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Invaliditätsbescheinigung in privater Unfallversicherung – Voraussetzungen

Nach einem Unfall wollte ein Mann 250.000 Euro von seiner Unfallversicherung. Doch vor Gericht blitzte er ab. Ein ärztliches Attest wurde zum unerwarteten Stolperstein. Das Urteil aus Dresden zeigt, wie wichtig jedes Detail bei der Invaliditätsleistung ist.

Übersicht

Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 1213/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Dresden
  • Datum: 11.03.2025
  • Aktenzeichen: 4 U 1213/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren (Beschluss)
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Person, die nach Unfällen Ansprüche geltend macht und Berufung gegen ein vorheriges Urteil eingelegt hat.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Kläger erlitt im September 2020 zwei Unfälle. Er machte daraus resultierende Gesundheitsschäden geltend. Seine Klage wurde in der ersten Gerichtsinstanz abgewiesen, woraufhin er Berufung einlegte.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob der Kläger rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung (Invaliditätsfeststellung) vorgelegt hat, die bestätigt, dass seine Gesundheitsschäden dauerhaft sind und eine direkte Folge der Unfälle darstellen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht entschied, dass der Kläger zu keinem Zeitpunkt eine fristgerechte und formell korrekte Ärztliche Invaliditätsfeststellung vorgelegt hat. Laut Gericht reicht es nicht aus, dass ein Arzt nur einen Gesundheitsschaden bescheinigt. Es muss zusätzlich ärztlich festgestellt werden, dass dieser Schaden eine Folge des Unfalls ist und dass er dauerhaft bestehen bleibt. Da diese Voraussetzungen nicht erfüllt waren, sah das Gericht keine Aussicht auf Erfolg für die Berufung.
  • Folgen: Der Kläger muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Der Beschluss ist, wie das vorherige Urteil, vorläufig vollstreckbar (d.h., daraus können vorläufig Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden). Der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde auf 250.000 Euro festgesetzt.

Der Fall vor Gericht


OLG Dresden: Berufung im Streit um Invaliditätsleistung zurückgewiesen

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat die Berufung eines Klägers gegen ein Urteil des Landgerichts zurückgewiesen.

Arztpraxis: Ärztin gibt Attest. Invaliditätsbescheinigung, Versicherungsanspruch, Leistungsprüfung.
Invaliditätsleistung bei privater Unfallversicherung | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Der Kläger hatte Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung gefordert. Das OLG bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, dass der Kläger keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung in Höhe von 250.000 Euro hat. Die Entscheidung erging durch einstimmigen Beschluss ohne mündliche Verhandlung.

Zentrale Streitfrage: Fristgerechte ärztliche Invaliditätsfeststellung

Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, ob der Kläger rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt hatte, die eine dauerhafte unfallbedingte Invalidität korrekt nachweist. Die private Unfallversicherung knüpft Leistungsansprüche bei Invalidität an strenge formale und inhaltliche Voraussetzungen bezüglich der ärztlichen Feststellungen. Diese müssen innerhalb bestimmter Fristen erfolgen.

Die Unfälle und geltend gemachten Folgen

Der Kläger hatte zwei Unfälle im September 2020 erlitten. Am 6. September 2020 stürzte er auf die rechte Hand, den rechten Unterarm und den Hinterkopf. Er machte daraufhin eine Schädelprellung, eine Handprellung und daraus resultierende, dauerhafte Taubheitsgefühle in Fingern der rechten Hand geltend. Ein zweiter Unfall ereignete sich am 23. September 2020, dessen Folgen ebenfalls zur Debatte standen.

Anforderungen an eine wirksame Invaliditätsbescheinigung

Das Gericht stellte klar, welche Bedingungen eine ärztliche Bescheinigung erfüllen muss, um einen Anspruch auf Invaliditätsleistung zu begründen. Es reicht nicht aus, dass ein Arzt lediglich einen Gesundheitsschaden feststellt, der die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Vielmehr müssen kumulativ drei Voraussetzungen erfüllt sein, die ärztlich bestätigt werden.

Dauerhafte Beeinträchtigung als Kriterium

Erstens muss der Arzt einen konkreten Gesundheitsschaden bescheinigen. Zweitens muss dieser festgestellte Gesundheitsschaden als dauerhaft („von Dauer“) eingestuft werden. Eine nur vorübergehende Beeinträchtigung genügt nicht für die Anerkennung einer Invalidität im Sinne der Unfallversicherung.

Kausalität: Unfall als Ursache entscheidend

Drittens, und das ist oft der Knackpunkt, muss der Arzt explizit feststellen, dass der dauerhafte Gesundheitsschaden Folge des versicherten Unfalls („Unfallfolge“) ist. Fehlt diese ärztliche Bestätigung der Kausalität zwischen Unfall und Dauerfolgen, sind Leistungsansprüche in der Regel ausgeschlossen, selbst wenn eine Invalidität vorliegt.

Bewertung der vorgelegten ärztlichen Unterlagen

Das OLG Dresden prüfte die vom Kläger eingereichten ärztlichen Atteste, Berichte und Gutachten eingehend. Es kam, wie schon das Landgericht, zu dem Ergebnis, dass diese Unterlagen die strengen Anforderungen nicht erfüllten. Für keinen der beiden Unfälle lag eine fristgerechte Bescheinigung vor, die alle notwendigen Kriterien erfüllte.

Zum Unfall vom 06.09.2020: Keine Bestätigung der Dauerfolgen und Kausalität

Bezüglich des ersten Unfalls zeigten die medizinischen Dokumente, darunter ein Gutachten (Anlage K5) und ein ärztlicher Bericht (Anlage K16), dass die erlittenen Prellungen folgenlos ausgeheilt waren. Hinsichtlich der behaupteten Taubheitsgefühle konnte keine (Mit-)Ursächlichkeit des Sturzes ärztlich festgestellt werden. Somit fehlte es an der Bestätigung der Unfallkausalität.

Zum Unfall vom 23.09.2020: Ebenfalls unzureichende Nachweise

Auch für die Folgen des zweiten Unfalls vom 23. September 2020 konnte der Kläger keine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die fristgerecht eine dauerhafte, unfallbedingte Gesundheitsschädigung attestierte. Die eingereichten Unterlagen waren auch hierfür nicht ausreichend, um die Anspruchsvoraussetzungen zu belegen.

Entscheidung des OLG Dresden: Keine Erfolgsaussichten der Berufung

Da die entscheidende Voraussetzung einer form- und fristgerechten ärztlichen Invaliditätsfeststellung nicht erfüllt war, sah das OLG Dresden offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg für die Berufung des Klägers. Es folgte damit der ständigen Rechtsprechung zu den Anforderungen an Invaliditätsbescheinigungen. Die Entscheidung wurde gemäß § 522 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) getroffen, der eine Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung erlaubt, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Keine grundsätzliche Bedeutung des Falls

Das Gericht stellte zudem fest, dass der Fall keine Grundsätzliche Bedeutung habe. Auch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderten keine Entscheidung durch ein Urteil. Es handelte sich um die Anwendung gefestigter Rechtsgrundsätze auf den Einzelfall.

Kosten und Vollstreckbarkeit

Die Kosten des Berufungsverfahrens wurden dem Kläger auferlegt. Sowohl der Beschluss des OLG als auch das ursprüngliche Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Dies bedeutet, dass die Entscheidungen bezüglich der Kosten vorläufig umgesetzt werden können.

Bedeutung für Betroffene in der privaten Unfallversicherung

Strenge formale Anforderungen beachten

Dieses Urteil unterstreicht die hohe Bedeutung der korrekten und fristgerechten ärztlichen Feststellung bei Invaliditätsansprüchen aus privaten Unfallversicherungen. Versicherte müssen sich bewusst sein, dass die Versicherungsbedingungen hier sehr genaue Vorgaben machen, die strikt eingehalten werden müssen.

Inhalt der ärztlichen Bescheinigung ist entscheidend

Es genügt nicht, nach einem Unfall einfach nur zum Arzt zu gehen und sich behandeln zu lassen. Die ärztliche Bescheinigung muss explizit eine dauerhafte Beeinträchtigung feststellen und diese eindeutig auf das Unfallereignis zurückführen. Die bloße Diagnose einer Verletzung oder einer späteren Dauererkrankung reicht nicht aus.

Aktive Mitwirkung des Versicherten notwendig

Versicherte sollten ihre behandelnden Ärzte aktiv auf die Erfordernisse der Unfallversicherung hinweisen. Sie müssen sicherstellen, dass der Arzt nicht nur die medizinische Diagnose stellt, sondern auch die Permanenz der Schädigung und deren kausalen Zusammenhang mit dem Unfall schriftlich und innerhalb der vertraglich festgelegten Frist bestätigt.

Risiko des Anspruchsverlusts bei Versäumnissen

Werden diese formalen und inhaltlichen Anforderungen an die ärztliche Bescheinigung versäumt, droht der vollständige Verlust des Leistungsanspruchs, auch wenn tatsächlich eine schwere und dauerhafte unfallbedingte Gesundheitsschädigung vorliegt. Die Einhaltung der Fristen und die korrekte Formulierung der ärztlichen Feststellungen sind daher essenziell.


Die Schlüsselerkenntnisse

Für einen erfolgreichen Invaliditätsanspruch in der privaten Unfallversicherung ist eine qualifizierte ärztliche Feststellung unverzichtbar, die drei Elemente kumulativ enthalten muss: einen konkreten Gesundheitsschaden, dessen Dauerhaftigkeit und den ursächlichen Zusammenhang mit dem Unfall. Das Gericht weist darauf hin, dass es nicht genügt, wenn nur die Invalidität selbst bescheinigt wird, ohne dass ein kausaler Zusammenhang zum Unfallereignis ärztlich festgestellt wird. Fehlt eines dieser Elemente in der fristgemäßen ärztlichen Bescheinigung, sind Leistungsansprüche grundsätzlich ausgeschlossen, selbst wenn tatsächlich unfallbedingte Gesundheitsschäden vorliegen könnten.

Benötigen Sie Hilfe?

Unterstützung bei Invaliditätsleistungen aus der Unfallversicherung

Nach einem Unfall stehen viele Betroffene vor der Herausforderung, dass strenge Formalitäten und detaillierte ärztliche Bescheinigungen Voraussetzung für Leistungsansprüche sind. Insbesondere die fristgerechte, eindeutige Feststellung einer dauerhaften unfallbedingten Beeinträchtigung wird häufig nicht in der geforderten Form erreicht, was zu Unsicherheiten führen kann.

Unsere Kanzlei prüft, ob die bestehenden ärztlichen Unterlagen den Anforderungen entsprechen und begleitet Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung. So lässt sich vermeiden, dass formale Fehler zu einem Verlust berechtigter Leistungen führen.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Fristen muss ich bei der Unfallversicherung einhalten, um meinen Anspruch auf Invaliditätsleistung geltend zu machen?

Nach einem Unfall ist es entscheidend, bestimmte Fristen einzuhalten, um Ihren Anspruch auf eine Invaliditätsleistung aus Ihrer privaten Unfallversicherung nicht zu verlieren. Diese Fristen sind in Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag, insbesondere in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB), festgelegt. Es gibt üblicherweise drei wichtige Fristen, die Sie kennen sollten:

Die wichtigsten Fristen für die Invaliditätsleistung

  1. Eintritt der Invalidität: Die dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung (Invalidität) muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Unfalltag eingetreten sein. Häufig ist dies ein Zeitraum von einem Jahr, Ihr Vertrag kann aber auch eine längere Frist vorsehen. „Eintritt“ bedeutet hier, dass die gesundheitlichen Folgen des Unfalls als dauerhaft anzusehen sind.
  2. Ärztliche Feststellung: Ein Arzt muss die durch den Unfall verursachte Invalidität feststellen. Auch hierfür gibt es eine Frist, die ab dem Unfalltag läuft. Üblich sind 15 Monate, aber auch hier gilt: Prüfen Sie Ihren Vertrag, da Abweichungen möglich sind. Die ärztliche Feststellung dient als Nachweis für den Versicherer.
  3. Anmeldung beim Versicherer (Geltendmachung): Sie müssen Ihren Anspruch auf die Invaliditätsleistung aktiv bei Ihrer Versicherung anmelden. Diese Anmeldung muss ebenfalls innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Unfall erfolgen. Oftmals ist diese Frist identisch mit der Frist für die ärztliche Feststellung (z.B. 15 Monate), kann aber auch abweichen. Diese Anmeldefrist ist besonders wichtig.

Warum die Einhaltung der Fristen entscheidend ist

Bei diesen Fristen handelt es sich in der Regel um sogenannte Ausschlussfristen. Das bedeutet: Wenn Sie eine dieser Fristen versäumen, verlieren Sie normalerweise Ihren Anspruch auf die Invaliditätsleistung vollständig. Das gilt selbst dann, wenn tatsächlich eine unfallbedingte Invalidität vorliegt und alle anderen Voraussetzungen erfüllt wären. Es ist daher unerlässlich, die in Ihrem Vertrag genannten Fristen genau zu kennen und zu beachten. Die genauen Zeiträume können von Versicherer zu Versicherer und von Tarif zu Tarif unterschiedlich sein.

Was tun, wenn eine Frist nicht eingehalten werden kann?

Das Gesetz sieht vor, dass der Anspruch unter Umständen erhalten bleiben kann, wenn Sie eine Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie aufgrund der Unfallfolgen selbst nicht handeln konnten. Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden und Sie müssten die Gründe für die Verspätung nachweisen können. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass eine Fristverlängerung ohne Weiteres möglich ist. Es ist immer sicherer, alle Fristen von vornherein einzuhalten.

Für Sie bedeutet das: Sehen Sie nach einem Unfall unbedingt so früh wie möglich in Ihre Versicherungsunterlagen, um die für Sie geltenden Fristen zu kennen. Handeln Sie zeitnah, lassen Sie Verletzungen und deren Folgen ärztlich dokumentieren und melden Sie den Unfall sowie einen möglichen Anspruch auf Invaliditätsleistung fristgerecht bei Ihrer Versicherung an.


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Welche Anforderungen stellt die private Unfallversicherung an eine ärztliche Invaliditätsbescheinigung?

Damit Ihre private Unfallversicherung prüfen kann, ob Sie Anspruch auf eine Invaliditätsleistung haben, benötigt sie eine aussagekräftige ärztliche Bescheinigung. Diese Bescheinigung dient als Nachweis dafür, dass durch einen Unfall ein dauerhafter Gesundheitsschaden entstanden ist.

Die drei Kernpunkte der ärztlichen Bescheinigung

Die ärztliche Bescheinigung sollte für die Versicherung klar und nachvollziehbar auf drei wesentliche Punkte eingehen:

  1. Der Gesundheitsschaden: Der Arzt muss genau beschreiben, welche körperliche oder geistige Beeinträchtigung bei Ihnen vorliegt. Es reicht nicht aus, nur eine Diagnose zu nennen. Vielmehr sollte die Funktionseinschränkung konkret beschrieben werden.
    • Beispiel: Statt nur „Knieverletzung“ sollte es eher heißen: „Eingeschränkte Beugefähigkeit des linken Kniegelenks auf maximal 90 Grad“ oder „Instabilität des rechten Sprunggelenks mit Neigung zum Umknicken bei Belastung“.
  2. Die Dauerhaftigkeit: Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich dauerhaft sein. Das bedeutet in der Regel, dass keine Besserung des Zustands mehr zu erwarten ist. Die private Unfallversicherung geht meist von Dauerhaftigkeit aus, wenn der Zustand voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen bleibt oder eine endgültige Besserung nicht absehbar ist. Der Arzt muss hierzu eine Prognose abgeben.
    • Beispiel: „Die Bewegungseinschränkung im linken Kniegelenk ist nach ärztlicher Einschätzung dauerhaft.“ oder „Eine relevante Besserung der Funktionseinschränkung ist nach Abschluss der Heilbehandlung medizinisch nicht mehr zu erwarten.“
  3. Die Kausalität (Unfallbedingtheit): Der Arzt muss bestätigen, dass der beschriebene Gesundheitsschaden durch den gemeldeten Unfall verursacht wurde. Es muss also ein klarer Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der dauerhaften Beeinträchtigung bestehen. Vorerkrankungen oder andere Ursachen müssen ausgeschlossen oder entsprechend berücksichtigt werden.
    • Beispiel: „Die festgestellte dauerhafte Bewegungseinschränkung im linken Kniegelenk ist eindeutig auf den Unfall vom [Datum des Unfalls] zurückzuführen.“

Was Sie beachten sollten

Die genauen Anforderungen können sich je nach Versicherungsvertrag und Versicherungsunternehmen leicht unterscheiden. Manche Versicherer stellen auch eigene Formulare für die ärztliche Bescheinigung zur Verfügung oder haben spezielle Fragen, die der Arzt beantworten soll.

Es kann daher hilfreich sein, sich vor dem Arztbesuch bei Ihrer Versicherung zu erkundigen, welche spezifischen Informationen benötigt werden oder ob ein bestimmtes Formular verwendet werden muss. Dies kann helfen, Rückfragen und Verzögerungen bei der Prüfung Ihres Anspruchs zu vermeiden. Die ärztliche Bescheinigung ist ein zentrales Dokument für die Leistungsprüfung durch die Versicherung.


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Was bedeutet „dauerhafte Beeinträchtigung“ im Zusammenhang mit einer Invaliditätsleistung?

Eine dauerhafte Beeinträchtigung ist eine wichtige Voraussetzung, damit Sie nach einem Unfall eine Invaliditätsleistung aus Ihrer privaten Unfallversicherung erhalten können. Es bedeutet, dass die durch den Unfall verursachte körperliche oder geistige Beeinträchtigung voraussichtlich für einen langen Zeitraum oder sogar für immer bestehen bleibt.

Es geht also nicht um Beschwerden, die nach einiger Zeit wieder vollständig ausheilen. Stattdessen muss der Gesundheitszustand so beeinträchtigt sein, dass keine wesentliche Besserung mehr zu erwarten ist. Ob eine Beeinträchtigung als dauerhaft gilt, hängt oft von den genauen Regelungen in Ihrem Versicherungsvertrag (den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen, AUB) ab. Manchmal ist dort festgelegt, dass eine Beeinträchtigung als dauerhaft gilt, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird.

Der Unterschied zu vorübergehenden Beschwerden

Der entscheidende Unterschied liegt in der Prognose für die Zukunft:

  • Vorübergehende Beeinträchtigung: Das ist ein Zustand, bei dem Ärzte davon ausgehen, dass er sich in absehbarer Zeit wieder bessert oder vollständig heilt. Ein Knochenbruch, der folgenlos verheilt, ist typischerweise eine vorübergehende Beeinträchtigung. Auch wenn die Heilung vielleicht mehrere Monate dauert, gilt sie nicht als dauerhaft im Sinne der Invaliditätsleistung, wenn am Ende keine bleibenden Schäden zurückbleiben.
  • Dauerhafte Beeinträchtigung: Hier gehen Ärzte davon aus, dass der Zustand bleibend ist. Es ist also unwahrscheinlich, dass sich die Funktion des betroffenen Körperteils oder Organs wieder vollständig oder wesentlich erholt.

Beispiele zur Verdeutlichung:

  • Dauerhaft: Nach einem schweren Unfall bleibt ein Bein gelähmt, oder ein Auge verliert dauerhaft seine Sehkraft. Auch der Verlust eines Fingers oder eine dauerhafte, schwere Einschränkung der Beweglichkeit eines Gelenks können dauerhafte Beeinträchtigungen sein.
  • Vorübergehend: Ein Armbruch, der nach einigen Monaten vollständig und ohne Bewegungseinschränkung verheilt. Eine Gehirnerschütterung, deren Symptome nach einigen Wochen wieder abklingen.

Die Rolle des Arztes

Ob eine Beeinträchtigung als dauerhaft einzustufen ist, muss immer von einem Arzt beurteilt werden. In der Regel wird dies durch ärztliche Gutachten festgestellt. Der Arzt untersucht den Gesundheitszustand und gibt eine medizinische Prognose ab, ob eine Besserung zu erwarten ist oder ob die Beeinträchtigung voraussichtlich bestehen bleibt. Diese ärztliche Einschätzung ist eine zentrale Grundlage für die Entscheidung der Versicherung über die Invaliditätsleistung.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Invalidität und ihre Dauerhaftigkeit oft innerhalb bestimmter Fristen nach dem Unfall ärztlich festgestellt werden müssen, wie es in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegt ist.


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Was bedeutet der Begriff „Kausalität“ im Zusammenhang mit der Invaliditätsleistung und wie muss diese in der ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden?

Kausalität bedeutet im Zusammenhang mit der Invaliditätsleistung aus einer privaten Unfallversicherung, dass die dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung (Invalidität) eine direkte Folge des Unfalls sein muss. Es geht also um den Nachweis der Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen dem Unfallereignis und dem eingetretenen Gesundheitsschaden.

Für Sie bedeutet das: Es reicht nicht aus, dass nach einem Unfall eine Invalidität vorliegt. Die Versicherung prüft genau, ob der Unfall tatsächlich die Ursache für diese Invalidität ist. Nur wenn dieser Zusammenhang – die Kausalität – besteht, kann eine Leistung aus der Unfallversicherung erfolgen. Vorerkrankungen oder Abnutzungserscheinungen, die nicht durch den Unfall verursacht wurden, führen in der Regel nicht zu einer Leistungspflicht, es sei denn, sie wurden durch den Unfall verschlimmert (was gesondert zu betrachten ist).

Der Nachweis durch den Arzt

Die ärztliche Bescheinigung spielt hierbei eine zentrale Rolle für den Nachweis der Kausalität gegenüber der Versicherung. Der behandelnde Arzt muss darin ausdrücklich bestätigen, dass die festgestellte Invalidität auf den konkreten Unfall zurückzuführen ist. Eine reine Beschreibung der gesundheitlichen Probleme oder die Diagnose einer Invalidität genügt hierfür nicht.

Idealerweise sollte der Arzt in seiner Bescheinigung nachvollziehbar begründen, warum die Invalidität eine Unfallfolge ist. Das kann geschehen, indem er beispielsweise:

  • den geschilderten Unfallhergang kurz aufgreift,
  • die daraus unmittelbar entstandenen Verletzungen beschreibt (z.B. Knochenbruch, Bänderriss),
  • und nachvollziehbar darlegt, wie diese spezifischen Verletzungen zu der festgestellten dauerhaften Beeinträchtigung (z.B. Bewegungseinschränkung, Schmerzzustand) geführt haben.

Diese klare ärztliche Feststellung und Begründung des Ursache-Wirkungs-Zusammenhangs ist entscheidend, damit die Versicherung prüfen kann, ob die Voraussetzungen für eine Invaliditätsleistung aufgrund des Unfalls erfüllt sind.


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Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Versicherung meine Invaliditätsleistung ablehnt?

Wenn Ihre private Unfallversicherung die Zahlung der Invaliditätsleistung ablehnt, stehen Ihnen verschiedene Wege offen, um diese Entscheidung überprüfen zu lassen und Ihre Ansprüche möglicherweise doch noch durchzusetzen.

1. Die Ablehnung der Versicherung genau prüfen

Zunächst ist es wichtig, die Begründung der Versicherung für die Ablehnung genau zu verstehen. Lesen Sie das Ablehnungsschreiben sorgfältig durch. Vergleichen Sie die Argumente der Versicherung mit den Regelungen in Ihrem Versicherungsvertrag und den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Prüfen Sie auch, ob Sie alle vertraglich vereinbarten Fristen eingehalten haben, beispielsweise die Frist zur Meldung des Unfalls oder die Frist, bis zu der die Invalidität ärztlich festgestellt und bei der Versicherung geltend gemacht werden muss (oftmals 15 Monate nach dem Unfall).

2. Außergerichtliche Schritte unternehmen

Sie können die Versicherung schriftlich auffordern, ihre Entscheidung erneut zu prüfen. Legen Sie in diesem Schreiben nachvollziehbar dar, warum Sie die Ablehnung für nicht gerechtfertigt halten. Sie können Ihrer Argumentation weitere Unterlagen oder ärztliche Stellungnahmen beifügen, die Ihre Position untermauern.

Ein häufiger Grund für Ablehnungen ist die medizinische Bewertung des Invaliditätsgrades. Versicherungen stützen ihre Entscheidung oft auf Gutachten von Ärzten, die sie selbst beauftragt haben. Wenn Sie Zweifel an diesem Gutachten haben, besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten ein privates medizinisches Gegengutachten erstellen zu lassen. Dieses Gutachten kann eine andere Einschätzung des Invaliditätsgrades ergeben und als Grundlage für weitere Verhandlungen mit der Versicherung dienen. Bedenken Sie, dass die Kosten für ein solches Privatgutachten in der Regel von Ihnen selbst getragen werden müssen.

3. Gerichtliche Klärung als letzte Möglichkeit

Wenn die außergerichtlichen Bemühungen nicht erfolgreich sind und die Versicherung bei ihrer Ablehnung bleibt, besteht die Möglichkeit, Ihren Anspruch vor Gericht durchzusetzen. Dies bedeutet, dass Sie Klage gegen die Versicherungsgesellschaft einreichen müssten. In einem Gerichtsverfahren wird der gesamte Fall unabhängig geprüft. Oftmals wird das Gericht dann einen neutralen medizinischen Sachverständigen beauftragen, um den Grad der Invalidität erneut zu beurteilen.

4. Wichtige Fristen und Kostenrisiken beachten

Bei allen Schritten ist es entscheidend, alle relevanten Fristen im Blick zu behalten. Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung können verjähren. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch auf die Invaliditätsleistung entstanden ist und Sie von den Umständen, die den Anspruch begründen (Unfall, Invalidität), und der Person des Schuldners (Versicherung) Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen (§§ 195, 199 BGB). Achten Sie auch auf spezielle Fristen in Ihren Versicherungsbedingungen (AVB), wie die bereits erwähnte Frist zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität. Manchmal setzt die Versicherung in ihrem Ablehnungsschreiben auch eine Frist, innerhalb derer Sie Klage einreichen müssen (§ 15 VVG). Die Versäumung von Fristen kann dazu führen, dass Sie Ihre Ansprüche endgültig verlieren.

Beachten Sie zudem die Kostenrisiken, die mit den verschiedenen Schritten verbunden sein können. Ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten verursacht Kosten. Auch ein Gerichtsverfahren ist mit Kosten verbunden (z.B. Gerichtsgebühren, Kosten für vom Gericht bestellte Gutachter). Sollten Sie das Gerichtsverfahren verlieren, müssen Sie in der Regel nicht nur Ihre eigenen Kosten tragen, sondern auch die Anwalts- und Gerichtskosten der Versicherung.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Berufung

Die Berufung ist ein Rechtsmittel, mit dem eine Partei (hier der Kläger) eine Entscheidung eines Gerichts (hier des Landgerichts) von der nächsthöheren Instanz (hier dem OLG Dresden) überprüfen lassen kann. Ziel ist es, eine Abänderung oder Aufhebung des ersten Urteils zu erreichen, weil man es für fehlerhaft hält. Die Voraussetzungen und das Verfahren der Berufung sind in der Zivilprozessordnung (ZPO), insbesondere in den §§ 511 ff. ZPO, geregelt. Im vorliegenden Fall hat der Kläger Berufung eingelegt, weil er mit der Ablehnung seiner Versicherungsleistung durch das Landgericht nicht einverstanden war.


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Ärztliche Invaliditätsfeststellung

Dies ist eine spezielle ärztliche Bescheinigung, die für Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung zwingend erforderlich ist. Sie dient als formaler Nachweis dafür, dass eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung (Invalidität) vorliegt und diese durch den versicherten Unfall verursacht wurde. Die Versicherungsbedingungen (oft basierend auf § 186 Versicherungsvertragsgesetz – VVG) legen genau fest, welche Angaben der Arzt machen muss und innerhalb welcher Frist diese Feststellung erfolgen und der Versicherung gemeldet werden muss. Im Text scheiterte der Kläger, weil seine ärztlichen Unterlagen diese strengen Anforderungen nicht fristgerecht erfüllten.


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Kausalität (Unfallkausalität)

Kausalität beschreibt den Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen zwei Ereignissen. Im Versicherungsrecht, insbesondere bei der Unfallversicherung, ist die Unfallkausalität entscheidend: Es muss nachgewiesen werden, dass der geltend gemachte Gesundheitsschaden (z. B. die Invalidität) direkt durch den Unfall verursacht wurde. Die Versicherung zahlt nur für Unfallfolgen, nicht für Schäden aus anderen Ursachen (z. B. Vorerkrankungen). Im Text war dies ein Knackpunkt, da die Ärzte nicht bestätigen konnten, dass die Taubheitsgefühle eine Folge des Sturzes waren.

Beispiel: Wenn jemand nach einem Autounfall ein Schleudertrauma hat, muss ärztlich bestätigt werden, dass der Unfall die Ursache für das Schleudertrauma war (Kausalität liegt vor). Hatte die Person aber schon vorher Nackenschmerzen, könnte die Kausalität fraglich sein und die Versicherung die Leistung möglicherweise ablehnen.


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§ 522 Abs. 2 ZPO

Dies ist eine Vorschrift aus der Zivilprozessordnung (ZPO), dem Gesetzbuch, das die Regeln für Gerichtsverfahren in Zivilstreitigkeiten festlegt. Dieser Paragraph erlaubt es dem Berufungsgericht (wie dem OLG), eine Berufung ohne mündliche Verhandlung durch einen einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Dies ist möglich, wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Fall keine grundsätzliche Bedeutung aufweist und keine Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder Sicherung einheitlicher Rechtsprechung nötig ist. Im Text wurde genau diese Vorschrift angewendet, um die Berufung des Klägers schnell und ohne Hauptverhandlung abzuweisen.


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Beschluss

Ein Beschluss ist eine Form der gerichtlichen Entscheidung, die sich vom Urteil unterscheidet. Während Urteile oft am Ende einer mündlichen Verhandlung stehen und den Streitfall abschließend entscheiden, ergehen Beschlüsse häufig in verfahrensleitenden Fragen oder in Fällen, in denen das Gesetz diese Entscheidungsform vorschreibt (wie hier nach § 522 Abs. 2 ZPO). Auch ein Beschluss ist bindend für die Beteiligten. Im vorliegenden Fall entschied das OLG durch einen einstimmigen Beschluss, die Berufung zurückzuweisen, anstatt ein Urteil nach einer Verhandlung zu fällen.


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Grundsätzliche Bedeutung

Ein Rechtsfall hat grundsätzliche Bedeutung, wenn er eine Rechtsfrage aufwirft, die bisher ungeklärt ist, von allgemeinem Interesse ist oder über den Einzelfall hinaus Auswirkungen auf viele ähnliche Fälle haben könnte. Die Feststellung, ob grundsätzliche Bedeutung vorliegt, ist wichtig, weil sie oft eine Voraussetzung für die Zulassung eines weiteren Rechtsmittels ist, wie der Revision zum Bundesgerichtshof (BGH). Fehlt die grundsätzliche Bedeutung (wie hier vom OLG festgestellt), ist der Rechtsweg in der Regel erschöpft. Das Gericht sah hier nur die Anwendung bekannter Regeln auf einen speziellen Fall.

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Hinweise und Tipps

Praxistipps für Versicherungsnehmer einer privaten Unfallversicherung bei der Geltendmachung von Invaliditätsleistungen

Ein Unfall kann schnell passieren und dauerhafte Folgen haben. Wer dann Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung beansprucht, muss wichtige Hürden nehmen. Besonders die ärztliche Bescheinigung über die Invalidität birgt Fallstricke, wie ein Urteil des OLG Dresden zeigt.

Hinweis: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung durch eine qualifizierte Kanzlei. Jeder Einzelfall kann Besonderheiten aufweisen, die eine abweichende Einschätzung erfordern.

Tipp 1: Fristen für die ärztliche Feststellung unbedingt einhalten
Die Versicherungsbedingungen sehen oft eine Frist vor, innerhalb derer die Invalidität nicht nur eingetreten, sondern auch ärztlich festgestellt und der Versicherung gemeldet sein muss. Versäumen Sie diese Frist, kann der Anspruch komplett verloren gehen, selbst wenn eine schwere Invalidität vorliegt. Prüfen Sie daher sofort nach einem Unfall Ihre Versicherungsunterlagen oder fragen Sie bei der Versicherung nach den geltenden Fristen.

⚠️ ACHTUNG: Die Frist beginnt in der Regel mit dem Unfalltag zu laufen. Warten Sie nicht zu lange mit dem Arztbesuch und der Meldung an die Versicherung.


Tipp 2: Auf den exakten Inhalt der ärztlichen Bescheinigung achten
Es reicht nicht aus, dass ein Arzt irgendeine Gesundheitsbeeinträchtigung attestiert. Für die Unfallversicherung ist eine spezifische ärztliche Feststellung notwendig. Das Attest muss klar und unmissverständlich bestätigen, dass:

  1. Ein dauerhafter Gesundheitsschaden (Invalidität) vorliegt.
  2. Dieser Gesundheitsschaden eine direkte Folge des Unfalls ist (Kausalität).

Fehlt eine dieser beiden Aussagen oder ist sie unklar formuliert, kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Beispiel: Ein Attest, das lediglich einen Bandscheibenvorfall bescheinigt, ohne explizit auf die Dauerhaftigkeit und den Unfall als Ursache einzugehen, genügt den Anforderungen oft nicht.

⚠️ ACHTUNG: Informieren Sie Ihren Arzt genau darüber, welche Feststellungen die Versicherung benötigt. Legen Sie ihm gegebenenfalls die Anforderungen aus den Versicherungsbedingungen vor. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Arzt die versicherungsrechtlichen Details kennt.


Tipp 3: Rechtzeitige und vollständige Meldung an die Versicherung
Melden Sie den Unfall selbst und die später festgestellte Invalidität fristgerecht an Ihre Versicherung. Reichen Sie die vollständige ärztliche Invaliditätsfeststellung (mit den in Tipp 2 genannten Inhalten) ebenfalls innerhalb der von der Versicherung gesetzten Frist ein. Bewahren Sie Kopien aller eingereichten Unterlagen und Nachweise über den Versand (z. B. Einschreiben-Beleg) sorgfältig auf.


Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?
Der Hauptfallstrick, wie im Dresdner Fall deutlich wurde, ist die nicht frist- und formgerechte ärztliche Invaliditätsfeststellung. Achten Sie darauf, dass die ärztliche Bescheinigung explizit die Dauerhaftigkeit des Schadens und dessen Ursächlichkeit durch den Unfall benennt. Eine bloße Diagnose oder Beschreibung von Beschwerden ist nicht ausreichend.

Checkliste: Geltendmachung von Invaliditätsleistungen

  • Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität im Versicherungsvertrag geprüft und notiert?
  • Arzt über die Notwendigkeit informiert, Dauerhaftigkeit und Unfallkausalität des Gesundheitsschadens zu bescheinigen?
  • Liegt eine ärztliche Bescheinigung vor, die beide Punkte (Dauerhaftigkeit, Unfallkausalität) klar bestätigt?
  • Wurde die Invalidität inklusive der korrekten ärztlichen Bescheinigung fristgerecht bei der Versicherung eingereicht?
  • Alle Unterlagen und Versandnachweise kopiert und sicher abgelegt?

Das vorliegende Urteil


OLG Dresden – Az.: 4 U 1213/24 – Beschluss vom 11.03.2025


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