Begriff der Werkstattbindung
Im Falle einer Werkstattbindung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner Kfz-Versicherung dazu, das Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt des Versicherungsgebers reparieren zu lassen. Hierbei handelt es sich in aller Regel um TÜV– oder DEKRA-geprüfte Werkstätten, die ein eigenes Vertragsverhältnis mit dem Versicherungsanbieter unterhalten. Darin werden üblicherweise Vereinbarungen über die Höhe der Reparaturkosten getroffen, die deutlich unter den üblichen Marktpreisen liegen. Bei einer Werkstattbindung verzichtet der Versicherte also auf sein Recht, seine Reparaturwerkstatt frei wählen zu können, sofern die Schadensregulierung über den Versicherer erfolgen soll.
Günstige Tarife und Zusatzleistungen
Von einer solchen Werkstattbindung haben nicht nur die Versicherer, sondern auch die Versicherten erhebliche Vorteile. Den Vermögensvorteil, den die Versicherung durch den Vertrag mit der Partnerwerkstatt erlangt hat, wird mehr oder weniger direkt an den Versicherten weitergegeben. Auf diese Weise ist es den Assekuranzen möglich, ihren Kunden eine Treuerabatt auf den Versicherungsbetrag anzurechnen. Je nach Anbieter und gewählter Police kann der Rabatt bei bis zu 20 Prozent liegen. Neben den geringeren Beiträgen kann ein Versicherungsnehmer, der im Rahmen seiner Kaskoversicherung eine Bindungspflicht vereinbart, auch weitere zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen. Diese Zusatzleistungen variieren von Anbieter zu Anbieter. Zu den häufigsten Leistungen zählen zum Beispiel die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges oder der kostenlose Abtransport des Autos vom Unfallort. Da es sich bei einer Werkstattbindung in den allermeisten Fällen um TÜV- oder DEKRA-geprüfte Werkstätten handelt, wird auf die Reparaturleistungen automatisch eine bis zu fünf Jahre andauernde Garantie gewährt.
Die Tücken einer Werkstattbindung
Trotz der verlockend klingenden Vorteile einer Werkstattbindung sollte sich der Versicherungsnehmer vor einem möglichen Vertragsabschluss über die Konsequenzen und Risiken im Klaren sein. Wer sich nicht penibel an das Kleingedruckte der Vertragsbedingungen hält, muss damit rechnen, dass der Versicherer die Reparaturkosten nicht oder nur zum Teil übernimmt. Letztlich können dem Versicherten bei Nichtbeachtung der Werkstattbindung gar empfindliche Vertragsstrafen drohen. Oftmals steigt auch die ursprünglich vereinbarte Selbstbeteiligung massiv an. Zudem sollte vor dem Abschluss einer Werkstattbindung das Netz der Partnerwerkstätten des Versicherungsgebers genau unter die Lupe genommen werden. Wenn es keine Vertragswerkstatt in der Nähe des Wohnorts gibt, ist eine Bindung an eine bestimmte Werkstatt meist nicht praktikabel und deshalb auch nicht lohnenswert. Wer sein Auto geleast hat, macht am besten einen großen Bogen um Kfz-Versicherungen mit Bindung an eine Werkstatt, da sie sich normalerweise nicht mit den Vorgaben des Herstellers vereinbaren lässt.