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Transport- und Speditionsversicherung

Allgemeines zur Speditionsversicherung

speditionsversicherungBei den vielfältigen Aufgaben eines Spediteurs ist es wichtig, gegen alle möglichen Haftungsansprüche abgesichert zu sein. Ansonsten kann es schnell passieren, dass ein einziger Fehler oder gar das Fehlverhalten eines Dritten zu existenzbedrohenden Situationen führen kann. Da durch das eigene Fehlverhalten auch andere Betroffene hart getroffen werden können, ist der Abschluss einer Speditionsversicherung sogar Pflicht. Es handelt sich hierbei um eine Art Oberbegriff für die Bereiche Transport- und Haftungsversicherung.

Gegenstand der Speditionsversicherung

Diese Speditionsversicherung deckt alle Verkehrsverträge des Spediteurs als Auftragsnehmer ab. Dabei werden alle Arten von Verrichtungen des Spediteurs berücksichtigt; es spielt demnach keine Rolle, ob die Verträge Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige Geschäfte betreffen, welche normalerweise zum Speditionsgewerbe gehören. Auch logistische Leistungen, die im Zusammenhang mit der Lagerung bzw. der Beförderung stehen, fallen unter den Versicherungsschutz der Speditionsversicherung. Trotz ihres haftungsrechtlichen Einschlags handelt es sich bei der Speditionsversicherung keineswegs um eine Haftpflichtversicherung. Der Versicherer muss zwar Schäden über die vom Spediteur als Auftragsnehmer abgeschlossenen Verkehrsverträge ersetzen. Ähnlich einer Haftpflicht haftet der Versicherer nur dann, wenn der Spediteur den Schaden zu verantworten hat. Allerdings wird dem Versicherungsnehmer zusätzlicher Versicherungsschutz eingeräumt, indem auch Tatbestände erfasst werden, für die der Spediteur nach dem Gesetz nicht einzustehen hätte. Die Speditionsversicherung geht in vielen Bereichen also weit über die gesetzliche Haftung des Spediteurs hinaus.

Verhältnis zur Transportversicherung

transportversicherungObwohl die Speditionsversicherung schon seit Jahrzehnten als eine Transportversicherung behandelt wird, ist die Speditionsversicherung materiell nicht als Transportversicherung im eigentlichen Sinne einzuordnen. Während die Speditionsversicherung zur Deckung von Vermögensschäden und als Ergänzung zur Warentransportversicherung konzipiert ist, handelt es sich bei der Transportversicherung überwiegend um eine Versicherung von Gütern gegen die Gefahren der Beförderung. Gegenstand der Transportversicherung ist somit das geldwerte Interesse an der versicherten Ware und sie deckt alle oder bestimmte objektive Gefahren ab. Der Speditionsvertrag hingegen schützt das Interesse an der ordnungsgemäßen Durchführung des Verkehrsvertrags und setzt im Normalfall einen Haftungstatbestand voraus. Deshalb gibt es zwischen einer Transport- und einer Speditionsversicherung weder Überschneidungen noch Abgrenzungsschwierigkeiten.

Haftungs- und Transportversicherung

Die Haftungsversicherung, zu deren Abschluss der Spediteur verpflichtet ist, schützt den Versicherungsnehmer gegenüber Forderungen aus Schäden, die der Spediteur zu vertreten hat. Die Höhe des Versicherungsbeitrags wird anhand einer hinterlegten Betriebsbeschreibung individuell kalkuliert. In der Regel muss der Spediteur zahlreiche Obliegenheiten beachten, um seinen Versicherungsschutz im Schadensfall nicht zu verlieren. Im Gegensatz hierzu ist die Transportversicherung keine Pflichtversicherung. Der Spediteur kann mithin selbst entscheiden, ob er eine solche Versicherung abschließen will oder nicht. Die Speditionsversicherung übt gewissermaßen eine Doppelfunktion aus. Sie beinhaltet sowohl eine Haftungsversicherung zugunsten des Spediteurs als auch – sofern gewünscht – eine Schadensversicherung zugunsten des Wareninteressenten. Diese recht komplexe und undurchsichtige Materie birgt gerade für unerfahrene Neueinsteiger vielfältige Gefahren. Wir stehen Ihnen bei der individuellen Gestaltung von Versicherungsverträgen beratend und gestaltend zur Seite. Unser Team von Fachanwälten hilft Ihnen selbstverständlich auch bei der Abwicklung von Schadensfällen und ähnlichen Problemen.

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