Skip to content

Wohngebäudeversicherung – Wasserschaden bei Starkregen

Ein heftiger Starkregen setzt einen Keller unter Wasser – doch die Versicherung weigert sich zu zahlen! Ein Hauseigentümer aus Wuppertal kämpft vor Gericht um die Kostenübernahme für den Wasserschaden, doch die Richter entscheiden gegen ihn. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Tücken von Versicherungsbedingungen und die komplexe Rechtslage bei Wasserschäden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Wuppertal
  • Datum: 20.03.2024
  • Aktenzeichen: 3 O 63/23
  • Verfahrensart: Klageverfahren auf Versicherungsleistungen
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Kläger, als Versicherungsnehmer, fordert von der Versicherungsfirma Leistungen aus dem Wohngebäudeversicherungsvertrag. Er behauptet, ein Wasserschaden sei durch ein Starkregenereignis verursacht worden und verlangt Erstattung der Kosten für die Schadensursachenermittlung, Reparatur, Trocknung und Sanierung des Kellers.
  • Beklagte: Die Wohngebäudeversicherungsfirma, die die Ansprüche des Klägers abweist. Sie argumentiert, das beschädigte Rohr sei kein Versicherungsschutz fallendes Rohr, und das Wasser sei nicht bestimmungswidrig ausgetreten. Weiterhin bestreitet sie, dass es zu einem Rückstau im System gekommen sei.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger forderte nach einem Starkregen Versicherungsleistungen wegen eines Wasserschadens im Keller seines Hauses. Er behauptete, der Schaden sei auf einen Rückstau im Abwassersystem durch defekte Rohre vor dem Haus zurückzuführen.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Wasserschaden durch im Versicherungsvertrag gedeckte Risiken abgedeckt ist, insbesondere ob das als Ursache angegebene Rohr einen Versicherungsfall im Sinne der Versicherungsbedingungen darstellt oder ob der Schaden durch nicht abgedeckte Umstände wie erdgebundenes Wasser entstanden ist.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
  • Begründung: Das Gericht entschied, dass das beschädigte Rohr nicht als ein versichertes Rohr im Sinne der Versicherungsbedingungen gilt, da es sich um ein reines Regenwasserrohr handelt und keine häuslichen Abwässer transportiert. Auch ein Rückstau von Wasser in das Gebäude wurde nicht überzeugend dargelegt. Zudem fehlen schlüssige Beweise dafür, dass Schäden durch einen Rückstau verursacht wurden.
  • Folgen: Der Kläger erhält keine Versicherungsleistungen und muss die Prozesskosten tragen. Das Urteil verdeutlicht, dass bestimmte Ableitungsrohre im Außenbereich nicht unter den Versicherungsschutz fallen und Anforderungen an den Nachweis eines Rückstaus hoch sind.

Gerichtsurteil zu Wasserschäden: Bedeutung der Wohngebäudeversicherung im Klimawandel

Wasserschäden durch Starkregen gehören zu den häufigsten Versicherungsfällen in Deutschland und stellen Hausbesitzer oft vor große Herausforderungen. Die Wohngebäudeversicherung spielt dabei eine zentrale Rolle beim Schutz vor finanziellen Risiken, die durch witterungsbedingte Schäden entstehen können.

Elementarschäden wie plötzliche Regenwasserschäden können enorme Kosten verursachen und stellen ein zunehmendes Risiko in Zeiten des Klimawandels dar. Eine sorgfältige Risikoanalyse und der richtige Versicherungsschutz sind daher entscheidend, um Gebäudeschäden und deren finanzielle Folgen abzumildern. Im Folgenden wird ein konkreter Gerichtsfall beleuchtet, der die rechtlichen Aspekte von Wasserschäden bei Starkregen näher betrachtet.

Der Fall vor Gericht


Wasserschaden nach Starkregen – Versicherung muss nicht zahlen

Mann mit Taschenlampe in überfluteten Keller, dokumentiert Versicherung ablehnend, Wasser umlagert Kisten und Treppe.
Wasserschaden durch Starkregen – Versicherungsdeckung abgelehnt | Symbolfoto: Ideogram gen.

Nach einem Starkregenereignis am 14. Juli 2021 in V musste sich das Landgericht Wuppertal mit einem Rechtsstreit zwischen einem Hauseigentümer und seiner Wohngebäudeversicherung befassen. Der Kläger forderte Versicherungsleistungen in Höhe von 10.572,95 Euro für einen Wasserschaden in seinem Kellergeschoss. Das Gericht wies die Klage vollständig ab.

Komplexe bauliche Situation des betroffenen Hauses

Das 1956 erbaute und 2002 vom Kläger erworbene Haus liegt auf einer Anhöhe. Während zur Straßenseite Kellerräume unter der Bodenoberfläche liegen, befinden sich auf der Gebäuderückseite ebenerdig Wohnräume. Nach dem Erwerb ließ der Eigentümer das unterirdische Mauerwerk gegen eindringende Feuchtigkeit abdichten – mit Ausnahme des Bereichs unterhalb der aus dem Haus herausragenden Garage. Die Entwässerung erfolgt über ein System aus offenen Rinnen und unterirdischen Rohren, die das Regenwasser vom Dach und dem Garagenvorplatz ableiten.

Ursachen und Umfang der Schäden

Bei einer Kamerabefahrung des Entwässerungsrohrs wurden mehrere Schäden festgestellt: eine auseinanderstehende Muffe nahe dem Bodeneinlauf, ein Riss im Rohr, zwei Muffenversätze sowie ein Rohrbruch. Am Schadenstag fand die Ehefrau des Klägers in den straßenseitigen Kellerräumen bis zu einem Zentimeter hoch stehendes klares Wasser vor. Der Kläger führte den Wasserschaden auf einen Rückstau im schadhaften Ableitungsrohr zurück.

Begründung der Gerichtsentscheidung

Das Gericht stellte fest, dass kein versicherter Leitungswasserschaden vorlag. Bei dem beschädigten Rohr handelte es sich nicht um ein Ableitungsrohr der Wasserversorgung im Sinne der Versicherungsbedingungen, sondern um ein reines Regenwasserrohr. Die Einmündung in den städtischen Mischwasserkanal erfolgte erst in größerer Entfernung vom Haus und den Schadstellen. Auch der an der Hauswand angebrachte Wasserhahn mit Ausgussbecken machte das Rohr nicht zu einem der Wasserversorgung dienenden Ableitungsrohr.

Ein versicherter Rückstauschaden lag ebenfalls nicht vor. Die Versicherungsbedingungen setzen voraus, dass Wasser direkt in das Gebäude hineingestaut wird. Das bloße Austreten von Wasser aus einem Rohr mit anschließendem Eindringen durch die Kellerwand erfüllt diese Voraussetzung nicht. Die vom Kläger vermutete zusätzliche Rückstau aus einem Bodeneinlauf im Waschkeller konnte nicht nachgewiesen werden. Die Lage des Hauses im oberen Bereich einer Geländekuppe sowie die Art des eingedrungenen klaren Wassers sprachen gegen einen Rückstau aus dem Mischwasserkanal.


Die Schlüsselerkenntnisse

„Das Urteil verdeutlicht, dass bei Wasserschäden durch Starkregen die genaue Ursache des Wassereintritts entscheidend ist. Ein defektes Ablaufrohr außerhalb des Gebäudes fällt nicht automatisch unter den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung. Besonders bei älteren Gebäuden mit unterirdischen Leitungssystemen ist die Wartung und regelmäßige Überprüfung der Entwässerungsanlagen von großer Bedeutung.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie Eigentümer eines Hauses sind, sollten Sie besonders auf den Zustand Ihrer Entwässerungssysteme achten und diese regelmäßig überprüfen lassen. Bei Wasserschäden durch Starkregen prüft die Versicherung genau, ob der Schaden durch einen versicherten Grund entstanden ist oder auf mangelnde Wartung zurückzuführen ist. Lassen Sie defekte Rohre umgehend reparieren, da Sie sonst im Schadenfall möglicherweise keinen Versicherungsschutz haben. Dokumentieren Sie durchgeführte Wartungsarbeiten sorgfältig, um im Versicherungsfall nachweisen zu können, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

Benötigen Sie Hilfe?

Wasserschaden und die Versicherung zahlt nicht?

Das Urteil zeigt, wie schnell es bei Wasserschäden zu Problemen mit der Versicherung kommen kann. Oft ist die Sachlage kompliziert und die Versicherungsbedingungen sind schwer zu verstehen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Dabei prüfen wir Ihren individuellen Fall genau und klären, ob die Ablehnung der Versicherung gerechtfertigt ist.

Sprechen Sie mit uns, um Ihre Situation zu besprechen und die bestmöglichen Handlungsoptionen zu ermitteln.

Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Wasserschäden sind standardmäßig in einer Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

Eine Wohngebäudeversicherung deckt standardmäßig Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser ab. Dies umfasst Wasserschäden, die entstehen durch:

Versicherte Leitungswasserschäden

Standardmäßig versichert sind Wasserschäden aus:

  • Rohren der Wasserversorgung
  • Heizungs-, Klima- und Solarheizungsanlagen
  • Sanitärinstallationen, Heizkörpern und Boilern
  • Wasserlöschanlagen

Die Versicherung übernimmt dabei die Kosten für Trocknung, Reparatur und Beseitigung der Schäden am Gebäude sowie an fest eingebauten Gegenständen wie einer Einbauküche.

Nicht versicherte Wasserschäden

Folgende Wasserschäden sind standardmäßig nicht abgedeckt:

  • Hochwasser und Grundwasser
  • Abwasser-Rückstau
  • Wasser aus Regenrinnen und Fallrohren
  • Wasser aus Behältern wie Eimern oder Gießkannen
  • Badewasser und Reinigungswasser
  • Schimmelpilze aufgrund von Feuchtigkeit

Besondere Regelungen

Bei Wasserschäden durch undichte Silikonfugen besteht kein Versicherungsschutz. Nach einem BGH-Urteil müssen Gebäudeversicherer nur dann zahlen, wenn das Wasser direkt aus dem Rohrleitungssystem austritt.

Für Schäden durch Naturereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Überschwemmungen benötigen Sie eine zusätzliche Elementarschadenversicherung. Diese greift, wenn Wassermassen von oben in das Gebäude eindringen oder wenn ein Gewässer über die Ufer tritt.

Die Versicherung lehnt die Kostenübernahme ab bei:

  • Grober Fahrlässigkeit und Vorsatz
  • Schäden an noch nicht fertiggestellten Gebäuden
  • Schäden durch marode oder herausgerutschte Muffenstücke
  • Folgeschäden, die vermeidbar gewesen wären

zurück

Was ist der rechtliche Unterschied zwischen Leitungswasser- und Starkregen-Schäden?

Definition und Versicherungsschutz

Leitungswasserschäden entstehen durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohrsystemen, Heizungsanlagen oder anderen fest installierten wasserführenden Einrichtungen. Wenn Sie beispielsweise einen Rohrbruch oder eine defekte Waschmaschine haben, greift hier die normale Wohngebäudeversicherung.

Starkregen-Schäden hingegen entstehen durch von außen eindringendes Wasser, etwa durch massive Niederschläge. Diese Schäden sind in der normalen Wohngebäudeversicherung nicht automatisch mitversichert. Hierfür benötigen Sie eine zusätzliche Elementarschadenversicherung.

Rechtliche Voraussetzungen für Versicherungsleistungen

Bei Leitungswasserschäden muss das Wasser nachweislich aus dem versicherten Leitungssystem ausgetreten sein. Die Versicherung deckt dann sowohl die Kosten für die Reparatur der Leitungen als auch die Folgeschäden am Gebäude ab.

Bei Starkregen-Schäden müssen Sie für einen Versicherungsanspruch nachweisen können, dass sich das Wasser oberirdisch auf dem Grundstück angesammelt hat. Ein erhöhter Grundwasserspiegel oder durchfeuchteter Boden allein reicht für einen Versicherungsanspruch nicht aus.

Schadenabwicklung und Dokumentation

Bei Leitungswasserschäden prüft die Versicherung primär den technischen Defekt und dessen unmittelbare Folgen. Die Schadensregulierung erfolgt meist unkompliziert, wenn die Ursache eindeutig nachweisbar ist.

Bei Starkregen-Schäden ist die Dokumentation besonders wichtig. Sie müssen durch Fotos oder Videos nachweisen können, dass sich das Wasser tatsächlich oberirdisch angesammelt hat. Ohne diese Nachweise riskieren Sie, dass die Versicherung die Schadenregulierung ablehnt, selbst wenn Sie eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben.


zurück

Welche Nachweise muss ich bei einem Wasserschaden durch Starkregen erbringen?

Bei einem Wasserschaden durch Starkregen müssen Sie als Versicherungsnehmer zwei zentrale Aspekte nachweisen: Das Auftreten des Starkregens und die dadurch verursachte Überschwemmung Ihres Grundstücks.

Nachweis des Starkregens

Der Deutsche Wetterdienst definiert Starkregen als Niederschlag von mindestens 15 bis 25 Litern pro Quadratmeter innerhalb einer Stunde oder 20 bis 35 Litern pro Quadratmeter in sechs Stunden. Sie können den Starkregen belegen durch:

  • Offizielle Auskünfte der Wetterämter
  • Fotos oder Videos während des Regenereignisses
  • Zeugenaussagen von Nachbarn

Dokumentation der Überschwemmung

Eine versicherte Überschwemmung liegt nur vor, wenn sich Wasser sichtbar auf der Grundstücksoberfläche ansammelt. Hierfür benötigen Sie folgende Nachweise:

  • Fotos oder Videos der tatsächlichen Überflutung des Grundstücks
  • Markierungen der Wasserstände an Wänden
  • Aufnahmen der Schadenentstehung

Schadensdokumentation

Nach Eintritt des Schadens erstellen Sie eine lückenlose Dokumentation. Diese umfasst:

  • Ausführliche Fotos und Videos der Schadstelle aus verschiedenen Perspektiven
  • Einen schriftlichen Schadensbericht mit Zeitpunkt, Ort und Art des Wasserschadens
  • Rechnungen und Belege für bereits durchgeführte Notmaßnahmen

Ein erhöhter Grundwasserspiegel oder durchfeuchteter Boden ohne sichtbares Oberflächenwasser reichen für einen Versicherungsanspruch nicht aus. Entfernen Sie keine beschädigten Gegenstände vor der vollständigen Dokumentation, da dies die Beweisführung erschweren kann.


zurück

Wie kann ich mich rechtlich gegen eine Ablehnungsentscheidung der Versicherung wehren?

Prüfung der Ablehnungsgründe

Bei einer Ablehnung der Versicherungsleistung für einen Wasserschaden müssen Sie zunächst das Ablehnungsschreiben sorgfältig prüfen. Achten Sie besonders auf die angegebenen Gründe für die Ablehnung und vergleichen Sie diese mit Ihren Versicherungsbedingungen. Eine Ablehnung kann beispielsweise erfolgen, wenn das Wasser nicht oberirdisch auf dem Grundstück stand oder wenn der Schaden durch Grundwasser verursacht wurde.

Dokumentation vervollständigen

Stellen Sie eine lückenlose Dokumentation des Schadensfalls zusammen. Dazu gehören:

  • Fotos und Videos des Schadens
  • Rechnungen für bereits durchgeführte Reparaturen
  • Kostenvoranschläge für ausstehende Arbeiten
  • Protokolle von Gesprächen mit Handwerkern oder Gutachtern

Widerspruchsverfahren einleiten

Legen Sie schriftlich und fristgerecht Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Ein formloser, aber fristgerechter Widerspruch per Einschreiben ist für den ersten Schritt ausreichend. In diesem Schreiben sollten Sie die Ablehnungsgründe der Versicherung konkret widerlegen und Ihre Position mit der vorhandenen Dokumentation untermauern.

Unabhängige Beweissicherung

Ein unabhängiges Gutachten kann Ihre Position stärken. Ein neutraler Sachverständiger kann den Schaden und seine Ursachen objektiv bewerten, besonders wenn die Versicherung die Schadensursache oder -höhe anzweifelt.

Schlichtungsverfahren nutzen

Der Versicherungsombudsmann bietet eine kostenlose und neutrale Schlichtung an. Diese Schlichtungsstelle agiert unabhängig von den Versicherungen und prüft den Fall nach objektiven Kriterien. Bei Streitwerten bis 10.000 Euro ist die Entscheidung des Ombudsmanns für die Versicherung bindend.

Zahlungserinnerung und Fristsetzung

Wenn die Versicherung die Regulierung verzögert, können Sie eine Zahlungserinnerung mit angemessener Frist versenden. Reagiert die Versicherung nicht auf das Erinnerungsschreiben, verfassen Sie einen detaillierten Beschwerdebrief, in dem Sie Ihre Situation und den Schadensfall ausführlich schildern.

Gerichtliches Verfahren

Als letzter Schritt steht der Klageweg offen. Ein Gerichtsverfahren sollte gut vorbereitet sein, da die Versicherungen meist über erfahrene Juristen verfügen. Bedenken Sie, dass die Beweislast für den Vorwurf der Falschangaben bei der Versicherung liegt.


zurück

Welche zusätzlichen Versicherungen sind für einen umfassenden Schutz bei Starkregen sinnvoll?

Elementarschadenversicherung als Kernabsicherung

Eine Elementarschadenversicherung ist die wichtigste Zusatzabsicherung für Schäden durch Starkregen. Sie ergänzt die Wohngebäudeversicherung und deckt Schäden durch Überschwemmung, Rückstau und andere Naturgefahren ab. Diese Versicherung kann nicht einzeln abgeschlossen werden, sondern nur als Ergänzung zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung.

Doppelte Absicherung für Gebäude und Inventar

Wenn Sie Eigentümer sind, benötigen Sie zwei separate Versicherungen mit Elementarschutz:

Die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz schützt die Bausubstanz, also Wände, Böden und fest eingebaute Gegenstände. Sie übernimmt die Kosten für:

  • Reparaturen am Haus und Nebengebäuden
  • Trockenlegung und Sanierung
  • Im Extremfall den Neubau eines gleichwertigen Hauses

Die Hausratversicherung mit Elementarschutz sichert Ihre beweglichen Gegenstände wie Möbel, Elektrogeräte und persönliche Wertgegenstände ab.

Besondere Absicherungen

Bei einem Kraftfahrzeug deckt die Teilkaskoversicherung Schäden durch Starkregen und Überschwemmung ab.

Für Mieter in Mehrfamilienhäusern ist die Situation einfacher: Schäden am Gebäude reguliert in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Sie selbst benötigen nur eine Hausratversicherung mit Elementarschutz für Ihr Eigentum.

Ein wichtiger Hinweis zur Deckung: Die Elementarschadenversicherung greift nur, wenn das Wasser von oben in das Gebäude eindringt oder wenn eine Überschwemmung vorliegt. Schäden durch eindringendes Grundwasser sind meist nicht versichert.


zurück


Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Wohngebäudeversicherung

Eine Versicherung, die Schäden am Gebäude selbst absichert, wie etwa an Mauern, Dach oder fest eingebauten Gegenständen. Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen für Hausbesitzer und deckt typischerweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Geregelt im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) §§ 88-99. Bestimmte Schäden wie Elementarschäden sind oft nur durch Zusatzbausteine versichert. Beispiel: Ein Rohrbruch beschädigt Wände und Böden – die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Reparaturkosten.


Zurück

Elementarschäden

Schäden durch extreme Naturereignisse wie Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch oder Schneedruck. Diese sind in der Basis-Wohngebäudeversicherung meist nicht automatisch mitversichert, sondern erfordern einen speziellen Elementarschadenzusatz. Rechtliche Grundlage ist das VVG in Verbindung mit den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Beispiel: Eine Überschwemmung nach Starkregen setzt den Keller unter Wasser – nur mit Elementarschadenversicherung besteht Versicherungsschutz.


Zurück

Leitungswasserschaden

Ein durch Leitungswasser verursachter Schaden, der durch Rohrbruch, Frost oder andere Defekte an wasserführenden Installationen entsteht. Gemäß den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) sind nur Schäden durch Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung versichert. Beispiel: Ein geplatztes Wasserrohr durchfeuchtet die Wände – die Versicherung übernimmt die Kosten für Trocknung und Renovierung.


Zurück

Rückstauschaden

Ein Wasserschaden, der entsteht, wenn Wasser aus dem Kanalsystem durch Überlastung zurück ins Gebäude gedrückt wird. Nach den Versicherungsbedingungen muss das Wasser dabei direkt in das Gebäude hineingestaut werden. Die rechtliche Grundlage findet sich in den jeweiligen Versicherungsbedingungen (VGB). Beispiel: Bei Starkregen ist die Kanalisation überlastet und Wasser drückt durch Abflüsse zurück ins Haus.


Zurück

Versicherungsbedingungen

Rechtlich verbindliche Regelungen zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer, die den genauen Umfang des Versicherungsschutzes festlegen. Sie definieren versicherte Risiken, Ausschlüsse und Obliegenheiten. Geregelt im VVG §§ 23-32. Bei der Auslegung gilt das Transparenzgebot nach § 307 BGB. Beispiel: Die Versicherungsbedingungen legen fest, dass Regenwasserrohre nicht zur versicherten Wasserversorgung gehören.

Zurück


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 1: Das VVG regelt die Grundlagen von Versicherungsverträgen in Deutschland. Es definiert die Rechte und Pflichten sowohl des Versicherers als auch des Versicherungsnehmers. Im vorliegenden Fall bestimmt § 1 VVG den Anwendungsbereich der Wohngebäudeversicherung und legt fest, welche Risiken abgedeckt sind. Dies ist entscheidend für die Beurteilung, ob der Wasserschaden durch die Versicherung gedeckt ist.
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 19: § 19 VVG beschreibt die Mitteilungspflichten des Versicherungsnehmers bei Schadensfällen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden unverzüglich und vollständig zu melden. Im vorliegenden Fall prüft das Gericht, ob der Kläger alle erforderlichen Informationen und Umstände des Wasserschadens korrekt und rechtzeitig an die Versicherung weitergeleitet hat.
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 25: Dieser Paragraph behandelt die Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers bei der Schadenregulierung. Der Versicherungsnehmer muss alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu mindern und den Versicherer bei der Schadensfeststellung unterstützen. Das Gericht bewertet, ob der Kläger angemessen auf den Wasserschaden reagiert und die erforderlichen Schritte zur Schadensbegrenzung unternommen hat.
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) des C. Privatschutz: Die AVB enthalten spezifische Regelungen und Bedingungen, die für den Versicherungsvertrag gelten. Sie legen fest, welche Schäden versichert sind und welche Ausschlüsse bestehen. Im Fall des Klägers analysiert das Gericht die AVB, um festzustellen, ob der Wasserschaden durch die vertraglich vereinbarten Bedingungen gedeckt ist oder ob Ausschlussklauseln greifen.
  • Beweislast im Versicherungsrecht: Im Versicherungsrecht trägt grundsätzlich der Versicherer die Beweislast dafür, dass der Schaden nicht versichert ist oder Ausschlüsse zutreffen. Der Kläger muss jedoch ausreichende Beweise dafür vorlegen, dass der Wasserschaden unter den versicherten Risiken fällt. Das Gericht beurteilt, ob der Kläger die erforderlichen Nachweise erbracht hat, um die Ansprüche gegenüber der Versicherung erfolgreich geltend zu machen.

Das vorliegende Urteil


LG Wuppertal – Az.: 3 O 63/23 – Urteil vom 20.03.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Versicherungsrecht

Egal ob Ihre Versicherung die Zahlung verweigert oder Sie Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Wissenswertes aus dem Versicherungsrecht

Urteile aus dem Versicherungsrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!