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Sachversicherung – Welche Schäden sind abgedeckt?

Ihre Rechte bei Problemen mit der Sachversicherung

Die Sachversicherung stellt im Risikomanagement zahlloser Personen sowie auch Unternehmen eine wichtige Rolle, da sie finanzielle Risiken minimiert. Sollte es zu einem Schaden kommen, werden die Reparatur- oder auch Wiederbeschaffungskosten von dem Versicherungsgeber übernommen. Wichtig hierbei ist jedoch das Wissen des Versicherungsnehmers dahingehend, dass mit dem Begriff Sachversicherung grundsätzlich ein versicherungstechnischer Oberbegriff gemeint ist.

In diesen Oberbegriff werden zahlreiche weitere Versicherungen, wie beispielsweise die KfZ-Versicherung oder die Hausratversicherung, eingeordnet. Dementsprechend kann jeder Mensch mit dem jeweiligen Versicherungszweig aus der Kategorie Sachversicherung einen eigenständigen Lebensbereich absichern. Die Sachversicherung hat sowohl für die Einzelperson respektive das Unternehmen als auch für die Bundesrepublik Deutschland eine enorm hohe Bedeutung, da sie durch die wirtschaftliche Absicherung der Versicherungsnehmer einen wertvollen Beitrag zu der Sicherheit und Stabilität der Gesamtgesellschaft leistet.

Das Wichtigste in Kürze


Die Sachversicherung spielt eine entscheidende Rolle im Risikomanagement von Einzelpersonen und Unternehmen, indem sie finanzielle Risiken durch Übernahme der Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten im Schadensfall minimiert. Wichtig ist das Verständnis der Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer sowie das Wissen um den korrekten Umgang mit Versicherungsansprüchen und -leistungen.

  1. Grundlagen und Bedeutung: Sachversicherungen sind ein wesentliches Element zur finanziellen Absicherung, die unter einem Oberbegriff verschiedene Versicherungsarten wie Kfz- und Hausratversicherung zusammenfasst.
  2. Rechtliche Grundlagen: Das Versicherungsgesetz (VVG), das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regeln die Vertragsbeziehungen und Pflichten von Versicherungsgebern und -nehmern.
  3. Anzeigepflicht gemäß § 88 VVG: Versicherungsnehmer müssen bei Vertragsabschluss alle relevanten Umstände offenlegen, deren Nichtbeachtung zu Leistungskürzungen oder -ablehnungen führen kann.
  4. Prinzip der Neuwertentschädigung: Im Schadensfall wird der Wiederbeschaffungswert oder der Neuwert des beschädigten Objekts als Versicherungsleistung erbracht.
  5. Arten von Sachversicherungen: Verschiedene Versicherungen decken unterschiedliche Schäden ab. Die Auswahl sollte auf dem individuellen Bedarf basieren.
  6. Ausschlussklauseln: Wichtig für den Versicherungsnehmer, diese vor Vertragsabschluss genau zu prüfen, da sie den Leistungsumfang einschränken können.
  7. Schadensregulierung und Anspruchsdurchsetzung: Bei Problemen mit der Versicherung oder Leistungsablehnungen können rechtliche Schritte, einschließlich Einspruch und Klage, erforderlich sein.
  8. Wichtigkeit der korrekten Angaben: Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig an den Versicherer übermittelt werden.

Grundlagen der Sachversicherung

Als Rechtsgrundlage für die Sachversicherung fungiert primär das Versicherungsgesetz (VVG). In diesem Gesetz werden die Vertragsart sowie der Vertragsabschlussprozess nebst den Rechten und Pflichten der Versicherungsgeber und Versicherungsnehmer geregelt.

Sachversicherung
Schlüssel verloren, Einbruch im Haus oder defektes Smartphone? Die Sachversicherung soll im Schadensfall finanziellen Schutz bieten. Doch oft kommt es zu Streitigkeiten mit der Versicherung. Was tun, wenn die Sachversicherung nicht zahlt? (Symbolfoto: 24Novembers /Shutterstock.com)

0Überdies regelt das VVG auch den Versicherungsschutzumfang des Versicherungsnehmers. Als weitere Rechtsgrundlagen, die einen Bezug zur Sachversicherung haben, müssen auch das HGB (Handelsgesetzbuch) sowie das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) genannt werden. Das HGB ist speziell auf den kaufmännischen Bereich ausgelegt, während das BGB hingegen gesetzliche Regelungen in Form des Vertragsrechts beinhaltet.

Das Vertragsrecht kommt auch bei Versicherungsverträgen zur Anwendung. Zusätzlich zu diesen Rechtsgrundlagen können branchenspezifische gesetzliche Regelungen sowie Verordnungen die Sachversicherung tangieren. Die Art der Zweigversicherung ist maßgeblich für das jeweilige Gesetz respektive die Verordnung.

Besonders wichtig für Versicherungsnehmer ist der § 88 VVG, da in diesem Paragrafen die Anzeigepflicht zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses behandelt wird. Gem. § 88 VVG hat der Versicherungsnehmer die Verpflichtung, dem Versicherungsgeber alle ihm bekannten Rahmenumstände offenzulegen, die eine Relevanz für die Prämienberechnung haben. Der § 88 VVG kommt auch im Zuge von Vertragsänderungen zur Anwendung. Die Art der Umstände, seien sie positiver oder auch negativer Natur, ist unerheblich.

Für den Versicherungsnehmer besteht eine Wahrheitspflicht und dies gilt vollumfänglich für sämtliche Rahmenumstände, die ihm bekannt sind oder die ihm bekannt sein müssten. Handelt der Versicherungsnehmer dem § 88 VVG zuwider, so kann dies ein Kürzungs- respektive Leistungsablehnungsrecht des Versicherungsgebers begründen. Überdies kann der Vertrag auch durch den Anbieter angefochten oder gekündigt werden.

Welche Informationen müssen dem Versicherer offengelegt werden?

Gemäß § 19 VVG muss der Versicherungsnehmer bei Antragstellung alle ihm bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, wahrheitsgemäß anzeigen. Dies umfasst alle Informationen, die für die Risikobeurteilung durch den Versicherer relevant sind. Beispiele für relevante Informationen können Gesundheitszustand, Beruf oder Hobbys sein, die das Risiko beeinflussen könnten.

Welche Fristen gelten für die Anzeigepflicht?

Die Anzeigepflicht muss erfüllt werden, bevor der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Spezifische Fristen für die Anzeigepflicht während der Vertragslaufzeit sind im VVG nicht explizit festgelegt, jedoch muss eine Gefahrerhöhung oder ein sonstiger relevanter Umstand, der nach Vertragsabschluss eintritt, unverzüglich angezeigt werden.

Welche Folgen hat die Verletzung der Anzeigepflicht?

Die Verletzung der Anzeigepflicht kann schwerwiegende Folgen haben. Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht verletzt hat. Dies gilt insbesondere, wenn die Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte. Bei einfacher Fahrlässigkeit kann der Versicherer den Vertrag unter bestimmten Umständen anpassen oder kündigen. Im Falle eines Versicherungsfalls kann die Leistungspflicht des Versicherers entfallen, wenn die Anzeigepflichtverletzung ursächlich für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls war.

Beispiele für relevante und irrelevante Informationen

  • Relevante Informationen: Vorerkrankungen, Raucherstatus, Ausübung risikoreicher Sportarten, berufliche Tätigkeiten, die ein erhöhtes Risiko darstellen.
  • Irrelevante Informationen: Persönliche Vorlieben oder Gewohnheiten, die keinen Einfluss auf das Versicherungsrisiko haben, wie bevorzugte Urlaubsziele oder Lieblingsessen.

Es ist wichtig, dass der Versicherungsnehmer bei der Antragstellung und während der Vertragslaufzeit alle relevanten Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Prinzip der Neuwertentschädigung

Im Versicherungswesen kommt das Prinzip „Neuwertentschädigung“ zur Anwendung. Dieses Prinzip hat gleichermaßen für Personen- als auch für Sachversicherungen Geltung. Trotz dieses Umstandes wird bei der Anwendung von diesem Prinzip bei beiden Versicherungsarten differenziert.

Im Sachversicherungsbereich wird die Neuwertentschädigung auf der Grundlage des Neuwertes respektive des Wiederbeschaffungswertes angewandt. Maßgeblich ist hierbei jedoch der Zeitpunkt, an dem der Schaden aufgetreten ist. Der Versicherungsnehmer wird dementsprechend denjenigen Geldbetrag als Versicherungsleistung erhalten, der für den Ersatz eines neuen Modells benötigt wird. Vergleichbare, respektive gleichwertige, Modelle werden hierbei ebenfalls berücksichtigt.

Im Segment der Personenversicherung ist die Praxis der Sachversicherung naturgemäß so in dieser Form nicht anwendbar. Die Neuwertentschädigung erfolgt auf der Basis des Schweregrades von der Verletzung respektive auf der Basis des Invaliditätsgrades. Der Versicherungsnehmer wird eine Entschädigung in der entsprechenden Höhe erhalten. Maßgeblich für die Höhe der Entschädigung ist der entsprechende Prozentsatz, der in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde.

Arten von Sachversicherungen und abgedeckte Schäden

Es gibt eine wahre Vielzahl von Versicherungen, die in den Bereich der Sachversicherung eingeordnet werden. Es muss hierbei betont werden, dass ein Mensch nicht jede Versicherung wirklich benötigt. Entscheidend ist stets der individuelle Bedarf und das Wissen darüber, welche Versicherung welche Schäden abdeckt.

Hausratversicherung

Von der Hausratversicherung werden für gewöhnlich diejenigen Schäden reguliert, die durch Gefahren wie beispielsweise Einbrüche, Feuer, Stürme und Hagel sowie Leitungswasser verursacht wurden. Ersetzt werden Schäden an dem Mobiliar oder auch an Elektrogeräten respektive Schmuck und Bargeld sowie Kleidung und generellen Einrichtungsgegenständen des Hauses oder der Wohnung. Nicht von der Hausratversicherung sind Schäden abgedeckt, die durch direkte Gerätekurzschlüsse oder durch das Grundwasser entstanden sind. Der Umfang der Schadensregulierung erfolgt auf der Basis der vertraglichen Vereinbarungen. Es gibt somit bei den verschiedenen Versicherungsanbietern auch unterschiedliche Deckungshöhen. In der gängigen Praxis lässt sich ein Versicherungsvertrag individuell an den Bedarf des Versicherungsnehmers anpassen.

Wohngebäudeversicherung

Durch die Wohngebäudeversicherung werden diejenigen Schäden abgedeckt, die an dem Wohngebäude selbst entstanden sind. Üblicherweise entstehend derartige Schäden durch Blitzschläge oder Feuer (in selteneren Fällen auch durch Explosionen). Auch Hagel und Stürme können Schäden an dem Gebäude verursachen. Abgedeckt sind in der gängigen Praxis auch diejenigen Schäden an dem Gebäude, die durch Rohrbrüche entstanden sind. Vandalismusschäden sind dem reinen Grundsatz nach ebenfalls im Bereich der Wohngebäudeversicherung enthalten, allerdings bietet nicht jeder Versicherungsgeber diesen Schutz an.

Glasversicherung

Die Glasversicherung kann bei sämtlichen Schäden mit Bezug auf die Glasflächen in Anspruch genommen werden. Als Beispiele können Glasverkleidungen oder Glasdächer respektive Glastüren und Fenster genannt werden. Auch Spiegel oder Vitrinen fallen in den Deckungsbereich der Glasversicherung. Vereinfacht ausgedrückt kann gesagt werden: Geht Glas zu Bruch, so kommt die Versicherung für den Schaden auf. Entscheidend sind allerdings auch hier die genauen Vertragsbedingungen.

Ausschlussklauseln und ihre Bedeutung

In nahezu jedem Versicherungsvertrag sind sogenannte Ausschlussklauseln enthalten. Hierbei handelt es sich um Vertragsklauseln, mit denen unter ganz bestimmten Umständen die Ansprüche respektive Rechte des Versicherungsnehmers eingeschränkt werden. Im Versicherungswesen haben Ausschlussklauseln eine ganz besondere Bedeutung, da durch sie das Versicherungsrisiko respektive der Umfang der Schadensregulierung begrenzt werden. Dies bedeutet, dass der Versicherungsgeber bei dem Vorliegen von ganz bestimmten Umständen entweder nur eine gekürzte Leistung zu erbringen hat oder sogar die Leistung ganz verweigern kann. Für den Versicherungsnehmer ist es immens wichtig, vor der Vertragsunterschrift die Ausschlussklauseln sehr genau zu prüfen.

Der Gesetzgeber schreibt den Versicherungsanbietern vor, dass der Mietvertrag nach dem Prinzip des Transparenzgebotes erstellt wird. Dies bedeutet, dass dem Versicherungsnehmer alle relevanten Informationen zu dem Versicherungsangebot zur Verfügung gestellt werden muss.

Schadensregulierung und Durchsetzung von Ansprüchen

Die Schadensregulierung ist ein versicherungstechnischer Prozess, der nach der Schadensmeldung des Versicherungsnehmers durch den Versicherungsgeber gestartet wird. Hierfür müssen dem Anbieter sämtliche vorhandenen Informationen sowie auch Beweise übermittelt werden, damit die Prüfung des Sachverhalts und die Schadensregulierung erfolgen kann. Nicht selten kommt es nach dem Abschluss der Prüfung zu Unstimmigkeiten zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Versicherungsgeber zu einem anderen Ergebnis kommt als der Versicherungsnehmer und eine Leistungskürzung vornimmt respektive die Regulierung des Schadens gänzlich verweigert.

In derartigen Fällen ergeht ein Ablehnungsbescheid, den der Versicherte jedoch so in dieser Form nicht zwingend akzeptieren muss. Gegen den Ablehnungsbescheid kann das Rechtsmittel des Einspruchs eingelegt werden. Führt dieser Schritt nicht zum Erfolg, sollte der Versicherte sich rechtsanwaltlicher Hilfe bedienen und etwaig den Klageweg beschreiten. Für gewöhnlich können die eigenen Ansprüche mithilfe eines Rechtsanwalts jedoch bereits auf dem außergerichtlichen Weg durchgesetzt werden. Wir als erfahrene Rechtsanwälte stehen mit unserer Fachkompetenz und juristischen Erfahrung für beide Wege sehr gerne zur Verfügung.

Fazit

Die Sachversicherung hat in Deutschland eine ganz besondere Bedeutung, da sie den Versicherten finanziell bei aufgetretenen Schäden schützt. Hierbei muss jedoch betont werden, dass unter dem Oberbegriff der Sachversicherung verschiedene Versicherungsarten zusammengefasst werden. Jede einzelne Versicherung deckt einen eigenen Bereich des alltäglichen Lebens von dem Versicherungsnehmer ab.

Der Versicherte sollte daher im Vorwege sehr genau den eigenen Bedarf des Versicherungsumfangs prüfen und den Fokus der Aufmerksamkeit auf den Versicherungsvertrag lenken. Insbesondere der Leistungsumfang sowie die Ausschlussklauseln sind hierbei von besonderem Interesse. Nach dem Abschluss des Vertrages kann es erforderlich werden, dass im Fall eines Schadens für die Durchsetzung der Schadensregulierung rechtsanwaltliche Hilfe erforderlich wird.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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