Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Kfz-Versicherung: Gerichtsurteil beleuchtet Rennsport-Ausschlüsse und Folgen
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Motorsportveranstaltungen sind von der Kaskoversicherung gedeckt?
- Was bedeutet der Begriff Gleichmäßigkeitsprüfung rechtlich für den Versicherungsschutz?
- Welche Beweismittel brauche ich im Schadensfall gegenüber der Versicherung?
- Wie kann ich vor einer Motorsportveranstaltung meinen Versicherungsschutz absichern?
- Was sind die rechtlichen Folgen einer unberechtigten Verweigerung der Schadensregulierung?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
- Datum: 07.11.2024
- Aktenzeichen: 12 U 69/24
- Verfahrensart: Berufungsverfahren bezüglich Versicherungsschutzes bei einer Fahrveranstaltung
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eigentümer eines Porsche Cayman GT4 RS, der an der Veranstaltung „Porsche Drivers Competition Pro“ teilnahm und einen Unfall hatte. Der Kläger argumentiert, dass die Veranstaltung als Gleichmäßigkeitsprüfung stattfand, bei der es nicht um Höchstgeschwindigkeit ging, und beansprucht die Versicherungssumme für den entstandenen Schaden.
- Beklagte: Versicherungsgesellschaft des Klägers, die den Schadenersatz abgelehnt hat mit der Begründung, der Versicherungsvertrag schließe Schäden aus Veranstaltungen aus, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeit ankomme.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger nahm mit seinem versicherten Fahrzeug an einer auf Gleichmäßigkeit ausgerichteten Fahrveranstaltung teil, bei der er verunfallte. Er forderte von seiner Versicherung Ersatz der Reparaturkosten. Die Versicherung lehnte ab und argumentierte, dass es sich um eine nicht versicherte Rennveranstaltung handelte.
- Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Veranstaltung „Porsche Drivers Competition Pro“ eine Veranstaltung ist, bei der es auf Höchstgeschwindigkeit ankommt, was den Versicherungsschutz ausschließen würde.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob das landgerichtliche Urteil auf und entschied zugunsten des Klägers, da die Veranstaltung als Gleichmäßigkeitsprüfung nicht in den Risikoausschluss der Versicherung fiel. Die Beklagte wurde zur Zahlung von 87.360,44 € nebst Zinsen verurteilt.
- Begründung: Die Veranstaltung zielte nicht auf das Erreichen einer Höchstgeschwindigkeit ab. Die Wertung orientierte sich an der Gleichmäßigkeit der Fahrweise, nicht an Geschwindigkeit. Die konkreten Regeln der Veranstaltung bestätigten dies, die Versicherung konnte das Gegenteil nicht beweisen.
- Folgen: Der Kläger erhält die geforderten Reparaturkosten von der Versicherung. Das Urteil stellt klar, dass Ausschlussklauseln in Versicherungsverträgen eng ausgelegt werden müssen und eine reine Gleichmäßigkeitsfahrt nicht unter die Ausschlussklausel fällt. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, und die Entscheidung ist endgültig, da keine Revision zugelassen wurde.
Kfz-Versicherung: Gerichtsurteil beleuchtet Rennsport-Ausschlüsse und Folgen
Die Kfz-Kaskoversicherung schützt Fahrzeughalter vor finanziellen Schäden bei Unfällen, Diebstahl oder Vandalismus. In diesem Regelwerk sind jedoch oftmals Risikoausschlüsse verankert, die beispielsweise Schäden während Rennveranstaltungen betreffen. Sowohl Teilkaskoversicherungen als auch Vollkaskoversicherungen schließen in der Regel Schäden aus, die während des Rennsports entstehen, da diese als besondere Risiken gelten. Für Motorsportler gibt es spezielle Versicherungen, die zugeschnitten sind auf die Anforderungen und Risiken im Rennsport.
Vor dem Hintergrund dieser wichtigen Informationen sollte man sich mit den Kfz-Versicherungsbedingungen auseinandersetzten, die die Versicherungsleistungen bei Unfällen im Rennsport regeln. Ein aktuelles Gerichtsverfahren beleuchtet, wie solche Ausschlüsse konkret angewendet werden und welche Folgen sie für betroffene Fahrer haben können.
Der Fall vor Gericht
Versicherungsschutz bei Motorsportveranstaltungen: Gericht stärkt Rechte der Teilnehmer

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem wegweisenden Fall entschieden, dass Autobesitzer bei Gleichmäßigkeitsprüfungen im Motorsport grundsätzlich Anspruch auf Versicherungsschutz haben, sofern es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Die Richter gaben der Berufung eines Porsche-Fahrers statt, dessen Versicherung die Regulierung eines Unfallschadens von über 87.000 Euro verweigert hatte.
Der Unfallhergang und die Position der Versicherung
Der Kläger nahm im Mai 2023 mit seinem Porsche Cayman GT4 RS an einer Porsche Drivers Competition Pro auf dem Hockenheimring teil. Bei dieser Veranstaltung kam sein Fahrzeug nach einer Linkskurve von der Strecke ab und wurde beschädigt. Die Vollkaskoversicherung lehnte die Schadenregulierung mit der Begründung ab, es habe sich um eine vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Rennveranstaltung gehandelt.
Die rechtliche Bewertung des Gerichts
Das OLG Karlsruhe stellte klar, dass der in den Versicherungsbedingungen vorgesehene Risikoausschluss für „genehmigte kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen“ eng auszulegen sei. Ein Ausschluss greife nur dann, wenn es bei der Veranstaltung auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankomme. Bei der streitgegenständlichen Gleichmäßigkeitsprüfung war dies nach Überzeugung des Gerichts nicht der Fall.
Die Richter stützten ihre Entscheidung maßgeblich auf die offiziellen Wertungsregeln der Veranstaltung. Demnach gewann nicht der schnellste Fahrer, sondern derjenige mit der niedrigsten Punktzahl – also der Fahrer, dessen Rundenzeiten am wenigsten von seiner individuellen Referenzrunde abwichen. Die Platzierung hing somit nicht von der absoluten Geschwindigkeit ab. Dies wurde durch die Ergebnisliste bestätigt: Der Erstplatzierte fuhr seine Runden mit einer niedrigeren Durchschnittsgeschwindigkeit als viele nachfolgende Teilnehmer.
Bedeutung des Urteils für Fahrzeugbesitzer
Mit dieser Entscheidung schafft das OLG Karlsruhe Rechtssicherheit für Teilnehmer an Gleichmäßigkeitsprüfungen. Auch wenn solche Veranstaltungen auf Rennstrecken stattfinden und äußere Merkmale wie Safety-Cars oder spezielle Schutzausrüstung aufweisen, führt dies nicht automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes. Entscheidend ist allein, ob nach den Wertungsregeln die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit maßgeblich für die Platzierung ist.
Die Versicherung wurde zur Zahlung von 87.360,44 Euro nebst Zinsen verurteilt. Dieser Betrag entspricht den vom Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung von 500 Euro.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil stellt klar, dass der Versicherungsausschluss für „genehmigte kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen“ nur greift, wenn es tatsächlich auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Bei einer Gleichmäßigkeitsprüfung, bei der die Teilnehmer möglichst konstante Rundenzeiten fahren sollen und die Platzierung nicht von der Höchstgeschwindigkeit abhängt, besteht Versicherungsschutz – auch wenn die Veranstaltung äußerlich einem Rennen ähnelt. Die Entscheidung stärkt damit die Position von Fahrzeugbesitzern gegenüber ihren Versicherungen bei der Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen ohne Geschwindigkeitswertung.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie an Gleichmäßigkeitsfahrten oder ähnlichen Motorsportveranstaltungen teilnehmen möchten, bei denen es nicht um Höchstgeschwindigkeit geht, haben Sie grundsätzlich Versicherungsschutz – auch wenn die Veranstaltung auf einer Rennstrecke stattfindet. Entscheidend ist einzig, ob die Geschwindigkeit ein Bewertungskriterium ist. Lassen Sie sich von renntypischen Elementen wie Startnummern oder Zeitnahme nicht verunsichern – solange es nur um gleichmäßiges Fahren geht, greift der Versicherungsschutz. Im Schadensfall sollten Sie gegenüber der Versicherung deutlich machen, dass es sich um eine Gleichmäßigkeitsveranstaltung ohne Geschwindigkeitswertung handelte.
Versicherungsschutz im Motorsport?
Das OLG Karlsruhe stärkt die Rechte von Teilnehmern an Gleichmäßigkeitsprüfungen. Auch wenn Ihre Versicherung den Schaden zunächst ablehnt, sollten Sie Ihre Ansprüche genau prüfen lassen. Gerade bei unklaren Formulierungen in den Versicherungsbedingungen ist es wichtig, die rechtliche Situation genau zu kennen und Ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Klarheit über Ihren Versicherungsschutz zu gewinnen und Ihre Interessen zu wahren.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Motorsportveranstaltungen sind von der Kaskoversicherung gedeckt?
Die Kaskoversicherung deckt grundsätzlich keine Motorsportveranstaltungen im klassischen Sinne ab. Es gibt jedoch wichtige Unterscheidungen und Ausnahmen:
Nicht versicherte Veranstaltungen
Generell ausgeschlossen sind alle Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies betrifft:
- Rennsportveranstaltungen
- Wettbewerbe mit Geschwindigkeitsfokus
- Dazugehörige Übungsfahrten
Mögliche Ausnahmen
Eine Kaskoversicherung kann in bestimmten Fällen greifen, wenn es sich um Veranstaltungen ohne Geschwindigkeitswettbewerb handelt. Dazu gehören:
- Gleichmäßigkeitsprüfungen, bei denen konstante Rundenzeiten das Ziel sind
- Fahrsicherheitstrainings
- Touristenfahrten auf Rennstrecken
Besondere rechtliche Situation
Seit April 2024 gilt eine neue gesetzliche Regelung: Für alle Motorsportaktivitäten auf abgegrenzten Gebieten ist eine spezielle Motorsporthaftpflichtversicherung erforderlich. Diese muss folgende Mindestversicherungssummen abdecken:
- 7.500.000 Euro für Personenschäden
- 1.300.000 Euro für Sachschäden
- 50.000 Euro für Vermögensschäden
Praxisrelevante Hinweise
Wenn Sie an einer Motorsportveranstaltung teilnehmen möchten, sollten Sie vorab mit Ihrem Versicherer klären, ob Versicherungsschutz besteht. Die normale Straßenverkehrsversicherung reicht für Motorsportaktivitäten nicht aus. Eine spezielle Versicherung für Rennstreckennutzung kann notwendig sein, besonders wenn Sie regelmäßig an solchen Veranstaltungen teilnehmen.
Was bedeutet der Begriff Gleichmäßigkeitsprüfung rechtlich für den Versicherungsschutz?
Eine Gleichmäßigkeitsprüfung ist ein Motorsportwettbewerb, bei dem nicht die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit, sondern das gleichmäßige Fahren im Vordergrund steht. Diese rechtliche Unterscheidung ist für den Versicherungsschutz von entscheidender Bedeutung.
Versicherungsrechtliche Einordnung
Die Versicherungsbedingungen der Kfz-Versicherungen schließen in der Regel Schäden aus, die bei Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Bei Gleichmäßigkeitsprüfungen gewinnt jedoch nicht derjenige, der die schnellste Rundenzeit erzielt, sondern wer die geringste Zeitdifferenz zwischen seinen Durchgängen erreicht.
Aktuelle Rechtsprechung
Das OLG Karlsruhe hat in einem wegweisenden Urteil (Az. 12 U 69/24) klargestellt: Wenn die Platzierung der Teilnehmer nicht von der erzielten Geschwindigkeit abhängt, greift der Risikoausschluss der Versicherung nicht. Die Verwendung von Rennausrüstung wie HANS-Systemen oder spezieller Schutzkleidung ist dabei für die rechtliche Bewertung unerheblich.
Besonderheiten der Versicherungsbedingungen
In den aktuellen Muster-AKB des GDV (Stand 17.04.2024) ist festgelegt, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Das Fahrzeug wird in einem abgegrenzten Bereich mit Zugangsbeschränkungen verwendet
- Für diese Verwendung besteht eine spezielle Motorsport-Haftpflichtversicherung nach § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes
Wenn Sie an einer Gleichmäßigkeitsprüfung teilnehmen möchten, ist die genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen unerlässlich. Die Durchschnittsgeschwindigkeit darf bei modernen Fahrzeugen maximal 80 km/h betragen. Bei historischen Fahrzeugen bis Baujahr 1947 liegt die Grenze bei 50 km/h.
Welche Beweismittel brauche ich im Schadensfall gegenüber der Versicherung?
Als Versicherungsnehmer tragen Sie die volle Beweislast für den Eintritt des Versicherungsfalls. Dies bedeutet, Sie müssen nachweisen, dass ein versicherter Unfall stattgefunden hat und welche Schäden dadurch entstanden sind.
Grundlegende Dokumentation
Wenn Sie einen Schaden an Ihrem Fahrzeug feststellen, sollten Sie unverzüglich folgende Beweismittel sichern:
- Detaillierte Fotodokumentation des Schadens aus verschiedenen Blickwinkeln
- Schriftliche Dokumentation mit Datum, Uhrzeit und genauem Standort des Vorfalls
- Kontaktdaten möglicher Zeugen des Schadensereignisses
Unfallbericht und behördliche Dokumente
Im Fall eines Unfalls ist die unmittelbare Dokumentation besonders wichtig. Sie sollten den Unfallhergang detailliert und wahrheitsgemäß schildern. Bei Vandalismus oder unklarer Schuldfrage ist es ratsam, die Polizei einzuschalten, um eine offizielle Unfallaufnahme durchführen zu lassen.
Technische Nachweise
Ein Schadengutachten durch einen Kfz-Sachverständigen ist oft unverzichtbar, um den exakten Schadenumfang und die Reparaturkosten professionell zu bewerten. Der Gutachter prüft sowohl äußerliche Beschädigungen als auch technische Defekte und erstellt eine verbindliche Dokumentation für die Versicherung.
Vorschäden dokumentieren
Wenn an Ihrem Fahrzeug Vorschäden existieren, müssen Sie nachweisen können, dass diese vor dem aktuellen Schadenfall fachgerecht beseitigt wurden. Bewahren Sie daher Reparaturrechnungen und Dokumentationen früherer Schäden sorgfältig auf.
Besonderheiten bei Rennveranstaltungen
Bei Veranstaltungen auf Rennstrecken sollten Sie vor der Teilnahme schriftlich mit der Versicherung klären, ob Versicherungsschutz besteht. Eine solche Bestätigung kann im Schadensfall als wichtiges Beweismittel dienen, besonders wenn es sich um Gleichmäßigkeitsprüfungen oder ähnliche Veranstaltungen handelt, bei denen es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
Wie kann ich vor einer Motorsportveranstaltung meinen Versicherungsschutz absichern?
Prüfung des bestehenden Versicherungsschutzes
Die reguläre Kfz-Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden bei Motorsportveranstaltungen ab. Dies gilt auch für die Kaskoversicherung, wenn das Fahrzeug bei Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests oder Demonstrationen eingesetzt wird.
Erforderliche Versicherungsabsicherung
Seit dem 17. April 2024 müssen Sie für jede Motorsportaktivität eine spezielle Motorsporthaftpflichtversicherung nach § 5d Pflichtversicherungsgesetz vorweisen. Die Mindestversicherungssummen betragen:
- 7.500.000 Euro für Personenschäden
- 1.300.000 Euro für Sachschäden
- 50.000 Euro für Vermögensschäden
Konkrete Handlungsschritte
Vor der Veranstaltung sollten Sie folgende Schritte durchführen:
Kontaktieren Sie den Veranstalter und klären Sie, ob dessen Veranstalterhaftpflichtversicherung die gesetzlichen Vorgaben zur Motorsporthaftpflichtversicherung bereits abdeckt. Falls nicht, können Sie selbst als Fahrer, Eigentümer oder Halter eine entsprechende Versicherung abschließen.
Bei DMSB-genehmigten Veranstaltungen ist der geforderte Versicherungsschutz in den Vorgaben für Veranstalter zur Veranstalterhaftpflichtversicherung bereits vorgeschrieben. Bei anderen Veranstaltungen, insbesondere im Ausland, müssen Sie den Versicherungsschutz vorab beim Veranstalter erfragen.
Für spezielle Absicherungen können Sie zusätzlich eine Rennkasko und eine spezielle Unfallversicherung für Hobby-Rennsportfahrer in Betracht ziehen.
Was sind die rechtlichen Folgen einer unberechtigten Verweigerung der Schadensregulierung?
Bei einer unberechtigten Verweigerung der Schadensregulierung durch die Versicherung stehen Ihnen als Versicherungsnehmer mehrere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.
Verzugszinsen und finanzielle Ansprüche
Wenn die Versicherung die Regulierung unberechtigt verzögert oder verweigert, haben Sie Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Diese Zinsen werden ab dem Zeitpunkt fällig, zu dem die Sachverhaltsklärung bei sachgerechter und zügiger Bearbeitung hätte abgeschlossen sein müssen.
Voraussetzungen für die Fälligkeit
Die Leistung wird fällig, sobald die Versicherung ihre Leistungspflicht dem Grunde und der Höhe nach in angemessener Zeit festgestellt hat. Dafür müssen Sie als Versicherungsnehmer die erforderlichen Auskünfte erteilt und Unterlagen bereitgestellt haben.
Außergerichtliche Möglichkeiten
Sie können zunächst eine erneute Prüfung des Sachverhalts bei der Versicherung beantragen. Der Versicherungsombudsmann steht als außergerichtliche Schlichtungsstelle zur Verfügung. Beachten Sie jedoch, dass die Bearbeitungszeit aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen mehrere Monate betragen kann.
Gerichtliche Durchsetzung
Wenn die Versicherung ohne triftigen Grund die Entschädigung verweigert, können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Wichtig ist die Einhaltung der sechsmonatigen Frist zur gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs, wenn die Versicherung den Versicherungsschutz versagt hat.
Dokumentation und Beweissicherung
Bei einem unverschuldeten Unfall sollten Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Dies ist besonders wichtig, wenn die Versicherung versucht, die Schadenshöhe zu reduzieren oder einen zu hohen Restwert zu berechnen.
Prüfung der Ablehnungsgründe
Die Versicherung darf die Leistung nur aus bestimmten Gründen verweigern, etwa bei:
- Vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden
- Nicht rechtzeitiger Schadensmeldung
- Verletzung vertraglicher Obliegenheiten
Eine Leistungsverweigerung ist jedoch nicht rechtmäßig, wenn die Versicherung lediglich versucht, ihre bestehende Zahlungspflicht zu umgehen oder zu reduzieren.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Kfz-Kaskoversicherung
Eine spezielle Form der Fahrzeugversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug absichert – unabhängig von der Schuldfrage. Es gibt zwei Hauptformen: Die Teilkasko (deckt u.a. Diebstahl, Brand, Glasbruch) und die Vollkasko (deckt zusätzlich selbstverschuldete Unfälle). Grundlage sind die §§ 1-4 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung). Die vereinbarten Versicherungsbedingungen legen dabei fest, welche Schäden konkret versichert sind und welche ausgeschlossen werden. Bei einem Unfall übernimmt die Kaskoversicherung nach Abzug der Selbstbeteiligung die Reparaturkosten.
Risikoausschluss
Eine vertragliche Regelung in Versicherungspolicen, die bestimmte Schadensfälle vom Versicherungsschutz ausnimmt. Basierend auf § 28 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn der definierte Ausschlussfall eintritt. Bei Kfz-Versicherungen betrifft dies häufig besonders gefährliche Nutzungen wie Rennsport. Die Ausschlüsse müssen klar formuliert sein und werden im Zweifelsfall eng ausgelegt. Ein typisches Beispiel ist der Ausschluss von Schäden bei „genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen“.
Gleichmäßigkeitsprüfung
Eine spezielle Form des Motorsports, bei der nicht die absolute Geschwindigkeit, sondern die Konstanz der Rundenzeiten entscheidend ist. Die Teilnehmer versuchen, ihre selbst gesetzte Referenzzeit in mehreren Runden möglichst genau zu wiederholen. Je geringer die Abweichung, desto besser die Wertung. Diese Veranstaltungsform unterscheidet sich damit grundlegend von klassischen Rennen, wo die schnellste Zeit gewinnt. Nach der Rechtsprechung fallen Gleichmäßigkeitsprüfungen daher nicht unter den üblichen Risikoausschluss für Rennveranstaltungen in Kfz-Versicherungen.
Selbstbeteiligung
Der festgelegte Betrag, den der Versicherungsnehmer bei einem Schadenfall selbst tragen muss (hier: 500 Euro). Geregelt in § 81 VVG, dient die Selbstbeteiligung dazu, Bagatellschäden auszuschließen und das Risikobewusstsein zu erhöhen. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung, desto niedriger ist in der Regel der Versicherungsbeitrag. Bei einem Schaden wird dieser Betrag von der Versicherungsleistung abgezogen. Beispiel: Bei einem Schaden von 1.000 Euro und einer Selbstbeteiligung von 500 Euro zahlt die Versicherung 500 Euro.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die allgemeinen Rechte und Pflichten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Hierbei ist insbesondere die Pflicht des Versicherers zur Leistung im Schadensfall sowie die Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers von Bedeutung. Im vorliegenden Fall ist relevant, ob der Kläger seine Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Aufklärung des Schadenereignisses erfüllt hat und ob der Versicherer sich auf einen Risikoausschluss berufen kann.
- § 307 Abs. 1 BGB (AGB-rechtliche Inhaltskontrolle): Dieser Paragraph stellt sicher, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den Versicherungsnehmer nicht unangemessen benachteiligen. In Bezug auf die AKB der Versicherung ist zu prüfen, ob der Risikoausschluss für „Rennveranstaltungen“ oder die Teilnahme an Veranstaltungen, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeit ankommt, inhaltlich klar und rechtlich wirksam ist.
- A.2.10.2 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung): Diese Regelung schließt Schäden aus, die bei „genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.“ Im vorliegenden Fall ist zu klären, ob die „Porsche Drivers Competition Pro“ unter diesen Ausschluss fällt. Die genaue Formulierung und der Ausschlusstatbestand müssen eng ausgelegt werden, da die Veranstaltung laut Kläger nicht auf Höchstgeschwindigkeit abzielte.
- DMSB-Rahmenausschreibung Clubsport-Gleichmäßigkeitsprüfung: Diese Rahmenbedingungen regeln Veranstaltungen wie die „Porsche Drivers Competition Pro“ und beschreiben spezifische Wettbewerbsmodi, die auf Gleichmäßigkeit und nicht auf Höchstgeschwindigkeit abzielen. Diese Vorgaben sind entscheidend, um den Charakter der Veranstaltung als Nicht-Rennveranstaltung zu argumentieren und den Risikoausschluss der Versicherung zu entkräften.
- § 286 ZPO (Freie Beweiswürdigung): Im Verfahren ist maßgeblich, ob der Versicherer den Nachweis erbringen konnte, dass es sich bei der Veranstaltung um eine solche mit Höchstgeschwindigkeitsziel handelte. Der Kläger argumentiert, dass die Beweiswürdigung des Landgerichts in diesem Punkt unzutreffend war, da die Veranstaltung klar auf Gleichmäßigkeit und nicht auf Geschwindigkeit abzielte.
Das vorliegende Urteil
OLG Karlsruhe – Az.: 12 U 69/24 – Urteil vom 07.11.2024
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