Ein Versicherungsnehmer forderte elf Jahre nach dem Abschluss den Widerruf einer fondsgebundenen Rentenversicherung und verlangte die Rückzahlung sämtlicher Prämien inklusive hoher Zinsen. Ausgerechnet eine vermeintlich vorteilhafte Klausel zur Erstattung der Beiträge weckte Zweifel, ob der Beginn der Widerrufsfrist nach dem VVG jemals wirksam ausgelöst wurde.
Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Was bedeutet der Widerruf einer fondsgebundenen Rentenversicherung Jahre später?
- Welche gesetzlichen Regeln gelten für die fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Lebensversicherungen?
- Warum stritten der Versicherungsnehmer und die Versicherung über den Fristbeginn?
- Wie begründete das Oberlandesgericht Rostock die Rückabwicklung der Rentenversicherung nach Widerruf?
- Welche finanziellen Folgen hat die Entscheidung für den Versicherungsnehmer?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Kann ich den Vertrag auch nach einer bereits erfolgten Kündigung widerrufen?
- Verliere ich mein Widerrufsrecht durch jahrelange Beitragszahlung an die Versicherung?
- Bekomme ich meine Beiträge trotz hoher Kursverluste der Fonds vollständig zurück?
- Darf die Versicherung Abschlusskosten bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung einbehalten?
- Muss die Versicherung zusätzlich Zinsen auf die erstatteten Beiträge zahlen?
- Das vorliegende Urteil
Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 4 U 150/22
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Rostock
- Datum: 11.04.2023
- Aktenzeichen: 4 U 150/22
- Verfahren: Berufung zur Rückabwicklung einer Rentenversicherung
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Verbraucherschutz
Versicherung muss Rentenbeiträge voll erstatten, da unvollständige Widerrufsinformationen die Frist niemals starteten.
- Unklare Texte über Rückzahlungen verhindern den Start der gesetzlichen Widerrufsfrist
- Kunden dürfen Verträge auch nach Jahren widerrufen bei fehlerhafter Aufklärung durch Versicherer
- Versicherer können sich nicht auf Treu und Glauben berufen bei eigenen Fehlern
- Kunden erhalten gezahlte Beiträge abzüglich bereits geflossener Teilauszahlungen und Rückkaufswerte zurück
- Gericht rät der Versicherung zur Anerkennung der Forderung aus wirtschaftlichen Gründen
Was bedeutet der Widerruf einer fondsgebundenen Rentenversicherung Jahre später?

Für viele Verbraucher ist der Abschluss einer privaten Altersvorsorge ein Schritt in eine vermeintlich sichere Zukunft. Doch die Realität sieht oft anders aus: Hohe Abschlusskosten und schlecht laufende Fonds zehren das eingezahlte Kapital auf. Wenn am Ende der Laufzeit oder bei einer vorzeitigen Kündigung weniger Geld herauskommt, als man eingezahlt hat, ist der Frust groß. Genau in dieser Situation befand sich ein Versicherungsnehmer, der im Jahr 2012 einen Vertrag über eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen hatte.
Der Mann zahlte über die Jahre insgesamt 2.400,00 Euro an Beiträgen ein. Als er den Vertrag später kündigte, erlebte er eine böse Überraschung. Die Versicherung zahlte ihm lediglich einen sogenannten Rückkaufswert von 71,82 Euro aus. Zuvor hatte er bereits Teilauszahlungen in Höhe von 670,46 Euro erhalten. Unter dem Strich stand ein massives Verlustgeschäft. Doch der Kunde wollte diesen Verlust nicht hinnehmen. Im April 2019, also fast sieben Jahre nach Vertragsabschluss, zog er den „Widerrufs-Joker“. Er erklärte den Widerruf des Vertrags und forderte sein Geld zurück.
Der Fall landete zunächst vor dem Landgericht Schwerin, das die Klage des Mannes am 3. November 2022 abwies. Doch der Versicherungsnehmer gab nicht auf und ging in die Berufung. Das Oberlandesgericht Rostock prüfte den Fall unter dem Aktenzeichen 4 U 150/22 neu und kam in seinem Hinweisbeschluss vom 11. April 2023 zu einem völlig anderen Ergebnis: Der Widerruf war auch Jahre später noch wirksam.
Warum ist der Widerrufs-Joker so mächtig?
Das „ewige Widerrufsrecht“ ist der Schrecken der Versicherungswirtschaft. Normalerweise haben Verbraucher nur 14 oder 30 Tage Zeit, um sich von einem Vertrag zu lösen. Diese Frist beginnt jedoch nur dann zu laufen, wenn der Kunde ordnungsgemäß über seine Rechte belehrt wurde. Enthält die Belehrung Fehler, startet der Countdown nie. Der Kunde kann den Vertrag noch Jahre oder Jahrzehnte später widerrufen.
Der wirtschaftliche Vorteil ist enorm: Bei einer Kündigung erhält der Kunde nur den aktuellen Rückkaufswert, der oft durch Kosten und Kursverluste geschmälert ist. Bei einem wirksamen Widerruf wird der Vertrag jedoch so behandelt, als wäre er nie zustande gekommen (Rückabwicklung). Der Kunde bekommt seine eingezahlten Beiträge zurück – oft verzinst und meist ohne Abzug der hohen Abschluss- und Verwaltungskosten.
Welche gesetzlichen Regeln gelten für die fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Lebensversicherungen?
Damit ein Versicherungsnehmer sein Geld zurückfordern kann, muss ein Gericht feststellen, dass die ursprüngliche Belehrung fehlerhaft war. Im Zentrum steht hier das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Nach § 8 VVG muss der Versicherer den Kunden deutlich und präzise über das Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen des Widerrufs informieren.
Besonders kompliziert wird es bei den Rechtsfolgen, also der Frage: „Was passiert eigentlich mit meinem Geld, wenn ich widerrufe?“ Hier greifen verschiedene Paragraphen ineinander, die für einen Laien kaum zu durchschauen sind.
Das Zusammenspiel von § 9 VVG und § 152 VVG
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem allgemeinen Widerruf (§ 9 VVG) und den Spezialregeln für Lebens- und Rentenversicherungen (§ 152 VVG).
- § 9 VVG regelt grundsätzlich, dass der Versicherer den Teil der Prämie erstatten muss, der auf die Zeit nach dem Zugang des Widerrufs entfällt.
- § 152 VVG (in Verbindung mit § 169 VVG) sieht für Lebensversicherungen vor, dass der Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile ausgezahlt wird.
Eine korrekte Belehrung muss dem Kunden verständlich machen, wie diese Rückzahlung berechnet wird. Ein entscheidender Punkt ist dabei der sogenannte „vorzeitige Beginn des Versicherungsschutzes“. Wenn der Kunde zustimmt, dass der Versicherungsschutz schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, hat das Auswirkungen auf die Rückzahlung. Er muss dann für die Tage, an denen er versichert war, bezahlen (Wertersatz). Fehlt diese Zustimmung, muss er gar nichts bezahlen.
Genau an dieser komplexen Schnittstelle scheitern viele Versicherer bei der Formulierung ihrer Belehrungstexte. Sie versuchen oft, die komplizierte Rechtslage zu vereinfachen, und verfälschen sie dabei.
Warum stritten der Versicherungsnehmer und die Versicherung über den Fristbeginn?
Im Fall vor dem Oberlandesgericht Rostock drehte sich alles um einen spezifischen Passus in den Vertragsunterlagen der Versicherung. Die Assekuranz hatte folgende Formulierung verwendet:
„Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Rückkaufswert nach § 169 Versicherungsvertragsgesetz, mindestens jedoch die gezahlten Beiträge. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.“
Das Versicherungsunternehmen argumentierte, diese Klausel sei für den Kunden vorteilhaft und damit zulässig. Man habe dem Kunden sogar mehr versprochen als gesetzlich nötig („mindestens jedoch die gezahlten Beiträge“). Die Versicherung berief sich dabei auf Rechtsprechung, die besagt, dass Abweichungen vom Gesetzestext unschädlich sind, wenn sie den Verbraucher besserstellen. Nach Ansicht des Konzerns war die Belehrung also wirksam, die Widerrufsfrist längst abgelaufen und der Widerruf im Jahr 2019 unwirksam.
Der Versicherungsnehmer hielt dagegen: Die Belehrung sei irreführend. Sie erkläre nicht die differenzierten Folgen, je nachdem, ob man einem vorzeitigen Versicherungsbeginn zugestimmt habe oder nicht. Zudem verschleiere der Hinweis auf den „Rückkaufswert“ mögliche weitere Ansprüche auf Prämienerstattung.
Wie begründete das Oberlandesgericht Rostock die Rückabwicklung der Rentenversicherung nach Widerruf?
Das Oberlandesgericht Rostock stellte sich in seiner vorläufigen Bewertung klar auf die Seite des Kunden. Der 4. Zivilsenat analysierte die Klausel Wort für Wort und zerlegte die Argumentation der Versicherung.
Der Fehler im Detail: Unvollständige Rechtsfolgen
Das Gericht kritisierte, dass die verwendete Formulierung die Rechtslage nicht vollständig wiedergibt. Die Belehrung differenzierte nicht danach, ob der Kunde einem vorzeitigen Beginn des Versicherungsschutzes zugestimmt hatte oder nicht.
Wenn ein Kunde dem vorzeitigen Beginn zustimmt, muss er zwar für den genossenen Schutz zahlen, erhält aber grundsätzlich die Prämien für die Zeit nach dem Widerruf zurück (§ 9 Abs. 1 Satz 1 VVG). Stimmt er nicht zu, muss er im Idealfall gar keinen Wertersatz leisten (§§ 355, 357 BGB).
Die pauschale Aussage der Versicherung, man erstatte den „Rückkaufswert nach § 169 VVG, mindestens jedoch die gezahlten Beiträge“, verdeckt diese Nuancen.
Das Gericht stellte fest:
„Die von der Beklagten verwendete Formulierung […] verschleiere die Möglichkeit, dass der Versicherungsnehmer neben dem Rückkaufswert auch noch die Erstattung desjenigen Beitragsanteils verlangen könne, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt.“
Diese Verschleierung ist fatal. Ein Verbraucher, der diese Belehrung liest, könnte denken, er bekomme maximal den Rückkaufswert oder die Beiträge zurück, und verzichtet deshalb auf einen Widerruf, obwohl ihm eigentlich noch mehr Geld zustehen würde. Die Belehrung war also objektiv geeignet, den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten.
Warum die „Besserstellung“ hier nicht rettet
Das Gericht setzte sich intensiv mit dem Argument der Versicherung auseinander, die Klausel sei doch eine „Günstigerprüfung“ für den Kunden (Bezugnehmend auf BGH, Beschluss vom 14.05.2014, Az.: IV ZA 5/14). Die Richter ließen dies nicht gelten. Eine vom Gesetz abweichende Formulierung ist nur dann unschädlich, wenn sie tatsächlich alle denkbaren Rechtsfolgen klar und verständlich abbildet.
Hier aber bestand die Gefahr der Irreführung. Es ist denkbar, dass der Rückkaufswert (plus Überschüsse) höher ist als die eingezahlten Beiträge. In diesem Szenario würde die Klausel den Kunden in die Irre führen, weil sie suggeriert, mit dem Rückkaufswert sei alles abgegolten. Dass zusätzlich noch eine Erstattung für die Zeit nach dem Widerruf möglich wäre, wird unterschlagen.
Keine Verwirkung des Widerrufsrechts
Ein weiterer zentraler Streitpunkt war die Frage der Verwirkung. Die Versicherung argumentierte, der Kunde habe sein Recht auf Widerruf verwirkt (§ 242 BGB), weil er jahrelang Beiträge gezahlt, den Vertrag geändert und sogar gekündigt habe. Das sei „treuwidrig“.
Das Oberlandesgericht erteilte dieser Ansicht eine klare Absage. Für eine Verwirkung braucht es zwei Elemente:
- Zeitmoment: Es muss eine gewisse Zeit vergangen sein (hier gegeben).
- Umstandsmoment: Der Berechtigte muss durch sein Verhalten ein Vertrauen geschaffen haben, dass er das Recht nicht mehr ausüben wird.
Das Gericht verneinte das Umstandsmoment. Da die Versicherung die Situation durch ihre fehlerhafte Belehrung selbst verschuldet hatte, konnte sie sich nicht auf Vertrauensschutz berufen. Auch die Tatsache, dass der Vertrag durchgeführt, geändert oder gekündigt wurde, reichte nicht aus.
Das Gericht verwies auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, etwa das Urteil vom 7. Mai 2014 (Az.: IV ZR 76/11), wonach die Ausübung des Widerrufsrechts nicht allein deshalb treuwidrig ist, weil sie lange nach Vertragsschluss erfolgt. Auch das Motiv des Kunden – etwa die Erzielung einer höheren Rendite – spielt keine Rolle. Das Widerrufsrecht ist ein „Reuerecht“, das dem Kunden zusteht, solange er nicht korrekt belehrt wurde.
Die konkrete Berechnung der Rückzahlung
Aufgrund des wirksamen Widerrufs muss der Vertrag rückabgewickelt werden. Das Oberlandesgericht Rostock rechnete im Detail vor, was dem Mann zusteht. Die Rechnung ist simpel und brutal für den Versicherer:
- Gezahlte Beiträge: + 2.400,00 Euro
- Abzüglich Teilauszahlungen: – 670,46 Euro
- Abzüglich ausgezahlter Rückkaufswert: – 71,82 Euro
- Restforderung: = 1.657,72 Euro
Bemerkenswert ist, dass das Gericht keine weiteren Abzüge für Verwaltungskosten oder den genossenen Versicherungsschutz zuließ. Diese ergäben sich weder aus dem Wortlaut der verwendeten (fehlerhaften) Belehrung noch aus den gesetzlichen Regelungen.
Zusätzlich sprach der Senat dem Kläger Verzugszinsen zu. Da die Versicherung die Rückabwicklung verweigert hatte, muss sie den Betrag mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinsen. Das summiert sich über die Jahre zu einem erheblichen Zusatzbetrag.
Welche finanziellen Folgen hat die Entscheidung für den Versicherungsnehmer?
Für den betroffenen Sparer ist dieser Hinweisbeschluss ein voller Erfolg. Statt auf einem Verlust von über 1.600 Euro sitzenzubleiben, erhält er seine Einzahlungen fast vollständig zurück, zuzüglich Zinsen.
Das Gericht machte in seinem Hinweisbeschluss zudem deutlich, dass eine weitere mündliche Verhandlung „keinen gesonderten Erkenntnisgewinn“ verspreche. Die Rechtslage sei klar.
Warnung an die Versicherung: „Anerkennen spart Geld“
Das Oberlandesgericht wählte deutliche Worte in Richtung des Versicherungskonzerns. Es riet dazu, in das schriftliche Verfahren überzugehen und stellte der Beklagten anheim, „den Berufungsantrag anzuerkennen“, um weitere Kosten zu sparen. Dies ist in der Justizsprache ein sehr starkes Signal: Die Richter haben sich festgelegt, die Versicherung wird diesen Prozess verlieren.
Was gilt jetzt für andere Betroffene?
Das Urteil des OLG Rostock stärkt die Position von Verbrauchern mit alten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, insbesondere aus dem Zeitraum zwischen 2008 und 2015. Wer eine Police besitzt oder bereits gekündigt hat, bei der die Auszahlung enttäuschend war, sollte die Widerrufsbelehrung prüfen lassen.
Wenn Formulierungen wie „Rückkaufswert… mindestens jedoch die gezahlten Beiträge“ verwendet wurden, stehen die Chancen gut, dass auch hier ein „ewiges Widerrufsrecht“ besteht. Wichtig ist jedoch, dass jeder Fall einzeln geprüft werden muss, da Nuancen in der Formulierung entscheidend sein können.
Fazit: Die Gerichte schauen sehr genau hin, ob Versicherer ihre Informationspflichten erfüllt haben. Fehlerhafte Belehrungen können für die Konzerne noch Jahre später teuer werden, während Verbraucher eine zweite Chance erhalten, aus unrentablen Verträgen ohne Verluste auszusteigen.
Verlust bei der Rentenversicherung? Prüfen Sie Ihren Widerrufs-Joker
Viele Rentenversicherungen aus den Jahren 2008 bis 2015 enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die eine lukrative Rückabwicklung ermöglichen. Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht prüft Ihre Vertragsunterlagen auf diese spezifischen Formfehler und ermittelt Ihren tatsächlichen Anspruch. So sichern Sie sich die Chance, Ihre eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurückzuerhalten, statt sich mit einem geringen Rückkaufswert abzufinden.
Experten Kommentar
Versicherer bieten oft kurz vor dem Urteil lukrative Vergleiche an, nur um ein Präzedenzurteil zu verhindern. Hinter verschlossenen Türen geht es meist darum, das Verfahren „geräuschlos“ zu beenden, bevor tausende andere Kunden hellhörig werden. Die Konzerne fürchten die breite Signalwirkung einer fehlerhaften Klausel weit mehr als die Rückzahlung im Einzelfall.
Ich rate in solchen Momenten oft zum Vergleich, auch wenn das Rechtsempfinden nach einem harten Urteil verlangt. Wer auf eine sofortige Einmalzahlung setzt, umgeht das Risiko, dass der Gesetzgeber oder der BGH die Spielregeln nachträglich wieder ändert. Ein schneller Abschluss schont die Nerven und sichert das Kapital sofort, statt Jahre auf die Justiz zu hoffen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich den Vertrag auch nach einer bereits erfolgten Kündigung widerrufen?
Ja, ein Widerruf ist trotz bereits erfolgter Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes rechtlich weiterhin möglich. Die Kündigung beendet den Vertrag lediglich für die Zukunft. Ein Widerruf hingegen löst das gesamte Geschäft rückwirkend vollständig auf. So lässt sich der Vertrag auch Jahre nach der Abrechnung in ein lukratives Rückabwicklungsschuldverhältnis umwandeln.
Im Fall des OLG Rostock erklärte der Kläger den Widerruf erst sieben Jahre nach dem ursprünglichen Vertragsabschluss. Er hatte zuvor bereits Teilauszahlungen und den kompletten Rückkaufswert erhalten. Da die ursprüngliche Widerrufsbelehrung jedoch fehlerhaft war, erlosch das Widerrufsrecht nie. Die bereits erhaltene Kündigungssumme wird einfach mit der deutlich höheren Widerrufs-Forderung verrechnet. Dieser „Zombie-Effekt“ macht den Widerruf wirtschaftlich weitaus attraktiver als die herkömmliche Kündigung.
Unser Tipp: Suchen Sie Ihre alten Vertragsunterlagen aus den Jahren 2008 bis 2015 heraus. Lassen Sie die Belehrung professionell auf Fehler prüfen, auch wenn der Ordner bereits im Keller liegt.
Verliere ich mein Widerrufsrecht durch jahrelange Beitragszahlung an die Versicherung?
Nein, Sie verlieren Ihr Widerrufsrecht nicht durch bloße Beitragszahlungen. Die jahrelange Erfüllung des Vertrages führt nicht automatisch zur Verwirkung. Das Rechtsinstitut der Verwirkung nach § 242 BGB greift in diesen Fällen meist nicht ein. Das OLG Rostock entschied hierzu sehr verbraucherfreundlich gegen die Versicherungsgesellschaften.
Für eine Verwirkung nach § 242 BGB müssten neben dem Zeitmoment auch besondere Umstände vorliegen. Die Versicherung darf jedoch nicht auf den Bestand des Vertrages vertrauen. Sie hat die fehlerhafte Belehrung schließlich selbst verschuldet. Selbst Vertragsänderungen oder Dynamisierungen erzeugen laut OLG Rostock keinen schützenswerten Vertrauensschutz. Das Gericht betonte zudem die rechtliche Irrelevanz Ihrer Motive. Ob Sie wegen schlechter Rendite widerrufen, spielt faktisch keine Rolle. Solange die Belehrung fehlerhaft war, besteht Ihr Recht fort.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Vertragsunterlagen trotz jahrelanger Laufzeit rechtlich prüfen. Oft führen kleinste Formfehler in den Belehrungen zu lukrativen Rückabwicklungsansprüchen.
Bekomme ich meine Beiträge trotz hoher Kursverluste der Fonds vollständig zurück?
Ja, im Falle eines wirksamen Widerrufs erhalten Sie in der Regel Ihre eingezahlten Beiträge vollständig zurück. Das Marktrisiko geht durch die Rückabwicklung auf den Versicherer über. Kursverluste der gewählten Fonds spielen dann keine Rolle mehr für Ihre Auszahlung. Im vorliegenden Urteil erhielt der Kunde so seine vollen Einzahlungen erstattet.
Bei einer Kündigung erhalten Sie lediglich den aktuellen Zeitwert Ihrer Fondsanteile. Ein Widerruf führt jedoch zur Rückabwicklung des Vertrages von Anfang an. Das OLG Rostock entschied hierbei klar zugunsten des Kunden. Trotz schlechter Fondsperformance wurden keine Abzüge vorgenommen. Der Versicherer musste die vollen 2.400 Euro Einzahlungen zurückzahlen. Lediglich bereits erfolgte Auszahlungen durfte der Anbieter verrechnen. Zusätzlich stehen Ihnen oft noch Zinsen auf Ihre Beiträge zu.
Unser Tipp: Vergleichen Sie Ihren aktuellen Rückkaufswert mit der Summe Ihrer eingezahlten Beiträge. Die Differenz stellt Ihren potenziellen Gewinn durch einen erfolgreichen Widerruf dar.
Darf die Versicherung Abschlusskosten bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung einbehalten?
Nein, die Versicherung darf bei einem wirksamen Widerruf wegen fehlerhafter Belehrung keine Abschluss- oder Verwaltungskosten einbehalten. Da der Vertrag als von Anfang an unwirksam gilt, entfällt der Rechtsgrund für diese Gebühren. Sie erhalten Ihre gezahlten Beiträge somit „brutto“ zurück, statt nur den geringen Rückkaufswert bei einer Kündigung.
Das OLG Rostock entschied hierzu eindeutig im Sinne der Verbraucher. Das Gericht berechnete die Forderung simpel: Eingezahlte 2.400 Euro abzüglich erfolgter Auszahlungen ergaben die Restforderung. Es gab keinen Abzug für Verwaltungskosten oder den genossenen Versicherungsschutz. Juristisch liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung vor. Da der Vertrag rechtlich nie bestand, darf der Versicherer keine Provisionen behalten. Dies ist der finanzielle Hebel gegenüber einer Kündigung.
Unser Tipp: Ignorieren Sie Abrechnungen, die „verbrauchte Kosten“ abziehen. Verweisen Sie auf die Rechtsprechung zur vollständigen Rückabwicklung und fordern Sie Ihre Bruttobeiträge ein.
Muss die Versicherung zusätzlich Zinsen auf die erstatteten Beiträge zahlen?
Ja, Sie haben bei einer erfolgreichen Rückabwicklung Anspruch auf erhebliche Zinszahlungen durch das Versicherungsunternehmen. Neben den reinen Beiträgen muss die Versicherung den sogenannten Nutzungsersatz leisten. Dieser gleicht aus, dass der Versicherer jahrelang mit Ihrem Geld gewinnbringend arbeiten konnte. Zusätzlich fallen oft hohe Verzugszinsen an.
Der Nutzungsersatz umfasst alle Gewinne, welche die Versicherung durch die Anlage Ihrer Prämien erwirtschaftet hat. Da dieser Wert variiert, erfolgt hier eine individuelle Berechnung der gezogenen Nutzungen. Ein weiterer Hebel sind die Verzugszinsen. Im Rostocker Urteil sprach der Senat dem Kläger explizit 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu. Diese Zinsen fallen an, sobald die Versicherung die Rückzahlung unberechtigt verweigert. Durch diesen Effekt steigt Ihre Auszahlungssumme über die Jahre oft massiv an.
Unser Tipp: Fordern Sie im Widerrufsschreiben explizit die Herausgabe der gezogenen Nutzungen. Setzen Sie zudem eine konkrete Frist zur Zahlung, um den Versicherer rechtssicher in Verzug zu setzen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Das vorliegende Urteil
OLG Rostock – Az.: 4 U 150/22 – Beschluss vom 11.04.2023
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