Skip to content

Sach- und Ertragsausfallversicherung – Entschädigungshöhe

Eine 25 Jahre alte Schotterplaniermaschine geht in Flammen auf – und entfacht einen Rechtsstreit um gigantische Entschädigungssummen. Das Landgericht Cottbus verurteilt eine Versicherung zur Zahlung von über 600.000 Euro, weil die Ersatzbeschaffung nur mit einem teuren Hightech-Nachfolger möglich ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Cottbus
  • Datum: 12.09.2022
  • Aktenzeichen: 6 O 144/19
  • Verfahrensart: Zivilrechtsstreit über Versicherungsleistungen
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Versicherungsnehmerin, die eine Sach- und Ertragsausfallversicherung abgeschlossen hat. Ihr Argument: Sie habe Anspruch auf Ersatz des Versicherungswerts einer beschädigten Schotterplaniermaschine und zusätzlich auf Kosten für Technologiefortschritt.
  • Beklagte: Versicherungsunternehmen. Ihr Argument: Bestreitet die Notwendigkeit zusätzlicher Zahlungen und argumentiert, dass die Maschine noch reparierbar sei und die Schadenshöhe nicht der tatsächlichen Sachlage entspreche.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin, Versicherungsnehmerin einer Sach- und Ertragsausfallversicherung, erlitt durch einen Brand an einer Schotterplaniermaschine einen Schaden. Im Versicherungsfall wurden die Bedingungen zur Prüfung des Versicherungswerts und potenzieller Zusatzkosten durch Technologiefortschritt diskutiert. Es ging um die Angemessenheit der Entschädigung durch die Beklagte.
  • Kern des Rechtsstreits: Hauptfrage ist, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den vollen Versicherungswert der beschädigten Maschine und die Mehrkosten durch Technologiefortschritt zu erstatten.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beklagte muss 610.600 € an die Klägerin zahlen, zusätzlich zu Zinsen auf den Betrag, und trägt die Verfahrenskosten.
  • Begründung: Das Gericht entschied, dass der Klägerin sowohl der Zeitwert der Maschine, als auch die ersparten Kosten durch Technologiefortschritt zustehen, da keine Maschine in ursprünglicher Ausführung verfügbar ist und eine Wiederherstellung nicht wirtschaftlich wäre.
  • Folgen: Die Beklagte muss die Entschädigung zahlen und trägt die Verfahrenskosten. Das Urteil festigt den Anspruch auf Erstattung von Mehrkosten durch Technologiefortschritt im Rahmen der Sachversicherung.

Herausforderungen der Sach- und Ertragsausfallversicherung: Ein richtungsweisender Fall

Die Sach- und Ertragsausfallversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Risikoabsicherung für Unternehmen. Sie bietet finanziellen Schutz bei Betriebsunterbrechungen, indem sie die Entschädigungshöhe und den Leistungsumfang im Schadensfall regelt. Diese Versicherung sorgt dafür, dass die versicherten Unternehmen auch während einer Unterbrechungsphase aufgrund von Schäden weiterhin ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen können. Die Bedingungen zur Schadenmeldung und die Höhe der Deckungssumme sind dabei entscheidend für die Versicherungsansprüche der Betroffenen.

In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Unstimmigkeiten zwischen der versicherten Partei und der Versicherungsgesellschaft bezüglich der Entschädigung. Die genaue Prämienberechnung und die Vertragsbedingungen spielen dabei eine wichtige Rolle, insbesondere wenn es um die Klärung von Selbstbehalt und Schadensersatz geht. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Herausforderungen und Erkenntnisse rund um diesen komplexen Themenbereich beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Versicherungsstreit um Schotterplaniermaschine: Gericht bestätigt Anspruch auf Technologiefortschrittskosten

Ältere Schotterplaniermaschine mit Flammen im Motorbereich auf Baustelle
(Symbolfoto: Flux gen.)

Ein Brand während einer Überführungsfahrt im Mai 2016 zerstörte eine Schotterplaniermaschine aus dem Jahr 1991. Das Landgericht Cottbus hat nun der klagenden Firma einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen von insgesamt 610.600 Euro gegen die Versicherung zugesprochen.

Zeitwert und technologischer Fortschritt im Fokus

Die zentrale Streitfrage drehte sich um die Höhe der Versicherungsleistung. Nach einem vereinbarten Sachverständigenverfahren wurde der Zeitwert der Maschine auf 273.000 Euro festgesetzt. Die Gutachter berücksichtigten dabei sowohl Abschläge für Alter und Zustand als auch Wertsteigerungen durch durchgeführte Instandhaltungsmaßnahmen. Da die Versicherung bereits einen Teilbetrag gezahlt hatte, standen hier noch 80.000 Euro aus.

Keine baugleiche Ersatzmaschine mehr verfügbar

Die ursprüngliche Maschine wurde nicht mehr hergestellt. Als Ersatz stand nur ein technologisch weiterentwickeltes Nachfolgemodell zum Preis von etwa 2 Millionen Euro zur Verfügung. Die Versicherungsbedingungen sahen vor, dass in solchen Fällen auch Mehrkosten durch Technologiefortschritt zu erstatten sind, wenn eine Wiederbeschaffung in gleicher Art nicht möglich ist. Das Gericht sprach der Klägerin daher zusätzlich 530.000 Euro für den technologischen Fortschritt zu.

Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll

Eine Reparatur der beschädigten Maschine lehnte das Gericht als wirtschaftlich nicht sinnvoll ab. Die geschätzten Reparaturkosten von mindestens 688.748 Euro hätten sowohl den Zeitwert als auch die Technologiefortschrittskosten überstiegen. Zudem bestanden Zweifel, ob nach einer Reparatur überhaupt eine neue Zulassung möglich gewesen wäre.

Versicherung muss trotz Zeitwertversicherung zahlen

Die Versicherung argumentierte vergeblich, Technologiefortschrittskosten seien nur bei einer Neuwertversicherung zu ersetzen. Das Gericht stellte klar, dass diese Kosten unabhängig von der Versicherungsart als zusätzliche versicherte Kosten zu erstatten sind. Auch der Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls durch eine unbegleitete Überführungsfahrt blieb erfolglos, da die Versicherung keine Zurechnung zu Organen oder Repräsentanten der Firma nachweisen konnte.

Die Versicherung muss die Gesamtsumme mit vier Prozent Zinsen seit Januar 2018 auf den ausstehenden Zeitwert sowie mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit auf den Gesamtbetrag verzinsen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stellt klar, dass Versicherte auch bei einer Zeitwertversicherung Anspruch auf Ersatz von Technologiefortschrittskosten haben, wenn das versicherte Objekt nicht mehr in gleicher Art erhältlich ist. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Neuwertversicherung besteht oder nicht. Die Versicherung muss die Mehrkosten für ein technologisch fortschrittlicheres Ersatzmodell übernehmen, wenn eine identische Wiederbeschaffung unmöglich ist. Zudem bestätigt das Gericht, dass durchgeführte Wartungsarbeiten bei der Zeitwertermittlung wertsteigernd zu berücksichtigen sind.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie technische Geräte oder Maschinen versichert haben, die nicht mehr am Markt erhältlich sind, können Sie im Schadensfall die Mehrkosten für ein moderneres Nachfolgemodell von der Versicherung verlangen – auch wenn Sie nur eine Zeitwertversicherung abgeschlossen haben. Dokumentieren Sie durchgeführte Wartungen und Reparaturen sorgfältig, da diese den Zeitwert Ihrer versicherten Sache erhöhen können. Im Streitfall über die Schadenshöhe sollten Sie auf einem Sachverständigenverfahren bestehen, da dessen Ergebnisse für beide Seiten bindend sind, solange keine offensichtlichen Fehler vorliegen.


Benötigen Sie Hilfe?

Ihre technischen Anlagen sind versichert, aber Ihre Versicherung verweigert die Übernahme der Mehrkosten für ein moderneres Ersatzmodell? Die rechtliche Situation ist klar zu Ihren Gunsten, doch die praktische Durchsetzung Ihrer Ansprüche erfordert eine präzise Strategie und fundierte Expertise. Wir kennen die aktuellsten Urteile und unterstützen Sie dabei, Ihre berechtigten Ansprüche professionell durchzusetzen. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen zu versicherungsrechtlichen Themen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie wird der Zeitwert einer versicherten Maschine ermittelt?

Der Zeitwert einer Maschine ergibt sich aus dem Neuwert unter Berücksichtigung verschiedener wertbestimmender Faktoren. Der Zeitwert spiegelt den aktuellen Wert der Maschine zum Bewertungsstichtag wider.

Grundlegende Bewertungsfaktoren

Bei der Zeitwertermittlung werden folgende Hauptfaktoren berücksichtigt:

  • Alter der Maschine
  • Betriebszustand
  • Abnutzungsgrad
  • Wartungs- und Instandhaltungszustand
  • Art und Intensität der Nutzung
  • Durchschnittliche technische Lebens- und Nutzungsdauer

Berechnungsmethoden

Die Berechnung des Zeitwerts erfolgt in der Regel auf zwei Arten:

  1. Ausgehend vom Neuwert: Der Zeitwert wird aus dem Neuwert, dem Gebrauchtwertfaktor und dem Zeitwertfaktor bestimmt.
  2. Ausgehend vom Anschaffungswert: Bei älteren Maschinen wird der Zeitwert aus dem ursprünglichen Anschaffungswert, der Preissteigerung, dem Zeitwertfaktor sowie dem Gebrauchtwertfaktor ermittelt.

Wertbeeinflussende Faktoren

Der Zeitwert kann sich durch verschiedene Faktoren erhöhen oder verringern:

  • Wertsteigernd wirken sich Modernisierungen und Erweiterungen aus
  • Wertmindernd wirken sich normaler Verschleiß und Schäden aus

Bei sehr langlebigen Maschinen kann sich ab einem bestimmten Alter ein stabiler Restwert einstellen, der sich nicht weiter verringert, solange die Maschine uneingeschränkt einsatzfähig bleibt.


zurück

Welche Rolle spielen Technologiefortschrittskosten bei der Versicherungsentschädigung?

Technologiefortschrittskosten sind ein wesentlicher Bestandteil moderner Sachversicherungen und kommen dann zum Tragen, wenn ein versicherter Gegenstand nach einem Schadenfall nicht mehr in identischer Form beschafft werden kann.

Grundprinzip der Erstattung

Die Versicherung übernimmt die nachgewiesenen Mehrkosten, die entstehen, wenn die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung einer versicherten Sache in gleicher Art und Güte aufgrund des technologischen Fortschritts nicht mehr möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist. Dabei wird der Betrag erstattet, der für ein Ersatzgut aufgewendet werden muss, das der beschädigten Sache in Art und Güte möglichst nahekommt.

Voraussetzungen für die Erstattung

Für die Erstattung von Technologiefortschrittskosten müssen zwei zentrale Bedingungen erfüllt sein:

Die ursprüngliche Sache kann in identischer Form nicht mehr beschafft werden. Ein Anspruch auf Technologiefortschrittskosten besteht auch dann, wenn kein grundsätzlicher Anspruch auf Ersatz zum Neuwert vorliegt.

Praktisches Beispiel

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Eine elektronische Steuereinheit einer Verpackungsmaschine wird durch einen Überspannungsschaden zerstört. Das ursprüngliche Bauteil im Wert von 6.000 € ist nicht mehr lieferbar. Sie müssen ein technisch verbessertes Modell für 8.000 € erwerben. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Differenz von 2.000 € als Technologiefortschrittskosten.

Rechtliche Besonderheiten

Die Rechtsprechung hat klargestellt, dass es für den Anspruch auf Technologiefortschrittskosten nicht erforderlich ist, dass eine Reparatur technisch unmöglich ist. Es genügt, wenn die Wiederherstellung in derselben Art und Güte nicht möglich oder nicht sinnvoll ist.


zurück

Ab wann ist eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll?

Eine Reparatur ist wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, wenn die Reparaturkosten in einem ungünstigen Verhältnis zum Gebrauchswert des Gerätes stehen. Bei der Bewertung spielen mehrere Faktoren eine entscheidende Rolle.

Kostenfaktoren

Die maximalen Reparaturkosten sollten den Gebrauchtwert des Gerätes nicht übersteigen. Bei Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen lohnt sich eine Reparatur besonders bei Geräten mit hoher Energieeffizienzklasse (EEK A oder besser). Bei Geräten mit niedrigerer Energieeffizienzklasse (ab EEK B und schlechter) ist eine Reparatur wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Nutzungsdauer und Effizienz

Der Zeitwert des Gerätes und die verbleibende Nutzungsdauer sind entscheidend. Wenn ein Gerät noch eine beträchtliche Restnutzungsdauer hat, kann eine Reparatur wirtschaftlich sein. Bei älteren Geräten müssen auch die Betriebskosten berücksichtigt werden. Eine Waschmaschine der Energieeffizienzklasse A+ kann durch den Austausch mit einem A+++ Gerät etwa 290 Euro Strom- und Wasserkosten über eine Nutzungsdauer von 11 Jahren einsparen.

Produktspezifische Unterschiede

Die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit variiert je nach Produkttyp:

Bei Smartphones und E-Bikes hängt die Rentabilität hauptsächlich von der Restnutzungsdauer ab. Je neuer das Gerät, desto eher lohnt sich eine Reparatur. Bei Fernsehgeräten können sich Reparaturen auch bei älteren Modellen mit niedrigerer Energieeffizienzklasse rechnen.

Neue rechtliche Rahmenbedingungen

Mit der EU-Richtlinie 2024/1799 müssen Hersteller künftig Reparaturen zu einem „angemessenen“ Preis anbieten und Ersatzteile binnen 15 Tagen liefern. Dies gilt für Geräte wie Waschmaschinen, Smartphones, Tablets und andere Elektronikgeräte. Diese Regelung wird die Wirtschaftlichkeit von Reparaturen positiv beeinflussen, da überhöhte Reparaturkosten vermieden werden sollen.


zurück

Welche Verzinsungsansprüche bestehen bei verzögerter Versicherungsleistung?

Bei verzögerter Auszahlung einer Versicherungsleistung haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Verzinsung in Höhe von 4 Prozent pro Jahr. Dieser Zinsanspruch entsteht automatisch einen Monat nach Anzeige des Versicherungsfalls.

Voraussetzungen für den Zinsanspruch

Der Zinsanspruch greift, sobald die Versicherung die Entschädigungszahlung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenmeldung leistet. Die Verzinsung erfolgt dabei unabhängig davon, ob die Versicherung die Verzögerung verschuldet hat oder nicht.

Besonderheiten der Verzinsung

Die Verzinsung gilt für den gesamten Entschädigungsbetrag. Bei einer Neuwertversicherung werden auch Neuwertanteile verzinst, sofern Sie nachweisen, dass die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt ist.

Hemmung des Zinsanspruchs

Der Zinsanspruch wird gehemmt, wenn der Schaden aufgrund Ihres Verschuldens nicht festgestellt werden kann. Dies bedeutet, dass in diesem Fall die Monatsfrist nicht zu laufen beginnt, bis Sie Ihrer Mitwirkungspflicht bei der Schadensermittlung nachkommen.

Höhere Verzinsungsansprüche

In bestimmten Fällen können Sie auch höhere Zinsen als die gesetzlichen 4 Prozent geltend machen, wenn dafür ein anderer Rechtsgrund besteht. Dies gilt beispielsweise bei nachgewiesenem Verzugsschaden oder wenn die Versicherung die Zahlung unberechtigt hinauszögert.


zurück

Was bedeutet Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls?

Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls liegt vor, wenn Sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lassen. Dies bedeutet, dass Sie grundlegende und für jeden erkennbare Sorgfaltspflichten missachten.

Rechtliche Grundlagen und Folgen

Nach § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Die Höhe der Kürzung richtet sich dabei nach dem Grad der Sorgfaltspflichtverletzung.

Typische Beispiele

Wenn Sie brennende Kerzen am Adventskranz beim Verlassen der Wohnung nicht löschen oder während der Fahrt eine Nachricht auf dem Smartphone schreiben, handeln Sie grob fahrlässig. Auch das Autofahren unter erheblichem Alkoholeinfluss oder das ungesicherte Abstellen eines Fahrzeugs mit steckendem Schlüssel stellen grob fahrlässiges Verhalten dar.

Beweislast und Nachweis

Die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit trägt grundsätzlich der Versicherer. Er muss nachweisen, dass Sie die Sorgfaltspflichten in besonders schwerem Maße verletzt haben. Ein bloßes Augenblicksversagen oder eine momentane Unaufmerksamkeit reichen dafür nicht aus.

Besondere Absicherungsmöglichkeiten

Viele Versicherungen bieten inzwischen Tarife an, die auch bei grober Fahrlässigkeit leisten. Solche Klauseln können den Versicherungsschutz bis zu einer bestimmten Schadenshöhe garantieren, beispielsweise bis zu 2 Millionen Euro. Bei vorsätzlichem Handeln besteht hingegen niemals Versicherungsschutz.


zurück


Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Sachverständigenverfahren

Ein spezielles Verfahren zur neutralen Schadensermittlung im Versicherungsrecht, bei dem unabhängige Gutachter den Wert oder Schaden einer versicherten Sache feststellen. Die Experten werden dabei von beiden Parteien (Versicherung und Versicherungsnehmer) bestimmt. Geregelt ist dies in § 84 VVG. Beispiel: Bei einem Brandschaden schätzen Gutachter den Zeitwert einer Maschine unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und bisherigen Reparaturen.


Zurück

Zeitwert

Der aktuelle Marktwert einer Sache unter Berücksichtigung von Alter, Abnutzung und Zustand. Er errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung durch Alterung und Verschleiß. Bei Versicherungen relevant für die Höhe der Entschädigung bei Zeitwertversicherungen gemäß § 88 VVG. Beispiel: Eine 10 Jahre alte Maschine hat durch Abnutzung nur noch 60% ihres ursprünglichen Neuwertes.


Zurück

Technologiefortschrittskosten

Zusätzliche Kosten, die entstehen, wenn ein beschädigtes Objekt durch ein technisch weiterentwickeltes Nachfolgemodell ersetzt werden muss, weil das ursprüngliche Modell nicht mehr verfügbar ist. Diese Kosten können laut Versicherungsbedingungen auch bei einer Zeitwertversicherung erstattungsfähig sein. Beispiel: Eine alte Produktionsanlage muss durch ein moderneres, teureres Modell ersetzt werden, weil das Original-Modell nicht mehr hergestellt wird.


Zurück

Neuwertversicherung

Eine Versicherungsform, bei der im Schadensfall der Wiederbeschaffungswert einer neuen, gleichartigen Sache erstattet wird – unabhängig vom Alter der beschädigten Sache. Im Gegensatz zur Zeitwertversicherung erhält der Versicherungsnehmer den vollen Neupreis. Geregelt in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Beispiel: Eine 15 Jahre alte Maschine wird durch Brand zerstört – die Versicherung zahlt den Preis für eine neue, gleichwertige Maschine.


Zurück

Grob fahrlässige Herbeiführung

Bezeichnet das Verhalten, bei dem die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird. Nach § 81 VVG kann die Versicherung ihre Leistung bei grober Fahrlässigkeit kürzen oder ganz verweigern. Beispiel: Eine Maschine wird trotz bekannter technischer Mängel weiterbetrieben und fängt deshalb Feuer.


Zurück

Rechtshängigkeit

Der Zeitpunkt, ab dem ein Rechtsstreit vor Gericht anhängig ist, üblicherweise mit Zustellung der Klageschrift an den Beklagten (§ 261 ZPO). Ab diesem Moment beginnt oft ein erhöhter Verzugszinssatz. Die Rechtshängigkeit hat wichtige prozessuale Folgen wie die Sperrwirkung für weitere Klagen in gleicher Sache. Beispiel: Wird eine Klage am 1. März zugestellt, beginnt ab diesem Tag die Verzinsung mit 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz.

Zurück


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 19 VHV-Industrieprotect Sachsubstanz: Dieser Paragraph regelt die Erstattung von Mehrkosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung wegen Technologiefortschritt. Wenn die Wiederherstellung in derselben Art und Güte nicht möglich ist, werden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten bis zur Entschädigungsgrenze auf erstes Risiko ersetzt. Im vorliegenden Fall wurde dieser Paragraph relevant, da die Klägerin einen Neuwert für die beschädigte Maschine beansprucht, der durch Technologiefortschritt möglicherweise angepasst werden muss.
  • § 21 VHV-Industrieprotect Sachsubstanz: Hier wird der Begriff des Versicherungswertes definiert, wobei der Zeitwert herangezogen wird, falls dieser weniger als 40% des Neuwertes beträgt. Der Versicherungswert wird aus dem Neuwert abzüglich der Abnutzung ermittelt. Diese Regelung spielt eine Rolle in der Bewertung der Ansprüche der Klägerin, da der Zeitwert der beschädigten Maschine im Gutachten ermittelt wurde und für die Entschädigung ausschlaggebend ist.
  • § 23 VHV-Industrieprotect Sachsubstanz: Dieser Paragraph beschreibt die Höhe der Entschädigung bei beschädigten und zerstörten Sachen. Es wird festgelegt, dass der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses bestimmt und für die Schadenserstattung relevant ist. Im Fall der Klägerin ist dieser Paragraph zentral, da die Entschädigungshöhe im Kontext der Schadensermittlung und der Bewertung durch den Sachverständigen diskutiert werden muss.
  • § 25 VHV-Industrieprotect Sachsubstanz: Hier wird die Fälligkeit der Entschädigung behandelt und die Verzinsung nach Anzeige des Schadens geregelt. Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grund und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind, und es sind Verzinsungsmodalitäten festgelegt. Dies ist im aktuellen Fall wichtig, da es um die rechtzeitige Zahlung und die Zinsansprüche der Klägerin geht.
  • § 26 AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen): Diese Bestimmung befasst sich mit dem Sachverständigenverfahren, welches die Partei-vereinbarte Feststellung des Schadens umfasst. Die Beklagte akzeptierte das Verfahren, was die Pflicht zur Durchführung der Begutachtung der Maschinenhöhe durch den benannten Sachverständigen zur Folge hatte. Dies beeinflusst den Prozess, da die Entscheidung des Sachverständigen für die Feststellung des Schadens maßgeblich ist.

Das vorliegende Urteil

LG Cottbus – Az.: 6 O 144/19 – Urteil vom 12.09.2022


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Versicherungsrecht

Egal ob Ihre Versicherung die Zahlung verweigert oder Sie Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Wissenswertes aus dem Versicherungsrecht

Urteile aus dem Versicherungsrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!