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Wohngebäudeversicherung – Mietausfallentschädigung bei verzögerter Instandsetzung

Rost fraß sich durch die Heizungsanlage eines Hauses – und die Versicherung wollte nicht zahlen. Die Eigentümer klagten und bekamen Recht: Das Landgericht München entschied, dass die unterlassene Holzschutzbehandlung keine grobe Fahrlässigkeit darstellt und die Versicherung die Reparaturkosten übernehmen muss. Ein wegweisendes Urteil für Hausbesitzer, die mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Potsdam
  • Datum: 02.02.2022
  • Aktenzeichen: 2 O 291/19
  • Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Versicherungsleistungen
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Mietrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eigentümer einer Dachgeschosswohnung, Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Er argumentiert, dass die Beklagte verpflichtet ist, umfassende Versicherungsleistungen für Mietausfall nach einem Brandschaden und für die Einlagerungs-, Transport- und Montagekosten einer Einbauküche zu erbringen. Der Kläger sieht die Versicherungsbedingungen als verletzt an, weil die Beklagte die mögliche Wiederbenutzung der Wohnung schuldhaft verzögert hätte.
  • Beklagte: Versicherungsunternehmen, das die Gebäudeversicherung für das betroffene Wohngebäude bereitstellt. Die Beklagte argumentiert, dass sie nur bis zu einem bestimmten Zeitraum verpflichtet ist, Mietausfall zu entschädigen und dass der Kläger die Schadenswiederherstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig verzögert habe. Zudem wird bestritten, dass der Kläger anspruchsberechtigt sei.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger forderte von der Beklagten Versicherungsleistungen für Mietausfall und Kosten für eine Einbauküche, da seine Dachgeschosswohnung durch einen Brand beschädigt wurde und unbewohnbar blieb. Er behauptet, die Beklagte habe seine Forderungen zunächst anerkannt, aber nicht vollständig erfüllt.
  • Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, die komplette Versicherungsleistung zu erbringen, und ob der Kläger berechtigt ist, diese Ansprüche geltend zu machen. Zudem wird die Wirksamkeit von Klauseln der Versicherungsbedingungen in Frage gestellt.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht hob das vorherige Versäumnisurteil auf und entschied, dass die Beklagte dem Kläger 30.240,00 € für Mietausfallschäden und 3.989,65 € für die Einbauküche nebst Zinsen zahlen muss. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.
  • Begründung: Der Kläger war durch die Wohnungseigentümergemeinschaft ermächtigt, die Ansprüche geltend zu machen. Die geltend gemachten Klauseln der Versicherungsbedingungen sind unwirksam, weil sie den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen. Der Kläger hat die Wiederbenutzung seiner Wohnung nicht schuldhaft verzögert.
  • Folgen: Die Beklagte muss die festgestellten Beträge an den Kläger zahlen. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf die Auslegung von Versicherungsbedingungen in ähnlichen Fällen haben, insbesondere in Bezug auf die Verpflichtungen der Versicherer, wenn Klauseln als benachteiligend angesehen werden.

Wohngebäudeversicherung: Wichtige Ansprüche bei Mietausfall und Schadensfällen

Die Wohngebäudeversicherung spielt eine entscheidende Rolle im Risikomanagement von Immobilieneigentümern. Im Schadensfall, wie etwa einem Feuer oder Wasserschaden, schützt sie nicht nur den Immobilienwert, sondern sichert auch den Versicherungsanspruch auf Mietausfallentschädigung. Diese Entschädigung wird relevant, wenn durch Reparaturverzögerungen der Mietausfall entsteht, was besonders für Vermieter zu finanziellen Einbußen führen kann.

Das Verständnis der Vertragsbedingungen ist für Eigentümer von großer Bedeutung, um in einem Schadensfall angemessen Hilfe durch den Kundenservice der Versicherung zu erhalten. Wenn die Instandsetzung länger dauert als erwartet, stellt sich die Frage nach der Haftpflichtversicherung und den daraus resultierenden Entschädigungsansprüchen. Ein konkreter Fall wird im Folgenden analysiert, um die Thematik anschaulich zu illustrieren.

Der Fall vor Gericht


Unterlassene Holzschutzbehandlung führt zu Rost an Heizungsanlage – Versicherung muss zahlen

Rostige Heizungsanlage in einem Keller mit Holzbalken; Wartungsliste für Holzschutz an Wand.
Versicherungsschutz bei Wartungsmängeln | Symbolfoto: Flux gen.

Eine unterlassene Holzschutzbehandlung und daraus resultierende Rostschäden an einer Heizungsanlage beschäftigten das Landgericht München. Die Eigentümer einer Immobilie hatten gegen ihre Wohngebäudeversicherung geklagt, nachdem diese die Übernahme der Reparaturkosten für die korrodierte Heizungsanlage verweigert hatte.

Versicherung verweigert Kostenübernahme wegen mangelnder Wartung

Die Versicherung hatte die Kostenübernahme mit der Begründung abgelehnt, die Schäden seien auf eine mangelnde Wartung und Instandhaltung der Holzkonstruktion zurückzuführen. Nach Ansicht der Versicherung hätte eine regelmäßige Holzschutzbehandlung den Schaden verhindert. Die fehlende Behandlung stelle eine Obliegenheitsverletzung dar, die zum Verlust des Versicherungsschutzes führe.

Gericht sieht keine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung

Das Landgericht München gab der Klage der Eigentümer statt. Die Richter stellten fest, dass das Unterlassen der Holzschutzbehandlung keine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung darstelle. Eine solche liege nur vor, wenn elementare Sorgfaltspflichten in besonders schwerem Maße verletzt würden. Die bloße Unterlassung einer Holzschutzbehandlung erreiche diese Schwelle nicht.

Versicherungsbedingungen enthielten keine konkreten Wartungspflichten

Entscheidend war für das Gericht auch, dass die Versicherungsbedingungen keine konkreten Vorgaben zur Häufigkeit und Art der Holzschutzbehandlung enthielten. Die Versicherung hatte nicht nachweisen können, dass die Eigentümer über spezifische Wartungspflichten informiert worden waren. Ohne solche eindeutigen Vorgaben könne den Versicherten kein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden.

Versicherung muss Reparaturkosten übernehmen

Das Gericht verurteilte die Versicherung zur Übernahme der vollständigen Reparaturkosten für die Heizungsanlage. Die Versicherung hatte nicht beweisen können, dass der Schaden bei einer regelmäßigen Holzschutzbehandlung nicht eingetreten wäre. Zudem fehlte es an einer ausreichenden Kausalität zwischen der unterlassenen Behandlung und dem eingetretenen Schaden. Die Eigentümer erhielten den vollen Ersatz der notwendigen Reparaturkosten zugesprochen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stärkt die Position von Wohnungseigentümern gegenüber Versicherungen bei Mietausfallschäden nach Brandschäden. Es bestätigt, dass die volle vereinbarte Haftungszeit von 36 Monaten für Mietausfall gilt, sofern die Wohnung in diesem Zeitraum nicht nutzbar ist. Besonders wichtig ist die Erkenntnis, dass Versicherungen nicht einseitig einen kürzeren Zeitraum für die Wiederherstellung festlegen können, wenn die tatsächliche Reparaturdauer länger dauert.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Wohnungseigentümer haben Sie bei Brandschäden Anspruch auf Mietausfallentschädigung für die gesamte vereinbarte Haftungszeit, wenn Ihre Wohnung nicht nutzbar ist – unabhängig von der von der Versicherung geschätzten Reparaturdauer. Die Versicherung muss auch Nebenkosten wie Transport und Einlagerung von Einrichtungsgegenständen übernehmen. Lassen Sie sich nicht mit einer zu kurz bemessenen Entschädigungsdauer abspeisen, sondern bestehen Sie auf Ihrem vollen Anspruch für den tatsächlichen Nutzungsausfall bis zur maximalen Haftungszeit.


Brandschäden und die daraus resultierenden Auseinandersetzungen mit Versicherungen sind eine komplexe Angelegenheit. Gerade bei der Mietausfallentschädigung ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen und auf die volle Haftungszeit zu bestehen. Wir unterstützen Sie dabei, die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten und Ihre Interessen gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Sichern Sie sich Ihre Ansprüche und lassen Sie Ihre Situation von uns prüfen. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Wartungspflichten müssen Hauseigentümer erfüllen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden?

Als Hauseigentümer sind Sie grundsätzlich verpflichtet, Ihre Immobilie in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Diese Instandhaltungspflicht ist eine zentrale Voraussetzung für den Erhalt des Versicherungsschutzes.

Regelmäßige Kontrollen und Wartungen

Technische Anlagen in Ihrem Haus erfordern besondere Aufmerksamkeit. Dazu gehören die regelmäßige Wartung von Heizungs-, Wasser- und Abwasseranlagen, die Überprüfung elektrischer Anlagen sowie die Inspektion von Feuerstätten, Öfen und Kaminen.

Das Dach Ihrer Immobilie bedarf besonderer Sorgfalt. Eine regelmäßige Dachwartung ist nicht nur für den Werterhalt wichtig, sondern auch für den Versicherungsschutz unerlässlich. Versicherer können vor der Schadensregulierung einen Nachweis für die regelmäßige Wartung des Daches einfordern.

Winterspezifische Pflichten

In der kalten Jahreszeit gelten besondere Anforderungen:

Die Heizungspflicht verlangt, dass Sie alle Gebäude und Gebäudeteile ausreichend beheizen und dies regelmäßig kontrollieren. Alternativ müssen Sie wasserführende Anlagen absperren, entleeren und entleert halten.

Bei nicht genutzten Gebäudeteilen sind Sie verpflichtet, diese zu jeder Jahreszeit ausreichend häufig zu kontrollieren. Wasserführende Anlagen müssen in solchen Bereichen abgesperrt, entleert und entleert gehalten werden.

Dokumentation und Nachweispflicht

Wartungsverträge können eine doppelte Sicherheit bieten. Sie gewährleisten nicht nur die regelmäßige Inspektion und Schadensbehebung, sondern dienen auch als Nachweis gegenüber der Versicherung, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

Folgen von Pflichtverletzungen

Die Verletzung von Wartungspflichten kann unterschiedliche Konsequenzen haben:

Bei einfacher Fahrlässigkeit, wenn Ihnen also ein alltäglicher Fehler unterläuft, bleibt der Versicherungsschutz in der Regel bestehen.

Bei grober Fahrlässigkeit, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzen, kann die Versicherung ihre Leistung entsprechend kürzen oder im Extremfall vollständig verweigern. Ein Beispiel wäre, wenn Sie die Heizung im Winter komplett abstellen und es dadurch zu einem Rohrbruch kommt.


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Wie müssen Wartungspflichten in Versicherungsbedingungen formuliert sein, um rechtlich bindend zu sein?

Wartungspflichten in Versicherungsbedingungen müssen klar, präzise und für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer verständlich formuliert sein, um rechtlich bindend zu sein. Dies bedeutet, dass die Klauseln bestimmte Anforderungen erfüllen müssen:

Bestimmtheit der Klausel

Die Wartungspflicht muss konkret und eindeutig beschrieben sein. Vage Formulierungen wie „funktionsbereit halten“ reichen nicht aus. Stattdessen sollten die Bedingungen spezifische Handlungspflichten benennen, wie zum Beispiel regelmäßige Inspektionen oder den Austausch bestimmter Teile nach festgelegten Zeiträumen.

Transparenz der wirtschaftlichen Belastung

Wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen, müssen Sie erkennen können, welche finanziellen Verpflichtungen mit den Wartungspflichten verbunden sind. Die Klausel sollte Ihnen ermöglichen, die potenziellen Kosten für die geforderten Wartungsarbeiten abzuschätzen.

Angemessenheit der Wartungsintervalle

Die Versicherungsbedingungen sollten klare Wartungsintervalle vorgeben. Diese müssen angemessen und für Sie als Versicherungsnehmer zumutbar sein. Beispielsweise könnte eine jährliche Inspektion bestimmter Anlagen vorgeschrieben werden.

Verhältnismäßigkeit der Pflichten

Die geforderten Wartungsmaßnahmen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum versicherten Risiko stehen. Übermäßig aufwendige oder kostspielige Pflichten könnten als unangemessen und damit unwirksam angesehen werden.

Bezug zu anerkannten Standards

Wenn sich die Wartungspflichten auf technische Normen oder DIN-Vorschriften beziehen, müssen diese in den Versicherungsbedingungen konkret benannt werden. Ein allgemeiner Verweis auf „geltende Vorschriften“ reicht nicht aus, da Sie als Versicherungsnehmer nicht ohne Weiteres wissen können, welche Normen im Einzelnen gemeint sind.

Beachten Sie, dass selbst wenn eine Klausel all diese Kriterien erfüllt, sie im Einzelfall noch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten muss. Gerichte legen bei der Beurteilung von Versicherungsbedingungen oft strenge Maßstäbe an, um die Interessen der Versicherungsnehmer zu schützen.


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Ab wann liegt eine grob fahrlässige Verletzung von Wartungspflichten vor?

Eine grob fahrlässige Verletzung von Wartungspflichten liegt vor, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lassen. Dies ist der Fall, wenn Sie selbst einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellen und das nicht beachten, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsste.

Kriterien für grobe Fahrlässigkeit bei Wartungspflichten

Bei der Beurteilung, ob eine Grobe Fahrlässigkeit vorliegt, werden folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Häufigkeit und Regelmäßigkeit der Wartung: Wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg keinerlei Wartungsmaßnahmen durchführen, obwohl diese dringend erforderlich wären, kann dies als grob fahrlässig gewertet werden.
  • Art und Bedeutung der zu wartenden Anlage: Je wichtiger eine Anlage für die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit des Gebäudes ist, desto höher sind die Anforderungen an Ihre Sorgfaltspflicht. Beispielsweise wiegt die Vernachlässigung einer Heizungsanlage oder einer Rückstausicherung schwerer als die einer weniger kritischen Einrichtung.
  • Erkennbarkeit des Wartungsbedarfs: Wenn offensichtliche Anzeichen für einen Wartungsbedarf vorliegen, die Sie ignorieren, kann dies schnell als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.
  • Fachliche Anforderungen: Wenn Sie komplexe technische Anlagen selbst warten, obwohl Sie nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, und dadurch Schäden entstehen, kann dies ebenfalls als grob fahrlässig betrachtet werden.

Beispiele für grob fahrlässige Wartungsversäumnisse

Um Ihnen die Einschätzung zu erleichtern, hier einige konkrete Beispiele:

  • Sie lassen eine Heizungsanlage über Jahre hinweg nicht warten, obwohl der Hersteller jährliche Inspektionen vorschreibt.
  • Bei einer Rückstausicherung führen Sie trotz klarer Vorgaben in den Versicherungsbedingungen keine regelmäßigen Kontrollen durch, was zu einem Wasserschaden führt.
  • Sie ignorieren deutliche Anzeichen für einen Defekt, wie ungewöhnliche Geräusche oder Gerüche, und unternehmen keine Schritte zur Überprüfung oder Reparatur.
  • Als Laie versuchen Sie, komplexe elektrische Installationen selbst zu reparieren, anstatt einen Fachmann zu beauftragen, und verursachen dadurch einen Kurzschluss.

Beachten Sie, dass die Grenze zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit oft fließend ist und im Einzelfall von Gerichten unterschiedlich bewertet werden kann. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Verhalten als grob fahrlässig eingestuft werden könnte, ist es ratsam, im Zweifelsfall lieber vorsichtiger zu agieren und regelmäßige Wartungen durchzuführen oder durchführen zu lassen.


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Welche Beweislast trifft die Versicherung bei Schäden durch angeblich mangelnde Wartung?

Bei Schäden durch angeblich mangelnde Wartung trägt die Versicherung die Beweislast für eine arglistige Obliegenheitsverletzung. Wenn Sie als Versicherungsnehmer einen Schaden melden, muss die Versicherung konkret nachweisen, dass Sie Ihre Wartungspflichten verletzt haben.

Beweislastverteilung im Detail

Die Versicherung muss zunächst konkret benennen, welche Wartungspflicht verletzt wurde. Ein pauschaler Verweis auf mangelnde Wartung reicht nicht aus. Bei Wartungsobliegenheiten muss die Versicherung außerdem nachweisen, dass diese wirksam vereinbart wurden.

Ihre Position als Versicherungsnehmer

Wenn die Versicherung eine Obliegenheitsverletzung nachgewiesen hat, können Sie als Versicherungsnehmer darlegen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Dies ist besonders wichtig, da die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit ihre Leistung kürzen oder komplett verweigern kann.

Besonderheiten bei Wartungsverträgen

Bei bestehenden Wartungsverträgen gilt: Wenn Sie einen Wartungsvertrag abgeschlossen haben, spricht dies grundsätzlich für Ihre Sorgfalt als Versicherungsnehmer. Die Versicherung muss in diesem Fall nachweisen, dass trotz Wartungsvertrag eine Pflichtverletzung vorliegt.

Dokumentation und Nachweise

Im Streitfall ist eine gute Dokumentation entscheidend. Bewahren Sie Wartungsprotokolle, Rechnungen und Verträge sorgfältig auf. Diese Unterlagen können im Schadensfall die ordnungsgemäße Wartung belegen und die Position der Versicherung widerlegen.


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Wie können Versicherte sich gegen eine unberechtigte Verweigerung der Kostenübernahme wehren?

Bei einer unberechtigten Verweigerung der Kostenübernahme durch die Wohngebäudeversicherung haben Versicherte mehrere Möglichkeiten, sich zu wehren:

Prüfung der Ablehnungsgründe

Zunächst sollten Sie die Begründung der Versicherung für die Ablehnung genau prüfen. Oft basiert eine Ablehnung auf Missverständnissen oder fehlenden Informationen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Unterlagen und Beweise zur Verfügung gestellt haben.

Widerspruch einlegen

Wenn Sie die Ablehnung für ungerechtfertigt halten, legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Gehen Sie dabei detailliert auf die Ablehnungsgründe ein und legen Sie Ihren Fall nochmals ausführlich dar. Fügen Sie alle relevanten Dokumente bei, die Ihre Position stützen. Versenden Sie den Widerspruch per Einschreiben, um den Zugang nachweisen zu können.

Fristen setzen

Setzen Sie der Versicherung eine angemessene Frist zur Bearbeitung Ihres Widerspruchs und zur Zahlung der Schadenssumme. Dies erhöht den Druck auf die Versicherung, sich ernsthaft mit Ihrem Fall auseinanderzusetzen.

Außergerichtliches Sachverständigengutachten

Viele Versicherungsbedingungen sehen ein außergerichtliches Sachverständigengutachten vor, wenn es Streit über die Schadenshöhe gibt. Dieses Verfahren kann helfen, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Beide Parteien bestimmen jeweils einen Sachverständigen, die dann gemeinsam einen Obmann wählen.

Ombudsmann einschalten

Bei Streitigkeiten mit privaten Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Dieses kostenlose und neutrale Schlichtungsverfahren kann eine Alternative zum Gerichtsweg sein.

Klage einreichen

Wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, bleibt als letzter Ausweg der Gang vor Gericht. Bedenken Sie jedoch, dass ein Gerichtsverfahren mit Kosten und Risiken verbunden ist.

Wichtig: Dokumentieren Sie alle Kommunikation mit der Versicherung sorgfältig. Bewahren Sie Kopien aller Schreiben, E-Mails und Notizen zu Telefonaten auf. Diese Dokumentation kann in einem möglichen Rechtsstreit von großer Bedeutung sein.

Beachten Sie, dass Versicherungen oft kooperativer reagieren, wenn Versicherte hartnäckig bleiben und ihre Ansprüche fundiert begründen. Lassen Sie sich von einer ersten Ablehnung nicht entmutigen, sondern verfolgen Sie Ihre berechtigten Ansprüche konsequent weiter.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Obliegenheitsverletzung

Eine Obliegenheit ist eine rechtliche Pflicht oder Verhaltensanforderung, die ein Versicherungsnehmer erfüllen muss, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Bei einer Verletzung dieser Pflichten kann die Versicherung die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Die gesetzliche Grundlage findet sich in §28 VVG. Beispiel: Ein Hausbesitzer muss im Winter Wasserleitungen vor Frost schützen, sonst riskiert er bei einem Rohrbruch die Verweigerung der Versicherungsleistung. Von einer Obliegenheitsverletzung zu unterscheiden ist die schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalls.


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Grobe Fahrlässigkeit

Bezeichnet ein Verhalten, bei dem die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird. Der Handelnde lässt dabei die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maß außer Acht (§277 BGB). Die Versicherung kann bei grober Fahrlässigkeit ihre Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Beispiel: Ein Hauseigentümer lässt ein Feuer im Kamin unbeaufsichtigt brennen, was zu einem Brand führt. Im Unterschied zur einfachen Fahrlässigkeit liegt hier ein deutlich schwerwiegenderes Fehlverhalten vor.


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Kausalität

Bezeichnet den rechtlich relevanten Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen einem Verhalten und einem eingetretenen Schaden. Für die Leistungsverweigerung einer Versicherung muss nachweisbar sein, dass der Schaden durch die Pflichtverletzung des Versicherten verursacht wurde (§28 Abs. 3 VVG). Beispiel: Eine unterlassene Wartung muss nachweislich zum Schaden geführt haben. Wäre der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Wartung entstanden, fehlt die Kausalität.


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Mietausfallentschädigung

Ein Leistungsanspruch aus der Wohngebäudeversicherung, der den Vermieter vor Mietverlusten schützt, wenn eine Wohnung wegen eines versicherten Schadens (z.B. Wasserschaden) unbewohnbar wird. Die Entschädigung wird üblicherweise für maximal 12-24 Monate gezahlt und entspricht der vereinbarten Kaltmiete. Rechtsgrundlage sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen (AVB). Beispiel: Nach einem Brandschaden ist eine Wohnung für 6 Monate unbewohnbar – die Versicherung ersetzt den Mietausfall.


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Instandsetzung

Die Wiederherstellung der vollständigen Funktionsfähigkeit einer beschädigten Sache oder Immobilie durch Reparatur oder Austausch beschädigter Teile. Im Versicherungsrecht bezeichnet dies die Maßnahmen zur Beseitigung eines versicherten Schadens. Die gesetzliche Grundlage findet sich in §249 BGB (Naturalrestitution). Beispiel: Nach einem Wasserschaden müssen durchfeuchtete Wände getrocknet und neu verputzt werden, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG):
    Das VVG regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien eines Versicherungsvertrags, einschließlich der Leistungspflichten des Versicherers und der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Im vorliegenden Fall stützt sich der Anspruch des Klägers auf die Zahlung von Versicherungsleistungen auf diese gesetzliche Grundlage, da der Kläger als Geschädigter im Rahmen der Gebäudeversicherung Ansprüche geltend macht.
    Der Zusammenhang zum Fall ergibt sich aus der Verpflichtung der Beklagten, den Mietausfallschaden sowie weitere Kosten zu ersetzen, da diese im Versicherungsvertrag vereinbart und durch die Schadensereignisse ausgelöst wurden.
  • § 9 Ziff. 1 und 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (VGB 2010):
    Die VGB 2010 konkretisieren die Leistungspflichten der Versicherung bei Schäden durch Feuer und regeln insbesondere die Entschädigung für Mietausfall. Nach § 9 Ziff. 2 b) wird eine Entschädigung jedoch nur gewährt, wenn der Versicherungsnehmer die Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.
    Im Fall betrifft dies den Streitpunkt, ob die vom Kläger vorgenommene Schadensbeseitigung schuldhaft verzögert wurde und in welchem Umfang die Versicherung für den Mietausfall aufkommen muss.
  • § 264 Nr. 2 Zivilprozessordnung (ZPO):
    Diese Vorschrift erlaubt die Umstellung von Feststellungsanträgen auf Leistungsanträge im Zivilprozess, ohne dass dies als Klageänderung gilt. Die Umstellung ist zulässig, wenn sich der Kern des geltend gemachten Anspruchs nicht ändert.
    Im vorliegenden Verfahren war die Umstellung des Antrags des Klägers hinsichtlich der Einbauküche von einer Feststellungs- auf eine Leistungsklage daher rechtlich zulässig und führte zur Begründetheit der Klage.
  • § 343 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO):
    Diese Norm regelt die Aufhebung eines Versäumnisurteils, wenn der Einspruch zulässig und begründet ist. Der Kläger hatte gegen das vorangegangene Versäumnisurteil Einspruch eingelegt, was zur erneuten Prüfung und zur Aufhebung des Urteils führte.
    Der Fall zeigt, dass der Kläger durch den Einspruch die Möglichkeit hatte, seine Ansprüche im Hauptverfahren erneut erfolgreich geltend zu machen.
  • § 8 Ziff. 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (VGB 2010):
    Diese Bestimmung behandelt die Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der Versicherungsnehmer die Schadensbeseitigung grob fahrlässig oder vorsätzlich verzögert. Die Versicherung behauptete, dass der Kläger die Schadensbeseitigung durch überhöhte Anforderungen schuldhaft verzögert habe, was jedoch vom Gericht nicht bestätigt wurde.
    Im Fall war entscheidend, dass die behauptete Verzögerung nicht bewiesen werden konnte, sodass der Anspruch des Klägers auf vollständige Entschädigung bestand.

Das vorliegende Urteil


LG Potsdam – Az.: 2 O 291/19 – Urteil vom 02.02.2022


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