zustande kommt. In diesem konkreten Fall ist der Vertrag zwischen dem Kläger und der Beklagten über eine Kfz-Haftpflichtversicherung geschlossen worden.
  • § 1 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz): Das PflVG macht eine Kfz-Haftpflichtversicherung für jeden Halter eines Kraftfahrzeugs obligatorisch. Das bedeutet, dass der Halter eines Fahrzeugs gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine solche Versicherung abzuschließen. Im vorliegenden Fall hat der Kläger als Halter eines Fahrzeugs die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung bei der Beklagten abgeschlossen.
  • § 33 Abs. 1 VVG: Der § 33 Abs. 1 VVG regelt die Fälligkeit der Prämie in einem Versicherungsvertrag. Demnach ist die Versicherungsprämie 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins beim Versicherungsnehmer fällig. Im vorliegenden Fall ist der Kläger der Versicherungsnehmer und hat die Versicherungsprämie nicht innerhalb der Frist bezahlt.
  • § 37 Abs. 1 VVG: Der § 37 Abs. 1 VVG regelt das Rücktrittsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung der Versicherungsprämie. Demnach kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer die Prämie nicht rechtzeitig zahlt, es sei denn, die Nichtzahlung ist nicht zu vertreten. Im vorliegenden Fall hat die Beklagte versucht, von dem Vertrag mit dem Kläger zurückzutreten, weil dessen Prämie nicht fällig bezahlt wurde.
  • § 346 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Der § 346 BGB regelt die Rückabwicklung bei einem Rücktritt vom Vertrag. Wenn ein Vertrag rückabgewickelt wird, müssen die empfangenen Leistungen zurückgegeben und erbrachte Leistungen entschädigt werden. Im vorliegenden Fall hat die Beklagte ihr Rücktrittsrecht geltend gemacht, das Rücktrittsrecht wurde aber nicht als gültig betrachtet.

Das vorliegende Urteil

AG Frankenthal – Az.: 3a C 307/23 – Urteil vom 25.01.2024


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