Als Inhaber einer Lebensversicherung konnte man zuletzt eine sehr unerfreuliche Wertentwicklung mitverfolgen. Wer die Versicherung bis zum Ablaufdatum fortführt, hat in den allermeisten Fällen keine Chance mehr, die versprochenen Renditen auch nur im Ansatz zu erzielen. In einer solchen Situation sollte der Versicherungsnehmer unbedingt prüfen, ob er von einem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann.
Rücktritt und Kündigung im Vergleich
Möglich wird der Widerruf von der Lebensversicherung durch ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahre 2014. Demnach sind bei vielen Verträgen, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden, die Widerrufsbelehrungen unwirksam. Ist die Widerrufsbelehrung unwirksam oder gänzlich unterblieben, kann das Widerrufsrecht zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Bei einem wirksamen Widerruf kommt es zur Rückabwicklung des Schuldverhältnisses. Dies bedeutet, dass die beteiligten Parteien so gestellt werden sollen, als ob der entsprechende Vertrag niemals in der Welt gewesen wäre. Bei der Rückabwicklung erhält der Verbraucher also sämtliche gezahlten Beiträge zurück, ohne Abzug von Provisionen, Abschlussgebühren oder sonstigen Kosten. Zusätzlich können auch die Zinsen, die durch die Beiträge erzielt wurden, zurückverlangt werden. Nur für den bis zum Widerruf gewährten Risikoschutz darf ein Abzug gemacht werden. Bei der Kündigung der Lebensversicherung hingegen erhält der Versicherte lediglich einen Bruchteil der bis dahin einbezahlten Beträge. Somit ist es mit einem Vertragsrücktritt möglich, weitaus höhere Beträge zurückzuerhalten als mit einer Kündigung. Der Rücktritt ist somit die deutlich bessere Alternative.
Was es zu beachten gilt

