Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Fahrerschutzversicherung: Urteil klärt Schmerzensgeldansprüche nach Unfall
- Der Fall vor Gericht
- Streit um Fahrerschutzversicherung nach Auffahrunfall – Gericht bestätigt Anspruchsvoraussetzungen
- Versicherungsbedingungen sehen Mindestaufenthalt im Krankenhaus vor
- Gericht bestätigt Wirksamkeit der Versicherungsklausel
- Keine unangemessene Benachteiligung der Versicherten
- Materielle Schäden werden erstattet
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Leistungen deckt eine Fahrerschutzversicherung grundsätzlich ab?
- Welche Voraussetzungen müssen für einen Schmerzensgeldanspruch aus der Fahrerschutzversicherung erfüllt sein?
- Was unterscheidet die Schmerzensgeldregelung der Fahrerschutzversicherung von gesetzlichen Haftungsansprüchen?
- Ab wann sind Klauseln in Versicherungsbedingungen zur Schmerzensgeldzahlung unwirksam?
- Wie können Versicherte ihre Ansprüche aus der Fahrerschutzversicherung erfolgreich durchsetzen?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Coburg
- Datum: 29.03.2023
- Aktenzeichen: 13 O 556/22
- Verfahrensart: Feststellungsverfahren
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Versicherungsnehmerin, die Schadenersatzansprüche aus einer Fahrerschutzversicherung geltend macht. Ihr zentrales Argument ist, dass die Klausel bezüglich der Bedingung eines Krankenhausaufenthalts für Schmerzensgeld unklar und benachteiligend sei.
- Beklagte: Versicherungsgesellschaft, die die Fahrerschutzversicherung ausstellt. Sie lehnt den Schmerzensgeldanspruch ab, da die Bedingung eines Krankenhausaufenthalts von mindestens drei Tagen nicht erfüllt sei.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Tochter der Klägerin verursachte einen Unfall und erlitt dabei Verletzungen. Die Klägerin machte Ansprüche auf Schmerzensgeld aus der Fahrerschutzversicherung geltend, die Versicherung lehnte die Zahlung jedoch ab, da der Krankenhausaufenthalt der Tochter unter der geforderten Dauer von drei Tagen lag.
- Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die Klausel, die Schmerzensgeld an einen Krankenhausaufenthalt von mindestens drei Tagen bindet, unwirksam ist, weil sie angeblich gegen das Transparenzgebot verstößt und eine unangemessene Benachteiligung darstellt.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen, soweit nicht bereits ein Teilurteil erging. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
- Begründung: Die Klausel wurde als transparent und klar verständlich für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer bewertet. Sie stellt keine unangemessene Benachteiligung dar, weil sie keine von wesentlichen gesetzlichen Grundgedanken abweichende Regelung ist.
- Folgen: Die Klägerin erhält kein Schmerzensgeld, kann jedoch Ersatz für Materielle Schäden, sofern sie nicht durch Dritte übernommen werden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin, das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Fahrerschutzversicherung: Urteil klärt Schmerzensgeldansprüche nach Unfall
Die Fahrerschutzversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Kfz-Versicherung, der speziell für den Schutz der Fahrer im Falle eines Unfalls sorgt. Sie kann eine entscheidende Rolle spielen, wenn es um die Regulierung von Personenschäden geht, denn die damit verbundenen Entschädigungsansprüche umfassen nicht nur Schmerzensgeld, sondern auch Heilbehandlungskosten und sogar Rentenansprüche. In vielen Fällen bleibt der Unfallfahrer auf den Kosten sitzen, wenn die Schuld bei Dritten liegt, weshalb der Fahrerschutz essenziell ist, um finanzielle Belastungen abzufedern.
Bei der Auseinandersetzung mit Unfallfolgen und der Durchsetzung von Ansprüchen kann eine umfassende Rechtsberatung hilfreich sein. Die Leistungsansprüche aus der Fahrerschutzversicherung sind oft komplex und erfordern eine fundierte Kenntnis des Versicherungsrechts. Im Folgenden wird ein konkreter Fall betrachtet, der zeigt, wie ein Gerichtsurteil zur Schmerzensgeldregelung und den Herausforderungen in der Schadensregulierung beitragen kann.
Der Fall vor Gericht
Streit um Fahrerschutzversicherung nach Auffahrunfall – Gericht bestätigt Anspruchsvoraussetzungen

Die Fahrerin eines Pkw hatte nach einem Auffahrunfall im April 2020 Ansprüche aus einer Fahrerschutzversicherung geltend gemacht. Bei dem selbstverschuldeten Unfall erlitt die Tochter der Versicherungsnehmerin eine Brustbeinfraktur, die einen eintägigen Krankenhausaufenthalt erforderlich machte. Die Versicherung lehnte daraufhin die Zahlung von Schmerzensgeld ab, sagte aber die Übernahme materieller Schäden zu.
Versicherungsbedingungen sehen Mindestaufenthalt im Krankenhaus vor
In den Versicherungsbedingungen war klar geregelt, dass ein Anspruch auf Schmerzensgeld nur bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens drei Tagen innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall besteht. Die Versicherungsnehmerin hielt diese Klausel für unwirksam und klagte vor dem Landgericht Coburg auf Feststellung der Ersatzpflicht für materielle und immaterielle Schäden.
Gericht bestätigt Wirksamkeit der Versicherungsklausel
Das Landgericht Coburg wies die Klage auf Schmerzensgeld ab. Die Richter sahen in der strittigen Klausel keinen Verstoß gegen das Transparenzgebot. Für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer sei der beschränkte Umfang des Leistungsversprechens klar erkennbar. Die Regelung definiere den Versicherungsfall konkret und stelle keine unzulässige Einschränkung dar.
Keine unangemessene Benachteiligung der Versicherten
Das Gericht stellte auch fest, dass die Klausel Versicherungsnehmer nicht unangemessen benachteiligt. Da die Leistung aus der Fahrerschutzversicherung ihre Grundlage ausschließlich im Versicherungsvertrag habe, könnten die Voraussetzungen für eine Leistung in den Versicherungsbedingungen festgelegt werden. Eine gesetzliche Regelung, von der die Klausel abweichen würde, existiere nicht. Die Tatsache, dass bei gesetzlichen Haftungsansprüchen Schmerzensgeld ohne Mindestaufenthalt im Krankenhaus gewährt werde, zwinge nicht dazu, dies auch bei vertraglichen Ansprüchen so zu handhaben.
Materielle Schäden werden erstattet
Die Versicherung hatte bereits vor dem Urteil ein Anerkenntnis für materielle Schäden abgegeben. Da sie von Anfang an die Übernahme unfallbedingter materieller Ansprüche zugesagt hatte, soweit diese nicht von anderer Stelle wie Sozialversicherungsträgern oder privaten Krankenversicherungen übernommen werden, muss sie die Prozesskosten nicht tragen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit von Versicherungsklauseln, die Schmerzensgeld an einen mindestens dreitägigen Krankenhausaufenthalt knüpfen. Versicherungen dürfen die Voraussetzungen für Schmerzensgeldzahlungen in ihren Bedingungen selbst festlegen, solange diese klar und verständlich formuliert sind. Dies gilt insbesondere bei selbstverschuldeten Unfällen, bei denen die Fahrerschutzversicherung greifen soll. Die Entscheidung stärkt die Position der Versicherungen bei der Gestaltung ihrer Vertragsbedingungen.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie einen selbstverschuldeten Unfall haben, prüfen Sie genau die Bedingungen Ihrer Fahrerschutzversicherung für Schmerzensgeldzahlungen. Auch bei ernsthaften Verletzungen wie einem Brustbeinbruch haben Sie nur dann Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Sie die in Ihrem Vertrag genannten Voraussetzungen erfüllen – etwa einen mehrtägigen Krankenhausaufenthalt. Die gute Nachricht: Materielle Schäden wie Behandlungskosten oder Verdienstausfall werden unabhängig von der Dauer des Krankenhausaufenthalts ersetzt, soweit sie nicht von anderen Stellen wie der Krankenversicherung übernommen werden. Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss die genauen Bedingungen für Schmerzensgeldzahlungen erklären und dokumentieren Sie nach einem Unfall sorgfältig alle Behandlungen.
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Bei komplexen Versicherungsbedingungen und der Prüfung Ihrer individuellen Ansprüche nach einem Unfall stehen wir Ihnen mit jahrelanger Expertise zur Seite. Unsere Rechtsanwälte analysieren die spezifischen Klauseln Ihrer Fahrerschutzversicherung und helfen Ihnen, Ihre rechtlichen Möglichkeiten vollständig auszuschöpfen. Eine fundierte rechtliche Einschätzung gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie in dieser Situation benötigen. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Leistungen deckt eine Fahrerschutzversicherung grundsätzlich ab?
Die Fahrerschutzversicherung deckt Personenschäden des Fahrers bei selbst verschuldeten Unfällen bis zu einer Deckungssumme von meist 15 Millionen Euro ab.
Materielle Leistungen
Bei Verletzungen übernimmt die Versicherung den konkreten finanziellen Schaden in Form von:
- Verdienstausfall während der Heilungsphase
- Kosten für Haushaltshilfen
- Pflegekosten bis zu 5.000 Euro monatlich
- Behindertengerechte Umbaumaßnahmen an Haus und Fahrzeug
- Im Todesfall eine Hinterbliebenenrente
Immaterielle Leistungen
Die Versicherung leistet Schmerzensgeld für körperliche und seelische Beeinträchtigungen durch den Unfall.
Besondere Absicherung
Der Versicherungsschutz greift auch in speziellen Situationen:
- Bei Unfällen ohne andere Beteiligte, etwa bei Wildunfällen
- Wenn der Unfallgegner unbekannt oder zahlungsunfähig ist
- Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen
Die Leistungen werden dabei nachrangig erbracht – das bedeutet, die Versicherung zahlt nur, wenn kein anderer Kostenträger wie Krankenversicherung oder Rentenversicherung zur Leistung verpflichtet ist.
Welche Voraussetzungen müssen für einen Schmerzensgeldanspruch aus der Fahrerschutzversicherung erfüllt sein?
Für einen Schmerzensgeldanspruch aus der Fahrerschutzversicherung müssen mehrere grundlegende Bedingungen erfüllt sein:
Unfallbedingter Krankenhausaufenthalt
Ein stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 Tagen ist die zentrale Voraussetzung für einen Schmerzensgeldanspruch. Diese Tage müssen nicht zwingend am Stück erfolgen, müssen aber innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall liegen.
Berechtigte Fahrzeugnutzung
Der Unfall muss sich während der berechtigten Nutzung des versicherten Fahrzeugs ereignen. Sie müssen zum Unfallzeitpunkt zum Führen des Fahrzeugs berechtigt gewesen sein und dürfen nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gestanden haben.
Personenschaden beim Lenken
Der Personenschaden muss beim aktiven Lenken des Fahrzeugs entstanden sein. Unfälle beim Ein- und Aussteigen oder beim Be- und Entladen sind nicht versichert.
Subsidiäre Leistungspflicht
Die Fahrerschutzversicherung zahlt nur dann, wenn keine anderen Ansprüche bestehen oder durchgesetzt werden können. Die Versicherung fungiert als zusätzliche Absicherung für den ansonsten ungeschützten Fahrer des versicherten Fahrzeugs.
Deckungssummen
Die Versicherungsleistung ist durch die vereinbarte Deckungssumme begrenzt, die je nach Versicherer zwischen 12 und 20 Millionen Euro liegt. Diese Summe umfasst neben dem Schmerzensgeld auch weitere Leistungen wie Verdienstausfall oder behindertengerechte Umbaumaßnahmen.
Was unterscheidet die Schmerzensgeldregelung der Fahrerschutzversicherung von gesetzlichen Haftungsansprüchen?
Die Schmerzensgeldregelung der Fahrerschutzversicherung basiert auf vertraglichen Vereinbarungen und unterscheidet sich fundamental von den gesetzlichen Haftungsansprüchen nach § 253 BGB.
Voraussetzungen für die Leistung
Bei der Fahrerschutzversicherung ist die Zahlung von Schmerzensgeld an spezifische vertragliche Bedingungen geknüpft. So wird häufig ein Mindestaufenthalt im Krankenhaus von drei bis fünf aufeinanderfolgenden Tagen vorausgesetzt.
Im Gegensatz dazu entstehen gesetzliche Schmerzensgeldansprüche bereits bei nachweisbaren körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen, ohne dass bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt sein müssen.
Leistungsumfang und Höhe
Die Fahrerschutzversicherung zahlt Schmerzensgeld bis zu einer vertraglich festgelegten Höchstgrenze. Diese kann je nach Versicherer unterschiedlich sein und ist teilweise auf bestimmte Beträge begrenzt, beispielsweise 100.000 Euro.
Bei gesetzlichen Schmerzensgeldansprüchen gibt es hingegen keine feste Obergrenze. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzung, der Dauer der Heilung und weiteren individuellen Faktoren.
Besonderheit bei Eigenverschulden
Der wichtigste Unterschied liegt darin, dass die Fahrerschutzversicherung auch bei selbst verschuldeten Unfällen Schmerzensgeld zahlt. Dies ist bei gesetzlichen Ansprüchen nicht der Fall – dort erhält der Unfallverursacher kein Schmerzensgeld für eigene Verletzungen.
Ab wann sind Klauseln in Versicherungsbedingungen zur Schmerzensgeldzahlung unwirksam?
Versicherungsklauseln zur Schmerzensgeldzahlung sind unwirksam, wenn sie gegen das Transparenzgebot verstoßen oder eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers darstellen.
Verstoß gegen das Transparenzgebot
Eine Klausel ist intransparent und damit unwirksam, wenn sie für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht klar und verständlich ist. Die Formulierung muss eindeutig sein und darf keine versteckten Nachteile enthalten.
Wenn Sie beispielsweise eine Klausel vor sich haben, die verschachtelte Sätze oder unklare Bedingungen enthält, könnte diese unwirksam sein. Eine transparente Formulierung wäre dagegen: „Schmerzensgeld wird bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Tagen gezahlt“.
Unangemessene Benachteiligung
Eine Klausel ist auch dann unwirksam, wenn sie den Versicherungsnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Dies ist der Fall, wenn die Klausel die wesentlichen Rechte oder Pflichten aus dem Versicherungsvertrag so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
Überraschende Klauseln
Unwirksamkeit tritt auch ein, wenn die Klausel für den Versicherungsnehmer überraschend ist. Eine Klausel gilt als überraschend, wenn sie an einer Stelle steht, wo man sie nicht erwartet, oder wenn ihr Inhalt ungewöhnlich ist.
Die Platzierung der Klausel spielt dabei eine wichtige Rolle. Steht eine Einschränkung der Schmerzensgeldzahlung direkt bei den entsprechenden Leistungsvoraussetzungen, ist sie nicht überraschend. Versteckt sich die Einschränkung dagegen an einer anderen Stelle im Vertrag, kann dies zur Unwirksamkeit führen.
Wie können Versicherte ihre Ansprüche aus der Fahrerschutzversicherung erfolgreich durchsetzen?
Dokumentation des Unfallgeschehens
Bei einem Unfall müssen Sie umgehend alle relevanten Informationen und Beweise sichern. Dazu gehört die vollständige Dokumentation des Unfallhergangs durch Fotos, Zeugenaussagen und das Unfallprotokoll der Polizei. Diese Unterlagen sind entscheidend für die spätere Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Medizinische Nachweise
Die lückenlose Dokumentation aller Verletzungen und Behandlungen ist von zentraler Bedeutung. Sämtliche ärztliche Befunde, Atteste und Behandlungsberichte müssen gesammelt werden. Diese Unterlagen belegen den Umfang der erlittenen Schäden und sind Grundlage für die Bemessung von Schmerzensgeld und weiteren Ansprüchen.
Geltendmachung der Ansprüche
Die Ansprüche müssen Sie detailliert und nachvollziehbar bei Ihrer Versicherung einreichen. Dabei sind folgende Schadenspositionen relevant:
- Verdienstausfall mit entsprechenden Nachweisen
- Schmerzensgeld basierend auf Art und Schwere der Verletzungen
- Kosten für behindertengerechte Umbaumaßnahmen
- Haushaltsführungsschäden
Durchsetzung der Ansprüche
Die Fahrerschutzversicherung stellt Sie so, als wären Sie Mitfahrer gewesen. Bei der Anspruchsdurchsetzung müssen Sie alle unfallbedingten Schäden konkret beziffern und belegen. Die Versicherung prüft dann die Ansprüche entsprechend der vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Wichtig ist die Einhaltung eventueller Fristen und die vollständige Dokumentation aller Schäden. Die Höhe der Ansprüche richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und wird nach den üblichen Kriterien der Schmerzensgeldbemessung ermittelt.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Fahrerschutzversicherung
Eine freiwillige Zusatzversicherung im Rahmen der Kfz-Versicherung, die den Fahrer bei selbstverschuldeten Unfällen absichert. Sie springt ein, wenn andere Versicherungen nicht zahlen, etwa bei Eigenschäden. Die Versicherung kann Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten und Rentenansprüche umfassen. Grundlage ist dabei der Versicherungsvertrag mit seinen spezifischen Bedingungen, nicht das allgemeine Haftungsrecht. Typisches Beispiel: Ein Fahrer kommt durch eigenes Verschulden von der Straße ab und verletzt sich – hier würde die normale Kfz-Haftpflicht nicht greifen.
Transparenzgebot
Ein rechtliches Prinzip, das Versicherungen und andere Unternehmen verpflichtet, ihre Vertragsbedingungen klar, deutlich und verständlich zu formulieren. Geregelt in § 307 BGB verlangt es, dass Klauseln für durchschnittliche Kunden ohne juristische Kenntnisse verständlich sind. Die Rechte und Pflichten müssen eindeutig erkennbar sein. Beispiel: Eine Versicherungsklausel muss klar aufzeigen, unter welchen Bedingungen Leistungen gewährt oder verweigert werden.
Prozesskosten
Die Gesamtheit aller Kosten, die durch ein Gerichtsverfahren entstehen, einschließlich Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und Auslagen. Nach § 91 ZPO muss grundsätzlich die unterlegene Partei diese Kosten tragen. Bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten anteilig aufgeteilt. Beispiel: Verliert jemand einen Prozess vollständig, muss er sowohl seine eigenen als auch die gegnerischen Anwaltskosten sowie die Gerichtsgebühren bezahlen.
Anerkenntnis
Eine verbindliche Erklärung, mit der eine Partei den Anspruch der anderen Partei ganz oder teilweise als berechtigt anerkennt. Im Versicherungsrecht bedeutet dies die Zusage der Versicherung, für bestimmte Schäden aufzukommen. Das Anerkenntnis kann außergerichtlich oder im Prozess erfolgen und schafft einen eigenständigen Rechtsgrund für die Forderung. Beispiel: Eine Versicherung erkennt an, die Behandlungskosten nach einem Unfall zu übernehmen.
Materielle Schäden
Vermögensschäden, die sich konkret beziffern lassen und das Vermögen direkt mindern. Im Gegensatz zu immateriellen Schäden (wie Schmerzensgeld) sind sie genau berechenbar. Geregelt in § 249 BGB umfassen sie etwa Reparaturkosten, Heilbehandlungskosten oder Verdienstausfall. Beispiel: Die Kosten für die Reparatur eines beschädigten Autos oder Arztkosten nach einem Unfall sind materielle Schäden.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 307 BGB (Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen): Dieser Paragraph regelt die Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Klauseln sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen oder nicht transparent sind. Im vorliegenden Fall argumentiert die Klägerin, dass die Klausel bezüglich des Schmerzensgeldanspruchs aufgrund ihrer Formulierung gegen diese Vorschrift verstößt, da sie unbestimmt und somit intransparent sei. Das Gericht hat jedoch entschieden, dass die Klausel nicht gegen das Transparenzgebot verstößt.
- § 1 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung): Dieser Abschnitt der Allgemeinen Bedingungen regelt die Basisleistungen, die bei Unfällen mit einem versicherten Fahrzeug gewährt werden. Die Klägerin beruft sich auf diese Bestimmungen im Rahmen ihrer Schadensersatzforderungen, da sie annimmt, dass ihre Tochter Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Das Gericht hat festgestellt, dass die speziellen Bedingungen für den Anspruch auf Schmerzensgeld durch die Verträge gültig sind.
- § 253 BGB (Schmerzensgeld): Dieser Paragraph legt fest, dass der Geschädigte Anspruch auf Schmerzensgeld hat, wenn er durch einen rechtswidrigen und schuldhaften Akt verletzt wird. Die Klägerin verweist auf diesen Anspruch, da ihre Tochter aufgrund des Unfalls verletzt wurde und somit potenziell Anspruch auf eine finanzielle Kompensation für die erlittenen Schmerzen hat. Das Gericht hat jedoch entschieden, dass die spezifischen Bedingungen der Fahrerschutzversicherung den Anspruch auf Schmerzensgeld einschränken.
- § 1 Abs. 1 Satz 1 des VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Dieses Gesetz regelt die allgemeinen Rechte und Pflichten aus einem Versicherungsvertrag. Es gibt dem Versicherungsnehmer ein Recht auf Leistung, wenn ein versicherter Schaden eingetreten ist. Im Fall wird dies relevant, da die Klägerin von der Beklagten eine Leistung aus der Fahrerschutzversicherung fordert, nachdem ihre Tochter verletzt wurde. Das Urteil zeigt, dass die Beklagte in diesem spezifischen Fall aber aufgrund der AGB ihre Leistungspflicht in Frage stellt.
- § 286 BGB (Verzug des Schuldners): Dieser Paragraph behandelt den Verzug von Schuldnern und die daraus resultierenden Rechte des Gläubigers. Die Klägerin hat Ansprüche auf materielle und immaterielle Schäden geltend gemacht, die die Beklagte bislang nicht erfüllt hat. Dies spielt eine Rolle, da das Gericht im Urteil feststellt, dass die Beklagte nicht für das Schmerzensgeld haftet, während sie gleichzeitig materielle Ansprüche anerkennt, was den rechtlichen Rahmen des Verzuges und die Leistungsansprüche der Klägerin betrifft.
Das vorliegende Urteil
LG Coburg – Az.: 13 O 556/22 – Schlussurteil vom 29.03.2023
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