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Wohngebäudeversicherung – Badsanierung – Zustand vor und nach Sanierung

Undichte Fliesenfugen und eine mangelhafte Wannenarmatur sorgten für einen Wasserschaden – doch die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Das Landgericht Aachen gab der Versicherung Recht und ließ den Hausbesitzer mit über 40.000 Euro Kosten sitzen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Grenzen des Versicherungsschutzes bei Leitungswasserschäden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Aachen
  • Datum: 14.03.2024
  • Aktenzeichen: 9 O 192/23
  • Verfahrensart: Zivilrechtsstreit
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eigentümer eines versicherten Gebäudes; fordert Erstattung von Gebäudeschäden durch die Versicherung.
  • Beklagte: Versicherungsgesellschaft; lehnt die Übernahme des Schadens mit der Begründung ab, dass der Schaden nicht unter die versicherten Risiken fällt und durch mangelhafte Instandhaltung hervorgerufen wurde.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger hatte einen Leitungswasserschaden gemeldet, der durch undichte Fliesenfugen und eine abstehende Wandarmatur verursacht wurde. Die Versicherung verweigerte die Schadensübernahme mit der Begründung, dass solche Schäden nicht versichert seien. Der Kläger forderte die Erstattung der Sanierungskosten und den entgangenen Mietausfall.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob der durch undichte Fliesenfugen und schadhafte Wandarmatur verursachte Wasserschaden unter den Versicherungsschutz fällt und ob die durchgeführten Reparaturen notwendig und im Umfang gerechtfertigt sind.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass der Schadensumfang und die Kausalität des Schadens nicht ausreichend substantiiert vorgetragen wurden. Außerdem lag eine mangelhafte Instandhaltung vor, was den Versicherungsschutz ausschloss. Auch der Mietausfallschaden wurde nicht überzeugend dargestellt, da der Schaden durch die Mieter verursacht worden sein könnte.
  • Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil verdeutlicht, dass bei der Geltendmachung von Versicherungsschäden eine konkrete Darstellung des Schadens und seiner Ursachen erforderlich ist. Weitere Rechtsmittel wurden nicht erwähnt, das Urteil ist damit vorläufig vollstreckbar.

Herausforderungen und Chancen bei der Wohngebäudeversicherung während Badsanierungen

Die Wohngebäudeversicherung spielt eine zentrale Rolle, wenn es um den Schutz von Immobilien und deren Werterhalt geht. Besonders bei Badsanierungen, die häufig notwendig werden, um Feuchtigkeitsschäden zu beheben oder die Wohnqualität zu verbessern, ist es entscheidend, den Versicherungsschutz im Hinblick auf Sanierungskosten und mögliche Schadensfälle zu verstehen. Dazu gehört auch die sorgfältige Zustandserfassung vor und nach den Sanierungsarbeiten sowie die Prüfung der Versicherungspolice auf mögliche Kostenübernahmen.

Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist, wie gut dokumentierte Renovierungen und eine professionelle Konzeptplanung den Wert der Immobilie steigern können. In den kommenden Abschnitten wird ein konkreter Fall vorgestellt, der verdeutlicht, welche Herausforderungen und Möglichkeiten bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen bei einer Badsanierung auftreten können.

Der Fall vor Gericht


Versicherungsschutz für Wasserschaden im Duschbereich abgelehnt

Versicherungsschutz für Wasserschaden abgelehnt
Die Versicherung lehnt die Kostenübernahme für Wasserschäden ab, da diese auf mangelhafte Instandhaltung und bauliche Mängel zurückzuführen sind. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein Gebäudeversicherer muss nicht für Schäden aufkommen, die durch undichte Fliesenfugen und eine mangelhafte Abdichtung der Wannenarmatur entstanden sind. Dies entschied das Landgericht Aachen in einem Urteil vom 14. März 2024 (Az. 9 O 192/23).

Mangelhafter Bauzustand führt zu Wassereinbruch

Der Kläger hatte bei der beklagten Versicherung eine Sach-Gebäudeversicherung abgeschlossen, die auch Leitungswasserschäden einschloss. Im September 2022 meldete er einen Wasserschaden. Die beauftragte Firma stellte bei der Schadensortung fest, dass die Fliesenfugen im Duschbereich stark undicht waren und der Wandanschluss der Wannenarmatur abstand. Der Hauseigentümer ließ daraufhin umfangreiche Sanierungsarbeiten durchführen, für die Kosten von mehr als 41.000 Euro anfielen. Zusätzlich machte er einen Mietausfallschaden von 3.400 Euro geltend.

Versicherer verweigert Kostenübernahme

Die Versicherung lehnte die Schadenregulierung ab. Nach ihrer Auffassung fielen undichte Fugen und eine fehlende Abdichtung der Wandarmatur nicht unter den versicherten Leitungswasserschaden. Die im Rahmenvertrag enthaltene Sonderklausel zum Wasseraustritt aus verfliesten Duschbereichen greife nicht, da der Schaden durch bauliche Mängel bzw. mangelhafte Instandhaltung entstanden sei.

Gericht bestätigt Position der Versicherung

Das Landgericht Aachen wies die Klage des Hauseigentümers ab. Die Richter stellten fest, dass sich das Badezimmer zum Schadenszeitpunkt in einem schlechten baulichen Zustand befand. Dies könne nur auf bauliche Mängel oder mangelhafte Instandhaltung zurückzuführen sein. Der Kläger habe keine regelmäßigen Überprüfungen des Zustands nach der Wohnungsübergabe im Oktober 2020 nachgewiesen.

Schadensumfang nicht ausreichend dargelegt

Zudem bemängelte das Gericht, dass der Kläger den konkreten Schadensumfang nicht ausreichend dargelegt habe. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb durch den Wassereintritt über die Duschwand eine Kompletterneuerung des Bades erforderlich gewesen sein sollte. Auch der geltend gemachte Mietausfall sei nicht berechtigt, da die Mieter nach dem Vortrag des Klägers selbst für die Beschädigung der Armatur verantwortlich gewesen seien und daher keine Mietminderung hätten vornehmen dürfen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil verdeutlicht drei zentrale Aspekte für Wasserschäden in Bädern: Erstens müssen Hauseigentümer den genauen Schadensumfang sowie die Notwendigkeit aller Reparaturmaßnahmen detailliert nachweisen können. Zweitens sind Schäden durch mangelhafte Instandhaltung oder bauliche Mängel grundsätzlich nicht versichert. Drittens berechtigt ein durch Mieter verursachter Schaden diese nicht zur Mietminderung, sodass der Vermieter keinen ersatzfähigen Mietausfallschaden geltend machen kann.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Für Sie als Hauseigentümer bedeutet dies, dass Sie Ihr Badezimmer regelmäßig auf Schäden überprüfen und Wartungsarbeiten dokumentieren sollten. Wenn ein Wasserschaden auftritt, müssen Sie den Zustand vor und nach dem Schaden präzise dokumentieren, etwa durch Fotos. Bei Sanierungsarbeiten ist wichtig, nur die unmittelbar vom Schaden betroffenen Bereiche zu erneuern – eine gleichzeitige Modernisierung des Bades gefährdet den Versicherungsschutz. Zudem sollten Sie bei der Beauftragung von Handwerkern darauf achten, dass die Rechnungen den Umfang der schadensbedingten Arbeiten detailliert aufschlüsseln.


Benötigen Sie Hilfe?

Bei komplexen Wasserschäden stehen oft erhebliche finanzielle Interessen auf dem Spiel – sowohl für Eigentümer als auch Versicherer. Unsere erfahrenen Rechtsexperten analysieren Ihre individuelle Situation und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche professionell durchzusetzen. Ein kurzes Gespräch kann entscheidend sein, um kostspielige Fehler zu vermeiden. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen zu versicherungsrechtlichen Themen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche baulichen Mängel im Bad führen zum Ausschluss des Versicherungsschutzes?

Der Versicherungsschutz für Wasserschäden im Bad entfällt bei mehreren baulichen Mängeln. Undichte Fugen zwischen Duschwanne und angrenzender Wand fallen seit einem BGH-Urteil von 2021 nicht mehr unter den regulären Versicherungsschutz.

Nicht versicherte Bereiche

Ausgeschlossen sind grundsätzlich Schäden durch Wasser, das nicht direkt aus dem Rohrsystem austritt. Wenn Wasser durch mangelhafte Abdichtungen der Dusche oder Badewanne hinter Fliesen und ins Mauerwerk dringt, liegt kein versicherter Nässeschaden vor.

Wartungspflichtige Komponenten

Bei grob fahrlässiger Vernachlässigung der Wartungspflichten kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder verweigern. Dies betrifft besonders:

  • Ältere Waschmaschinen ohne Aquastopp bei dauerhaft geöffnetem Zulaufhahn
  • Nicht gewartete Hauptabsperrventile
  • Fehlerhafte Abdichtungen im Dusch- und Wannenbereich

Bauliche Voraussetzungen

Die Versicherung deckt nur Schäden, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser aus dem Rohrsystem entstehen. Wenn Wasser durch mangelhafte Installationen oder fehlerhafte Bauausführung austritt, besteht kein Versicherungsschutz. Dies gilt insbesondere bei:

  • Fehlerhaft montierten Duschabläufen
  • Mangelhaften Abdichtungen zwischen Abflussleitung und Duschrinne
  • Unsachgemäß ausgeführten Installationsarbeiten im Sanitärbereich

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Wie können Eigentümer ihre Wartungspflichten bei Badezimmern nachweisen?

Als Eigentümer müssen Sie die ordnungsgemäße Wartung und Instandhaltung Ihres Badezimmers durch eine lückenlose Dokumentation aller durchgeführten Arbeiten nachweisen können.

Grundlegende Dokumentationspflichten

Führen Sie ein Wartungsbuch, in dem Sie folgende Aspekte festhalten:

  • Durchgeführte Kontrollen der wasserführenden Anlagen
  • Wartungsarbeiten an Sanitäreinrichtungen
  • Reparaturen und Instandsetzungen
  • Durchgeführte Dichtigkeitsprüfungen

Erforderliche Nachweise bei Wasserschäden

Bei Wasserschäden sind spezifische Nachweise besonders wichtig. Dokumentieren Sie regelmäßig:

  • Den Zustand der Fliesen und Fugen
  • Die Funktionsfähigkeit von Rückstausicherungen
  • Die Freihaltung von Abflussleitungen

Dokumentation bei ungenutzten Räumen

Wenn Badezimmer zeitweise ungenutzt sind, müssen Sie zusätzliche Kontrollen dokumentieren:

  • Regelmäßige Kontrollen zu jeder Jahreszeit
  • Absperrung und Entleerung wasserführender Anlagen
  • Durchgeführte Heizungskontrollen in der kalten Jahreszeit

Die Dokumentation sollte Datum, Art der Maßnahme und ausführende Person enthalten. Bei beauftragten Handwerkern sind Rechnungen und Prüfprotokolle sorgfältig aufzubewahren. Diese Nachweise sind besonders wichtig für die Wohngebäudeversicherung, da sie bei Schadensfällen als Beleg für die Erfüllung der Wartungspflichten dienen.


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Was deckt die Sonderklausel für Wasseraustritt aus verfliesten Duschbereichen ab?

Die Sonderklausel für Wasseraustritt aus verfliesten Duschbereichen greift nur bei bestimmungswidrigem Wasseraustritt aus dem Rohrsystem oder damit fest verbundenen Einrichtungen.

Versicherte Schäden

Ein Versicherungsschutz besteht, wenn Wasser aus der Dusche durch einen Defekt am Rohrsystem oder an fest damit verbundenen Einrichtungen wie Armaturen oder Duschköpfen austritt. Die geflieste Dusche wird dabei als Gesamteinheit mit Armaturen und Duschkopf als eine mit den Rohren verbundene Einrichtung betrachtet.

Nicht versicherte Schäden

Wenn Wasser durch undichte Fugen, beschädigte Fliesen oder mangelhafte Abdichtungen in die Bausubstanz eindringt, liegt kein versicherter Schaden vor. Dies gilt auch dann, wenn das Wasser zunächst bestimmungsgemäß aus dem Duschkopf austritt und erst danach durch schadhafte Stellen eindringt.

Besondere Fallkonstellationen

Bei einer ebenerdigen Dusche ohne Duschwanne oder Kabine besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Wasserschäden durch undichte Fugen. Der geflieste Raum selbst gilt nicht als eine mit dem Rohrsystem fest verbundene Einrichtung der Wasserversorgung.

Auch ein Wasserschaden durch eine undichte Silikonfuge zwischen Duschwanne und Badezimmerwand fällt nicht unter den Versicherungsschutz, da die Fuge keine direkte Verbindung zum Rohrsystem aufweist.


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Welche Nachweise müssen bei der Schadensmeldung eines Wasserschadens erbracht werden?

Bei der Schadensmeldung eines Wasserschadens sind umfangreiche Nachweise und eine lückenlose Dokumentation erforderlich.

Fotodokumentation und Beweissicherung

Eine detaillierte Fotodokumentation des Schadens ist unverzichtbar. Fotografieren Sie alle betroffenen Bereiche aus verschiedenen Blickwinkeln und achten Sie besonders auf die Schadenursache, wie etwa einen sichtbaren Rohrbruch oder eindringendes Wasser. Die Aufnahmen sollten den Zustand vor Beginn etwaiger Trocknungs- oder Reparaturmaßnahmen festhalten.

Erforderliche Unterlagen

Für eine vollständige Schadensmeldung benötigen Sie:

  • Eine präzise Schadensbeschreibung mit Angabe von Datum und Uhrzeit des Schadensereignisses
  • Eine detaillierte Auflistung aller beschädigten Gegenstände und Gebäudeteile
  • Kaufbelege oder Rechnungen der beschädigten Gegenstände
  • Dokumentation der Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung
  • Kostenvoranschläge oder Rechnungen für Reparatur- und Sanierungsarbeiten

Zeitliche Vorgaben

Die Schadensmeldung muss unverzüglich erfolgen, in der Regel innerhalb von drei Tagen nach Schadenseintritt. Bei verspäteter Meldung riskieren Sie Leistungskürzungen durch die Versicherung. Auch nachträglich festgestellte Folgeschäden, wie etwa Schimmelbildung, müssen Sie umgehend nachmelden.

Dokumentation der Schadensursache

Besonders wichtig ist die eindeutige Dokumentation der Schadensursache. Bei einem Rohrbruch etwa sollten Sie die genaue Stelle des Bruchs fotografieren. Bei Elementarschäden durch Starkregen oder Überschwemmung empfiehlt sich zusätzlich die Dokumentation der Wetterlage zum Schadenszeitpunkt.


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Ab wann ist eine Komplettsanierung des Bades nach einem Wasserschaden gerechtfertigt?

Eine Komplettsanierung des Bades wird erforderlich, wenn substanzielle Schäden an der Bausubstanz vorliegen. Dies ist besonders der Fall, wenn große Wassermengen den Estrich, die Dämmung oder das Mauerwerk durchfeuchtet haben.

Technische Kriterien

Strukturelle Schäden rechtfertigen eine Komplettsanierung, wenn Wasser in folgende Bereiche eingedrungen ist:

  • Die Dämmschicht unter dem Estrich wurde durchfeuchtet
  • Das Mauerwerk wurde in der Tiefe geschädigt
  • Die Fliesen oder der Putz müssen großflächig abgeschlagen werden

Zeitliche Faktoren

Bei älteren Bädern ist eine Komplettsanierung oft unvermeidbar, da nach 30 bis 50 Jahren die Leitungswasserinstallation ohnehin ausgetauscht werden muss. Wenn veraltete Fugen ihre Dichtigkeit verloren haben und Wasser unbemerkt ins Mauerwerk gesickert ist, wird eine umfassende Sanierung notwendig.

Versicherungsrechtliche Aspekte

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten einer Komplettsanierung, wenn diese durch einen versicherten Wasserschaden notwendig geworden ist. Dies gilt insbesondere bei Schäden durch:

  • Frost oder sonstige Rohrbrüche
  • Defekte an Wasserversorgungs- und Heizungsanlagen
  • Beschädigungen an Sanitäreinrichtungen

Kostenaspekte

Eine Badsanierung nach Wasserschaden kann zwischen 8.000 und 35.000 Euro kosten. Die Höhe der Kosten hängt vom Umfang der Schäden und der Qualität der verwendeten Materialien ab. Die Versicherung übernimmt dabei die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Sach-Gebäudeversicherung

Eine spezielle Versicherungsform für Immobilien, die Schäden am Gebäude selbst absichert. Sie schützt vor finanziellen Verlusten durch verschiedene Schadensereignisse wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Die Versicherung deckt dabei die Kosten für die Wiederherstellung des Gebäudes in den ursprünglichen Zustand. Geregelt wird der Umfang im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Beispiel: Ein Rohrbruch verursacht einen Wasserschaden – die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten für Wände, Böden und betroffene Gebäudeteile.


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Leitungswasserschaden

Beschreibt Schäden, die durch Wasser aus fest installierten Rohrleitungen, Heizungs- oder Klimaanlagen entstehen. Diese sind von „normalen“ Wasserschäden wie Regenwasser zu unterscheiden. Gemäß den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) sind nur bestimmte Arten von Wasserschäden versichert. Wichtig: Nicht jeder Wasserschaden ist automatisch ein versicherter Leitungswasserschaden. Ein klassisches Beispiel ist ein geplatztes Wasserrohr in der Wand, das die Bausubstanz schädigt.


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Mietausfallschaden

Bezeichnet den finanziellen Verlust des Vermieters, wenn eine Wohnung aufgrund eines Schadens nicht vermietet werden kann oder der Mieter zur Mietminderung berechtigt ist. Die Wohngebäudeversicherung kann dieses Risiko mit abdecken. Grundlage ist § 537 BGB zur Mietminderung bei Mängeln. Beispiel: Nach einem Wasserschaden ist eine Wohnung für zwei Monate unbewohnbar – die Versicherung ersetzt die entgangene Miete für diesen Zeitraum.


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Schadensortung

Bezeichnet die systematische Untersuchung und Lokalisierung der Ursache eines Schadens durch Fachleute. Bei Wasserschäden umfasst dies spezielle technische Verfahren wie Feuchtigkeitsmessungen oder Leckageortung. Die Kosten der Schadensortung sind oft Teil der Versicherungsleistung, wenn sie zur Schadensbehebung notwendig sind. Beispiel: Ein Leckage-Ortungsunternehmen spürt mittels Spezialkameras und Messgeräten die genaue Position eines versteckten Wasserrohrbruchs auf.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • VSG 2003 – Fassung 2008, § D6: Diese Bestimmung regelt den Versicherungsschutz bei Schäden, die durch Leitungswasser verursacht werden. Leitungswasser wird als unvermutetes Wasser definiert, das aus verschiedenen Quellen, wie Rohren oder Heizungsanlagen, austritt. Im vorliegenden Fall ist zentral, dass der Kläger für seinen Wasserschaden auf eine Entschädigung hofft, die jedoch nur bei einem schadenursächlichen Wasseraustritt aus versicherten Elementen greift.
  • BGB § 823 (Schadenersatzpflicht): Dieser Paragraph regelt die allgemeine Schadensersatzpflicht bei schuldhaften Handlungen. Im Kontext des Falls könnte man prüfen, ob der Kläger eine mögliche eigene Schuld an dem Zustand der Fliesen oder der Armatur trägt, was den Versicherungsschutz beeinflussen könnte. Das Gericht wird möglicherweise bewerten, ob der Versicherungsnehmer seine Pflichten zur Instandhaltung der versicherten Objekte erfüllt hat und ob diese Pflichtverletzung den Schadensfall beeinflusst hat.
  • VVG § 61 (Einrede der groben Fahrlässigkeit): Diese Vorschrift ermöglicht es Versicherern, die Leistungspflicht zu verweigern, wenn eine grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers vorliegt. Im vorliegenden Fall könnte die Beklagte argumentieren, dass die mangelhafte Instandhaltung der Fliesen und Armaturen vor dem Wasserschaden auf grobe Fahrlässigkeit des Klägers hinweist. Dies könnte den Ausschluss des Versicherungsschutzes zur Folge haben.
  • BGB § 241 (Pflicht aus dem Schuldverhältnis): Dieser Paragraph verpflichtet die Vertragsparteien dazu, die bestehenden Interessen und Rechte des anderen zu respektieren. Für den Kläger ist es wichtig zu zeigen, dass die Beklagte ihre Pflicht zur Leistung ebenso verletzt hat, indem sie den Schadensfall nicht entsprechend dem Vertrag behandelt hat. Der spezifische Fall erfordert eine Prüfung, ob die Beklagte vertragliche Verpflichtungen verletzt hat.
  • VVG § 14 (Allgemeine Obliegenheiten): In diesem Paragraphen sind die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers aufgeführt, die er im Fall eines Schadens beachten muss. Der Kläger muss darlegen, dass er alle notwendigen Obliegenheiten nach dem Versicherungsvertrag erfüllt hat. Im vorliegenden Fall könnte die Abweisung des Versicherungsschutzes auf möglicherweise nicht erfüllte Obliegenheiten des Klägers zurückzuführen sein, was den Ausgang des Rechtsstreits erheblich beeinflussen könnte.

Das vorliegende Urteil

Landgericht Aachen – Az.: 9 O 192/23 – Urteil vom 14.03.2024


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