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Private Krankenversicherung – typische Probleme bei der Antragstellung

Die etwas andere Krankenversicherung

antrag-private-krankenversicherungDie private Krankenversicherung unterscheidet sich stark von der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Unterschiede beginnen schon mit dem Eintritt in die jeweilige Versicherung. Während eine gesetzliche Krankenversicherung alle Versicherungspflichtigen aufnehmen muss, kann der private Krankenversicherer auswählen, wen er versichern möchte. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht bei einer privaten Krankenversicherung also kein Rechtsanspruch auf einen Vertragsabschluss. Da die privaten Krankenversicherer nicht jeden versichern müssen, können sie sich vor einer möglichen Aufnahme umfassend über den Antragssteller informieren.

Die Wichtigkeit richtiger Angaben

Wie bei allen anderen Policen, die den Tod oder den Krankheitsfall versichern, werden auch von der privaten Krankenversicherung im Antrag Fragen zum Gesundheitszustand gestellt. Auf diese Weise soll ausgelotet werden, wie groß das Risiko des Leistungseintritts ist. Der hierdurch ermittelte Gesundheitszustand fließt schließlich in die Beitragskalkulation ein. Wer nun meint, dass es nicht so schwierig sein kann ein paar Fragen zum Gesundheitszustand zu beantworten, der irrt sich gewaltig. Es ist dem Antragssteller dringend anzuraten, alle Erkrankungen, nach denen der Versicherer fragt, ausführlich und vollständig anzugeben. Wenn sich irgendwann in der Zukunft herausstellt, dass nicht alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet wurden, kann der Versicherungsgeber den Vertrag auch noch nach Jahren aufheben. Eine wahrheitswidrige oder unvollständige Beantwortung einer dieser Gesundheitsfragen kann demnach dazu führen, dass der Versicherungsschutz komplett erlischt. In der Regel überprüft der Versicherer die Angaben zunächst nicht auf ihre Richtigkeit, da er von einer wahrheitsgemäßen Beantwortung ausgehen darf. Spätestens dann, wenn der Leistungsfall eintritt, wird der Versicherungsgeber allerdings überprüfen, ob alle Angaben richtig sind und ob nicht die eine oder andere Erkrankung verschwiegen wurde. Stellt sich dann heraus, dass falsche Angaben gemacht wurden, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder ihn aber sogar anfechten bzw. anpassen.

Die Gefahren bei Vertragsabschluss

vertragsabschluss pkvIm Ergebnis bedeutet dies, dass der Versicherte ausgerechnet dann, wenn er schwer erkrankt ist, keine Leistungen erhält, obwohl die Beiträge pflichtgemäß bezahlt wurden. In diesen Fällen erhält der Versicherungsnehmer die gezahlten Beiträge auch nicht zurück. Deshalb kann man jedem, der eine private Krankenversicherung abschließen möchte, nur dringend empfehlen, sämtliche Vorerkrankungen anzugeben, nach denen der Versicherer fragt. Da der Versicherungsvermittler beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung eine sehr hohe Provision erhält, neigen einige Vermittler dazu, die Bedeutung der Gesundheitsfragen herunterzuspielen. Auf diesen Rat zu hören wäre grob fahrlässig. Am besten ist es, bei der jetzigen Krankenkasse nachzufragen, welche Ärzte Abrechnungen eingereicht haben. Der jeweilige Arzt kann nun darum gebeten werden, eine Kopie der Patientenakte zu übermitteln. Wenn diese Patientenakten dem Krankenversicherungsantrag beigelegt werden ist sichergestellt, dass keine Behandlung und keine Diagnose vergessen wurde. Ein unabhängiger Berater, der sich mit der Materie auskennt und keine Vergütung erhält, wenn es zum Abschluss oder Nichtabschluss des Vertrages kommt, ist in einem solchen Fall ein Fachanwalt für Sozialrecht.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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