Allgemeine Informationen zur Reiseabbruchversicherung
Inzwischen wird dem Verbraucher bei fast jeder Reisebuchung eine Reiserücktrittsversicherung angeboten. Deshalb wissen die meisten Urlauber auch, dass eine solche Rücktrittsversicherung greift, wenn eine schon gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. Nur die wenigsten Reisenden kennen allerdings die Bedeutung einer Reiseabbruchversicherung. Dabei handelt es sich hier um einen je nach Sachlage sinnvollen Versicherungsschutz, der vor Urlaubsreisen durchaus in Betracht gezogen werden sollte.
Eintritt des Versicherungsfalls
Wie bereits angedeutet zählt die Reiseabbruchversicherung zu der Gruppe der Reiseversicherungen, durch deren Abschluss alle entstehenden Kosten, die bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise anfallen, von der Versicherung übernommen werden. Im Falle eines vorzeitigen Reiseabbruches bleibt der Urlauber also nicht auf den zusätzlichen Kosten für die außerplanmäßige Rückreise sitzen. Eine Haftung der Reiseabbruchversicherung kommt jedoch meist nur dann in Betracht, falls ein triftiger Grund für die verfrühte Heimreise vorliegt. Solch ein triftiger Grund kann zum Beispiel ein schwerer Unfall des Versicherten oder eines nahen Angehörigen sein. Weitere Gründe können in etwa der Verlust oder die Aufnahme einer Arbeitsstellung sowie Komplikationen bei der Schwangerschaft sein. Vor allem bei Erkrankungen setzen die Versicherungsunternehmen bestimmte Maßstäbe an. In aller Regel ist ein Abbruch der Reise wegen einer Krankheit dann angemessen, wenn die geplanten Unternehmungen während der Reise nur noch zu einem geringen Teil möglich sind.
Kosten und Bedingungen einer Reiseabbruchversicherung
Im Versicherungsfall hat der Versicherer grundsätzlich den Wert des Resturlaubs zu erstatten. Dies umfasst sowohl eine Entschädigung für gebuchte Leistungen wie beispielsweise nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel als auch die expliziten Rückreisekosten. Je nach Versicherer können auch weitere Mehrkosten in den Versicherungsschutz eingebunden sein. Generell kann eine solche Versicherung entweder einzeln oder in Kombination mit einer Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Es kann mitunter ratsam sein, diese Versicherung schon bei der Buchung des Urlaubs abzuschließen. In jedem Fall muss sie spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen, da ein Versicherungsschutz ansonsten unter Umständen nicht mehr möglich ist. Bei einigen Versicherungsgebern ist es üblich, dass im Schadensfall eine Selbstbeteiligungsgebühr erhoben wird. Schon deswegen ist es vor Abschluss einer Reiseabbruchversicherung sinnvoll, die Preise zu vergleichen. Ob sich ein Vergleich überhaupt lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt, dass sich die Versicherung für preisintensive Reisen durchaus lohnt. Bei kostengünstigen Reisen wiederum rechnet sie sich oftmals nicht.