Eine Versicherung für das Arbeitsrecht
Das Statistische Bundesamt hat die Anzahl der Klagen vor den deutschen Arbeitsgerichten auf ca. 400.000 festgelegt. Der Abschluss einer Arbeitsrechtsschutz-Versicherung ist daher durchaus empfehlenswert. Ein Punkt, der bei einer Klage vor Gericht beachtet werden muss, ist die Pflicht zur Zahlung der Anwaltskosten, selbst im Gewinn-Fall. Zudem liegt in der Regel eine Wartezeit vor, die eine Inanspruchnahme der Versicherung verzögert.
Welche Leistungen bietet eine Arbeitsrechtsschutz-Versicherung an?
Eine Arbeitsrechtsschutz-Versicherung kann in der Regel nicht separat abgeschlossen werden, sondern nur in einem Paket mit einer Privatrechtsschutz-Versicherung. Mitglieder einer Gewerkschaft sind meist automatisch versichert und können sich im Bedarfsfall an die Gewerkschaft wenden. Viele Versicherungen bieten spezielle Pakete für verschiedene Berufsgruppen an, die bei Bedarf mit der Privatrechtsschutz-Versicherung abgeschlossen werden können.
Es gibt verschiedene Gründe, eine solche Versicherung abzuschließen. Ein Hauptgrund ist beispielsweise, wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde. Ein Rechtsanwalt kann prüfen, ob die Kündigung rechtens ist oder nicht. Ebenso kann eine Arbeitsrechtsschutz-Versicherung in Anspruch genommen werden, wenn eine Abmahnung ausgesprochen wurde. Ebenso können die Bedingungen für eine Abfindung geklärt und abgesichert werden (siehe: arbeitsrecht-ra-kotz.de/abfindung).
Manchmal kann es vorkommen, dass keine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, trotzdem ein wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis zu erstellen (siehe: arbeitsrecht-ra-kotz.de/arbeitszeugnis-anspruch-inhalt-form) . Sollte dieses nicht der Wahrheit entsprechen oder hat der Arbeitnehmer das Gefühl, dass er absichtlich schlechtergestellt wurde, kann das Zeugnis angemahnt werden. Außerdem springt die Versicherung in Fragen des Jugend- und Mutterschutzes ein.
Ebenso kommt es manchmal vor, dass Gehälter oder das zustehende Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht gezahlt werden. Ein Anwalt kann das Geld einfordern. Es bleibt jedem Arbeitnehmer selbst überlassen, ob die Versicherung in Anspruch genommen wird oder nicht. Der Versicherungsnehmer ist nicht verpflichtet, jeden einzelnen Fall der Versicherung zu melden.
Welche Kosten übernimmt die Versicherung im Streitfall?
Es ist klar geregelt, welche Kosten von einer Arbeitsrechtsschutz-Versicherung getragen werden und welche nicht. Im Zivilrecht muss der Kläger im Falle eines Gewinnes die eigenen Anwaltskosten nicht tragen. Im Arbeitsrecht ist dies anders und der Kläger muss diese Kosten übernehmen. Liegt eine Versicherung vor, übernimmt diese die Kosten. Außerdem werden die anfallenden Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten getragen. Müssen Zeugen für ihre Fahrt entschädigt werden, fällt das ebenfalls in den Leistungskatalog der Versicherung. Des Weiteren werden die Kosten für erforderliche Gutachten, für ein Schlichtungsverfahren und die Kosten der Gegenseite übernommen. Diese fallen an, wenn der Kläger das Verfahren verliert.
Nicht alle Fälle sind abgesichert
- Handelt es sich nur um eine allgemeine Beratung ohne einen vorliegenden Grund, übernimmt die Arbeitsrechtsschutz-Versicherung die anfallenden Kosten nicht. Dies sind z. B. Beratungen wegen einer Verlegung.
- Ebenso wenig kann die Versicherung Kosten übernehmen, wenn die Vermutung vorliegt, dass eine Kündigung ausgesprochen wird und Erklärungen zu Aufhebungsverträgen gewünscht werden.
- Gibt es Streitigkeiten im Kollektivarbeits- oder Dienstrecht, kann dies nicht an die Versicherung abgegeben werden. Diese ist nur zuständig, wenn es um einen speziellen Arbeitnehmer geht und nicht um eine Angelegenheit, die den gesamten Betrieb betrifft.
- Hat der Arbeitgeber eine Straftat begangen und wurde aus diesem Grund eine Kündigung ausgesprochen, besteht kein Rechtsschutz. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer beim Diebstahl im Betrieb erwischt wurde.
- Die Versicherung ist nur dann zu einer Deckungszusage verpflichtet, wenn eine Aussicht auf Erfolg vorliegt.
Welche Dinge sollten beachtet werden?
Im Vorfeld sollten Sie sich überlegen, welche Versicherungssumme Sie abschließen möchten. Abhängig von der Höhe der Summe, wird Ihre Versicherungsprämie angelegt werden. Manche Versicherungen bieten eine niedrigere Prämie an, wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wird. Diese liegt zwischen 150 bis 500 EUR. Diese kann entfallen, wenn der Rechtsstreit ohne Gerichtsverfahren beigelegt werden kann.
Sie sollten sich im Vorfeld darüber informieren, ob Ihnen eine freie Anwaltswahl gewährleistet wird und ob es kleinere Anwaltsleistungen, wie ein beratendes Telefongespräch, geboten werden. Außerdem sollten Sie beachten, dass nach Abschluss der Versicherung eine Wartezeit von drei Monaten existiert, bevor ein aktiver Rechtsschutz besteht. Reicht ein Versicherungsnehmer mehr als zwei Fälle pro Jahr ein, kann die Versicherung den Vertrag kündigen.
Welche Kosten können vor Gericht entstehen?
Die Höhe der Kosten, die vor Gericht entstehen, sind abhängig vom Streitwert. Die Höhe des Streitwertes ist gesetzlich festgelegt. Handelt der Streit um nicht ausgezahlte Überstunden, wird genau dieser Wert als Streitwert zugrunde gelegt. Wird eine Kündigung verhandelt, sind laut § 42 Abs. 2 GKG drei Brutto-Monatsgehälter der Streitwert. Des Weiteren fallen Anwalts- und Gerichtskosten an. Außerdem kann es zu einer Inanspruchnahme von Gutachtern oder Zeugen kommen, die ebenfalls Kosten verursacht.