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Fahren ohne Versicherungsschutz – Welche Strafen drohen?

Ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz zu führen ist laut § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) eine Straftat

Der deutsche Straßenverkehr wird von einer wahren Vielzahl von Gesetzen geregelt, die allesamt durchaus ihren Sinn haben. Beginnend mit der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über das Straßenverkehrsgesetz (StVG) bis hin zu der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss sich jeder Verkehrsteilnehmer, der sich mit einem Fahrzeug durch eben jenen öffentlichen Straßenverkehr bewegen möchte, an die Gesetzgebung halten. Wer sich nicht an diese Gesetze hält, der wird entsprechend der geltenden Gesetzgebung auch bestraft, wobei die Strafen durchaus in unterschiedlicher Höhe ausfallen können. Hiervon sind nahezu alle Gesetze betroffen und es gibt durchaus auch Gesetze, die ein Autofahrer etwaig nicht so stark im Fokus hat. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Pflichtversicherungsgesetz für die Kraftfahrzeughalter, welches die Thematik Versicherungsschutz bei dem Fahrzeug behandelt.

Das allgemeine Risiko im Straßenverkehr

Wer ein Fahrzeug erwirbt möchte dieses natürlich auch in Betrieb nehmen, um mit dem Fahrzeug auch am aktiven Straßenverkehr teilnehmen zu können. Die Teilnahme am Straßenverkehr stellt jedoch in gewisser Hinsicht ein Risiko dar, welches sowohl für den Fahrzeugbesitzer als auch für die anderen Verkehrsteilnehmer besteht. Die Rede ist an dieser Stelle von der Unfallgefahr, welche nicht zu vernachlässigen ist. Ein Unfall kann durchaus große finanzielle Folgen nach sich ziehen, sodass das Pflichtversicherungsgesetz, ganz wie es der Name bereits treffend aussagt, für Fahrzeughalter auch eine Versicherungspflicht impliziert. Wer sich mit der Thematik Versicherung und Fahrzeug näher beschäftigt wird dabei bereits auf den ersten Blick unschwer feststellen, dass es eine wahre Vielzahl von verschiedenen Versicherungsarten für die Fahrzeuge gibt. Nicht jede Versicherung ist dabei auch tatsächlich eine gesetzliche Pflicht.

Die KfZ-Haftpflichtversicherung ist gem. Pflichtversicherungsgesetz eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Anders als bei der Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung wird in Deutschland kein Fahrzeug ohne eine entsprechende KfZ-Haftpflichtversicherung zugelassen. Die Vollkasko- bzw. Teilkaskoversicherung kann jedoch ebenfalls durchaus sinnvoll sein, da diese Versicherungen den Versicherungsschutz für das eigene Fahrzeug erhöht.

Warum schreibt der Gesetzgeber eine Pflichtversicherung vor

Fahren ohne Versicherungsschutz - Welche Strafen drohen?
(Symbolfoto: BGStock72/Shutterstock.com)

Wie bereits erwähnt kann ein Unfall im Straßenverkehr nahezu immer entstehen, wenn ein Verkehrsteilnehmer sich in den öffentlichen Straßenverkehr begibt. Gerade bei der Autofahrt ist ein Unfall sehr schnell geschehen und stellt daher ein durchaus unabschätzbares wirtschaftliches Risiko für den Autofahrer dar. Damit jedoch durch den Verkehrsunfall der Autofahrer nicht finanziell in den Ruin getrieben werden kann schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Autofahrt im Straßenverkehr nur mit einer gültigen KfZ-Haftpflichtversicherung möglich ist. Diese Versicherung übernimmt, wenn alle Voraussetzungen als gegeben anzusehen sind, die Kosten für den Verkehrsunfall.

Welche Folgen hat eine Fahrt ohne eine gültige KfZ-Haftpflichtversicherung?

Der Gesetzgeber hat die Autofahrt ohne eine gültige KfZ-Haftpflichtversicherung in Deutschland unter Strafe gestellt. Dementsprechend begeht ein Autofahrer, der sich ohne diese Pflichtversicherung in den öffentlichen Straßenverkehr begibt, eine Straftat und muss entsprechend mit einem gerichtlichen Strafverfahren rechnen. In der gängigen Praxis wird dieses Strafverfahren erheblich umfangreicher ausfallen, da in Deutschland kein Fahrzeug ohne einen entsprechenden Versicherungsnachweis zugelassen werden kann. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug dem Grunde nach überhaupt keine Betriebszulassung haben kann, sodass noch weitere Strafen auf den Autofahrer zukommen können. Der Gesetzgeber kennt für derartige Verstöße Geldstrafen bis hin zu einer Maximalfreiheitsstrafe von 6 Monaten.

Die Konsequenzen für den Autofahrer, der ohne Versicherungsschutz mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr unterwegs ist, können sich im Fall eines Unfalls sogar noch erheblich verschlimmern. Als Konsequenzen drohen dann auch die Schadensersatzansprüche, die von dem Unfallgegner geltend gemacht werden.

Die rechtliche Grundlage

Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) wurde in dem Jahr 1965 ins Leben gerufen und verpflichtet jeden Autofahrer dazu, das eigene Fahrzeug vor der Inbetriebnahme zu versichern. In dem § 6 PflVG ist zudem auch festgelegt, dass die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ohne gültige Versicherung eine Straftat darstellt. Dementsprechend hat derjenige Autofahrer, der bei einer Fahrt ohne Versicherung von den Ordnungshütern der Polizei aufgegriffen wird, auch kein Bußgeld zu erwarten. Vielmehr wird behördlich ein Strafverfahren eröffnet, welches erheblich schlimmere Konsequenzen für den Autofahrer nach sich zieht. Sollte dem Autofahrer dabei sogar gerichtlich das vorsätzliche Verhalten nachgewiesen werden können, so kann sogar eine Beschlagnahme des Fahrzeugs durch die Behörden erfolgen. Dies setzt allerdings zwingend voraus, dass sich das Fahrzeug auch tatsächlich in dem Besitz des Autofahrers befand.

Sollte das unversicherte Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, so kann dies mehrere unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auf der einen Seite kann aufgrund des Fehlens der Versicherung von behördlicher Seite auch die Fahrzeugbetriebstauglichkeit angezweifelt werden, da ein Fahrzeug in Deutschland ohne eine gültige Versicherung nicht zu der Anmeldung kommt, und auf der anderen Seite muss die unfallverursachende Person ohne gültige Versicherung sämtliche Unfallkosten der geschädigten Person aus eigenen wirtschaftlichen Mitteln heraus begleichen.

Die drohenden Kosten im Überblick

  • Kosten für die Sachschäden an dem Fahrzeug des Unfallgegners
  • Kosten für die Sachschäden an der etwaig vorhandenen Ladung des Unfallgegners
  • Kosten für etwaig entstandene Personenschäden
  • Kosten für die Folgeschäden, die aus dem Unfall heraus resultiert sind
  • sämtliche anfallenden Gerichtskosten

Der Umfang dieser Kosten kann durchaus eine enorm hohe wirtschaftliche Belastung darstellen, welche die wirtschaftlichen Mittel einer einzelnen Person mit einem als durchschnittlich geltenden Erwerbseinkommen auf jeden Fall übersteigen werden. Dementsprechend ist es gut und richtig, dass der Gesetzgeber für die aktive Fahrt im Straßenverkehr mit einem Fahrzeug auch die KfZ-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung gesetzlich vorschreibt.

Es muss nicht einmal zwingend ein Verkehrsunfall sein

Um bei der Fahrt im Straßenverkehr ohne gültige Versicherung behördlich erwischt zu werden ist nicht zwingend ein Verkehrsunfall erforderlich. Zwar erregt ein Verkehrsunfall – insbesondere in Verbindung mit einem Personenschaden – auf dem schnellsten Weg die Aufmerksamkeit der Behörden, allerdings gibt es auch andere Wege für die Behörden, auf das Fahrzeug ohne Versicherungsschutz aufmerksam zu werden. Sei es eine allgemeine Verkehrskontrolle, die in der Regel von den Behörden überraschend und angekündigt durchgeführt wird, oder aber die Zivilstreife, die sich unbemerkt im Straßenverkehr hinter einem verdächtigen Fahrzeug bewegt und dieses dann bei der nächsten Gelegenheit herauszieht – die Wahrscheinlichkeit, im Straßenverkehr von den Ordnungshütern aufgegriffen zu werden, ist nicht gerade als gering einzustufen.

Eine weitere Möglichkeit, behördlich bei der Fahrt ohne eine entsprechende Pflichtversicherung erwischt zu werden, stellt der Blitzer dar. Nahezu jeder Autofahrer, der sich mit dem eigenen Fahrzeug tagtäglich durch den Straßenverkehr in Deutschland bewegt, wird die Anzahl der Blitzer auf der Strecke kennen. Es gibt jedoch durchaus auch mobile Blitzer, die überraschend an einer Stelle platziert werden, wo zuvor nicht geblitzt werden. Erfolgt ein Blitzer in Verbindung mit der Fahrt ohne Versicherungsschutz, so erwartet den Verkehrssünder sowohl ein Bußgeldbescheid wegen des Blitzers als auch ein Strafverfahren wegen der Fahrt ohne Versicherungsschutz. Sowohl der Bußgeldbescheid als auch die behördliche Mitteilung, dass ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet wurde, wird dem Verkehrssünder dann auf dem postalischen Weg zugestellt.

Vor dem Strafverfahren erfolgt zunächst ein Ermittlungsverfahren, in welchem der Verkehrssünder die Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhält. An dieser Stelle ist es bereits immens wichtig, sich der Dienste eines erfahrenen Rechtsanwalts zu bedienen. Dies ist deshalb so wichtig, da es durchaus im Hinblick auf das Strafmaß einen Unterschied ausmacht, ob die betreffende Person vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Es ist dementsprechend sehr wichtig, dass im Vorfeld zu dem Strafverfahren seitens der beschuldigten Person kein falsches Wort zu den Behörden gesagt wird. Unter ganz bestimmten, wenn auch unwahrscheinlichen, Voraussetzungen ist die fahrlässige Handlungsweise durchaus darstellbar. Dies setzt allerdings voraus, dass der Rechtsanwalt mit einem Mandat ausgestattet und die Gelegenheit zu einer Akteneinsicht erhält. Diese Akteneinsicht muss auf jeden Fall beantragt werden, weshalb die Mandatierung des Rechtsanwalts auf jeden Fall möglichst zeitnah zu Beginn des Ermittlungsverfahrens erfolgt.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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