Skip to content

Zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung beim Burnout-Syndrom?

Burnout – Wenn die Arbeit krank und berufsunfähig macht

burnout als grund für berufsunfähigkeitEtwa 15 Millionen aller Deutschen haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Ein Abschluss dieser Police wird von vielen Versicherungsexperten empfohlen. Schließlich ist jeder vierte Arbeitnehmer früher oder später von einer krankheitsbedingten Auszeit vom Berufsleben betroffen. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: etwa 42.000 Deutsche mussten bisher von ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung Gebrauch machen. Als zweithäufigste Ursache werden psychische Erkrankungen angeführt, denen auch das Burnout-Syndrom angehört. Insbesondere Frauen sind von diesem Krankheitsbild betroffen. Ob die Berufsunfähigkeitsversicherung auch für diese Erkrankung zahlt, klärt der folgende Beitrag.

Psychische Erkrankungen sind eine der Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit

Vor allem in den letzten Jahren ist ein deutlicher Trend dahingehend zu verzeichnen, dass eine Berufsunfähigkeit zunehmend durch psychische Leiden oder Krankheiten des Nervensystems zustande kommt. Leiden Betroffene beruflich unter hohem Stress und Druck oder erscheint die Überlastung durch die Organisation des Privatlebens zu hoch, sind Depressionen oder Burnout häufig eine unangenehme Folge. Burnout trifft insbesondere Berufstätige, die tagein, tagaus höchsten Anforderungen gerecht werden müssen. Generell gilt, dass das Risiko eines drohenden Burnout-Syndroms umso gefährlicher ist, je größer die Belastung im Arbeitsleben ist. Aus dem Grund ist es vor allem für viel beschäftigte Personengruppen besonders wichtig, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

An Burnout erkrankte Personen sind über einen längeren Zeitraum nicht arbeitsfähig

Ist einmal die Diagnose „Burnout“ getroffen worden, können Patienten zumeist für einen längeren Zeitraum nicht mehr ihrer Beschäftigung nachgehen. Wichtig ist der Abschluss einer BU-Police vor allem deshalb, weil die Chance auf Heilung relativ groß ist. Das Burnout-Syndrom führt im Regelfall nicht zur lebenslangen Berufsunfähigkeit. Zumeist ist Burnout behandelbar und führt letztendlich dazu, wieder ins Berufsleben eingegliedert zu werden. Dennoch bedarf die Behandlung im Regelfall eines Zeitraums von einigen Monaten oder gar Jahren. Weil die Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber allerdings nur sechs Wochen andauert, droht im Anschluss der alleinige Erhalt einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente von 30 Prozent des Bruttoeinkommens oder schlimmstenfalls Hartz IV.

Die meisten Versicherungsgesellschaften akzeptieren Burnout als Erkrankung, die zur Berufsunfähigkeit führt

burnout eine gefahren der modernen arbeitsweltUm sich vor diesen finanziellen Negativfolgen abzusichern, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative. Ein Großteil aller Anbieter, die diese Policen zur Verfügung stellen, akzeptieren Burnout als psychische Erkrankung und erkennen diese als Krankheit an. Um das Risiko einer eventuellen Nichtzahlung durch die Versicherungsgesellschaft zu vermeiden, ist es erforderlich, dass der BU-Versicherer das Burnout-Syndrom tatsächlich als Grund für eine Berufsunfähigkeitsversicherung anerkennt. Ein Großteil aller Versicherungsunternehmen übernimmt die Kosten dann, wenn die Erkrankung einen Zeitraum von sechs Monaten übersteigt und sich der Grad der Berufsunfähigkeit auf mindestens 50 Prozent beläuft. Auch juristisch wurde Burnout als Grund für die Inanspruchnahme einer Berufsunfähigkeitsversicherung inzwischen bestätigt. Einem Urteil des Landgerichts München I zufolge (Aktenzeichen: 25 O 19798/03) wurde die Versicherungsgesellschaft eines Finanzmaklers zur Kostenübernahme verpflichtet.

Im Zweifelsfall ist juristische Hilfe sinnvoll

Für weitere Fragen rund um versicherungsrechtliche Thematiken im Falle einer Burnout-Erkrankung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Gern stehen wir Ihnen zu diesem Thema und anderen juristischen Streitfragen mit Rat und Tat zur Seite.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Versicherungsrecht

Egal ob Ihre Versicherung die Zahlung verweigert oder Sie Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Wissenswertes aus dem Versicherungsrecht

Urteile aus dem Versicherungsrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!