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Wie berechnet sich die Gliedertaxe in der Unfallversicherung?

Invaliditätsgrad-Berechnung:  Gliedertaxe als Grundlage bei der Berechnung

Unfälle passieren im Leben eines Menschen häufiger, als es dem Menschen letztlich lieb sein kann. In der Regel sind es die kleinen Unfälle, die sehr schmerzhaft, aber ohne gravierende Folgen bleiben. Es kann jedoch auch anders laufen. Ein schwererer Unfall kann schon einmal dafür sorgen, dass der Mensch durch den Unfall einen dauerhaften Körperschaden erleidet und dementsprechend in seiner beruflichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt wird. In derartigen Fällen kann der Unfall für die betroffene Person auch wirtschaftliche Schwierigkeiten mit sich bringen, was jedoch durch die private Unfallversicherung abgesichert werden kann. Im Zusammenhang mit einer privaten Unfallversicherung gibt es jedoch durchaus einige Rahmenkriterien, die erfüllt sein müssen und überdies gibt es auch die sogenannte Gliedertaxe. Wie genau sich die Gliedertaxe jedoch berechnet ist vielen Menschen nicht bekannt.

Die private Unfallversicherung kommt als Leistungsträger in Betracht, wenn ein Versicherungsnehmer infolge eines Unfalls einen Dauerkörperschaden erleidet. Die Höhe der Geldzahlung von der Versicherung ist jedoch in der gängigen Praxis abhängig von dem sogenannten Invaliditätsgrad, durch welchen die Schwere der eingetretenen Behinderung bemessen wird. In diesem Zusammenhang wird auch die Gliedertaxe sehr entscheidend.

Die Bestimmung des Invaliditätsgrades

Die Gliedertaxe ist letztlich ein wichtiges Hilfsmittel im Zuge der Berechnung des Invaliditätsgrades. Diese Berechnung obliegt letztlich dem Versicherungsgeber, welcher sich für diese Berechnung auch einer Tabelle bedient. In dieser Tabelle, welche letztlich von jedem Versicherungsgeber selbst festgelegt wird, werden bestimmte Körperteile einem Grad der Behinderung zugeordnet.

Entscheidend für die Behinderung ist, dass die betroffene Person ein entsprechendes Körperteil entweder unfallbedingt verloren hat oder dass das Körperteil durch den Unfall so derartig geschädigt wurde, dass die betroffene Person es künftig nicht nutzen kann.

Beispiel

Dieses Prinzip lässt sich sehr gut an dem Beispiel erklären, bei welchem ein Handwerker infolge eines Sägeunfalls den Daumen verliert. Der Handwerker erhält einen geringeren Grad der Invalidität als ein Mensch, der infolge eines Motorrad- oder Autounfalls eines oder beide Beine verliert.

Die Funktionsweise der Gliedertaxe

Gliedertaxe
(Symbolfoto: Studio Romantic/Shutterstock.com)

Im ersten Schritt nach dem Unfall erfolgt die Festlegung der Versicherungssumme seitens des Versicherungsgebers. Als Faustformel hierbei kann gesagt werden, dass eine geringere Invalidität auch eine geringere Versicherungssumme mit sich bringt. Die Schwere von der gesundheitlichen Beeinträchtigung ist dementsprechend entscheidend für die Festlegung der Versicherungssumme.

Damit der Grad der Invalidität durch die Versicherung erfolgen kann nimmt der Versicherungsgeber zunächst mittels der Gliedertaxe eine Zuordnung von verschiedenen Körperteilen in Prozentwerten vor. Diese Zuordnung ist dabei von Versicherungsgeber zu Versicherungsgeber unterschiedlich. Ein Auge kann beispielsweise einen Wert von 50 Prozent bei einem Anbieter haben, während hingegen der vollständige Arm durchaus dem Prozentwert 70 zugeordnet sein kann.

Ist der Prozentwert seitens des Versicherungsgebers durch die Gliedertaxe erst einmal festgelegt, so wird die Summe unter Berücksichtigung der vertraglich festgelegten Versicherungssumme sowie der Progression an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Dies lässt sich anhand eines Beispiels sehr gut verdeutlichen. Sollte die Versicherungssumme 10.000 Euro betragen und der Versicherungsnehmer einen Fuß verlieren, der mittels der Gliedertaxe von dem Versicherungsgeber mit 40 Prozent festgelegt wurde, so erhält der Versicherungsnehmer einen Betrag von 4.000 Euro ausgezahlt. Sollte in dem Versicherungsvertrag die Progression vereinbart worden sein, so kann die Summe auch entsprechend höher ausfallen.

Die Progression trägt dafür Sorge, dass im Fall von schweren Behinderungen seitens der Versicherung ein größerer Betrag ausgezahlt wird.

Das Körperteil darf überhaupt nicht mehr funktionstüchtig sein

Die Gliedertaxe kommt ausdrücklich nur dann zum Einsatz, wenn das entsprechende Körperteil einer betroffenen Person unfallbedingt überhaupt nicht mehr nutzbar ist. Sollte das Körperteil in seiner reinen Funktionsweise lediglich als eingeschränkt gelten, so erfolgt eine Zahlung auf der Basis der anteiligen Berechnung. Der Prozentwert der Gliedertaxe wird in derartigen Fällen von den Versicherungsgebern halbiert. Die Festlegung des Invaliditätsgrades erfolgt auf der Basis eines ärztlichen Gutachtens. Dementsprechend muss ein Versicherungsnehmer mitunter einen Arzt aufsuchen, der von dem Versicherungsgeber als Gutachter bestimmt wird.

Sollten durch einen Unfall gleich mehrere Körperteile betroffen sein, so erfolgt eine Festlegung von einzelnen Invaliditätsgraden. Diese werden dann in der Folge durch den Versicherungsgeber zu einer Gesamtsumme addiert, wobei der Invaliditätsgrad den Wert von 100 Prozent unter keinen Umständen übersteigen kann.

Es kann in der gängigen Praxis durchaus zu Problemen in Verbindung mit der Gliedertaxe kommen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn ein ganz bestimmtes betroffenes Körperteil in der Tabelle der Gliedertaxe überhaupt nicht aufgeführt ist. Da jedoch auch Kopfverletzungen oder Verletzungen an der Wirbelsäule bzw. an wichtigen Organen des Körpers durchaus schwerwiegende körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Folgen nach sich ziehen können erfolgt in derartigen Fällen seitens des Versicherungsgebers eine Ermittlung des Invaliditätsgrades auf der Basis einer ärztlichen Einschätzung. Der von der Versicherung festgelegte Arzt wird als Gutachter eine Einschätzung vornehmen, welche Folgen die Verletzungen für die Gesamtleistungsfähigkeit einer betroffenen Person hat und inwieweit die Person von diesen Folgen eingeschränkt wird.

Es stellt sich nunmehr für viele Menschen die Frage, ob die private Unfallversicherung überhaupt sinnvoll ist. Diese Frage lässt sich im Grunde genommen nicht pauschal beantworten, allerdings entstehen statistisch betrachtet schwere Behinderungen nur in zwei Prozent aller Fälle aus einem Unfall heraus. In der überwiegenden Mehrheit entstehen schwere Behinderungen als Folge einer Erkrankung, sodass in diesen Fällen die private Unfallversicherung keine Leistungspflicht hat und dementsprechend auch keinen Schutz bietet. Im Vergleich zu der privaten Unfallversicherung ist die Berufsunfähigkeit in vielen Fällen erheblich sinnvoller, zumal die private Unfallversicherung im Vergleich zu der Berufsunfähigkeitsversicherung für gewöhnlich kostenintensiver ist.

Richtwerte des Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV)  für die Invaliditätsgrade

Grundsätzlich können die Werte jedoch von den Versicherern selbst definiert werden und von der Empfehlung des GDV abweichen.

Der Vergleich spart Geld

Wer dennoch eine entsprechende private Unfallversicherung abschließen möchte sollte zunächst einen ausgiebigen Tarifvergleich bei den jeweiligen Anbietern vornehmen. Im Zuge dieses Vergleichs sollten auch die Werte der Gliedertaxe mit einbezogen werden. Jeder Versicherungsanbieter hat diesbezüglich seine gänzlich ureigenen Maßstäbe und legt diese für sich selbst und für die Versicherungsnehmer fest. Es gibt zwar durchaus Empfehlungen von dem Versicherungsverband, allerdings ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung auch stets ein individueller Schritt. Die Einschätzung des eigenen privaten Risikos eines Unfalls muss dabei auf jeden Fall berücksichtigt werden.

Ein guter Versicherungsanbieter lässt sich daran erkennen, dass der Wert der Gliedertaxe den statistischen Mittelwert auf jeden Fall erreicht und diesen etwaig sogar übertrifft. Diesen statistischen Mittelwert kann jeder interessierte Mensch im Internet einsehen, da es diesbezüglich auch Vergleichsportale gibt. Über den Abschluss einer Progression sollte auf jeden Fall auch nachgedacht werden, da diese Progression die Versicherungszahlung erhöhen kann. Diesbezüglich darf dann jedoch auch nicht verschwiegen werden, dass sich die Progression für gewöhnlich auch auf die Versicherungsprämie auswirkt. Letztlich ist die Versicherungsprämie für den potenziellen Versicherungsnehmer ebenfalls sehr wichtig, da dieser Betrag entweder auf monatlicher Basis oder quartalsweise bzw. jährlich gezahlt werden muss.

Nicht zuletzt sollte vor dem Abschluss einer derartigen Versicherung ein prüfender Blick in den Versicherungsvertrag geworfen werden. In dem Versicherungsvertrag stehen die wichtigsten Bedingungen, unter denen die Versicherung zum Tragen kommt. Gerade das viel berühmte Kleingedruckte, welches von juristischen Laien nur zu häufig überlesen wird, kann im Ernstfall durchaus einen gravierenden Unterschied ausmachen. Hier stellt sich nicht selten das Problem, dass die Versicherungsverträge in einer schwer verständlichen Sprache aufgesetzt sind und zudem auch Formulierungen enthalten, deren Ausmaß ein juristischer Laie überhaupt nicht verstehen kann. Es sollte jedoch auf gar keinen Fall ein Versicherungsvertrag unterschrieben werden, über dessen Inhalt nicht die vollste Klarheit besteht. Im absoluten Zweifel kann ein kostenloses Erstberatungsgespräch bei einem Rechtsanwalt sehr viel Aufschluss über den Vertragsinhalt bieten. Der Gang zu dem Rechtsanwalt ist daher in jedem Fall im Vorfeld die richtige Wahl, damit es am Ende nicht zu einem bösen Erwachen kommt.

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