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Krankentagegeldversicherung – Inanspruchnahme bei Altersrentenbezug

Ein Geschäftsführer im Ruhestand klagt gegen seine Versicherung und einen Versicherungsvermittler, weil diese ihm nach Eintritt einer Krankheit die Zahlung von Krankentagegeld verweigerten. Der Mann hatte trotz Rentenbezugs weitergearbeitet und war der Ansicht, ausreichend über die Bedingungen seiner Krankentagegeldversicherung informiert worden zu sein. Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied nun zugunsten der Versicherung und des Vermittlers.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fall betrifft Schadensersatzansprüche wegen eines behaupteten Beratungsfehlers bei der Umstellung einer Krankentagegeldversicherung durch die Klägerin.
  • Die Klägerin erhebt Ansprüche gegen einen privaten Krankenversicherer und dessen Versicherungsvermittler wegen angeblicher Falschberatung bei einem Tarifwechsel.
  • Die Schwierigkeiten entstehen aus unterschiedlichen Interpretationen der Beratung zu den Konditionen der Krankentagegeldversicherung und den daraus resultierenden Verpflichtungen.
  • Das Gericht lehnte die Berufung der Klägerin ab und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz.
  • Die Entscheidung beruhte darauf, dass keine ausreichenden Beweise für eine Fehlberatung durch die beklagten Parteien vorlagen.
  • Für die Klägerin entstehen durch das Urteil die Prozesskosten, da die Berufung zurückgewiesen wurde.
  • Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, was eine endgültige Entscheidung darstellt.
  • Die Auswirkungen beinhalten, dass die Klägerin keinen Schadensersatz erhält und die Versicherung weiterhin keine Zahlung des Krankentagegeldes leisten muss.

Krankentagegeld und Altersrente: Urteil klärt wichtige Ansprüche für Versicherte

Die Krankentagegeldversicherung ist eine wichtige Absicherung für Arbeitnehmer, die während einer Krankheit ein Einkommen sichern möchten. Sie bietet finanzielle Unterstützung, wenn der Arbeitnehmer für längere Zeit arbeitsunfähig ist. Besonders relevant wird das Thema, wenn Versicherte in den Altersrentenbezug eintreten und gleichzeitig Anspruch auf Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung haben. Die Anspruchsvoraussetzungen und die genauen Regelungen zur Inanspruchnahme dieser Versicherung können für viele verwirrend sein, da hier sowohl gesetzliche Vorgaben als auch individuelle Versicherungsbedingungen berücksichtigt werden müssen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall betrachtet, der interessante Aspekte rund um die Verbindung von Krankentagegeld und Altersrente beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Beratungsfehler bei Krankentagegeldversicherung: OLG Saarbrücken weist Klage ab

Beratungsfehler bei Krankentagegeldversicherung und Rentenbezug
Das OLG Saarbrücken wies die Klage auf Schadensersatz wegen eines Beratungsfehlers zur Krankentagegeldversicherung ab, da der Rentenbezug das Versicherungsverhältnis beeinflusst. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einem Urteil vom 20. Juli 2022 die Berufung einer Klägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken zurückgewiesen. Die Klägerin hatte Schadensersatzansprüche gegen einen privaten Krankenversicherer und dessen Versicherungsvermittler geltend gemacht.

Umstellung der Krankentagegeldversicherung und Rentenbezug im Fokus

Der Fall drehte sich um die Umstellung einer Krankentagegeldversicherung des Ehemanns der Klägerin. Ursprünglich hatte dieser bei der beklagten Versicherung eine Police im Tarif TG 28. Nach einem Beratungsgespräch mit dem mitbeklagten Versicherungsvermittler wurde der Vertrag zum 1. November 2014 in den Tarif TG 42 umgestellt. Versichert war fortan ein Krankentagegeld von 150 Euro mit einer Karenzzeit von 42 Tagen.

Entscheidend für den Rechtsstreit war, dass der Ehemann seit dem 1. Oktober 2014 eine Altersrente bezog, gleichzeitig aber weiterhin als Geschäftsführer tätig war. Als er 2018 arbeitsunfähig wurde, verweigerte die Versicherung die Zahlung des Krankentagegelds mit der Begründung, dass die Voraussetzungen für die Weiterführung der Versicherung aufgrund des Rentenbezugs nicht mehr gegeben seien.

Vorwurf des Beratungsfehlers und Klage auf Schadensersatz

Die Klägerin warf dem Versicherungsvermittler einen Beratungsfehler vor. Sie behauptete, in einem Gespräch am 12. September 2014 sei dem Vermittler mitgeteilt worden, dass sich ihr Ehemann bereits im Rentenalter befinde und eine Rente beantragt habe. Vor dem Landgericht Saarbrücken klagte sie auf Schadensersatz in Höhe von 56.250 Euro sowie auf Feststellung, dass die Krankentagegeldversicherung bis 2024 fortbestehe, solange ihr Ehemann seiner selbstständigen Tätigkeit nachgehe.

OLG bestätigt Abweisung der Klage

Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte nun die Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung der Klägerin zurück. Die Richter sahen keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Beklagten. Sie stellten fest, dass die Klägerin den behaupteten Beratungsfehler nicht beweisen konnte. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass der Versicherungsvermittler über den Rentenbezug des Ehemanns informiert worden war.

Bedeutung des Rentenbezugs für die Versicherung

Das Gericht betonte die Relevanz des Rentenbezugs für die Krankentagegeldversicherung. Nach den Versicherungsbedingungen ende das Versicherungsverhältnis mit Eintritt der Berufsunfähigkeit oder wenn die versicherte Person nicht mehr erwerbstätig sei. Der Bezug einer Altersrente führe in der Regel dazu, dass kein Verdienstausfall mehr versicherbar sei, der durch die Krankentagegeldversicherung abgedeckt werden könne.

Die Entscheidung des OLG Saarbrücken unterstreicht die Wichtigkeit einer vollständigen und korrekten Informationsweitergabe bei Versicherungsberatungen. Sie verdeutlicht auch die Komplexität von Krankentagegeldversicherungen im Zusammenhang mit dem Renteneintritt und fortgeführter beruflicher Tätigkeit.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil betont die entscheidende Bedeutung des Rentenbezugs für die Krankentagegeldversicherung. Der Bezug einer Altersrente führt in der Regel zum Ende des Versicherungsverhältnisses, da kein versicherbarer Verdienstausfall mehr besteht. Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit vollständiger Informationsweitergabe bei Versicherungsberatungen und verdeutlicht die Komplexität von Krankentagegeldversicherungen im Kontext von Renteneintritt und fortgeführter Berufstätigkeit.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Das Urteil hat wichtige Konsequenzen für Selbständige mit einer Krankentagegeldversicherung, die eine Altersrente beziehen. Es stellt klar, dass der Anspruch auf Krankentagegeld in der Regel mit Beginn des Rentenbezugs endet – auch wenn Sie weiterhin beruflich tätig sind. Eine mündliche Zusage des Versicherungsvertreters, dass die Versicherung trotz Rente weiterlaufen würde, ist rechtlich nicht bindend. Prüfen Sie daher genau Ihre Versicherungsbedingungen und lassen Sie sich Zusagen schriftlich geben. Wichtig ist auch, Ihren Versicherer über den Rentenbezug zu informieren. Sollten Sie dennoch Beiträge gezahlt haben, können Sie diese zurückfordern. Überprüfen Sie zudem, ob es spezielle Tarife für Ihre Situation gibt. Im Zweifel sollten Sie sich unabhängig beraten lassen, um Ihre Absicherung optimal zu gestalten.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche rechtlichen Konsequenzen kann ein Beratungsfehler bei der Krankentagegeldversicherung haben?

Ein Beratungsfehler bei der Krankentagegeldversicherung kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen für den Versicherten haben.

Schadensersatzpflicht des Versicherungsvermittlers

Wenn ein Versicherungsvermittler einen Beratungsfehler begeht, kann er nach § 63 VVG zum Schadensersatz verpflichtet sein. Dies bedeutet, dass Sie als Versicherter Anspruch auf Ausgleich des entstandenen Schadens haben. Der Schaden kann beispielsweise darin bestehen, dass Sie aufgrund der Falschberatung einen unzureichenden Versicherungsschutz haben und im Krankheitsfall finanzielle Einbußen erleiden.

Quasideckung als Schadensersatz

Bei einem Beratungsfehler können Sie verlangen, so gestellt zu werden, als hätten Sie den erforderlichen Versicherungsschutz erhalten. Dies wird als Quasideckung bezeichnet. Wenn Sie also aufgrund einer Falschberatung keinen ausreichenden Krankentagegeldschutz haben, können Sie im Schadensfall dennoch die Leistungen erhalten, die Sie bei korrekter Beratung versichert hätten.

Beweislastumkehr bei mangelhafter Dokumentation

Für Sie als Versicherten ist besonders wichtig: Wenn der Versicherungsvermittler seine Beratung nicht oder nur unvollständig dokumentiert hat, kann dies zu einer Beweislastumkehr führen. Das bedeutet, dass nicht Sie beweisen müssen, dass eine Falschberatung stattgefunden hat, sondern der Vermittler nachweisen muss, dass er Sie korrekt beraten hat. Dies verbessert Ihre Position in einem möglichen Rechtsstreit erheblich.

Rückabwicklung des Versicherungsvertrages

In schwerwiegenden Fällen kann ein Beratungsfehler sogar zur Rückabwicklung des gesamten Versicherungsvertrages führen. Stellen Sie sich vor, Sie wurden zum Wechsel Ihrer Krankentagegeldversicherung beraten, ohne dass Sie über wesentliche Nachteile des neuen Vertrages aufgeklärt wurden. In einem solchen Fall können Sie unter Umständen die Wiederherstellung Ihres alten Versicherungsschutzes verlangen.

Haftung des Versicherers

Nicht nur der Vermittler, sondern auch der Versicherer selbst kann für Beratungsfehler haften. Nach § 6 VVG ist der Versicherer verpflichtet, Sie anlassbezogen zu beraten und zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen zu befragen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann auch er schadensersatzpflichtig werden.

Wenn Sie von einem Beratungsfehler betroffen sind, sollten Sie umgehend handeln. Dokumentieren Sie den Sachverhalt sorgfältig und machen Sie Ihre Ansprüche geltend. Die rechtlichen Konsequenzen eines Beratungsfehlers können weitreichend sein und Ihnen helfen, den ursprünglich gewünschten Versicherungsschutz zu erhalten oder entstandene finanzielle Nachteile auszugleichen.


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Wie wirkt sich der Bezug einer Altersrente auf die Krankentagegeldversicherung aus?

Der Bezug einer Altersrente führt in der Regel zur Beendigung der Krankentagegeldversicherung. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie weiterhin beruflich tätig sind oder nicht. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT 2009), speziell in § 15 Abs. 1 c).

Gründe für die Beendigung

Die Krankentagegeldversicherung dient dem Zweck, krankheitsbedingte Einkommensausfälle abzusichern. Mit dem Bezug einer Altersrente entfällt dieser Schutzzweck, da Sie nun ein regelmäßiges Einkommen in Form der Rente erhalten. Dies gilt auch, wenn die Altersrente niedriger ist als Ihr vorheriges Erwerbseinkommen.

Besonderheiten bei Teilrente

Wenn Sie eine Teilrente beziehen, gilt dies rechtlich ebenfalls als Altersrente. Somit kann auch in diesem Fall Ihre Krankentagegeldversicherung beendet werden, selbst wenn Sie weiterhin in Vollzeit arbeiten.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Einige Versicherer bieten spezielle Tarife an, die eine Fortführung der Krankentagegeldversicherung auch nach Rentenbeginn ermöglichen. Diese sind jedoch oft mit höheren Kosten oder eingeschränkten Leistungen verbunden.

Handlungsmöglichkeiten

Wenn Sie trotz Rentenbezug weiterhin berufstätig sind und Ihre Krankentagegeldversicherung fortführen möchten, haben Sie folgende Optionen:

  • Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag auf mögliche Sonderregelungen.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer nach speziellen Tarifen für Rentner.
  • Erwägen Sie den Abschluss einer neuen Krankentagegeldversicherung, die speziell für Ihre Situation konzipiert ist.

Beachten Sie, dass bei einem Neuabschluss in der Regel höhere Beiträge anfallen und möglicherweise eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.


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Welche Informationspflichten haben Versicherte gegenüber ihrer Krankentagegeldversicherung?

Versicherte haben gegenüber ihrer Krankentagegeldversicherung umfassende Informationspflichten. Sie müssen den Versicherer über alle Änderungen informieren, die Einfluss auf das versicherte Risiko haben können.

Meldepflichtige Änderungen

Zu den wichtigsten meldepflichtigen Änderungen gehören:

  • Berufswechsel oder wesentliche Änderungen der beruflichen Tätigkeit: Wenn Sie beispielsweise von einer Bürotätigkeit in einen körperlich anspruchsvolleren Beruf wechseln, kann dies das Risiko einer Arbeitsunfähigkeit erhöhen.
  • Einkommensänderungen: Sowohl Erhöhungen als auch Verringerungen des Einkommens müssen gemeldet werden, da das Krankentagegeld in der Regel an Ihr Einkommen gekoppelt ist.
  • Änderung des Beschäftigungsverhältnisses: Ein Wechsel von einer Anstellung in die Selbstständigkeit oder umgekehrt ist meldepflichtig.
  • Beginn des Bezugs von Altersrente oder ähnlichen Leistungen: Dies kann Ihren Anspruch auf Krankentagegeld beeinflussen oder sogar beenden.
  • Änderungen im Krankenversicherungsstatus: Zum Beispiel ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung oder umgekehrt.

Fristen und Form der Meldung

Die meisten Versicherungen verlangen, dass Sie Änderungen unverzüglich melden. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie die Information innerhalb von einer Woche bis einem Monat nach Eintritt der Änderung mitteilen sollten. Die genaue Frist können Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nachlesen.

Die Meldung sollte in der Regel schriftlich erfolgen, um Missverständnisse zu vermeiden und einen Nachweis zu haben. Viele Versicherer akzeptieren mittlerweile auch E-Mails oder Meldungen über ein Online-Kundenportal.

Konsequenzen bei Verletzung der Informationspflichten

Wenn Sie Ihrer Informationspflicht nicht nachkommen, kann dies schwerwiegende Folgen haben:

  • Der Versicherer kann den Vertrag anpassen oder sogar kündigen.
  • Im Leistungsfall kann die Versicherung die Zahlung des Krankentagegeldes verweigern oder kürzen.
  • In extremen Fällen kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, was bedeutet, dass Sie rückwirkend keinen Versicherungsschutz hatten.

Vorsichtsmaßnahmen für Versicherte

Um sich abzusichern, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Lesen Sie Ihre Versicherungsbedingungen sorgfältig durch und notieren Sie sich die relevanten Informationspflichten.
  • Führen Sie einen Kalender, in dem Sie wichtige berufliche und persönliche Änderungen vermerken.
  • Informieren Sie Ihren Versicherer lieber einmal zu viel als zu wenig. Im Zweifelsfall fragen Sie nach, ob eine bestimmte Änderung meldepflichtig ist.
  • Bewahren Sie Kopien aller Mitteilungen an Ihre Versicherung auf.

Indem Sie diese Informationspflichten ernst nehmen und gewissenhaft erfüllen, stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz im Falle einer Arbeitsunfähigkeit auch tatsächlich greift und Sie die benötigte finanzielle Unterstützung erhalten.


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Wie kann man sich gegen eine Ablehnung von Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung wehren?

Gegen eine Ablehnung von Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung können Sie sich auf verschiedene Weise wehren:

Widerspruch einlegen

Legen Sie umgehend schriftlich Widerspruch ein. Sie haben dafür in der Regel einen Monat Zeit nach Erhalt des Ablehnungsbescheids. Begründen Sie Ihren Widerspruch ausführlich und fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei, die Ihren Anspruch unterstützen.

Ärztliche Dokumentation sichern

Bitten Sie Ihren behandelnden Arzt um eine detaillierte Stellungnahme zu Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Diese sollte Ihre Diagnose, den Behandlungsverlauf und eine Prognose zur Dauer der Arbeitsunfähigkeit enthalten. Eine fundierte medizinische Dokumentation ist entscheidend, um Ihren Anspruch zu untermauern.

Versicherungsbedingungen prüfen

Überprüfen Sie sorgfältig Ihre Versicherungsbedingungen. Achten Sie besonders auf Klauseln zur Leistungspflicht und zu Ausschlüssen. Möglicherweise finden Sie hier Ansatzpunkte, um die Ablehnung der Versicherung zu widerlegen.

Gutachten einholen

Wenn die Versicherung Ihre Arbeitsunfähigkeit anzweifelt, kann ein unabhängiges medizinisches Gutachten hilfreich sein. Dieses sollte von einem Facharzt erstellt werden, der nicht in die bisherige Behandlung involviert war.

Klage einreichen

Bleibt die Versicherung bei ihrer Ablehnung, können Sie eine Klage vor dem zuständigen Zivilgericht einreichen. Die Klage muss innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren erhoben werden. Beachten Sie, dass ein Gerichtsverfahren mit Kosten und Risiken verbunden ist.

Wenn Sie sich gegen eine Ablehnung wehren, dokumentieren Sie alle Kommunikation mit der Versicherung schriftlich. Bleiben Sie in Ihren Formulierungen sachlich und konzentrieren Sie sich auf die medizinischen Fakten. Eine gründliche Vorbereitung und eine lückenlose Dokumentation können Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung Ihres Anspruchs erheblich verbessern.


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Was ist bei der Umstellung einer Krankentagegeldversicherung zu beachten?

Bei der Umstellung einer Krankentagegeldversicherung müssen Sie mehrere wichtige Aspekte berücksichtigen:

Anpassung der Versicherungsbedingungen

Prüfen Sie sorgfältig die neuen Versicherungsbedingungen. Achten Sie besonders auf Änderungen bei Leistungsumfang, Karenzzeiten und Ausschlüssen. Wenn der neue Tarif höhere oder umfassendere Leistungen bietet, kann der Versicherer für diese Mehrleistungen einen Leistungsausschluss, einen Risikozuschlag oder eine Wartezeit verlangen.

Gesundheitsprüfung

Bei einer Tarifumstellung mit Leistungserhöhung führt der Versicherer in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung durch. Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig, um spätere Probleme bei der Leistungsgewährung zu vermeiden.

Anpassung der Versicherungssumme

Überprüfen Sie, ob die versicherte Krankentagegeldleistung noch Ihrem aktuellen Einkommen entspricht. Die Versicherungssumme sollte weder zu niedrig noch zu hoch sein. Eine Überversicherung kann zu Leistungskürzungen führen, während eine Unterversicherung im Krankheitsfall finanzielle Engpässe verursachen kann.

Berücksichtigung von Vorerkrankungen

Wenn Sie bereits Vorerkrankungen haben, klären Sie mit dem Versicherer, wie diese im neuen Tarif berücksichtigt werden. Möglicherweise gelten für bestehende Erkrankungen weiterhin Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge.

Bei der Umstellung Ihrer Krankentagegeldversicherung ist es wichtig, dass Sie alle Änderungen genau verstehen und prüfen, ob der neue Tarif Ihren aktuellen Bedürfnissen entspricht. Nehmen Sie sich die Zeit, die Vertragsunterlagen gründlich zu lesen und zögern Sie nicht, Rückfragen an Ihren Versicherer zu stellen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ist eine Versicherung, die finanzielle Unterstützung bietet, wenn jemand aufgrund von Krankheit längerfristig arbeitsunfähig ist. Sie dient dazu, Einkommensverluste auszugleichen, die während einer Arbeitsunfähigkeit entstehen. Versichert ist ein täglicher Betrag, den die Person im Krankheitsfall erhält.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist länger als sechs Wochen krank und die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Durch die Krankentagegeldversicherung erhält er weiterhin tägliche Zahlungen, um seinen Lebensunterhalt zu sichern.

Diese Versicherung endet oft mit dem Eintritt in die Altersrente, da davon ausgegangen wird, dass dann kein Verdienstausfall mehr vorhanden ist.

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Rentenbezug

Rentenbezug bedeutet, dass eine Person regelmäßige Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, in der Regel aufgrund des Erreichens eines bestimmten Alters. Mit dem Rentenbezug endet oft der Anspruch auf Krankentagegeld, da die Versicherung davon ausgeht, dass kein weitergehender Verdienstausfall versichert ist.

Beispiel: Ein Mann erhält seit seinem 67. Lebensjahr Altersrente. In dieser Zeit erlischt sein Anspruch auf Krankentagegeld, auch wenn er nebenbei noch arbeitet.

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Beratungsfehler

Ein Beratungsfehler liegt vor, wenn ein Vermittler oder Berater falsche oder unzureichende Informationen gibt, die zu einer fehlerhaften Entscheidung des Kunden führen. Bei Versicherungsverträgen kann ein solcher Fehler zu ungewollten Nachteilen führen.

Beispiel: Ein Versicherungsvermittler informiert den Kunden nicht darüber, dass eine Krankentagegeldversicherung mit Rentenbezug endet. Der Kunde hätte sich anders entscheiden können, wenn er dies gewusst hätte.

Solche Fehler sind häufig Grundlage für Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB.

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Schadensersatzanspruch

Ein Schadensersatzanspruch besteht, wenn jemand durch das Fehlverhalten eines anderen einen Schaden erleidet und rechtlich dazu berechtigt ist, diesen Schaden ersetzt zu bekommen. Im Versicherungsrecht kann dies zum Beispiel der Fall sein, wenn durch einen Beratungsfehler ein finanzieller Schaden für den Kunden entsteht.

Beispiel: Durch die falsche Beratung eines Versicherungsvermittlers verliert ein Kunde seinen Versicherungsschutz. Er kann Anspruch auf Schadenersatz für den entstandenen Verlust geltend machen.

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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind Vertragsbedingungen, die den Inhalt eines Versicherungsvertrags regeln. Sie legen fest, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang der Versicherer Leistungen erbringen muss. Diese Bedingungen können je nach Versicherungsprodukt stark variieren und sind entscheidend für die Bewertung von Ansprüchen.

Beispiel: In den AVB steht, dass die Krankentagegeldversicherung endet, sobald der Versicherte eine Altersrente bezieht. Dies ist wesentlich für den Fall, da der Ehemann der Klägerin nicht über diese Regelung aufgeklärt wurde.

AVBs sind oft kompliziert und bedürfen einer sorgfältigen Lektüre, um Missverständnisse zu vermeiden.

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Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Unfall oder Behinderung ihren Beruf dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr ausüben kann. Im Zusammenhang mit Versicherungen bedeutet dies oft das Ende der Möglichkeit, bestimmte Leistungen in Anspruch zu nehmen, es sei denn, es besteht explizit ein Berufsunfähigkeitsschutz.

Beispiel: Ein Handwerker erleidet eine Verletzung und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Liegt Berufsunfähigkeit vor, endet oft der Anspruch auf Krankentagegeld, wenn kein weiterer Schutz besteht.

Berufsunfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Erwerbsunfähigkeit, die sich auf jegliche Arbeitstätigkeit bezieht.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 194 Abs. 3 VVG: Dieser Paragraph des Versicherungsvertragsgesetzes regelt die Übertragung von Versicherungsverträgen und die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Eine ausdrückliche Erklärung zur Übertragung ist notwendig, um die Ansprüche auf die neue Versicherungsnehmerin zu sichern. Im vorliegenden Fall wurde diese Erklärung nicht abgegeben, was zu Unsicherheiten über die Rechte der Klägerin führt, insbesondere bezüglich der Anspruchsberechtigung auf Krankentagegeld.
  • § 1 VVG: Der Grundsatz des Versicherungsvertragsgesetzes besagt, dass der Versicherer zur Leistung verpflichtet ist, bevor der Versicherungsfall eintritt, sobald die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Nichtzahlung der Krankentagegeldleistungen durch die Beklagte, nachdem der Ehemann der Klägerin arbeitsunfähig wurde, wirft Fragen auf, ob die Voraussetzungen für die Leistungsansprüche tatsächlich entfallen sind oder ob ein Beratungsfehler vorliegt.
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) der Krankentagegeldversicherung: Die AVB definieren die spezifischen Vertragsbedingungen, unter denen der Versicherungsschutz besteht, sowie die Verpflichtungen des Versicherers und des Versicherungsnehmers. Die Bedeutung der AVB ist entscheidend, da sie die Grundlage für die Bewertung der Ansprüche der Klägerin bildet. Möglicherweise wurden wichtige Informationen oder Einschränkungen im Rahmen der Beratung nicht entsprechend kommuniziert.
  • § 647 BGB (Werkvertragsrecht): Obwohl dieser Paragraph auf Werkverträge anwendbar ist, ist die rechtliche Prüfung von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit Versicherungsvermittlungen relevant. Hierbei könnte die Frage aufgeworfen werden, ob der Versicherungsvermittler seine Pflichten verletzt hat, indem er die Klägerin und ihren Ehemann nicht ausreichend über die Auswirkungen der Umstellung ihres Versicherungsschutzes informierte.
  • § 823 BGB (Schadensersatzrecht): Diese Bestimmung befasst sich mit der Schadensersatzpflicht bei rechtswidrigen Handlungen. Im Kontext des vorliegenden Falles könnte ein Beratungsfehler des Versicherungsvermittlers, der zu einem finanziellen Nachteil führte, als schadensersatzpflichtiges Verhalten angesehen werden. Die Klägerin könnte Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Beklagte durch eine falsche Beratung oder Zusicherungen die Entscheidung ihrer Kunden beeinflusst hat und die Klägerin dadurch geschädigt wurde.

Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Saarbrücken – Az.: 5 U 72/21 – Urteil vom 20.07.2022


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