Burnout – Wenn die Arbeit krank und berufsunfähig macht

Psychische Erkrankungen sind eine der Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit
Vor allem in den letzten Jahren ist ein deutlicher Trend dahingehend zu verzeichnen, dass eine Berufsunfähigkeit zunehmend durch psychische Leiden oder Krankheiten des Nervensystems zustande kommt. Leiden Betroffene beruflich unter hohem Stress und Druck oder erscheint die Überlastung durch die Organisation des Privatlebens zu hoch, sind Depressionen oder Burnout häufig eine unangenehme Folge. Burnout trifft insbesondere Berufstätige, die tagein, tagaus höchsten Anforderungen gerecht werden müssen. Generell gilt, dass das Risiko eines drohenden Burnout-Syndroms umso gefährlicher ist, je größer die Belastung im Arbeitsleben ist. Aus dem Grund ist es vor allem für viel beschäftigte Personengruppen besonders wichtig, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
An Burnout erkrankte Personen sind über einen längeren Zeitraum nicht arbeitsfähig
Ist einmal die Diagnose „Burnout“ getroffen worden, können Patienten zumeist für einen längeren Zeitraum nicht mehr ihrer Beschäftigung nachgehen. Wichtig ist der Abschluss einer BU-Police vor allem deshalb, weil die Chance auf Heilung relativ groß ist. Das Burnout-Syndrom führt im Regelfall nicht zur lebenslangen Berufsunfähigkeit. Zumeist ist Burnout behandelbar und führt letztendlich dazu, wieder ins Berufsleben eingegliedert zu werden. Dennoch bedarf die Behandlung im Regelfall eines Zeitraums von einigen Monaten oder gar Jahren. Weil die Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber allerdings nur sechs Wochen andauert, droht im Anschluss der alleinige Erhalt einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente von 30 Prozent des Bruttoeinkommens oder schlimmstenfalls Hartz IV.
Die meisten Versicherungsgesellschaften akzeptieren Burnout als Erkrankung, die zur Berufsunfähigkeit führt

Im Zweifelsfall ist juristische Hilfe sinnvoll
Für weitere Fragen rund um versicherungsrechtliche Thematiken im Falle einer Burnout-Erkrankung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Gern stehen wir Ihnen zu diesem Thema und anderen juristischen Streitfragen mit Rat und Tat zur Seite.
