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Wie lange muss eine Krankentagegeldversicherung zahlen?

Eine Krankheit kann für einen Arbeitnehmer durchaus wirtschaftliche Folgen haben. Zwar ist der Umstand korrekt, dass es eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf gesetzlicher Basis für den Arbeitnehmer gibt, doch endet diese Zahlung nach einem Zeitraum von sechs Wochen. Dauert die Erkrankung länger an, so tritt die gesetzliche Krankenkasse ein, welche jedoch einen niedrigeren Betrag an den Patienten ausschüttet. Dementsprechend entsteht auch eine regelrechte Einkommenslücke, die sich durch eine Krankentagegeldversicherung durchaus schließen lässt.

Für Privatpatienten ist die Krankentagegeldversicherung in der Regel ein Standard. Für gesetzlich versicherte Menschen jedoch ist die Krankentagegeldversicherung jedoch eine Ausnahmeerscheinung. Dementsprechend sollten gesetzlich versicherte Menschen über den zusätzlichen Abschluss einer derartigen Versicherung nachdenken.
Krankentagegeldversicherung
Symbolfoto: Von Ratanapon Srisuneton/Shutterstock.com

Das Krankentagegeld darf dabei jedoch auf gar keinen Fall mit dem Krankengeld verwechselt werden. Das Krankengeld wird durch die Krankenkasse entrichtet, während das Krankentagegeld von privaten Versicherungsgebern ausgezahlt wird. Das Krankengeld ist als Leistung den gesetzlich Versicherten vorbehalten und dementsprechend erhalten Privatversicherte auch kein Krankengeld. Auch das Krankenhaustagegeld darf nicht mit dem Krankentagegeld verwechselt werden. Das Krankenhaustagegeld ist eine Zusatzleistung, welche jedoch zwingend an den Aufenthalt im Krankenhaus verknüpft ist.

Die Voraussetzung für den Bezug des Krankentagegeldes ist das ärztliche Attest, welches die Arbeitsunfähigkeit des Patienten für den attestierten Zeitraum attestiert. Dieses Attest muss dann bei dem jeweiligen Versicherungsgeber in schriftlicher Form eingereicht werden, damit die Zahlung des Krankentagegeldes veranlasst werden kann. Die Zahlung des Krankentagegeldes beginnt mit dem Beginn der siebten Krankheitswoche, in welcher die gesetzlich vorgeschriebene Zahlung des Arbeitgebers endet. Nunmehr kommt es darauf an, ob der Patient die Zeit der siebten Woche durch eigene Ersparnisse abdecken kann oder nicht. Ein Wahltarif aus der gesetzlichen Krankenkasse heraus steht dann zur Verfügung, wenn der Patient die Zeit nicht durch das eigene Kapital abdecken kann. In einem derartigen Fall wird für gewöhnlich ein sogenannter Beitragszuschlag fällig, sodass die Zahlung der Krankenkasse bereits frühzeitiger beginnt. Der Wahltarif ist dann allerdings in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren bei der jeweiligen Krankenkasse festgeschrieben, sodass in dieser Zeit kein Wechsel möglich ist.

Für Menschen mit einer angeschlagenen Gesundheit ist die Krankentagegeldversicherung eine regelrechte Pflicht. Gerade gesetzlich Versicherte sollten diese Versicherung auf jeden Fall abschließen, da der aktuelle Gesundheitszustand bei dem Antrag nicht geprüft wird. Für Privatversicherte zählt dies allerdings so in dieser Form nicht, da hier der Gesundheitszustand auf jeden Fall überprüft wird.

Für eine Berufsgruppe ist die Krankentagegeldversicherung völlig unrelevant – die Beamten. Ein Beamter benötigt keine Krankentagegeldversicherung, da sein Dienstherr die Besoldung auch im Krankheitsfall auf unbestimmte Zeit weiter bezahlt. Für Beamte ist daher eher die sogenannte Dienstunfähigkeitsversicherung interessant, welche jedoch mit der Krankentagegeldversicherung nicht vergleichbar ist und einem völlig anderem Prinzip folgt.

Im Zusammenhang mit der Krankentagegeldversicherung ist auch das Wissen sehr wichtig, wann genau ein Versicherungsgeber keine Leistung an den Versicherungsnehmer bzw. Patienten erbringt. In der Regel lässt sich dies dem Versicherungsvertrag entnehmen, doch in der Regel zahlt der Versicherungsgeber nicht während einer Reha. Andere Versicherungsgeber hingegen leisten nur dann, wenn eine Reha nach einer Krankheit erfolgen soll. Diesbezüglich gibt es bedauerlicherweise in Deutschland keinerlei einheitliche Regelungen, da der Versicherungsvertrag der Krankentagegeldversicherung grundsätzlich der Vertragsfreiheit unterliegt und dementsprechend der Versicherungsnehmer von dem Angebot des Versicherungsgebers abhängig ist. Für den Versicherungsnehmer ist es jedoch enorm wichtig, dass die wichtigsten Punkte des Versicherungsvertrages im Vorfeld bekannt sind. Zu den wichtigsten Punkten zählt auch die Regelung, wie lang ein Versicherungsgeber seine Leistung letztlich an den Versicherungsnehmer bzw. Patient leistet. Dies zählt ebenfalls zu den Punkten, die von dem Versicherungsgeber individuell in dem Versicherungsvertrag festgelegt wird.

In der Regle zahlt der Versicherungsgeber die Leistung aus dem Versicherungsvertrag heraus für eine unbegrenzt lange Zeit. Diese Zahlung ist dann jedoch für gewöhnlich an gewisse Grundbedingungen geknüpft, die von dem Versicherungsgeber auch in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Ein wichtiger Aspekt bei der Krankentagegeldversicherung ist beispielsweise der Umstand, dass eine Besserung des Gesundheitszustandes durch die Behandlung erreicht werden kann und dass dementsprechend nach Abschluss der Erkrankung auch eine Arbeitsfähigkeit des Versicherungsnehmers wiederhergestellt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, so greift dann eine andere Versicherung als die Krankentagegeldversicherung.

Das ärztliche Attest ist für den Versicherungsnehmer enorm wichtig. Wird in diesem Attest die BU festgestellt, so ist dies dem Versicherungsgeber der Krankentagegeldversicherung umgehend zu melden. Bei einigen Versicherungsgebern kann es auch vorkommen, dass sich Versicherungsgesellschaft die Entscheidung im Hinblick auf eine BU vorbehält und dementsprechend der Versicherungsnehmer zu einem Gutachter geschickt wird.

Die Länge der Zahlung ist eine individuell festgelegte Zeitspanne, auf welche der Versicherungsnehmer vor dem Abschluss der Krankentagegeldversicherung ein besonderes Augenmerk legen sollte. Dies ist in der gängigen Praxis ja auch kein Problem, auch wenn einige Versicherungsnehmer im Vorfeld lediglich auf die Höhe der Versicherungsprämien schauen und den Fokus weniger auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen richten. Diese allgemeinen Versicherungsbedingungen sind jedoch enorm wichtig, damit es später nicht zu Streitigkeiten zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer kommen kann. Steht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen, dass der Versicherungsgeber das Krankentagegeld auf unbestimmte Zeit bis zur vollständigen Genesung des Versicherungsnehmers leistet, so gibt es in der Regel auch keinerlei Potenzial für Probleme. Problematisch wird es für gewöhnlich jedoch dann, wenn die Leistung des Versicherungsgebers aus dem Versicherungsvertrag heraus befristet oder an ganz bestimmte Grundsatzbedingungen geknüpft sind. Da die allgemeinen Versicherungsbedingungen ein wesentlicher Vertragsbestandteil des Versicherungsvertrages zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer sind, wird es im Nachhinein äußerst schwer, diese Bedingungen anzugehen. Besonders problematisch kann es auch dann werden, wenn die Zahlung des Krankentagegeldes an den Gesundheitszustand des Patienten verknüpft wird. Dies ist in der gängigen Praxis nur zu häufig der Fall, sodass Streitpotenzial im Hinblick auf diese Frage durchaus vorhanden ist.

Ein Versicherungsnehmer steht rechtlich gesehen mit dem Versicherungsgeber auf einer Stufe. Es handelt sich rechtlich betrachtet um einen Vertrag, aus dem beide Seiten sowohl Rechte als auch Pflichten herausziehen. In der gängigen Praxis wird jedoch nur zu häufig das Bild vermittelt, dass der Versicherungsnehmer es mit einer übermächtigen Versicherungsgesellschaft zu tun hat, die überdies nicht selten über eine eigene Rechtsabteilung verfügt. Das Gefühl, dass der Versicherungsnehmer dem Versicherungsgeber auf Wohl und Wehe ausgeliefert ist, gehört daher in Deutschland bedauerlicherweise zum Alltagsbild. Nur zu häufig wird dabei vergessen, dass der Versicherungsnehmer ebenfalls über Rechte verfügt und diese gegenüber der Versicherungsgesellschaft wahrnehmen kann. Die Wahrnehmung der Interessen ist jedoch in Eigenregie durchaus ein schwieriges Unterfangen.

Wenn Sie Probleme mit Ihrem Versicherungsgeber haben sollten Sie auf gar keinen Fall die Problematik im Alleingang angehen. Vielmehr ist eine juristische Vertretung in Form eines Fachanwalts für Versicherungsrecht auf jeden Fall sehr ratsam, da nicht selten derartige Streitigkeiten im Hinblick auf die Leistungspflicht des Versicherungsgebers gerichtlich gelöst werden müssen. Wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei verfügen über engagierte und hochkompetente Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche Ihnen sehr gern mit der gesamten juristischen Kompetenz zur Seite stehen und Sie sowohl außergerichtlich als auch auf dem Gerichtsweg vertreten.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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