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Wildunfall – so verhalten Sie sich richtig

Deutschlands Straßen sind des Nachts sehr viel stärker frequentiert, als es der Mensch auf den ersten Blick meinen möchte. Kein Autofahrer, der nach Einsetzen der Dunkelheit mit seinem Fahrzeug unterwegs ist, sollte sich der Illusion hingegen, dass er ganz allein unterwegs ist. Auch wenn keine anderen Autofahrer in Sichtweite sind bedeutet dies nicht automatisch, dass das Risiko eines Verkehrsunfalls ausgeschlossen ist. Gerade in den nächtlichen Stunden auf sehr dunklen Straßen nutzt das in Deutschland frei lebende Wild die Straßen, um ihr Revier zu durchstreifen. Nicht selten wird dabei auch die Fahrbahn des Menschen genutzt, sodass der Wildunfall überhaupt nicht unwahrscheinlich ist. Eher das Gegenteil ist der Fall, wenn man einmal Statistiken zurate zieht.

Rein statistisch betrachtet ereignen sich jeden Tag aufs Neue über 700 Wildunfälle. Die Wahrscheinlichkeit eines Wildunfalls ist daher genauso hoch wie die Wahrscheinlichkeit eines Verkehrsunfalls mit einem anderen menschlichen Verkehrsteilnehmer!

Einen Unterschied gibt es aber dennoch zwischen einem Wildunfall und einem Verkehrsunfall mit einem menschlichen Verkehrsteilnehmer. Während die meisten Autofahrer mittlerweile wissen, wie bei einem Verkehrsunfall mit einem menschlichen Verkehrsteilnehmer zu verfahren ist – immerhin ist die Kommunikation mit dem anderen Verkehrsteilnehmer in der Regel ja möglich – so stellt der Wildunfall eine Besonderheit im Leben des Menschen dar. Sehr viele Menschen haben das Glück, einen derartigen Unfall niemals erleben zu müssen. Geschieht es dann aber doch, so ist guter Rat nicht selten sehr teuer. Diese Fragen beziehen sich in der Regel auf das richtige Verhalten in dieser besonderen Situation sowie die Kostenübernahme bei entstandenen Schäden am Fahrzeug.

Wildunfall - so verhalten Sie sich richtig
Symbolfoto: Von Petair/Shutterstock.com

Die Beweisbarkeit ist überaus entscheidend

Grundsätzlich muss an dieser Stelle betont werden, dass die Beweisbarkeit bei einem Wildunfall von entscheidender Bedeutung ist. Auch wenn es dem menschlichen Grundreflex zuwider sein mag, so sollte ein Autofahrer nicht ausweichen, wenn ein Wildtier auf der Strecke erblickt und ein Unfall unvermeidbar geworden ist. Dies hat einen sehr einfachen Grund: Bei einem Ausweichmanöver kann das Fahrzeug im Straßengraben landen oder einen Baum rammen. Die logische Folge ist, dass das Tier an sich schadlos bleibt und einfach verschwindet. Dementsprechend wird es für den Autofahrer sehr schwer werden, die Unfallursache – sprich die Vermeidung eines Wildunfalls – zu beweisen. Die Unfallprävention ist daher die oberste Maxime, allerdings ist dies in der Realität oftmals nicht so gänzlich einfach.

Was sollte zur Unfallvermeidung sofort getan werden

In der Regel sind Autofahrer in den nächtlichen Stunden auf Landstraßen mit Fernlicht unterwegs. Hierdurch können die Tiere zwar in der Regel sehr gut auch von Weitem erkannt werden, allerdings werden die Tiere durch das Fernlicht auch direkt geblendet und bewegen sich unkontrolliert. Aus diesem Grund sollte der Autofahrer sofort abblenden und ausgiebig hupen. Die Fahrgeschwindigkeit sollte ebenfalls reduziert werden.

Gerichte erkennen bei kontrollierten Kollisionen von Autofahren mit Wildtieren die Zumutbarkeit an. Dies bedeutet, dass der Autofahrer nicht, wie bei einem Verkehrsunfall per Kollision mit einem Baum oder in einem Straßengraben durch ein Ausweichmanöver zur Verhinderung des Wildunfalls, die Hauptschuld trägt.

Es ist zum Wildunfall gekommen, was nun?

Im Grunde genommen sollte sich das Verhalten des Autofahrers bei einem Wildunfall nicht von dem Verhalten bei einem „normalen“ Verkehrsunfall unterscheiden.

Die Maßnahmen sind

  • Fahrzeug verlassen und Warnweste anziehen
  • Warndreieck in entsprechender Entfernung platzieren
  • Polizei verständigen

Die Polizei wird auf jeden Fall den zuständigen Förster bzw. Jäger verständigen. Sollte das Tier verletzt sein werden die entsprechenden Maßnahmen von der Polizei sowie dem Förster bzw. Jäger veranlasst. Der Autofahrer selbst sollte das Tier auf gar keinen Fall anfassen!

Unter gar keinen Umständen sollte der Autofahrer sich nach einem Wildunfall von dem Unfallort entfernen. Dieses Verhalten wird als Unfallflucht gewertet. Auch eine Mitnahme des Wildtieres erfüllt den Straftatbestand der Wilderei bzw. der unzulässigen Jagdausübung.

Die Kostenfrage im Zusammenhang mit der Versicherung

Der Schaden sollte auf jeden Fall „unverzüglich“ dem Versicherungsgeber gemeldet werden. Unter dem Rechtsbegriff „unverzüglich“ ist zu verstehen, dass der Versicherungsnehmer als Unfallbeteiligter den Schaden ohne eigenes schuldhaftes Verzögern dem Versicherungsgeber melden muss. Im Idealfall erfolgt die Meldung an die Versicherung unmittelbar nach der Kontaktaufnahme mit der Polizei.

Eine schuldhafte Meldungsverzögerung des Versicherungsnehmers bei dem Versicherungsgeber kann dazu führen, dass der Versicherungsgeber die Schadensregulierung des Wildunfalls verweigert. Ein Blick in den Versicherungsvertrag unter der Kategorie „Schadensminderungspflichten“ kann diesbezüglich Aufschluss geben.

Mögliche Problematiken mit Versicherungen

Kaskoversicherung bei Wildunfällen
Symbolfoto: Von Andreas Krumwiede/Shutterstock.com

In der Regel gibt es zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsgeber bei einem Wildunfall keine Probleme. Es ist jedoch durchaus möglich, dass der Versicherungsgeber sich kritisch gegenüber den Ereignissen zeigt und dementsprechend keine oder einen nur sehr eingeschränkten Schadensersatz leistet. Jede Versicherung wird zunächst erst einmal einen Gutachter mit der Feststellung der Schadenshöhe beauftragen. Auch die nähergehenden Umstände, die zu dem Wildunfall geführt haben, werden durch die Versicherung genau überprüft.

Sollte sich der Autofahrer einer Verkehrsstraftat wie beispielsweise

  • Trunkenheitsfahrt
  • Fahrt unter Drogen- bzw. Medikamenteneinfluss

schuldig gemacht haben, so hat dies selbstverständlich sehr negative Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Jeder Autofahrer sollte daher zunächst erst einmal zur Ruhe kommen, bevor vorschnelle Angaben im Zusammenhang mit dem Wildunfall gemacht werden. Überdies gibt es auch das Recht des anwaltlichen Beistandes, welches auf jeden Fall in Anspruch genommen werden sollte. Die Erfahrung zeigt, dass mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht der Umgang mit dem Versicherungsgeber erheblich unproblematischer ist.

Welche Versicherung übernimmt welche Schäden?

Für die Regulierung des Wildunfalls ist generell die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig. Der Umfang der Schadensregulierung ist hierbei jedoch abhängig von der jeweiligen Versicherungsart. Wichtig ist jedoch das Wissen, dass nicht die Schäden an dem eigenen Fahrzeug durch die Versicherung reguliert werden, sondern vielmehr

  • Schäden an Leitplanken
  • Kosten für die Säuberung der Straße

Die Reparaturkosten des eigenen Fahrzeugs werden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht übernommen. Hierfür wird eine Zusatzversicherung benötigt!

Die Vollkaskoversicherung gilt als die für den Autofahrer bequemste Versicherungsart, denn sämtliche Kosten werden von ihr übernommen. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Autofahrer den Unfall durch Eigenverschulden selbst verursacht hat. Der Autofahrer muss dann lediglich damit rechnen, dass er von dem Versicherungsgeber in eine höhere Schadenkategorie eingestuft wird und dementsprechend höhere Versicherungsprämien an den Versicherungsgeber bezahlen muss. Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung sollte jedoch von dem Versicherungsnehmer auf jeden Fall berücksichtigt werden.

Wann zahlt die Versicherung, und wann zahlt sie nicht?

Der Versicherungsnehmer muss auf jeden Fall belegen können, dass es sich um einen Wildunfall handelt. Dies ist mithilfe einer Bescheinigung, die von dem zuständigen Förster bzw. Jäger ausgestellt wird, problemlos möglich. Zeugenaussagen sowie Fotos sind ebenfalls gute Beweismittel für den Wildunfall. Auch die polizeiliche Meldung wird von den Versicherungsgebern als Beweismittel anerkannt.

Der Zustand des Fahrzeugs nach dem Wildunfall sollte bis zur gutachterlichen Inaugenscheinnahme und der anschließenden Klärung der Kostenfrage nicht verändert werden!

Je nach Versicherungsart kann es in den Zusatzbedingungen des Versicherungsvertrages durchaus vorkommen, dass für eine Kostenübernahme des Versicherungsgebers noch weitere Bedingungen erfüllt sein müssen. In der Regel handelt es sich hierbei um die Definition des „Wildes“. Bei einigen Versicherungsgebern ist die Voraussetzung erforderlich, dass es sich bei dem Wild um das sogenannte „Haarwild“ handelt.

Hierunter werden allgemeinhin Tiere wie

  • Hirsche / Rehe
  • Wildschweine
  • Marder sowie Füchse
  • Elche
  • Hasen
  • Wisente

aus versicherungstechnischer Sicht verstanden. Es gibt jedoch durchaus auch Versicherungsgeber, die eine Wildunfall mit jedem Tier als solchen anerkennen und problemlos regulieren. Eine wichtige Voraussetzung ist allerdings, dass der Unfall während der Autofahrt entstanden ist und dass der Autofahrer an dem Unfall keine Schuld trägt.

Gerade die Schuldfrage ist nicht selten ein Streitpunkt zwischen dem Versicherungsgeber und dem Versicherungsnehmer. Der Versicherungsgeber ist diesbezüglich in der Beweispflicht!

Streitigkeiten im Hinblick auf die Schadensregulierung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsgeber sind in Deutschland bedauerlicherweise keine Seltenheit. Da jedoch der Versicherungsgeber gerade im Hinblick auf die Schuldfrage in der Beweislast steht haben Sie als Versicherungsnehmer mit einem erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht durchaus gute Chancen auf die Schadensregulierung. Sie müssen uns als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei einfach nur kontaktieren und mit uns einen ersten Beratungstermin vereinbaren. in diesem Beratungstermin stellen wir gemeinschaftlich Ihre Möglichkeiten fest und wenn Sie uns mit einem Mandat ausstatten übernehmen wir sehr gern die Kommunikation mit Ihrem Versicherungsgeber, damit die Angelegenheit in Ihrem Sinne erledigt werden kann.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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Egal ob Ihre Versicherung die Zahlung verweigert oder Sie Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

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