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Was ist alles in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Die Wohngebäude­versicherung: Welche Schäden sind versichert?

Schäden an einem Wohngebäude sind ein Risiko, mit welchem Eigenheimbesitzer ein Stück weit leben müssen. Diese Schäden können viele Ursachen haben. Die gängigsten Ursachen hierfür sind

  • Brand
  • Sturm- bzw. Hagel
  • Blitze
  • Wasser

und eine Reparatur ist zumeist mit horrenden Kosten verbunden. Nicht zuletzt aus diesem Grund empfiehlt sich auf jeden Fall eine Wohngebäudeversicherung, doch gibt es im Hinblick auf diese Versicherungsart einige Aspekte zu beachten.

Im Zusammenhang mit der Wohngebäudeversicherung tritt sehr häufig ein Begriff auf, den der Versicherungsnehmer auf jeden Fall kennen sollte. Dieser Begriff lautet „bestimmungswidrig“ und beschreibt im Zusammenhang mit einem Wasserschaden die Stelle des Austritts. Diese darf nicht durch den Menschen willentlich geschaffen oder geplant sein.

Wohngebäudeversicherung
Symbolfoto: Von Jakub Krechowicz /Shutterstock.com

Das Wesen einer Wohngebäudeversicherung

Wichtig im Zusammenhang mit einer Wohngebäudeversicherung ist auch die Definition, was eigentlich ein Wohngebäude überhaupt ist. Hierzu hat der Gesetzgeber mittels des Statistischen Bundesamtes eine genaue Begriffsdefinition ins Leben gerufen, nach welcher Wohngebäude eben jene Gebäude sind, deren minimal hälftige Nutzung aus Gründen des Wohnens erfolgt.

Hierfür kommen

  • Einfamilienhäuser
  • Doppelhaushälften
  • Mehrfamilienhäuser

in Betracht.

Auch diejenigen Gebäude, in denen Arztpraxen oder Anwaltskanzleien bzw. Geschäfte untergebracht sind, können als Wohngebäude fungieren. Wohnheime sind jedoch von dieser Begriffsdefinition ausgenommen.

Welche Schäden werden durch eine Wohngebäudeversicherung übernommen?

Obgleich die versicherungstechnische Regelung überaus frei zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer gestaltet werden kann werden in der gängigen Praxis für gewöhnlich drei Risikogruppierungen abgedeckt:

  • Brandschäden
  • Leitungswasserschäden
  • Sturmschäden

Hierbei handelt es sich um die sogenannten Basis-Abdeckungen, die jedoch spezifiziert werden können. Die Feuerversicherung sowie die Wasserversicherung und die Sturmversicherung. Eine Feuerversicherung übernimmt Schäden durch Brände oder Blitzschläge sowie Explosionen und Implosionen während hingegen die Wasserversicherung eben jenes bestimmungswidrig ausgetretene Leitungswasser und die daraus entstandenen Schäden abdeckt. Hierfür kann ein Rohrbruch oder auch Frost als Ursache infrage kommen. Die Sturmversicherung tritt für Schäden ein, welche durch einen besagten Sturm oder durch Hagel entstehen.

Die Definition eines Sturms ist einheitlich geregelt und hängt mit der Windstärke zusammen. Die Windstärke muss mindestens einen Grad von 8 erreichen, damit ein Sturm als solcher anerkannt wird.

Es ist heutzutage auch möglich, die Schäden durch eine Überspannung mittels einer Wohngebäudeversicherung abzusichern. Möchte ein Eigenheimbesitzer eine möglichst breite Spanne an Risiken durch die Wohngebäudeversicherung abdecken, so ist dies durch eine sogenannte Deckungserweiterung durchaus möglich.

Mögliche Zusatzabsicherungen sind beispielsweise

  • Glasbruchversicherungen
  • Heizungsversicherungen für Geothermie-Anlagen
  • Absicherung von Photovoltaik-Anlagen
  • Elementarschäden

In gewissen Regionen sind Elementarschäden durchaus wahrscheinlich. Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch

  • Erdsenkungen bzw. Erdrutsche
  • Erdbeben
  • Überschwemmungen
  • Rückstauwasserschäden
  • Schneedruck bzw. Lawinen

entstehen können. Je nach der Region, in welcher der Versicherungsnehmer lebt, wird eine Risikobemessung des Versicherungsgebers vorgenommen und auf der Basis dieser Risikobemessung dann auch die Prämienhöhe festgelegt.

Die Abdeckung des Versicherungsgegenstandes bezieht sich rein auf diejenigen Schäden, welche unmittelbar an dem Wohngebäude entstanden sind. In der gängigen Praxis betrifft dies

  • das Dach eines Wohngebäudes
  • das Mauerwerk eines Wohngebäudes
  • das Fundament eines Wohngebäudes
  • die festinstallierten Hausinventargegenstände wie der Fußboden sowie die Heizung oder die Badewanne

Bei den Außenanlagen sowie Nebengebäuden gibt es keine einheitliche Regelung bei den Versicherungsgebern. Derartige Dinge wie beispielsweise das Carport oder die Garage müssen dementsprechend gesondert zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer ausgehandelt werden.

Welche Leistungen werden von der Wohngebäudeversicherung vorgenommen?

In erster Linie bezieht sich der Leistungsumfang einer Wohngebäudeversicherung auf die Schadenregulierung. Es werden jedoch zusätzlich dazu auch noch andere Kosten übernommen, sofern einige Voraussetzungen hierfür gegeben sind

  • die Reparatur bzw. Instandsetzung
  • Abbruchkosten für das versicherte Gebäude nebst der Grundstückssicherung
  • im Fall eines Totalschadens Neubau des Hauses zum Neuwertpreis zzgl. Architektenkosten nebst Planungskosten
  • Mietkostenerstattung für die Dauer des Versicherungsschadens

Der Versicherungsnehmer hat nur dann einen Anspruch auf eine Neuwerterstattung, wenn in einem Zeitraum von maximal drei Jahren ein Wiederaufbau gestartet wird.

Es gibt in Deutschland zwar grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht für eine Wohngebäudeversicherung, allerdings ist sie aus den unterschiedlichsten Gründen überaus sinnvoll. Schäden an einem Wohngebäude können sehr schnell enorm kostspielig werden und die finanzielle Leistungskraft eines Immobilienbesitzers überfordern. Sollte das Gebäude sogar als Totalschaden deklariert werden müssen, kann dies einen Immobilienbesitzer ruinieren. Die Wohngebäudeversicherung ist somit eine sinnvolle Versicherung, welche dieses finanzielle Risiko für einen Immobilienbesitzer reduziert. Bei einem Neubauprojekt verhält sich dieser Umstand schon ein wenig anders, da die Banken in der Regel einen entsprechenden Nachweis einer Wohngebäudeversicherung verlangen. Dies hat den einfachen Grund, dass das Wohngebäude für die Immobilienfinanzierung als Sicherheit fungiert und im Fall einer Zerstörung für die Bank diese Sicherheit schlichtweg wegfällt. In einem derartigen Fall ist die Bank als Finanzierungsgeber auch Anspruchsinhaber gegenüber der Versicherung und wird die Schadenssumme dementsprechend erhalten.

Die Berechnung der Versicherungssumme sowie der Prämie

Es gibt Versicherungen in unterschiedlicher Höhe, die je nach Bedarf des Versicherungsnehmers entsprechend angepasst werden können. Die Berechnung der vertraglichen Summe sowie der Höhe der Versicherungsprämie erfolgt für gewöhnlich auf drei unterschiedlichen Arten, die je nach Versicherungsgesellschaft variieren können:

  • das Wertgutachten
  • der Wohnflächentarif
  • ein gleitender Neuwert
Gebäudeversicherung
Symbolfoto: Von BLACKWHITEPAILYN /Shutterstock.com

Als Ausgangslage fungiert stets der Eigenheimsneuwert. Im Zuge eines Wertgutachtens wird ein Gutachter damit beauftragt, den Gebäudeverkehrswert zu ermitteln. Dieser Weg bietet den Nachteil, dass er kostenintensiv ist und dass der ermittelte Wert für gewöhnlich unterhalb des Kostenwertes für einen Neubau liegt. Dem steht jedoch gegenüber, dass die Versicherungsprämie für die gesamte Dauer des Versicherungszeitraums konstant auf einem Niveau bleibt. Bei dem Wohnflächentarif handelt es sich um eine Pauschale, die auf der Grundlage der jeweiligen Immobiliengröße ermittelt wird. Die Versicherung wird in einem Schadensfall einen ortsüblichen Preis bezahlen, der für eine Immobilie der gleichen Konstruktionsart und Größe zu entrichten ist. Die Versicherungssumme bleibt bei solchen Fällen stets konstant, da die maximale Entschädigungssumme gedeckelt ist. Eine Anpassung an die aktuelle Baupreisentwicklung findet nicht statt. Bei einem gleitenden Neuwert erfolgt eben jene Anpassung an die Baupreisentwicklung im jährlichen Turnus. Die Versicherungsprämie ist jedoch dann auch nicht konstant.

Über den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sollte kein Immobilienbesitzer lange nachdenken. Das Risiko ist stets gegeben und die Schäden können durchaus finanzielle Überforderungen nach sich ziehen. Zumindest das Basispaket sollte daher jeder Immobilienbesitzer auswählen. Etwas anders verhält es sich bei den Elementarschäden, deren Risiko in Deutschland regional unterschiedlich hoch ausfällt. In Gebieten, die als besonders stark gefährdet eingestuft werden, lohnt sich die Elementarversicherung auf jeden Fall. Doch auch diejenigen Immobilienbesitzer, die nicht in einer derartigen Gefahrenzone leben, haben keine Garantie auf Schadensfreiheit. Derzeitig ist besonders stark der Klimawandel spürbar, der auch nach Deutschland Stürme von bislang nicht geahntem Ausmaß trägt. Eine Immobilie kann hierdurch sehr schnell einen Schaden nehmen, der in jedem Fall repariert werden muss. Sei es ein abgedecktes Dach oder ein Schaden am Fundament – das umgehende Handeln des Immobilienbesitzers wird auf jeden Fall erforderlich werden.

Eine absolut unterschätzte Gefahr ist in Deutschland der Grundwasserspiegel, der durch den Klimawandel ebenfalls stetig ansteigt. Schäden, die durch den steigenden Grundwasserspiegel entstehen, sind durch die Wohngebäudeversicherung ebenfalls nicht abgedeckt. Sie müssen mit der Versicherung gesondert vereinbart werden.

Ist ein Schaden erst einmal entstanden, so ist der Ärger groß. Dieser Ärger bezieht sich dabei mitnichten nur auf die Schäden, die am Haus entstanden sind und mit denen der Immobilienbesitzer erst einmal „leben“ muss, er bezieht sich nicht selten auch auf die Kommunikation mit der Versicherung. Da hier über enorme Summen gesprochen werden muss, wird eine Versicherung alles in ihrer Macht stehende tun, um die Kosten möglichst gering zu halten. Versicherungsgesellschaften sind heutzutage Unternehmen, die eine eigene Gewinn- und Verlustbilanz aufweisen und die dementsprechend auch möglichst mit Gewinn arbeiten möchten. Eine pauschalisierte Kostenzusage wird daher keine Versicherungsgesellschaft der Welt ausstellen. Vielmehr wird zunächst eine Prüfung erfolgen, die durchaus auch ein Ergebnis mit sich bringen kann, welches nicht den Erwartungen oder Ansichten des Versicherungsnehmers entspricht. In einem derartigen Fall sollte ein Immobilienbesitzer auf jeden Fall einen rechtsanwaltlichen Rat einholen und die Kommunikation mit der Versicherung dem besagten Rechtsanwalt überlassen. Wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei verfügen über engagierte und kompetente Fachanwälte, die gern den Fall für Sie übernehmen und Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend machen. Sowohl außergerichtlich als auch auf dem Gerichtsweg sind wir als starker Partner an Ihrer Seite für Sie da.

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