Als Inhaber einer Lebensversicherung konnte man zuletzt eine sehr unerfreuliche Wertentwicklung mitverfolgen. Wer die Versicherung bis zum Ablaufdatum fortführt, hat in den allermeisten Fällen keine Chance mehr, die versprochenen Renditen auch nur im Ansatz zu erzielen. In einer solchen Situation sollte der Versicherungsnehmer unbedingt prüfen, ob er von einem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann.
Rücktritt und Kündigung im Vergleich
Möglich wird der Widerruf von der Lebensversicherung durch ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahre 2014. Demnach sind bei vielen Verträgen, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden, die Widerrufsbelehrungen unwirksam. Ist die Widerrufsbelehrung unwirksam oder gänzlich unterblieben, kann das Widerrufsrecht zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Bei einem wirksamen Widerruf kommt es zur Rückabwicklung des Schuldverhältnisses. Dies bedeutet, dass die beteiligten Parteien so gestellt werden sollen, als ob der entsprechende Vertrag niemals in der Welt gewesen wäre. Bei der Rückabwicklung erhält der Verbraucher also sämtliche gezahlten Beiträge zurück, ohne Abzug von Provisionen, Abschlussgebühren oder sonstigen Kosten. Zusätzlich können auch die Zinsen, die durch die Beiträge erzielt wurden, zurückverlangt werden. Nur für den bis zum Widerruf gewährten Risikoschutz darf ein Abzug gemacht werden. Bei der Kündigung der Lebensversicherung hingegen erhält der Versicherte lediglich einen Bruchteil der bis dahin einbezahlten Beträge. Somit ist es mit einem Vertragsrücktritt möglich, weitaus höhere Beträge zurückzuerhalten als mit einer Kündigung. Der Rücktritt ist somit die deutlich bessere Alternative.
Was es zu beachten gilt
Beim Widerruf einer Lebensversicherung entstehen grundsätzlich keine Kosten. Der Rücktritt kann vom Versicherungsnehmer selbst erklärt werden. Oftmals kann der Versicherte jedoch nicht selbst abschließend beurteilen, ob die Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf tatsächlich vorliegen. In einem solchen Fall ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts notwendig. Der Rechtsanwalt kann anhand der Vertragsunterlagen prüfen, ob ein Widerrufsrecht zusteht oder nicht. Auch wenn die formalen Voraussetzungen bei sehr vielen Verträgen aus dem entsprechenden Zeitraum vorliegen, sind doch nicht alle Lebensversicherungen betroffen. Bei der Wahl des richtigen Beraters gibt es Einiges zu beachten. So nutzen findige Berater die Unkenntnis der Verbraucher aus, um sich mit Hilfe von hohen Provisionsvereinbarungen zu bereichern. Solche Abzocker lassen sich anhand einiger Merkmale erkennen. So sind beispielsweise Erfolgsprovisionen von 40 Prozent oder mehr ein deutliches Anzeichen für einen unseriösen Anbieter. Sollte der Anbieter erklären, dass er besondere Möglichkeiten habe, Gerichtsverfahren zu beschleunigen oder Einfluss auf Gerichte nehmen könne, dann sollte man sich lieber jemand anderes suchen. Wer auf Nummer sicher gehen will muss sich bei einer neutralen Stelle erkundigen und eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
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