Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Häufige Konflikte bei Wasserschäden: Rechte von Hausratversicherungsnehmern
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Schäden deckt eine Hausratversicherung bei einem Wasserschaden grundsätzlich ab?
- Unter welchen Voraussetzungen übernimmt die Hausratversicherung Hotelkosten?
- Was ist der Unterschied zwischen Gebäude- und Hausratversicherung bei Wasserschäden?
- Welche zusätzlichen Versicherungen sind für eine vollständige Absicherung bei Wasserschäden sinnvoll?
- Wie können Versicherungsnehmer vorsorglich ihre Ansprüche bei Wasserschäden sichern?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Wuppertal
- Datum: 08.08.2024
- Aktenzeichen: 4 O 237/23
- Verfahrensart: Zivilverfahren auf Zahlung von Versicherungssummen
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Kläger begehrt Erstattung von Hotelkosten aufgrund eines angeblichen Wasserschadens, der seine Wohnung unbewohnbar machte. Er stützte seine Ansprüche auf die bestehende Hausratversicherung bei der Beklagten, die laut Versicherungspolice Kosten für alternative Unterkünfte bei unbewohnbarer Wohnung abdecken würde.
- Beklagte: Ein Versicherungsunternehmen, das die Erstattung verweigert, da der Schaden nicht am Hausrat, sondern am Gebäude aufgetreten sei. Das Unternehmen argumentiert, dass die Versicherung lediglich Hausratschäden abdecke und der geltend gemachte Schaden daher nicht unter den Vertrag falle.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger beansprucht die Erstattung von Hotelkosten, die aufgrund eines Wasserschadens entstanden seien, welcher seine Wohnung unbewohnbar machte. Die Versicherung weigerte sich, diesen Anspruch anzuerkennen, da lediglich Gebäudeteile und kein Hausrat betroffen waren.
- Kern des Rechtsstreits: Sind die Voraussetzungen für die Erstattung von Hotelkosten durch die Hausratversicherung erfüllt, wenn ein Wasserschaden die Wohnung unbewohnbar macht, aber kein Hausrat betroffen ist?
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Erstattung der Hotelkosten durch die Versicherung.
- Begründung: Die Versicherungspolice deckt ausschließlich Schäden am Hausrat ab. Da lediglich Gebäudeteile und nicht der Hausrat beschädigt wurden, liegt kein ersatzpflichtiger Versicherungsfall vor. Der eindeutige Wortlaut der Versicherungsbedingungen schließt eine Erstattung in diesem Fall aus.
- Folgen: Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit, die genauen Bedingungen einer Versicherungsdeckung zu beachten, insbesondere bei Unklarheiten über den Deckungsumfang bei Wasserschäden. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.
Häufige Konflikte bei Wasserschäden: Rechte von Hausratversicherungsnehmern
Eine Hausratversicherung schützt Eigentümer vor finanziellen Verlusten, die durch Schäden an ihrem Mobiliar und bestimmten Werten entstehen. Insbesondere bei Wasserschäden, die durch Rohrbrüche oder andere Ursachen entstehen können, stellen sich oft zentrale Fragen zur Schadensregulierung. Kunden erwarten in solchen Situationen Unterstützung, sei es durch die Kostenübernahme für Reparaturen oder die Erstattung von Unterkunftskosten, falls die Wohnung unbewohnbar wird.
Die Versicherungsbedingungen sind dabei entscheidend, um zu klären, ob Hotelkosten oder andere Unterkunftskosten im Falle eines Wasserschadens übernommen werden. Entschädigungsansprüche und die Notwendigkeit, temporäre Lösungen wie Notunterkünfte zu finden, führen häufig zu Konflikten zwischen Versicherungsnehmern und Anbietern. Ein aktueller Fall verdeutlicht, wie diese Fragen rechtlich behandelt werden.
Der Fall vor Gericht
Hausratversicherung muss Hotelkosten nach Wasserschaden nicht erstatten

Das Landgericht Wuppertal hat die Klage eines Versicherungsnehmers gegen seine Hausratversicherung auf Erstattung von Hotelkosten in Höhe von 10.240 Euro abgewiesen. Der Kläger musste nach einem Wasserschaden in seiner Mietwohnung vorübergehend in sein eigenes Hotel umziehen, da der Sanitärbereich nicht nutzbar war.
Wasserschaden betraf nur die Bausubstanz
Am 17. März 2020 trat in der Mietwohnung des Klägers Wasser aus einem Kupferbogen aus. Der Wasserschaden führte zu einer Durchfeuchtung des Mauerwerks zwischen Duschbereich und Hausflur. Betroffen waren der gesamte Sanitärbereich, das Treppenhaus sowie ein Flur. Die erforderlichen Reparaturarbeiten dauerten vom 22. März bis zum 25. Mai 2020. In dieser Zeit war laut Kläger keine Nutzung der Wohnung zu Wohnzwecken möglich, da keine Bade- und Duschmöglichkeit bestand.
Versicherungsschutz nur bei Schäden am Hausrat
Die dem Versicherungsverhältnis zugrunde liegenden Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen AHR-MPM 2009 sehen unter Ziffer 3.3.4 vor, dass Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten erstattungsfähig sind, wenn die ständig bewohnte Wohnung infolge eines ersatzpflichtigen Schadenfalls unbewohnbar wurde. Nach Auffassung des Gerichts liegt ein solcher ersatzpflichtiger Versicherungsfall jedoch nicht vor, da ausschließlich die Bausubstanz und nicht der versicherte Hausrat beschädigt wurde.
Gericht folgt strenger Auslegung der Versicherungsbedingungen
Das Landgericht Wuppertal schloss sich in seiner Begründung der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Saarbrücken an. Demnach sind die Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein durchschnittlicher, um Verständnis bemühter Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung und aufmerksamer Durchsicht versteht. Die Formulierung „infolge eines ersatzpflichtigen Schadenfalls“ lasse keine Zweifel daran zu, dass Hotelkosten von der Versicherung nur dann erstattet werden müssen, wenn der Hausrat selbst von einem Schaden betroffen ist. Eine Auslegung über diesen Wortlaut hinaus, die auch Kosten für eine Ersatzunterkunft nach einem nicht vom Vertrag gedeckten Wasserschaden umfasst, sei nicht möglich.
Kläger muss Prozesskosten tragen
Neben der Hauptforderung von 10.240 Euro für die Hotelunterbringung wies das Gericht auch den Antrag auf Erstattung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.054,10 Euro ab. Die Kosten des Rechtsstreits muss der Kläger tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil stellt klar, dass Hotelkosten bei einem Wasserschaden von der Hausratversicherung nur dann erstattet werden, wenn der Hausrat selbst beschädigt wurde – nicht aber bei reinen Gebäudeschäden. Die Formulierung „infolge eines ersatzpflichtigen Schadenfalls“ in den Versicherungsbedingungen bezieht sich eindeutig nur auf Schäden am beweglichen Eigentum des Versicherungsnehmers. Dies hat grundlegende Bedeutung für die Abgrenzung zwischen Hausrat- und Gebäudeversicherung bei der Kostenübernahme von Ersatzunterkünften.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie einen Wasserschaden in Ihrer Wohnung haben, prüfen Sie genau, was beschädigt wurde. Ihre Hausratversicherung zahlt Hotelkosten nur dann, wenn Ihre Einrichtungsgegenstände wie Möbel oder elektronische Geräte betroffen sind. Ist nur die Bausubstanz beschädigt – etwa durchfeuchtete Wände oder defekte Leitungen – müssen Sie die Kosten für eine Ersatzunterkunft selbst tragen oder sich an die Gebäudeversicherung wenden. Dokumentieren Sie daher bei Wasserschäden immer sorgfältig, welche beweglichen Gegenstände beschädigt wurden, um Ihren Anspruch auf Hotelkostenerstattung nachweisen zu können.
Wasserschaden und kein Versicherungsschutz?
Das Urteil zeigt, wie wichtig es ist, die Versicherungsbedingungen genau zu kennen und den Schadenfall detailliert zu dokumentieren. Gerade bei Wasserschäden ist die Abgrenzung zwischen Hausrat und Gebäudeversicherung oft schwierig. Unklarheiten über den Versicherungsschutz können zu hohen finanziellen Belastungen führen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte gegenüber der Versicherung geltend zu machen und klären Sie über Ihre Ansprüche auf.
✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Schäden deckt eine Hausratversicherung bei einem Wasserschaden grundsätzlich ab?
Eine Hausratversicherung schützt Ihren beweglichen Hausrat vor Schäden, die durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser entstehen. Dies umfasst Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Teppiche und andere persönliche Gegenstände. Entscheidend ist, dass der Schaden durch Leitungswasser verursacht wurde, das aus wasserführenden Installationen wie Rohren, Heizungen oder angeschlossenen Geräten (z. B. Waschmaschinen) austritt.
Typische Schadensfälle, die abgedeckt sind:
- Rohrbruch: Wasser tritt aus defekten Trink- oder Abwasserleitungen aus und beschädigt Möbel oder Elektrogeräte.
- Defekte Haushaltsgeräte: Schläuche von Waschmaschinen oder Geschirrspülern platzen und verursachen Schäden an Teppichen oder Böden.
- Heizungsanlagen: Wasser aus Warmwasser- oder Dampfheizungen beschädigt den Hausrat.
- Sprinkleranlagen: Schäden durch versehentlich ausgelöste Sprinkler in Gebäuden.
Die Versicherung ersetzt in der Regel den Neuwert der beschädigten Gegenstände, sodass Sie diese durch gleichwertige neue Produkte ersetzen können.
Was ist nicht abgedeckt?
Nicht alle Wasserschäden fallen unter den Schutz der Hausratversicherung. Ausgeschlossen sind beispielsweise:
- Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser (z. B. umgefallene Eimer).
- Naturereignisse wie Überschwemmungen oder Starkregen – hierfür ist eine separate Elementarversicherung erforderlich.
- Schäden durch aufsteigendes Grundwasser oder Rückstau aus der Kanalisation (sofern keine Zusatzversicherung abgeschlossen wurde).
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
Unterschied zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Hausratversicherung nur für Schäden an beweglichem Inventar aufkommt. Für Schäden an der Bausubstanz, wie Wänden, Böden oder fest eingebauten Küchen, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Beispiel: Wenn ein Rohrbruch die Tapete und den Bodenbelag beschädigt, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Reparaturkosten für die Wände und Böden, während die Hausratversicherung für den Ersatz eines beschädigten Teppichs aufkommt.
Übernahme von Hotelkosten
Wenn Ihre Wohnung aufgrund eines Wasserschadens unbewohnbar wird, übernimmt die Hausratversicherung in vielen Fällen auch die Kosten für eine vorübergehende Unterbringung in einem Hotel. Dies hängt jedoch vom gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen ab.
Handlungsempfehlung im Schadensfall
- Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos.
- Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung.
- Verhindern Sie nach Möglichkeit eine Ausbreitung des Schadens (z. B. durch Abdrehen des Wassers).
Durch eine sorgfältige Prüfung Ihrer Versicherungsbedingungen können Sie sicherstellen, dass Ihr Hausrat umfassend geschützt ist.
Unter welchen Voraussetzungen übernimmt die Hausratversicherung Hotelkosten?
Die Hausratversicherung übernimmt Hotelkosten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der entscheidende Faktor ist das Vorliegen eines ersatzpflichtigen Schadensfalls am versicherten Hausrat. Dies bedeutet, dass nicht jeder Schaden in Ihrer Wohnung automatisch zu einem Anspruch auf Hotelkostenübernahme führt.
Kriterien für einen ersatzpflichtigen Schadensfall
Ein ersatzpflichtiger Schadensfall liegt vor, wenn:
- Ein versichertes Risiko eingetreten ist (z.B. Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser)
- Dadurch Ihr Hausrat beschädigt oder zerstört wurde
- Die Wohnung aufgrund dieses Schadens unbewohnbar geworden ist
- Die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist
Wichtig: Ein Schaden am Gebäude allein reicht nicht aus. Wenn beispielsweise ein Wasserschaden nur die Wände betrifft, aber Ihre Möbel und sonstigen Besitztümer nicht beschädigt wurden, greift die Hotelkostenübernahme der Hausratversicherung in der Regel nicht.
Umfang und Dauer der Kostenübernahme
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt Ihre Hausratversicherung üblicherweise:
- Die reinen Übernachtungskosten (ohne Nebenkosten wie Frühstück oder Telefon)
- Für einen begrenzten Zeitraum, meist bis zu 100 Tage
- Bis zu einem bestimmten Tageshöchstsatz, oft 1 Promille der Versicherungssumme pro Tag
Besonderheiten bei Wasserschäden
Bei Wasserschäden ist die Situation oft komplex:
- Ist der Schaden durch einen Nachbarn verursacht, haftet dessen Privathaftpflichtversicherung
- Bei Schäden durch Gebäudemängel ist der Vermieter bzw. dessen Gebäudeversicherung zuständig
- Nur wenn der Wasserschaden direkt Ihren Hausrat betrifft und die Wohnung unbewohnbar macht, greift Ihre Hausratversicherung
Wenn Sie eine Ersatzunterkunft benötigen, sollten Sie umgehend Ihre Versicherung kontaktieren. Dokumentieren Sie den Schaden sorgfältig und lassen Sie sich die Notwendigkeit der Hotelunterbringung bestätigen. So vermeiden Sie spätere Diskussionen über die Kostenübernahme.
Beachten Sie, dass die genauen Bedingungen je nach Versicherungsvertrag variieren können. Es lohnt sich, Ihre individuellen Versicherungsbedingungen genau zu prüfen oder im Zweifelsfall direkt mit Ihrem Versicherer Rücksprache zu halten.
Was ist der Unterschied zwischen Gebäude- und Hausratversicherung bei Wasserschäden?
Bei Wasserschäden unterscheiden sich Gebäude- und Hausratversicherung grundlegend in ihrem Leistungsumfang:
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst und an fest installierten Bestandteilen ab. Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind, kommt diese Versicherung zum Tragen, wenn beispielsweise:
- Wände oder Böden durch ausgetretenes Leitungswasser beschädigt werden
- Fest eingebaute Küchen von einem Wasserschaden betroffen sind
- Rohre oder Heizungsanlagen repariert werden müssen
Stellen Sie sich vor, ein Rohr in Ihrer Wand bricht und das austretende Wasser durchnässt Wände und Fußböden. In diesem Fall würde Ihre Gebäudeversicherung für die Trocknung und Reparatur der betroffenen Bausubstanz aufkommen.
Hausratversicherung
Im Gegensatz dazu schützt die Hausratversicherung Ihr bewegliches Eigentum, also alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden. Bei einem Wasserschaden greift sie, wenn:
- Möbel durch ausgetretenes Wasser beschädigt werden
- Elektronische Geräte von Nässe betroffen sind
- Teppiche oder andere Textilien in Mitleidenschaft gezogen werden
Wenn beispielsweise Ihre Waschmaschine ausläuft und dabei Ihr Sofa und Ihre Teppiche durchnässt werden, würde Ihre Hausratversicherung den Schaden regulieren.
Überschneidungen und Besonderheiten
In manchen Fällen können beide Versicherungen relevant sein. Wenn ein Wasserschaden sowohl das Gebäude als auch Ihren Hausrat betrifft, müssen Sie möglicherweise Ansprüche bei beiden Versicherungen geltend machen.
Wichtig für Mieter: Als Mieter benötigen Sie in der Regel nur eine Hausratversicherung, da der Vermieter für die Gebäudeversicherung verantwortlich ist.
Beachten Sie, dass bei beiden Versicherungsarten nicht alle Arten von Wasserschäden abgedeckt sind. Schäden durch Hochwasser oder Starkregen fallen oft unter den Bereich der Elementarschäden und erfordern meist einen zusätzlichen Versicherungsschutz.
Hinsichtlich der Hotelkosten nach einem Wasserschaden ist zu beachten: Sowohl die Hausrat- als auch die Gebäudeversicherung können unter bestimmten Umständen die Kosten für eine vorübergehende Unterbringung übernehmen, wenn Ihre Wohnung unbewohnbar geworden ist. Die genauen Bedingungen hierfür sollten Sie in Ihren Versicherungsunterlagen prüfen oder direkt mit Ihrem Versicherer klären.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind für eine vollständige Absicherung bei Wasserschäden sinnvoll?
Für eine umfassende Absicherung gegen Wasserschäden sind neben der Hausratversicherung weitere Versicherungen empfehlenswert:
Wohngebäudeversicherung
Diese Versicherung ist essentiell für Hauseigentümer. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab, die durch Leitungswasser entstehen. Wenn beispielsweise ein Rohrbruch Ihre Wände oder Böden beschädigt, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Reparatur und Instandsetzung.
Elementarschadenversicherung
Als Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung schützt sie vor Schäden durch Naturereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Rückstau. Stellen Sie sich vor, Starkregen führt zu einer Überschwemmung Ihres Kellers – ohne Elementarschadenversicherung müssten Sie die Kosten selbst tragen.
Privathaftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist zwar nicht direkt auf Wasserschäden ausgerichtet, aber unverzichtbar, wenn Sie versehentlich einen Wasserschaden bei anderen verursachen. Wenn beispielsweise Ihre übergelaufene Badewanne die Wohnung unter Ihnen flutet, kommt Ihre Privathaftpflichtversicherung für die Schäden auf.
Erweiterte Deckung in der Hausratversicherung
Prüfen Sie, ob Ihre Hausratversicherung auch Schäden durch Aquarien oder Wasserbetten einschließt. In vielen Basis-Tarifen sind diese nicht automatisch abgedeckt. Wenn Sie solche Einrichtungsgegenstände besitzen, kann eine Erweiterung Ihres Versicherungsschutzes sinnvoll sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Leistungen und Deckungsumfänge je nach Versicherungsanbieter und gewähltem Tarif variieren können. In einem solchen Fall ist es ratsam, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um Versicherungslücken zu vermeiden.
Wie können Versicherungsnehmer vorsorglich ihre Ansprüche bei Wasserschäden sichern?
Dokumentation und Beweissicherung
Wenn Sie einen Wasserschaden haben, ist es entscheidend, den Schaden umfassend zu dokumentieren. Machen Sie Fotos oder Videos von den betroffenen Bereichen, bevor Sie mit der Schadensbeseitigung beginnen. Diese Dokumentation ist wichtig, um den Umfang des Schadens für die Versicherung nachzuweisen. Notieren Sie sich auch, welche Maßnahmen Sie zur Schadensminderung ergriffen haben, da dies Ihre Pflicht als Versicherungsnehmer ist.
Kommunikation mit der Versicherung
Informieren Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich über den Schaden. Dies ist wichtig, um den Regulierungsprozess in Gang zu setzen. Bei der Meldung sollten Sie alle relevanten Informationen bereitstellen, wie z.B. die Ursache des Schadens, den Umfang und die getroffenen Maßnahmen zur Schadensminderung. Überprüfen Sie Ihre Versicherungspolice, um zu verstehen, welche Arten von Wasserschäden abgedeckt sind und welche Kosten im Zusammenhang mit der Schadensbeseitigung und Reparatur übernommen werden.
Präventive Maßnahmen
Um Ihre Ansprüche bei Wasserschäden zu sichern, sollten Sie präventive Maßnahmen ergreifen:
- Regelmäßige Wartung und Inspektion: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Wasserleitungen und -installationen, um Leckagen und Rohrbrüche zu vermeiden. Dazu gehört die Überprüfung von Rohrverbindungen, der Zustand von Schläuchen zu Haushaltsgeräten und die Funktionsfähigkeit von Absperrventilen.
- Technologische Lösungen: Nutzen Sie moderne Technologien wie Wassersensoren zur Früherkennung von Leckagen. Diese können Ihnen helfen, Schäden frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
- Dämmung und Frostschutz: Stellen Sie sicher, dass Wasserleitungen in unbeheizten Bereichen wie Dachböden, Kellern oder Garagen ausreichend gedämmt sind, um Frostschäden zu verhindern. Im Winter sollten Sie die Wasserzufuhr in diesen Bereichen abstellen und das System entleeren.
- Landschaftsgestaltung: Planen Sie Ihre Landschaftsgestaltung so, dass Wasser effektiv vom Haus weggeleitet wird. Dazu gehören Maßnahmen wie die Neigung des Geländes weg vom Haus, die Installation von Drainagesystemen und die Verwendung wasserdurchlässiger Materialien für Wege und Auffahrten.
Notfallplan
Erstellen Sie einen Notfallplan für den Fall eines Wasserschadens. Dieser sollte Informationen enthalten, wie die Hauptwasserzufuhr abgestellt werden kann, Kontaktdaten von Notdiensten und einen Plan zur Sicherung wichtiger Dokumente und Wertsachen. Ein solcher Plan kann Ihnen helfen, im Schadensfall schnell und effektiv zu handeln.
Rechtliche Grundlagen
Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen im Haus ab, einschließlich Leitungswasserschäden. Wenn der Wasserschaden durch Ereignisse wie Rohrbruch oder eine auslaufende Waschmaschine verursacht wurde, tritt in der Regel die Hausratversicherung im Rahmen der vereinbarten Versicherungsleistungen ein.
Die Wohngebäudeversicherung (auch: Gebäudeversicherung) deckt Schäden am Gebäude selbst ab, wie z.B. durch Sturm, Hagel oder Leitungswasser. Bei Elementarschäden wie Hochwasser ist oft eine zusätzliche Elementarschadenversicherung erforderlich.
Handlungsschritte
- Wasser abstellen: Um eine Ausbreitung des Schadens zu verhindern, sollten Sie sofort die Hauptwasserleitung abstellen.
- Schaden dokumentieren: Fotos oder Videos dienen der Dokumentation der Schäden in den betroffenen Bereichen.
- Versicherung informieren: So schnell wie möglich sollte die Schadenmeldung bei den zuständigen Versicherungen erfolgen, um den Regulierungsprozess in Gang zu setzen.
Durch diese Maßnahmen können Sie sicherstellen, dass Ihre Ansprüche bei Wasserschäden optimal abgesichert sind und Sie im Schadensfall schnell und effektiv handeln können.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Ersatzpflichtiger Schadenfall
Ein Schaden, für den die Versicherung nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen Ersatz leisten muss. Im Kontext der Hausratversicherung liegt ein solcher nur vor, wenn der versicherte Hausrat selbst beschädigt wurde, nicht aber bei Schäden an der Gebäudesubstanz. Geregelt wird dies in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Beispiel: Wenn durch einen Wasserschaden Möbel beschädigt werden, liegt ein ersatzpflichtiger Schadenfall vor. Wird nur die Wand durchfeuchtet, ist dies kein ersatzpflichtiger Fall für die Hausratversicherung.
Bausubstanz
Die grundlegende materielle Struktur eines Gebäudes, die fest mit diesem verbunden ist. Dazu gehören tragende Wände, Decken, Böden, fest installierte Leitungen und sanitäre Anlagen. Sie ist Gegenstand der Gebäudeversicherung, nicht der Hausratversicherung. Geregelt in § 94 BGB als wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes. Beispiel: Mauerwerk, Rohrleitungen, fest eingebaute Sanitäranlagen.
Hausrat
Alle beweglichen Sachen, die einem Haushalt zur privaten Nutzung dienen. Dies umfasst Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und sonstige Einrichtungsgegenstände. Abzugrenzen von der Bausubstanz und fest eingebauten Gegenständen. Geregelt in den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (AHB). Beispiel: Sofa, Fernseher, Geschirr, Bücher, Teppiche und andere bewegliche Einrichtungsgegenstände.
Versicherungsbedingungen
Vertragsgrundlage zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, die detailliert regelt, welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen von der Versicherung erbracht werden. Sie legen Umfang, Ausschlüsse und Pflichten fest. Rechtlich geregelt im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Auslegung erfolgt aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers. Beispiel: Die AHR-MPM 2009 definiert, wann Hotelkosten nach einem Wasserschaden übernommen werden.
Vorläufige Vollstreckbarkeit
Die Möglichkeit, ein Urteil bereits vor seiner Rechtskraft unter bestimmten Bedingungen zu vollstrecken. Der Gläubiger muss dabei eine Sicherheit leisten, um mögliche Schäden bei einer späteren Aufhebung des Urteils ausgleichen zu können. Geregelt in §§ 708 ff. ZPO. Beispiel: Der Prozessgewinner kann das Urteil gegen Sicherheitsleistung von 110% sofort vollstrecken lassen, ohne die Rechtskraft abwarten zu müssen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 433 BGB (Kaufvertrag): Dieser Paragraph regelt die Pflichten des Verkäufers und des Käufers beim Kaufvertrag. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Im vorliegenden Fall ist § 433 BGB relevant, da zwischen dem Kläger und der Beklagten ein Versicherungsvertrag besteht, der als Kaufvertrag im Sinne des BGB anzusehen ist. Die Beklagte (Versicherer) hat sich verpflichtet, im Versicherungsfall Leistungen zu erbringen, während der Kläger (Versicherungsnehmer) die Zahlung der Versicherungsprämie schuldet.
- §§ 280 ff. BGB (Schadensersatz): Diese Paragraphen regeln die Schadensersatzpflicht bei Pflichtverletzungen. Grundsätzlich ist derjenige, der eine Pflicht aus einem Schuldverhältnis verletzt, zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Im vorliegenden Fall könnte § 280 BGB relevant werden, wenn die Beklagte ihre Leistungspflicht verletzt hätte, indem sie die berechtigten Ansprüche des Klägers auf Erstattung der Hotelkosten verweigert. Voraussetzung wäre allerdings, dass ein Versicherungsfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt.
- § 307 BGB (Unangemessene Benachteiligung): Dieser Paragraph verbietet Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden. Im vorliegenden Fall sind die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (AHR-MPM 2009) der Beklagten als AGB anzusehen. Sollte eine Klausel in den AHR-MPM 2009 den Kläger unangemessen benachteiligen, wäre sie nach § 307 BGB unwirksam.
- §§ 1 ff. VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Das VVG regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Es enthält allgemeine Bestimmungen über den Abschluss, den Inhalt und die Beendigung von Versicherungsverträgen. Im vorliegenden Fall ist das VVG relevant, da es den Rahmen für die Auslegung der Versicherungsbedingungen und die Beurteilung der Leistungspflicht der Beklagten vorgibt.
- (Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen): Die Auslegung von Versicherungsbedingungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) richtet sich nach den allgemeinen Regeln der AGB-Kontrolle. Danach sind AGB so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs versteht. Im vorliegenden Fall ist diese Auslegungsregel relevant, da das Gericht die Klausel über die Erstattung von Hotelkosten nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers auslegt.
Das vorliegende Urteil
Landgericht Wuppertal – Az.: 4 O 237/23 – Urteil vom 08.08.2024
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.