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Beitragsanpassung in privater Krankenversicherung – Unwirksamkeit

Der jährliche Brief zur Beitragsanpassung der privaten Krankenversicherung ist für viele ein Ärgernis. Doch dürfen Versicherer die Prämien so freihändig erhöhen? Ein Versicherter wehrte sich vor Gericht gegen wiederholte Kostensteigerungen und errang einen wichtigen Sieg. Das Oberlandesgericht Rostock rügte nun eine Klausel, die der Assekuranz zu viel Spielraum für Erhöhungen einräumte.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 132/21 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Rostock
  • Datum: 27.09.2022
  • Aktenzeichen: 4 U 132/21
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Privates Versicherungsrecht, Krankenversicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Versicherungsnehmer einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der überzahlte Prämien von seiner Versicherungsgesellschaft zurückfordert.
  • Beklagte: Die Versicherungsgesellschaft, bei der der Kläger eine Kranken- und Pflegeversicherung unterhält.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Ein Versicherungsnehmer klagte auf Rückzahlung überzahlter Prämien seiner privaten Krankenversicherung. Die Prämien waren über Jahre hinweg durch die Versicherungsgesellschaft angepasst und erhöht worden. Der Kläger beanstandete die Begründungen der Erhöhungen und deren Rechtmäßigkeit.
  • Kern des Rechtsstreits: Zentral war die Frage, ob die Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung formell ausreichend begründet und materiell rechtmäßig waren. Es ging insbesondere um die Vereinbarkeit der vertraglichen Anpassungsklauseln mit den gesetzlichen Vorgaben. Auch die Verjährung der Rückzahlungsansprüche war ein Streitpunkt.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht änderte das erstinstanzliche Urteil ab und verurteilte die beklagte Versicherungsgesellschaft, dem Kläger 4.240,08 Euro zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen. Die weitergehenden Forderungen des Klägers wurden abgewiesen.
  • Folgen: Das Gericht ließ die Revision für bestimmte Rückerstattungsansprüche des Klägers zu. Die Kosten des Berufungsverfahrens wurden vollständig der Beklagten auferlegt, während die Kosten der ersten Instanz mehrheitlich der Kläger tragen muss.

Der Fall vor Gericht


Beitragserhöhung in der Krankenversicherung: Wenn das Kleingedruckte gegen das Gesetz verstößt

Fast jeder mit einer privaten Krankenversicherung kennt es: Der Briefumschlag mit dem Logo der Versicherungsgesellschaft liegt im Postkasten und kündigt eine Beitragserhöhung an. Oft wird dies mit allgemeinen gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen begründet. Doch darf eine Versicherung die Beiträge einfach so anpassen? Und was passiert, wenn die Regeln dafür, die im Vertrag stehen, möglicherweise gar nicht rechtens sind? Genau mit diesen Fragen musste sich das Oberlandesgericht Rostock in einem komplexen Fall auseinandersetzen.

Besorgter Versicherungsnehmer liest Brief über Beitragsanpassung der Krankenversicherung.
PKV-Beitragsanpassung per Brief: Finanzielle Sorge für Versicherungsnehmer wegen strittiger Vertragsklausel. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Ein Mann unterhielt seit 1994 eine private Krankenversicherung bei einer großen Versicherungsgesellschaft. Über die Jahre hinweg wurden die Beiträge für seine Tarife immer wieder erhöht, zuletzt auf einen monatlichen Gesamtbeitrag von fast 660 Euro. Allein zwischen 2012 und 2020 gab es sieben Anpassungen in seinem Haupttarif.

Der Streitpunkt: Waren die Erhöhungen überhaupt zulässig?

Der Versicherungsnehmer war der Ansicht, dass viele dieser Beitragserhöhungen nicht rechtmäßig waren und zog vor Gericht. Er hatte dabei zwei zentrale Argumente. Was war hier das Problem? Um das zu verstehen, muss man wissen, dass das Gesetz einer Versicherung bei Beitragserhöhungen klare Hürden in den Weg legt.

Zunächst gibt es eine formelle Hürde. Das Gesetz, genauer das Versicherungsvertragsgesetz (kurz VVG), schreibt in § 203 Absatz 5 vor, dass eine Versicherung ihrem Kunden die wesentlichen Gründe für die Erhöhung nennen muss. Der Kunde soll nachvollziehen können, warum er plötzlich mehr zahlen soll. Der Versicherungsnehmer kritisierte, dass die Begründungen seiner Versicherung zu vage waren. Mal war nur von der allgemeinen „Kostensituation auf dem Gesundheitsmarkt“ die Rede, mal wurde pauschal auf gestiegene „Versicherungsleistungen“ verwiesen, ohne Details zu nennen.

Viel wichtiger war aber die zweite, die materielle Hürde. Hier geht es nicht um die Form der Mitteilung, sondern um den Inhalt des Vertrags selbst. Eine Vertragsklausel ist materiell unwirksam, wenn ihr Inhalt gegen ein zwingendes Gesetz verstößt. Man kann das mit einem Mietvertrag vergleichen: Selbst wenn im Vertrag steht, dass der Vermieter die Miete jederzeit nach Belieben verdoppeln darf, wäre diese Klausel unwirksam, weil sie gegen die gesetzlichen Mieterschutzregeln verstößt.

Die Klausel im Vertrag und das Problem mit dem Gesetz

Im Versicherungsvertrag des Mannes gab es eine Klausel zur Beitragsanpassung, den Paragrafen 8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (das ist das Standard-Kleingedruckte eines Versicherungsvertrags). Diese Klausel legte fest, wann die Versicherung die Beiträge überprüfen und anpassen darf. Dies sollte passieren, wenn die tatsächlichen Ausgaben für Versicherungsleistungen von den ursprünglich kalkulierten Ausgaben abweichen.

Das Problem lag im Detail: Die Klausel der Versicherung erlaubte eine Anpassung bereits dann, wenn diese Abweichung mehr als fünf Prozent betrug. Das Gesetz (§ 203 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes) ist hier aber eigentlich strenger. Es sieht eine Anpassung grundsätzlich erst dann vor, wenn ein gesetzlich festgelegter Schwellenwert (meist zehn Prozent) überschritten wird. Zudem darf eine Anpassung nur erfolgen, wenn die Veränderung der Kosten als dauerhaft und nicht nur als vorübergehend eingeschätzt wird. Die Klausel der Versicherung schien ihr also mehr Spielraum zu geben, als das Gesetz eigentlich vorsieht, insbesondere bei kleineren Abweichungen zwischen fünf und zehn Prozent. Genau auf Basis dieser Klausel hatte die Versicherung in den Jahren 2013, 2015, 2017 und 2018 die Beiträge erhöht, da die Abweichungen in diesen Jahren unter zehn Prozent lagen.

Der Weg durch die Gerichte

Der Versicherungsnehmer forderte deshalb die Rückzahlung der seiner Meinung nach zu Unrecht gezahlten Beitragsteile in Höhe von fast 15.000 Euro. Die Versicherung wehrte sich. Sie argumentierte, ihre Vertragsklausel sei gültig und die Anpassungen seien im Interesse der Kunden, da kleinere, häufigere Schritte besser seien als seltene, große Beitragssprünge. Außerdem sei ein Teil der Forderungen verjährt. Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer bestimmten Frist (in der Regel drei Jahre) nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Das zuerst zuständige Landgericht Neubrandenburg wies die Klage ab. Es entschied, dass die Ansprüche für die Zeit vor 2017 verjährt seien. Für die späteren Erhöhungen sah es keine Probleme: Die Begründungen seien ausreichend und die Vertragsklausel sei rechtens. Der Versicherungsnehmer gab sich damit nicht zufrieden und legte Berufung beim Oberlandesgericht Rostock ein. Er beschränkte seine Forderung nun auf die Zahlungen ab 2017, um dem Einwand der Verjährung zu entgehen.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock

Das Oberlandesgericht sah den Fall anders als die erste Instanz und gab dem Versicherungsnehmer zu einem wesentlichen Teil recht. Es verurteilte die Versicherungsgesellschaft zur Rückzahlung von 4.240,08 Euro zuzüglich Zinsen.

Wie kam das Gericht zu diesem Ergebnis? Der Knackpunkt war die materielle Unwirksamkeit der Vertragsklausel. Die Richter in Rostock waren der Auffassung, dass der Paragraf 8b der Versicherungsbedingungen tatsächlich gegen zwingendes Recht verstößt. Die Regelung, die der Versicherung bereits bei einer Abweichung von über fünf Prozent eine Beitragserhöhung nach eigenem Ermessen erlaubte, untergräbt die strengeren Schutzvorschriften des Gesetzes. Das Gesetz will die Versicherten vor willkürlichen oder zu häufigen Erhöhungen schützen und knüpft diese an klare, hohe Hürden. Die Vertragsklausel der Versicherung weichte diese Hürden unzulässig auf.

Die konkreten Folgen der unwirksamen Klausel

Was bedeutet das konkret? Wenn die Vertragsklausel, auf die sich eine Erhöhung stützt, unwirksam ist, dann war die Erhöhung selbst von Anfang an rechtswidrig. Sie hatte keine gültige rechtliche Grundlage. Der Versicherungsnehmer hat die erhöhten Beiträge also ohne Rechtsgrund gezahlt – so, als hätte er versehentlich eine Rechnung doppelt bezahlt. Deshalb hat er einen Anspruch auf Rückzahlung dieser Beträge.

Dies betraf im vorliegenden Fall insbesondere die Beitragserhöhungen der Jahre 2013, 2015, 2017 und 2018, die auf Abweichungen von unter zehn Prozent beruhten. Da der Versicherungsnehmer seine Forderung auf die Zeit ab 2017 beschränkt hatte, umfasste der zugesprochene Betrag die zu viel gezahlten Anteile aus den unwirksamen Erhöhungen in diesem Zeitraum.

Ein Fall von grundsätzlicher Bedeutung

Das Gericht machte mit seiner Entscheidung auch deutlich, wie wichtig diese Frage ist. Es ließ für die Frage der Unwirksamkeit der Vertragsklausel die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die Revision ist das letzte Rechtsmittel in Zivilsachen und wird nur dann zugelassen, wenn ein Fall grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts eine Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts erfordert. Das Oberlandesgericht Rostock ist also der Meinung, dass die Frage, ob solche Vertragsklauseln in der privaten Krankenversicherung gültig sind, so wichtig ist, dass sie abschließend vom Bundesgerichtshof geklärt werden sollte.



Die Schlüsselerkenntnisse

Das Oberlandesgericht Rostock hat entschieden, dass bestimmte Klauseln in privaten Krankenversicherungsverträgen ungültig sind, wenn sie der Versicherung erlauben, Beiträge bereits bei geringeren Kostenabweichungen zu erhöhen als gesetzlich vorgesehen. In diesem Fall nutzte die Versicherung eine Vertragsklausel, die Beitragserhöhungen schon ab fünf Prozent Kostenabweichung erlaubte, obwohl das Gesetz normalerweise erst ab zehn Prozent eine Anpassung vorsieht. Da diese Erhöhungen ohne gültige rechtliche Grundlage erfolgten, musste die Versicherung über 4.000 Euro an zu viel gezahlten Beiträgen zurückerstatten. Das Urteil zeigt, dass Versicherungen sich nicht durch das Kleingedruckte über gesetzliche Schutzbestimmungen hinwegsetzen dürfen und gibt anderen Betroffenen möglicherweise Hoffnung auf Rückerstattung unrechtmäßig erhöhter Beiträge.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

FAQ Versicherungsrecht: Waage, Geld und Versicherungspolice unter Schirm mit Fragezeichen-Schild illustrieren häufige Rechtsfragen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum könnten Beitragserhöhungen in meiner privaten Krankenversicherung unwirksam sein?

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) können aus verschiedenen Gründen unwirksam sein. Es geht dabei nicht darum, ob die Erhöhung wirtschaftlich notwendig ist, sondern ob sie juristisch korrekt umgesetzt wurde und auf einer gültigen vertraglichen Grundlage beruht. Im Kern lassen sich die Gründe für eine mögliche Unwirksamkeit in zwei Hauptkategorien unterteilen: formelle und materielle Mängel.

Formelle Mängel: Wenn die Begründung fehlt oder unzureichend ist

Ein häufiger Grund für die Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen liegt in formellen Fehlern der Versicherung. Stellen Sie sich vor, Sie erhalten ein Schreiben mit einer Beitragserhöhung. Damit diese Erhöhung wirksam ist, muss die Versicherung sie verständlich und nachvollziehbar begründen. Das bedeutet, sie muss darlegen, aus welchen genauen Gründen die Beiträge steigen. Dies umfasst in der Regel eine transparente Erklärung der Berechnungsgrundlagen für die Anpassung.

Fehlt diese Begründung ganz, ist sie zu allgemein gehalten oder für einen juristischen Laien nicht nachvollziehbar, liegt ein formeller Mangel vor. Die Versicherung muss im Wesentlichen offenlegen, dass bestimmte gesetzlich vorgesehene Schwellenwerte bei den Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeiten überschritten wurden und wie sich dies auf Ihren individuellen Tarif auswirkt. Eine pauschale Aussage wie „Die Kosten sind gestiegen“ reicht dabei nicht aus. Fehlt diese ausreichende und transparente Begründung, kann die gesamte Beitragserhöhung als unwirksam betrachtet werden.

Materielle Mängel: Wenn die Vertragsklausel selbst unwirksam ist

Neben formellen Fehlern bei der Mitteilung der Erhöhung können auch materielle Mängel vorliegen. Das bedeutet, dass die vertragliche Klausel, die der Versicherung überhaupt das Recht gibt, die Beiträge anzupassen, selbst unwirksam ist. Solche Klauseln finden sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder Tarifbedingungen.

Eine Klausel kann unwirksam sein, wenn sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Klausel der Versicherung zu viel Spielraum für Erhöhungen einräumt, als das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erlaubt, oder wenn sie den Versicherten unangemessen benachteiligt. Das kann passieren, wenn die Formulierungen in der Klausel zu unbestimmt sind oder gegen das Transparenzgebot verstoßen. Sie müssen als Versicherter klar erkennen können, unter welchen genauen Voraussetzungen und nach welchen Regeln eine Beitragsanpassung erfolgen kann. Ist die Klausel rechtlich nicht haltbar, kann die darauf basierende Beitragserhöhung ebenfalls unwirksam sein, auch wenn die Begründung der Erhöhung an sich transparent war.

Kurz gesagt: Eine Beitragserhöhung kann scheitern, weil sie falsch kommuniziert wurde (formeller Mangel) oder weil die zugrunde liegende Regelung im Vertrag fehlerhaft ist (materieller Mangel).


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Wie erkenne ich, ob meine private Krankenversicherung meine Beiträge möglicherweise unrechtmäßig erhöht hat?

Wenn Ihre private Krankenversicherung (PKV) die Beiträge erhöht, gibt es bestimmte Anhaltspunkte im Schreiben der Versicherung, auf die Sie achten können, um eine erste Einschätzung vorzunehmen. Die Rechtsprechung hat hier in den letzten Jahren wichtige Kriterien festgelegt.

Wichtige Anhaltspunkte im Erhöhungsschreiben

Ein wesentliches Merkmal einer potenziell unrechtmäßigen Beitragserhöhung ist eine unzureichende Begründung im Schreiben der Versicherung. Eine rechtlich korrekte Erhöhungsmitteilung muss für den Versicherten nachvollziehbar erklären, warum der Beitrag angehoben wird. Dies bedeutet:

  • Die Versicherung muss konkret darlegen, welche Kostenentwicklung in welchem Tarif oder in welchen Tarifgruppen die Erhöhung notwendig macht. Formulierungen wie „allgemeine Kostensteigerung“ oder „Anpassung an die Marktlage“ sind in der Regel zu vage und unzureichend.
  • Es muss klar erkennbar sein, auf welche statistischen Grundlagen sich die Erhöhung stützt. Dazu gehört die Angabe, ob die Krankheitskosten oder die Sterbewahrscheinlichkeit in der relevanten Tarifgruppe von den ursprünglich kalkulierten Werten abgewichen sind.
  • Die Begründung muss zudem aufzeigen, wie sich die Erhöhung auf die einzelnen Tarifbausteine (zum Beispiel Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung) verteilt.

Fehlt eine solche detaillierte, transparente und nachvollziehbare Begründung, kann dies ein Indiz für die Unwirksamkeit der Beitragserhöhung sein. Das Schreiben muss den Versicherten in die Lage versetzen, die Notwendigkeit der Erhöhung zu überprüfen.

Die Bedeutung der Kostenschwellen

Beitragserhöhungen in der PKV sind an bestimmte Kostenschwellen gebunden, die nicht unterschritten werden dürfen. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht vor, dass eine Anpassung der Beiträge in der Regel erst erfolgen darf, wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben oder die Sterblichkeitsraten in einem Tarif von den ursprünglich kalkulierten Werten um einen bestimmten Prozentsatz abweichen.

  • Die gesetzlich vorgesehene Abweichung, die eine Beitragserhöhung auslösen kann, liegt in der Regel bei mindestens zehn Prozent.
  • Wenn Sie feststellen, dass Ihre Beiträge auf der Grundlage einer geringeren Abweichung (zum Beispiel unter zehn Prozent) angepasst wurden, ist dies ein starkes Indiz dafür, dass die Erhöhung möglicherweise nicht rechtmäßig erfolgte.
  • Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Schwellenwerte sich auf die gesamte Tarifgruppe beziehen und nicht auf die individuelle Leistungsinanspruchnahme eines einzelnen Versicherten.

Warum eine abschließende Bewertung komplex ist

Auch wenn die genannten Anhaltspunkte Ihnen eine erste Orientierung bieten können, ist die abschließende und rechtssichere Bewertung der Rechtmäßigkeit einer Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung komplex. Die genaue Prüfung erfordert detailliertes Wissen über versicherungsrechtliche Bestimmungen, aktuelle Gerichtsurteile und die Fähigkeit, komplexe versicherungsmathematische Berechnungen nachzuvollziehen. Dies liegt daran, dass die Versicherungen interne Daten und Berechnungen heranziehen, die für juristische Laien nicht einsehbar oder verständlich sind.


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Welche Folgen hat es, wenn eine Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung unwirksam ist?

Wenn eine Beitragserhöhung in Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) als unwirksam eingestuft wird, bedeutet dies, dass die Erhöhung rechtlich so behandelt wird, als hätte sie nie stattgefunden. Die Versicherung hatte somit keine gültige Grundlage, um die höheren Beiträge von Ihnen zu fordern.

Die zentrale Folge hieraus ist, dass Sie Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge haben. Da die Erhöhung unwirksam war, bestand keine Verpflichtung Ihrerseits, die erhöhten Beträge zu zahlen. Die Differenz zwischen dem ursprünglich gültigen Beitrag und dem tatsächlich gezahlten, erhöhten Beitrag muss Ihnen daher erstattet werden. Dies gilt für den gesamten Zeitraum, in dem Sie die unwirksamen Erhöhungsbeträge gezahlt haben.

Für Sie als Versicherte(r) bedeutet dies in der Regel eine finanzielle Entlastung, da Ihnen die überzahlten Beiträge zustehen. Zudem besteht oftmals ein Anspruch auf Verzinsung der zu viel gezahlten Beiträge ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Überzahlung.

Gleichzeitig wird Ihr aktueller Beitrag auf das Niveau vor der unwirksamen Erhöhung zurückgesetzt, gegebenenfalls zuzüglich späterer, wirksamer Erhöhungen. Das bedeutet, Ihr monatlicher Beitrag sinkt auf den Betrag, der rechtlich korrekt gewesen wäre, wenn die unwirksame Erhöhung nicht vorgenommen worden wäre.


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Gibt es Fristen, innerhalb derer ich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen vorgehen muss?

Ja, es gibt Fristen, innerhalb derer Sie Ansprüche wegen unrechtmäßiger Beitragserhöhungen geltend machen müssen. Diese Fristen sind sehr wichtig, denn ist eine solche Frist abgelaufen, kann ein Anspruch in der Regel nicht mehr durchgesetzt werden, selbst wenn er ursprünglich berechtigt war. Man spricht dann von Verjährung.

Für Ansprüche, die sich aus möglicherweise unrechtmäßigen Beitragserhöhungen ergeben, gilt in den meisten Fällen die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.

Wann beginnt die Verjährungsfrist?

Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Gleichzeitig müssen Sie als Versicherungsnehmer Kenntnis von den Umständen erlangt haben oder hätten erlangen müssen, die den Anspruch begründen, sowie von der Person des Schuldners (also beispielsweise dem Versicherungsunternehmen).

Ein Beispiel zur besseren Vorstellung: Wenn eine aus Ihrer Sicht unrechtmäßige Beitragserhöhung im Mai 2022 vorgenommen wurde und Sie davon noch im selben Jahr Kenntnis erhalten, dann beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2022. Das bedeutet, Ihr Anspruch würde dann am 31. Dezember 2025 verjähren.

Für Sie bedeutet das, dass es entscheidend ist, mögliche Ansprüche auf eine Erstattung oder Anpassung der Beiträge zeitnah zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen. Diese Fristen sorgen für Rechtssicherheit und sollen verhindern, dass Ansprüche unbegrenzt lange offenbleiben.


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Wie kann ich Unterstützung erhalten, wenn ich den Verdacht habe, dass meine Beiträge unrechtmäßig erhöht wurden?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Versicherungsbeiträge, beispielsweise in der privaten Krankenversicherung, nicht korrekt erhöht wurden, ist die Überprüfung dieser Erhöhungen oft komplex. Sie erfordert spezielles Fachwissen in den Bereichen Vertragsrecht, Versicherungsrecht und der aktuellen Rechtsprechung. Hierfür gibt es verschiedene Anlaufstellen, die auf unterschiedliche Weise Unterstützung bieten können.

Fachanwälte für Versicherungsrecht

Fachanwälte, die sich auf Versicherungsrecht spezialisiert haben, verfügen über tiefgreifende Kenntnisse der relevanten Gesetze und Urteile. Sie können die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen umfassend prüfen. Dies beinhaltet die genaue Analyse Ihrer Vertragsunterlagen und der Begründungen für die Erhöhungen. Sie bewerten, ob die Erhöhungen formal korrekt und materiell zulässig sind, also ob sie den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Dies ist besonders wichtig, da eine fehlerhafte Berechnung oder Begründung eine Erhöhung unwirksam machen kann. Ihre Expertise ist entscheidend, um die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Komplexität der Materie zu durchdringen.

Verbraucherzentralen

Verbraucherzentralen bieten eine erste Orientierung und allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten. Sie können grundlegende Fragen zu Beitragserhöhungen beantworten und aufzeigen, welche Aspekte bei der Prüfung eine Rolle spielen. Ihr Fokus liegt auf der Aufklärung über allgemeine Verbraucherthemen und der Stärkung der Verbraucherposition. Sie können Ihnen helfen, ein grundlegendes Verständnis für die Situation zu entwickeln und mögliche erste Schritte zu identifizieren.

Spezialisierte Rechtsdienstleister

Daneben gibt es spezialisierte Rechtsdienstleister, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete oder Problemstellungen konzentriert haben, wie beispielsweise die Prüfung von Beitragserhöhungen. Diese Anbieter haben oft spezifische Prozesse und Expertise für solche wiederkehrenden Fälle aufgebaut. Sie können eine Bewertung der Sachlage vornehmen und mögliche Wege aufzeigen. Auch hier steht die juristische Einschätzung der Rechtmäßigkeit im Vordergrund, die ein tiefes Verständnis der Rechtslage erfordert.

Unabhängig von der gewählten Anlaufstelle ist es wichtig zu wissen, dass die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Vertragstext, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der relevanten Rechtsprechung erfordert. Es geht darum, ob die Erhöhungen den gesetzlichen Anforderungen und den Vereinbarungen in Ihrem Vertrag entsprechen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Illustration zum Glossar Versicherungsrecht: Waage, aufgeschlagenes Buch und Siegelrolle.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist das zentrale Gesetz, das die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmern und Versicherern regelt. Es enthält unter anderem Vorschriften darüber, wann und wie Versicherungsbeiträge angepasst werden dürfen, etwa in § 203, der genaue Bedingungen für Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung vorgibt. Im Fall sorgt das VVG dafür, dass Versicherungen nicht willkürlich Beiträge erhöhen können, sondern nur unter Einhaltung bestimmter Schwellenwerte und Voraussetzungen. Ohne Beachtung dieser gesetzlichen Regeln sind Beitragserhöhungen häufig unwirksam.

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Materielle Unwirksamkeit einer Vertragsklausel

Eine Vertragsklausel ist materiell unwirksam, wenn ihr Inhalt gegen zwingendes Recht verstößt oder den Vertragspartner unangemessen benachteiligt. Das bedeutet, selbst wenn beide Parteien die Klausel unterschrieben haben, darf sie nicht angewendet werden, wenn sie gesetzliche Vorgaben verletzt. Im vorliegenden Fall war die Klausel zur Beitragsanpassung unzulässig, weil sie der Versicherung zu viel Spielraum bei Beitragserhöhungen einräumte und damit gesetzliche Schutzvorschriften umging. Dadurch waren die darauf basierenden Beitragserhöhungen rechtlich nicht wirksam.

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Beitragsanpassungsklausel (Paragraf 8b der AVB)

Die Beitragsanpassungsklausel ist eine Vertragsbestimmung, die regelt, unter welchen Umständen und nach welchen Kriterien die Versicherung die Beiträge erhöhen darf. Diese Klausel steht meist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und soll gesetzliche Anforderungen wie im VVG umsetzen. Im beschriebenen Fall erlaubte die Klausel die Erhöhung bereits bei Abweichungen von mehr als fünf Prozent, während das Gesetz einen strengeren Schwellenwert von zehn Prozent fordert. Wichtig ist, dass eine solche Klausel klar und gesetzeskonform formuliert sein muss, damit Beitragserhöhungen rechtswirksam sind.

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Verjährung

Verjährung bedeutet, dass Ansprüche nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden können. Für Rückforderungen unrechtmäßiger Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung gilt in der Regel eine Verjährungsfrist von drei Jahren, die rückwirkend zum Ende des Jahres beginnt, in dem man von der Erhöhung und dem Anspruch Kenntnis erlangt hat. Das heißt, wer zu spät reagiert, verliert seine Chance auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge. Die Verjährung dient der Rechtssicherheit und soll verhindern, dass alte Ansprüche unbefristet durchgesetzt werden.

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Revision

Die Revision ist ein Rechtsmittel, mit dem ein Urteil vor dem Bundesgerichtshof (dem höchsten deutschen Zivilgericht) überprüft werden kann. Sie ist in Zivilsachen nur zulässig, wenn der Fall grundsätzliche Bedeutung hat oder eine Klärung der Rechtslage erforderlich ist. Im geschilderten Verfahren wurde die Revision zugelassen, weil geklärt werden muss, ob bestimmte Klauseln zur Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung überhaupt gültig sind. Eine Revision kann dazu führen, dass das Bundesgerichtshof-Urteil verbindliche richtungsweisende Entscheidungen für ähnliche Fälle trifft.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG), insbesondere § 203 VVG: Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen. § 203 VVG legt spezielle, strenge Voraussetzungen für Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung fest, um Versicherte vor willkürlichen Anpassungen zu schützen. Er unterscheidet zwischen formellen Anforderungen an die Begründung der Erhöhung und materiellen Schwellenwerten, ab denen eine Anpassung überhaupt zulässig ist, beispielsweise bei dauerhaften Kostensteigerungen von über zehn Prozent. Diese Regelungen sind zwingend und können vertraglich nicht einfach umgangen werden. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die zentrale Frage war, ob die Beitragserhöhungen gegen die Vorschriften des § 203 Abs. 2 VVG (materielle Unwirksamkeit der Klausel) und § 203 Abs. 5 VVG (formelle Begründung) verstießen. Das Oberlandesgericht Rostock sah insbesondere die vertragliche Klausel zur Beitragsanpassung wegen Verstoßes gegen § 203 Abs. 2 VVG als unwirksam an.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 812 BGB: § 812 BGB ist die zentrale Grundlage für Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung. Er besagt, dass jemand, der etwas ohne rechtlichen Grund von einem anderen erlangt hat, dies zurückgeben muss, um ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen zu korrigieren. Dieser Anspruch entsteht, wenn eine Leistung erbracht wurde, für die keine wirksame vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung bestand. Er dient dazu, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, wenn Zahlungen oder andere Leistungen zu Unrecht erfolgten. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die Beitragserhöhungen als unwirksam angesehen wurden, hatte der Versicherungsnehmer die erhöhten Beiträge ohne gültige rechtliche Grundlage an die Versicherung gezahlt. Aus diesem Grund sprach das Gericht ihm einen Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge gemäß § 812 BGB zu.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 307 ff. BGB (Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen): Die §§ 307 ff. BGB regeln die Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die ein Vertragspartner dem anderen stellt und die eine Vielzahl von Verträgen standardisieren sollen. Ziel der AGB-Kontrolle ist es, den Vertragspartner vor einseitigen Benachteiligungen durch intransparente oder unangemessene Klauseln zu schützen, insbesondere wenn diese von zwingendem Gesetzesrecht abweichen. Eine Klausel, die gegen ein solches zwingendes Gesetz verstößt oder den Vertragspartner unangemessen benachteiligt, ist unwirksam. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die streitige Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (§ 8b AVB) wurde vom Gericht als unwirksam eingestuft. Sie stellte eine unzulässige Abweichung von den zwingenden Vorgaben des § 203 Abs. 2 VVG dar und verstieß somit gegen die Grundsätze der AGB-Kontrolle gemäß §§ 307 ff. BGB.
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 195 ff. BGB (Verjährung): Die Verjährung regelt, nach welcher Zeitspanne ein Gläubiger seine Forderung nicht mehr gerichtlich durchsetzen kann, selbst wenn sie ursprünglich bestand. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Verjährung dient der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden, da sie verhindert, dass alte Ansprüche unbegrenzt geltend gemacht werden können. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Versicherungsgesellschaft berief sich auf Verjährung für ältere Forderungen des Klägers. Um diesem Einwand zu entgehen, beschränkte der Versicherungsnehmer seine Klageforderung auf die seit 2017 gezahlten Beträge, die innerhalb der Verjährungsfrist lagen und vom Gericht zugesprochen wurden.

Das vorliegende Urteil


OLG Rostock – Az.: 4 U 132/21 – Urteil vom 27.09.2022


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